Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNG 
Nr. 1/2 
Stuttgarter Berufsberatung. 
Es ist eine bekannte und bedauerliche Tatsache, daß 
sowohl die Schüler, die vor der Berufswahl stehen, als 
auch deren Eltern über die verschiedenen Berufsmöglich 
keiten sehr wenig unterrichtet sind. Die meisten wollen 
sich dem Beruf des Elektroinstallateurs, Feinmechanikers, 
Mechanikers oder. Kaufmanns zuwenden, während ihnen 
die Handwerkerberufe und ihre Aussichten entweder nicht 
bekannt sind, oder ihnen nicht erstrebenswert erscheinen. 
Es ist aber im Interesse des Einzelnen und des Gesamt 
wirtschaftslebens nicht angängig, daß die Mehrzahl der 
schulentlassenen Knaben diese Modeberufe wählt. 
ln einer am 21. Dezember 1918 im großen Sitzungs 
saal des Rathauses veranstalteten Besprechung zwischen 
der Hauptstelle für Berufsberatung im städt. Arbeitsamt 
Stuttgart und den Schulräten und Rektoren der Stuttgarter 
Bürger- und Volksschulen wurde daher beschlossen, in 
nächster Zeit Schüler- und Elternabende abzuhalten, in 
denen der städt. Berufsberater für die abgehenden Schüler 
und deren Eltern einen Vortrag über den Wert und die 
Bedeutung der Berufsberatung und über die Vorteile der 
gelernten gegenüber der ungelernten Arbeit halten wird. 
Ferner werden verschiedene Handwerkmeister über die 
Handwerkberufe und ihre Aussichten sprechen. 
Schüler, Eltern und Vormünder werden auf die Haupt- 
steile für Berufsberatung im städtischen Arbeitsamt auf 
merksam gemacht und es wird ihnen der Besuch dieser 
Einrichtung im eigenen Interesse dringend empfohlen. 
Die Vortragstage werden noch besonders bekannt 
gegeben. 
Erlaß der Ministeriaiabtellung für das Hochbauwesen 
an die Oberämter und die Gemeindebehörden über 
Dringlichkeitsbescheinigungen für Bauausführungen 
vom 7. Dezember 1918 Nr. H. B. 678. 
Auf Grund der Verfügung des Arbeitsministeriums 
vom 7. Dezember 1918 werden die Oberämter und die 
Gemeindebehörden angewiesen, bei der Prüfung der Dring 
lichkeit von Baugesuchen nach folgenden Gesichtspunkten 
zu verfahren; 
1. Alle Notwohnungbauten sind als dringlich zu be 
handeln, desgleichen sonstige Wohnungsbauten in Gemein 
den mit nachhaltigem Wohnungsmangel, sofern es sich 
nicht um Bauten mit erheblichen Baustoffaufwand handelt, 
2. Für Luxusbauten darf die Dringlichkeitsbescheini 
gung nur ausgestellt werden, wenn sie als Notstands 
arbeiten ausgeführt werden. 
3. Bei Bauten für gewerbliche Betriebe darf die Dring 
lichkeit zurzeit nicht anerkannt werden, wenn sie zu einem 
Mehrverbrauch an Kohle, Gas, flüssigen Brennstoffen und 
elektrischer Arbeit, die nicht ausschließlich durch Wasser 
kraft erzeugt wird, sowie an sonstigen Betriebsmitteln 
führen würden oder wenn sie für eine unter ungenügender 
Beschäftigung leidende Art von Betrieben bestimmt sind 
(z. B. Sägewerke). In Zweifelsfällen haben sich die Be 
hörden an die Bautenprüfstelle des Arbeitsministeriums 
zu wenden. 
4. Landwirtschaftliche und kleingewerbliche Bauten 
sind, wenn nicht ein unnötiger Baustoffverbrauch zu be 
fürchten ist, ohne weiteres als dringlich anzuerkennen. 
5. Staatsbauten bedürfen bezügl. ihrer Dringlichkeit 
keiner Prüfung, da hierüber jeweils das zuständige Ministe 
rium entscheidet. 
Die Behörden werden außerdem darauf hingewiesen, 
daß die Bescheinigung der Dringlichkeit für Kleinbedarf 
an Zement in Wegfall kommt und die Bekanntmachung 
des Würlt. Kriegsministeriums vom 25. September 1917 
über den Kleinverkauf von Ziegelwaren (Staatsanzeiger 
Nr. 226 vom 27. September 1917) aufgehoben ist. Da 
die Erzeugung von Ziegelwaren in den nächsten Monaten 
wegen des Kohlenmangels noch sehr beeinträchtigt bleiben 
wird, der Bedarf für Notwohnungsbauten und Notstands 
arbeiten jedoch sehr bedeutend ist, wird den Behörden 
genaueste Prüfung der eingehenden Anträge zur Pflicht 
gemacht. 
Die Ausführung meldepflichtiger Bauarbeiten, für die 
eine Dringlichkeitsbescheinigung nicht vorliegt, ist zu ver 
hindern; außerdem ist Anzeige davon zu machen. 
Vereinsmitteilungen. 
Wfirtt. Baubeamten-Verein. (Unlieb verspätet.) Wir 
erfüllen hiermit die schmerzliche Pflicht unsere Mitglieder 
von dem am 25. Dez. v. J. im Alter von 66 Jahren er 
folgten Tode unseres hochgeschätzten treuen Vereinsmit 
gliedes Oberamtsbaumeisters a. D. Claus in Calw in Kennt 
nis zu setzen. Wir verlieren in dem Dahingeschiedenen 
einen lieben Freund und tüchtigen Kollegen, der stets mit 
vollem Eifer zur Hebung des Standes beitrug und der 
auch einer der Gründer unseres Vereins war. Wir werden 
demselben deshalb ein treues dankbares Andenken be 
wahren. 
Württ. Baubeamtenverein u, Vereinigung der mitt 
leren techn. Beamten des Ministeriums des Innern. 
Wir erfüllen hiermit die traurige Pllicht unsere Mitglieder 
von dem nach längerem Leiden im Alter von 52 Jahren 
erfolgten Ableben des Staatsstraßenmeisters Wenger in 
Heidenheim Kenntnis zu geben. Wir verlieren in dem 
Verstorbenen einen lieben Kollegen, welcher stets für die 
Hebung des Standes eintrat. Kränze wurden am Grabe 
niedergelegt von dem Vorstand der Straßenbauinspektion 
Gmünd, von den ihr unterstellten Straßenwärtern, von der 
Bauhütte Heidenheim, vom Baubeamtenverein und der 
Vereinigung der mittl. techn. Beamten des Ministeriums 
des Innern. Wir werden dem Entschlafenen allzeit ein 
treues Gedenken bewahren. 
Bauwerkmeister-Verein Württembergs E. V. Wir 
beabsichtigen in den nächsten Monaten ein neues Mitglied- 
Verzeichnis herauszugeben. Wir bitten alle unsre Mit 
glieder insbesondere die vom Heere entlassenen uns ihre 
genaue Adresse mitzuteilen, falls dieselbe nicht mehr mit 
dem vor Kriegsausbruch erschienenen Verzeichnis über 
einstimmt. Für Briefsendungen usw. ist bis auf weiteres 
folgende Adresse zu benützen; An den Bauwerkmeister- 
Verein Württembergs E. V. Stuttgart, Seyfferstr. 22. Ein 
zahlungen sollten auf unser Postscheckkonto Nr. 6598 in 
Stuttgart geleistet werden. Der Geschäftsausschuß. 
Stuttgart. Verband technischer Vereine Württem 
bergs, Die Berufung des Vorstandsmitglieds des Ver 
bandes Herrn Professor Herrmann in die provisorische 
Regierung als Leiter des Kriegswesens ist für alle An 
gehörigen der technischen Berufe von ganz besonderer 
Bedeutung; denn damit ist eine der Hauptforderungen 
des Verbandes : Gleichstellung der Techniker mit allen 
anderen Berufen, zum ersten Mal erfüllt. Die Berufung 
von Herrn Professor Herrmann wird deshalb sicherlich 
von allen technischen Berufsständen auf das freudigste 
begrüßt werden. 
Verschiedenes. 
Fachkurse für Bauhandwerker. Wir machen auf 
die Bekanntmachung der Zentralstelle für Gewerbe und 
Handel im Inseratenteil noch besonders aufmerksam. 
Stuttgart. Württ. Kunstverein. Neu ausgestellt 
sind: Große Kollektiv-Ausstellung, Oelgemälde von Fer 
dinand Herwig, Emma Mohr, Stuttgart, Karl Böhme, Karls 
ruhe i. B., Karl Schäfer, Ulm a. D., Hermann Rombach, 
Stuttgart, Aquarelle von Max Bauer, Stuttgart, Radirungen 
und Litographien von Dr. Otto Quante, München. 
Verantwörtlich : Karl Schüler, Stuttgart. 
Druck Gustar Stürner in Waiblingen.
	        
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