Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1917/18)

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BAUZEITUNG 
Nr. 48/50 
benutzen sie gern. Es kann jeder Groß- und Mittelstadt 
nur wärmstens empfohlen werden, sofern sie noch nicht 
im Besitze einer ähnlichen Anstalt sind, sie umgehend zu 
schaffen. Selbst wenn in sämtlichen Provinzen pp. so 
genannte Stadtschaften vorhanden wären, so würde die 
Hypothekenanstalt einer Groß- oder Mittelstadt mindestens 
in der Lage sein, ebenso sicher und billig zu arbeiten, 
wie eine solche provinzielle Stadtschaft. Andererseits ist 
es für den Hausbesitzer weit angenehmer, mit einer von 
der Stadt seines Wohnsitzes für die Bürgerschaft getrof 
fenen Einrichtung zu arbeiten als mit einem auf eine 
breitere Grundlage gestellten Institut. 
Bürgermeister Dr. Behrens Schleswig. 
während der Kriegszeit in die Wege geleitet worden und 
es wird nunmehr die Stadt in Gemeinschaft,mit den Bau 
genossenschaften und der Anilinfabrik bestrebt sein, im 
Frühjahr 1918 etwa 350 Wohnungen neu herzustellen. 
Allerdings ist der Bedarf für 1918 auf etwa 1300 Woh 
nungen veranschlagt. 
Bauland für Kleinwohnungsbau. Stadtbauinspektor 
Ehlgötz in Mannheim macht in Nr. 9 des technischen Ge 
meindeblattes, Jahrgang 1917 beachtenswerte Vorschläge 
für den Kleinwohnungsbau nach dem Kriege. Er verlangt 
sofort nach Friedensschluß Bereitstellung von Baumaterial, 
Geld und Arbeitskräften, vor allen Dingen aber das er 
forderliche Bauland. Die gesetzlichen Voraussetzungen 
Abb. 8. 
Abb. 9. 
Vizefeldwebel Heinzmann, Arch. Stuttgart, im Felde. 
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Verschiedenes. 
Von der Wohnungsnot in Ludwigshafen. Stadt 
baurat Sternlieb entwirft ein äusserst trübes Bild von der 
Wohnungsnot in Ludwigshafen. Die Wohnungsnot 1915 
ergab noch 1,8% leerstehende Wohnungen. Jetzt steht 
keine einzige Wohnung mehr leer. Obgleich bereits 8 Wirt- 
schaftenund Läden zu Kleinwohnungen umgebaut wurden, 
sind noch 8 Familien obdachlos und mußten in Sälen unter 
gebracht werden. So muß dringend vor dem Zuzug nach 
hier gewarnt werden. Seit Beginn dieses Jahres sind 
Maßnahmen zur Herstellung von Kleinwohnungen noch 
für die Baureife von Baugelände erforderten aber einen 
so grossen Zeitaufwand, daß ohne durchgreifende Aende- 
rung der Gesetze, oder wenigstens der vorgeschriebenen 
einzelnen Verfahren eine rasche Erschliessung von Bau 
gelände ausgeschlossen sei. Es sei daher eine Beschleu 
nigung der verschiedenen Verfahren und eine Vereinigung 
derselben durch Notgesetze zu fordern und damit 
die rasche Bereitstellung von Baugelände nach dem Kriege 
sicher zu stellen. Zum Schluß macht er den hochbe 
deutsamen Vorschlag, Höchstpreise einzuführen, zu wel 
chen die Grundbesitzer das Gelände zu Bebauungszwecken 
hergeben müssen und verlangt Einführung der Baupflicht.
	        

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