82
BAUZEITUNG
Nr. 48/50
benutzen sie gern. Es kann jeder Groß- und Mittelstadt
nur wärmstens empfohlen werden, sofern sie noch nicht
im Besitze einer ähnlichen Anstalt sind, sie umgehend zu
schaffen. Selbst wenn in sämtlichen Provinzen pp. so
genannte Stadtschaften vorhanden wären, so würde die
Hypothekenanstalt einer Groß- oder Mittelstadt mindestens
in der Lage sein, ebenso sicher und billig zu arbeiten,
wie eine solche provinzielle Stadtschaft. Andererseits ist
es für den Hausbesitzer weit angenehmer, mit einer von
der Stadt seines Wohnsitzes für die Bürgerschaft getrof
fenen Einrichtung zu arbeiten als mit einem auf eine
breitere Grundlage gestellten Institut.
Bürgermeister Dr. Behrens Schleswig.
während der Kriegszeit in die Wege geleitet worden und
es wird nunmehr die Stadt in Gemeinschaft,mit den Bau
genossenschaften und der Anilinfabrik bestrebt sein, im
Frühjahr 1918 etwa 350 Wohnungen neu herzustellen.
Allerdings ist der Bedarf für 1918 auf etwa 1300 Woh
nungen veranschlagt.
Bauland für Kleinwohnungsbau. Stadtbauinspektor
Ehlgötz in Mannheim macht in Nr. 9 des technischen Ge
meindeblattes, Jahrgang 1917 beachtenswerte Vorschläge
für den Kleinwohnungsbau nach dem Kriege. Er verlangt
sofort nach Friedensschluß Bereitstellung von Baumaterial,
Geld und Arbeitskräften, vor allen Dingen aber das er
forderliche Bauland. Die gesetzlichen Voraussetzungen
Abb. 8.
Abb. 9.
Vizefeldwebel Heinzmann, Arch. Stuttgart, im Felde.
WflLD'HBHRMO
BLumen
rai-ic
- wea
Küchen
bau.
Grund
riß.
Verschiedenes.
Von der Wohnungsnot in Ludwigshafen. Stadt
baurat Sternlieb entwirft ein äusserst trübes Bild von der
Wohnungsnot in Ludwigshafen. Die Wohnungsnot 1915
ergab noch 1,8% leerstehende Wohnungen. Jetzt steht
keine einzige Wohnung mehr leer. Obgleich bereits 8 Wirt-
schaftenund Läden zu Kleinwohnungen umgebaut wurden,
sind noch 8 Familien obdachlos und mußten in Sälen unter
gebracht werden. So muß dringend vor dem Zuzug nach
hier gewarnt werden. Seit Beginn dieses Jahres sind
Maßnahmen zur Herstellung von Kleinwohnungen noch
für die Baureife von Baugelände erforderten aber einen
so grossen Zeitaufwand, daß ohne durchgreifende Aende-
rung der Gesetze, oder wenigstens der vorgeschriebenen
einzelnen Verfahren eine rasche Erschliessung von Bau
gelände ausgeschlossen sei. Es sei daher eine Beschleu
nigung der verschiedenen Verfahren und eine Vereinigung
derselben durch Notgesetze zu fordern und damit
die rasche Bereitstellung von Baugelände nach dem Kriege
sicher zu stellen. Zum Schluß macht er den hochbe
deutsamen Vorschlag, Höchstpreise einzuführen, zu wel
chen die Grundbesitzer das Gelände zu Bebauungszwecken
hergeben müssen und verlangt Einführung der Baupflicht.