104
BAUZEITUNG
Nr. 33/34
zu überbrücken. Deshalb könnten die Gelder aus öffen-
lichen Mitteln nur dann bewilligt werden, wenn der
Beamtenwohnungsverein seine Satzung dahin abändere,
daß auch Arbeitern der Reichs-, Staats- und Gemeinde
betriebe die Aufnahme ermöglicht werde. Oeffentliche
Gelder könnten nur zu Zwecken verwendet werden, die
der Allgemeinheit, nicht aber einer bestimmten Bevöl
kerungsklasse allein dienten.
Bau- und Wohnfragen. Anläßlich der Baumesse-
Woche in Leipzig werden am Mittwoch, den 3. September,
wieder Vorträge über zeitgemäße Bau- und Wohnfragen
gehalten. Es sprechen: Baurat Dr.-Ing. Mackowsky,
Leipzig, Kommissar für die Baustoffbewirtschaftung in
Westsachsen, über „Der gegenwärtige Stand des Klein
wohnungsbaues, unter besonderer Berücksichtigung der
Baustoffbeschaffung“; Geheimer Regierungsrat Professor
Dr.-Ing. e. h. M. Gary, Berlin-Dahlem, über „Die gegen
wärtigen Baumöglichkeiten unter Berücksichtigung alter
und neuer Bauweisen“; Handelsrichter Ludwig Fleisch
mann, Berlin, über „Lage und Aussichten der Möbelindu
strie, mit Berücksichtigung des Kleinwohnungswesens“;
Baukommissar Max Bulnheim, Dresden, Leiter der stati
schen Abteilung des Baupolizeiamtes Dresden über „Die
Normenbewegung auf dem Gebiete des Bauwesens, insbe
sondere der Zementwarenerzeugung“.
Vereinsmitteilungen.
Württembergischer Baubeamten-Verein. 3. Ausschuß
sitzung. Am Sonntag 14. Sept. vormittags 10 Uhr findet
im Gesellschaftshaus der Bauhütte, Eingang Büchsenstr.
Nr. 53. im II. Stock eine Sitzung des Ausschußes statt.
Tages-Ord.: Mitgl.-Aufnahme. Stellungnahme zu den
Entwürfen zur Technikerkammer und zum Beirat der Bau
gewerkschule. Bauministerium. Verschiedenes, ln An
betracht des sehr wichtigen Beratungsstoffes ist pünktliches
und vollzähliges Erscheinen dringend erwünscht. Auch
sonstige Mitglieder des Vereins sind willkommen.
Stuttgart, 31. August 1919. Der Vorstand.
Verein staatl. geprüfter badischer Werkmeister Karlsruhe.
Geschäftsseile Lachnerstraße 13.
Am 7. September d. J. findet in Freiburg im „Drei-
Königssaal“, vormittags % 10 Uhr, eine Bezirksversamm-
Itfng des Bezirkes II unter Anwesenheit des Hauptvor
standes aus Karlsruhe statt. Auf der Tagesordnung
stehen; Die Schulfrage, Organisation,Gehaltstarife, Reichs
tarife, Hebung des Standes (speziell auch unserer selb
ständigen Mitglieder), Beamtenkammer usw., sowie einige
weitere, wichtige Standesfragen. Wir bitten unsere Mit
glieder um recht zahlreiche Beteiligung.
Am 28. September d. J. findet in Offenburg (Lokal
wird noch bekanntgegeben) eine Generalversammlung
statt mit folgender Tagesordnung: 1. Schul- und Titel
frage; 2. Organisationsfragen; 3. Einzug und Erhöhung
der Jahresbeiträge; 4. Bau- und Wohnungskontrolle; 5.
Pflege der Geselligkeit im Verein; 6. Sonstiges.
Wir bitten, weitere Anträge zur Tagesordnung läng
stens bis zum 14. September an unsere Geschäftsstelle
(Karlsruhe, Lachner straße 13) einreichen zu wollen.
Schon heute möchten wir alle Kollegen bitten, mit
Rücksicht auf die Wichtigkeit der zur Besprechung kom
menden Fragen, es als Ehrenpflicht zu betrachten und an
dieser Generalversammlung unbedingt teilzunehmen.
Näheres folgt noch.
Wir bitten um die Adressen nachfolgender Mitglieder:
Anton Scherer zuletzt in Basel; Baptist Gaiser zuletzt in
Donaueschingen; Josef Wehinger zuletzt in Freiburg;
Josef Jehle zuletzt in Freiburg; Julius Berger zuletzt in
Gaggenau; Otto Neininger zuletzt in Achern; Valentin
Wolf zuletzt in Stadtamhof (Regensburg); Johann Huber
zuletzt in Karlsruhe; Karl Zippelt zuletzt in Karlsruhe.
/ ///✓/ ✓// ,,>>
Wob h hä.u s
777777/7^777yn l ^'W.
j j * j|
J. % 2,
Fragekasten.
Anfrage: ln einer Stadt hat ein Ortsbewohner in
mitten der Stadt auf seinem Hofraum einen Schuppen zur
Aufbewahrung von Stroh und Futter erstellt. Der Schuppen
ist von ausgeriegeltem Fachwerk
(Tuffstein) ohne Innen- und
Außenverputz hergestellt; die
Dachbedeckung besteht aus Zie
geln. Die Abstände vom Nach
barhaus und die Grundfläche,
sowie Höhe, ist aus der neben
stehenden Skizze zu ersehen.
Ich bitte um Beantwortung fol
gender Fragen:
1. ) Welcher Abstand von der
Eigentumsgrenze ist nach der
Bauordnung vorgeschrieben für
einen diesbezüglichen Schuppen
der zur Aufbewahrung von leicht
brennbaren Stoffen dient?
2. ) Ist der Bauende berechtigt
nach dem heutigen Zustand einen
-4_Futterladen und ein Hühner-
I SchlupflochindieGiebelwanddes
fLf*»te
i Schufen
dl < faum.
I I Wf ' m \
V7/777? /s; TTZTrtTT? 7/ >//7f/r/7K
t {
t Uo/mAjus
SeifemnitK
ui T'
;fS EB‘
L.l ' T
stiteqcpn d* s
1 Schuppens gegen das nächstlie-
gende Nachbarhaus einzubauen?
3.) Ist es nach verschiedenen Arten der Bauordnung
überhaupt angängig, einen derartigen Schuppen zwischen
den Nachbargebäuden, der eine besondere Feuergefahr
in sich schließt, zu bauen.
Antwort: Ein Bauwesen von 7,67 qm Grundfläche
und 3,90 m Firsthöhe mit Ziegeldach zählt unter die un
bedeutenden Gebäude des Art. 81 der B -O., die ohne
Rücksicht auf ihre Bauart und ohne Einhaltung eines Ab
standes von anderen Gebäuden oder der Eigentums
grenze nach freiem Ermessen der ordentlichen Baupolizei
behörden gestattet werden können, wenn und solange ihre
Zweckbestimmung oder Benützung keine besondere Feuers
gefahr in sich schließt. Dabei soll die Aufbewahrung
von Garben, Stroh, Futter und ähnlichen leicht brennbaren
Stoffen nicht unbedingt ausgeschlossen sein, zumal wenn
die unbedeutenden Gebäude geschlossene Fachwerks
wandungen erhalten, oder wenn die Aufbewahrung der
leicht brennbaren Stoffe nur in kleinen Mengen erfolgt.
Vergl. Kälber-Mörike S. 250 Anm. 9 und Häffner S. 204
Anm. 5, Abs. 3. Futterladen und Hühnerschlupfloch sind
belanglos. Es hängt ganz von dem Ermessen der Bau
polizeibehörde ab, ob sie das Bauwesen nach Prüfung
der örtlichen Verhältnisse zulassen will und kann oder
nicht. Gegen ihre Entscheidung ist nach Art. 115 Abs. 1
der B.-O. das Rechtsmittel der Beschwerde bis zum Ministe
rium des Innern, nicht aber die Rechtsbeschwerde zulässig.
Anfrage. Was für Fußbodenbeläge haben sich in
Schriftsetzereien und den Maschinenräumen in Buch
druckereien am besten bewährt? Sch. u. E.
Antwort. Als Fußbodenbelag für Schriftsetzereien
und in Buchdruckmaschinenräumen bewährten sich bis
jetzt am besten Steinholzfußböden, speziell Sanitas-Fuß-
bodenbeläge, da dieselben angenehm begehbar und außer
ordentlich widerstandsfähig gegen Abnützung sind. Selbst
gegen Befahren mit Wagen sind dieselben außerordent
lich unempfindlich, wobei bei der geringen Abnützung
und leichten Reinigungsmöglichkeit eine Staubentwicklung
so gut wie ausgeschlossen ist, wodurch die Maschinen
außerordentlich geschont und geschützt sind, dabei sind
die Beläge fußwarm, so daß keinerlei besondere Unter
lagen für die Schriftsetzer und das Maschinenbedienungs
personal notwendig sind. Auf Wunsch können Beschrei
bungen größerer Ausführungen,' Angebot, Muster etc.
übersandt werden und besteht sofortige Lieferungs- und
Ausführungsmöglichkeit.
Verantwortlich: Karl Schüler in Stuttgart; Druck: Gust. Stürner in Waiblingen.