Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNG 
Nr. 33/34 
zu überbrücken. Deshalb könnten die Gelder aus öffen- 
lichen Mitteln nur dann bewilligt werden, wenn der 
Beamtenwohnungsverein seine Satzung dahin abändere, 
daß auch Arbeitern der Reichs-, Staats- und Gemeinde 
betriebe die Aufnahme ermöglicht werde. Oeffentliche 
Gelder könnten nur zu Zwecken verwendet werden, die 
der Allgemeinheit, nicht aber einer bestimmten Bevöl 
kerungsklasse allein dienten. 
Bau- und Wohnfragen. Anläßlich der Baumesse- 
Woche in Leipzig werden am Mittwoch, den 3. September, 
wieder Vorträge über zeitgemäße Bau- und Wohnfragen 
gehalten. Es sprechen: Baurat Dr.-Ing. Mackowsky, 
Leipzig, Kommissar für die Baustoffbewirtschaftung in 
Westsachsen, über „Der gegenwärtige Stand des Klein 
wohnungsbaues, unter besonderer Berücksichtigung der 
Baustoffbeschaffung“; Geheimer Regierungsrat Professor 
Dr.-Ing. e. h. M. Gary, Berlin-Dahlem, über „Die gegen 
wärtigen Baumöglichkeiten unter Berücksichtigung alter 
und neuer Bauweisen“; Handelsrichter Ludwig Fleisch 
mann, Berlin, über „Lage und Aussichten der Möbelindu 
strie, mit Berücksichtigung des Kleinwohnungswesens“; 
Baukommissar Max Bulnheim, Dresden, Leiter der stati 
schen Abteilung des Baupolizeiamtes Dresden über „Die 
Normenbewegung auf dem Gebiete des Bauwesens, insbe 
sondere der Zementwarenerzeugung“. 
Vereinsmitteilungen. 
Württembergischer Baubeamten-Verein. 3. Ausschuß 
sitzung. Am Sonntag 14. Sept. vormittags 10 Uhr findet 
im Gesellschaftshaus der Bauhütte, Eingang Büchsenstr. 
Nr. 53. im II. Stock eine Sitzung des Ausschußes statt. 
Tages-Ord.: Mitgl.-Aufnahme. Stellungnahme zu den 
Entwürfen zur Technikerkammer und zum Beirat der Bau 
gewerkschule. Bauministerium. Verschiedenes, ln An 
betracht des sehr wichtigen Beratungsstoffes ist pünktliches 
und vollzähliges Erscheinen dringend erwünscht. Auch 
sonstige Mitglieder des Vereins sind willkommen. 
Stuttgart, 31. August 1919. Der Vorstand. 
Verein staatl. geprüfter badischer Werkmeister Karlsruhe. 
Geschäftsseile Lachnerstraße 13. 
Am 7. September d. J. findet in Freiburg im „Drei- 
Königssaal“, vormittags % 10 Uhr, eine Bezirksversamm- 
Itfng des Bezirkes II unter Anwesenheit des Hauptvor 
standes aus Karlsruhe statt. Auf der Tagesordnung 
stehen; Die Schulfrage, Organisation,Gehaltstarife, Reichs 
tarife, Hebung des Standes (speziell auch unserer selb 
ständigen Mitglieder), Beamtenkammer usw., sowie einige 
weitere, wichtige Standesfragen. Wir bitten unsere Mit 
glieder um recht zahlreiche Beteiligung. 
Am 28. September d. J. findet in Offenburg (Lokal 
wird noch bekanntgegeben) eine Generalversammlung 
statt mit folgender Tagesordnung: 1. Schul- und Titel 
frage; 2. Organisationsfragen; 3. Einzug und Erhöhung 
der Jahresbeiträge; 4. Bau- und Wohnungskontrolle; 5. 
Pflege der Geselligkeit im Verein; 6. Sonstiges. 
Wir bitten, weitere Anträge zur Tagesordnung läng 
stens bis zum 14. September an unsere Geschäftsstelle 
(Karlsruhe, Lachner straße 13) einreichen zu wollen. 
Schon heute möchten wir alle Kollegen bitten, mit 
Rücksicht auf die Wichtigkeit der zur Besprechung kom 
menden Fragen, es als Ehrenpflicht zu betrachten und an 
dieser Generalversammlung unbedingt teilzunehmen. 
Näheres folgt noch. 
Wir bitten um die Adressen nachfolgender Mitglieder: 
Anton Scherer zuletzt in Basel; Baptist Gaiser zuletzt in 
Donaueschingen; Josef Wehinger zuletzt in Freiburg; 
Josef Jehle zuletzt in Freiburg; Julius Berger zuletzt in 
Gaggenau; Otto Neininger zuletzt in Achern; Valentin 
Wolf zuletzt in Stadtamhof (Regensburg); Johann Huber 
zuletzt in Karlsruhe; Karl Zippelt zuletzt in Karlsruhe. 
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Fragekasten. 
Anfrage: ln einer Stadt hat ein Ortsbewohner in 
mitten der Stadt auf seinem Hofraum einen Schuppen zur 
Aufbewahrung von Stroh und Futter erstellt. Der Schuppen 
ist von ausgeriegeltem Fachwerk 
(Tuffstein) ohne Innen- und 
Außenverputz hergestellt; die 
Dachbedeckung besteht aus Zie 
geln. Die Abstände vom Nach 
barhaus und die Grundfläche, 
sowie Höhe, ist aus der neben 
stehenden Skizze zu ersehen. 
Ich bitte um Beantwortung fol 
gender Fragen: 
1. ) Welcher Abstand von der 
Eigentumsgrenze ist nach der 
Bauordnung vorgeschrieben für 
einen diesbezüglichen Schuppen 
der zur Aufbewahrung von leicht 
brennbaren Stoffen dient? 
2. ) Ist der Bauende berechtigt 
nach dem heutigen Zustand einen 
-4_Futterladen und ein Hühner- 
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1 Schuppens gegen das nächstlie- 
gende Nachbarhaus einzubauen? 
3.) Ist es nach verschiedenen Arten der Bauordnung 
überhaupt angängig, einen derartigen Schuppen zwischen 
den Nachbargebäuden, der eine besondere Feuergefahr 
in sich schließt, zu bauen. 
Antwort: Ein Bauwesen von 7,67 qm Grundfläche 
und 3,90 m Firsthöhe mit Ziegeldach zählt unter die un 
bedeutenden Gebäude des Art. 81 der B -O., die ohne 
Rücksicht auf ihre Bauart und ohne Einhaltung eines Ab 
standes von anderen Gebäuden oder der Eigentums 
grenze nach freiem Ermessen der ordentlichen Baupolizei 
behörden gestattet werden können, wenn und solange ihre 
Zweckbestimmung oder Benützung keine besondere Feuers 
gefahr in sich schließt. Dabei soll die Aufbewahrung 
von Garben, Stroh, Futter und ähnlichen leicht brennbaren 
Stoffen nicht unbedingt ausgeschlossen sein, zumal wenn 
die unbedeutenden Gebäude geschlossene Fachwerks 
wandungen erhalten, oder wenn die Aufbewahrung der 
leicht brennbaren Stoffe nur in kleinen Mengen erfolgt. 
Vergl. Kälber-Mörike S. 250 Anm. 9 und Häffner S. 204 
Anm. 5, Abs. 3. Futterladen und Hühnerschlupfloch sind 
belanglos. Es hängt ganz von dem Ermessen der Bau 
polizeibehörde ab, ob sie das Bauwesen nach Prüfung 
der örtlichen Verhältnisse zulassen will und kann oder 
nicht. Gegen ihre Entscheidung ist nach Art. 115 Abs. 1 
der B.-O. das Rechtsmittel der Beschwerde bis zum Ministe 
rium des Innern, nicht aber die Rechtsbeschwerde zulässig. 
Anfrage. Was für Fußbodenbeläge haben sich in 
Schriftsetzereien und den Maschinenräumen in Buch 
druckereien am besten bewährt? Sch. u. E. 
Antwort. Als Fußbodenbelag für Schriftsetzereien 
und in Buchdruckmaschinenräumen bewährten sich bis 
jetzt am besten Steinholzfußböden, speziell Sanitas-Fuß- 
bodenbeläge, da dieselben angenehm begehbar und außer 
ordentlich widerstandsfähig gegen Abnützung sind. Selbst 
gegen Befahren mit Wagen sind dieselben außerordent 
lich unempfindlich, wobei bei der geringen Abnützung 
und leichten Reinigungsmöglichkeit eine Staubentwicklung 
so gut wie ausgeschlossen ist, wodurch die Maschinen 
außerordentlich geschont und geschützt sind, dabei sind 
die Beläge fußwarm, so daß keinerlei besondere Unter 
lagen für die Schriftsetzer und das Maschinenbedienungs 
personal notwendig sind. Auf Wunsch können Beschrei 
bungen größerer Ausführungen,' Angebot, Muster etc. 
übersandt werden und besteht sofortige Lieferungs- und 
Ausführungsmöglichkeit. 
Verantwortlich: Karl Schüler in Stuttgart; Druck: Gust. Stürner in Waiblingen.
	        

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