Volltext : Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNG

Nr.  9  10

immer  ein  Schmerzenskind  bei  der  Terrazzoverwendung.
Seine  Abnützung  bei  starker  Beanspruchung  war  erheblich. ­
  Das  Ausbröckeln  der  Körnung,  die  ständig  erforderliche ­
  Pflege  mit  Oel  oder  Wachs  zur  Erhaltung  eines
sauberen  Aussehens  und  die  damit  verbundene  Glätte,
die  Unmöglichkeit  seiner  Verwendung  in  Räumen,  in
denen  mit  Säuren  oder  säurebildenden  Flüssigkeiten
hantiert  werden  muß,  sind  Nachteile,  die  durch  den  Vorteil ­
  der  Fugenlosigkeit  nicht  immer  aufgewogen  werden.
Wenn  man  demnach  auf  die  früher  beliebte  ausgebreitete ­
  Verwendung  von  Terrazzo  wird  verzichten
müssen,  so  wird  man  doch  auf  die  Anwendung  des
massiven  Fußbodenbelages  weder  verzichten  können  noch
wollen.  Es  ist  dies  auch  um  so  weniger  notwendig,  als
deutsche  Arbeit  und  deutsches  Unternehmertum  mehr  als
befähigt  ist,  diesen  Verlust  auszugleichen.  Man  wird  z.  B.
sein  Augenmerk  wieder  mehr  als  zuvor  den  keramischen
Plattenerzeugnissen  zuwenden.  Denn  abgesehen  davon,
daß  es  sich  um  ausschließlich  deutsche  Erzeugnisse  handelt, ­
  die  sich  seit  Jahrzehnten  in  ieder  Hinsicht  als  vollwertig ­
  erwiesen  haben,  ist  die  volkswirtschaftliche  Frage
der  Unterstützung  dieses  —  wie  jeden  anderen  —  einheimischen ­
  Industriezweiges  von  staatserhaltender  Notwendigkeit. ­
  Wenn  man  bedenkt,  daß  allein  eine  ganze
Reihe  von  Nebenindustrien,  wie  Maschinenfabriken,  Ton-,
Spat-,  Quarz-,  Zement-  und  andere  Werke  durch  die  Erzeugung ­
  z.  B.  von  Mosaikplatten  in  Tätigkeit  gesetzt  werden ­
  ;  daß  eine  Menge  von  deutschen  Arbeitern,  Angestellten ­
  und  Spezialunternehmern  ihren  Erwerb  dabei  finden,
so  wird  man  begreifen,  daß  sich  die  ehemaligen  Bundesgenossen ­
  gerne  entbehren  lassen.  Dabei  braucht  auf  die
Vorzüge  der  gesinterten  Platten  gar  nicht  näher  eingegangen ­
  zu  werden.  Es  ist  ja  bekannt  genug,  daß  ihnen
ihre  große  Härte  eine  außerordentliche  Widerstandskraft
gegen  mechanische  Abnützung  verleiht.  Ihre  leichte
Reinhaltung,  ihre  absolute  Säurebeständigkeit  und  Staubfreiheit, ­
  ihre  Farbenfreudigkeit  verdienen  jede  Beachtung.
Auch  die  Fugenlosigkeit  wird  man  einem  solchen  Belag
in  dem  Sinne  zubilligen  müssen,  daß  die  Fugen  mit  demselben ­
  Material  ausgefüllt  werden,  das  bei  Terrazzo  den
Hauptbestandteil  ausmacht,  nämlich  mit  Portlandzement.
Sowohl  in  technischer,  wie  dekorativer  und  volkswirtschaftlicher ­
  Hinsicht  wird  man  z.  B.  in  den  Steinzeugplatten ­
  ein  mehr  als  vollwertiges  Material  erblicken
müssen,  das  alle  Forderungen  nach  einem  einwandfreien,
dauerhaften  Massivbelag  zu  erfüllen  geeignet  ist.  Zwar
wird  die  Erzeugung  durch  die  mangelhafte  Belieferung
der  Werke  mit  Kohlen  wie  überall  empfindlich  gestört.
Indessen  ist  der  einheimische  Bedarf  zurzeit  nicht  so  bedeutend, ­
  als  daß  er  nicht  gedeckt  werden  könnte.  Zudem
spielt  die  Frage  der  geschulten  Arbeitskräfte  gar  keine
Rolle  und  die  Rohmaterialien  werden  in  unbeschränktem
Umfang  auf  deutschem  Boden  gewonnen.
Es  ist  keine  Frage,  unsere  finanziellen  Verhältnisse  verbieten ­
  uns  die  Einfuhr  französischen  und  italienischen
Marmors;  sie  verbieten  uns  auch  die  Abwanderung
deutschen  Kapitals  in  Form  von  Löhnen  und  Unternehmergewinn ­
  ins  Ausland.  Wir  haben  solche  Wege  auch
nicht  nötig,  solange  wif  eine  leistungsfähige  einheimische
Industrie  haben,  die  mindestens  Gleiches,  meist  aber  Besseres ­
  zu  bieten  imstande  ist,  als  es  der  fremde  Unternehmer ­
  zu  bieten  hat.  E.  F.

Württ.  Bauordnuug.
Die  im  Landtag  von  den  Abg.  Hugo  Herrmann,  Linkenheil ­
  und  Gen.  eingebrachte  Anfrage  betreffend:  „Erleichterungen ­
  der  Bauordnung  hinsichtlich  der  Verwendung  von
durch  die  derzeitige  Notlage  erforderten  Baustoffe“  wurde

vom  Abg.  Linkenheil  in  kurzen  treffenden  Ausführungen
begründet.  Er  erinnerte  u.  a.  an  die  sehr  notwendige  Vorsicht ­
  bei  Ersatzbaustoffen,  dann  aber  soll  die  Bautenprüfungsstelle ­
  auch  angewiesen  werden,  ihre  Tätigkeit
nicht  nur  in  dem  Sinne  auszuüben,  daß  sie  überwachend
und  verteilend  auf  die  noch  vorhandenen  Baustoffe  einwirke, ­
  sondern  daß  sie  auch  fördernd  wirke  hinsichtlich
derjenigen  Ersatzstoffe,  die  sich  bewährt  haben  und  daß
sie  hierin  aufklärend  vorgehe.  Was  aber  insbesondere  das
Bauen  erschwere,  sei  die  Flächenregel  in  alten,  bebauten
Ortsteilen,  eine  Forderung,  die  mit  bestem  Willen  in  der
Notlage  unserer  Zeit  nicht  durchzuführen  sei,  daß  in
alten  Ortsteilen  50%  Mindestmaß  an  Hofraumfläche  gefordert ­
  werden,  auch  dann,  wenn  an  einem  alten  Haus
ein  einfacher  Anbau  oder  Aufbau  erstellt  wird.  Nach
näherer  Begründung  dieser  wichtigen  Fragen  legte  der
Abg.  Linkenheil  zum  Schluß  dar,  daß  die  Anfrage  vornehmlich ­
  bezwecke,  daß  keine  zu  engherzige  Auslegung
des  Wortlauts  der  Paragraphen  der  B.-O.  stattfinde  und
daß  das  Bauen  möglichst  rasch  ermöglicht  werde.  Minister ­
  Heymann  beantwortete  ausführlich  die  Anfrage.  Der
nachstehend  abgedruckte  Erlaß  dürfte  als  erstes  Ergebnis
der  Verhandlungen  anzusprechen  sein.
Erlaß  des  Ministeriums  des  Innern  an  die  ßaupolizcibehorden,
  betreffend  die  Behandlung  von  Baugesuchen.
Vom  22.  Februar  1920,  Nr.  HB.  225.
Die  Baupolizeibehörden  des  Landes  werden  angewiesen, ­
  die  bei  ihnen  einkommenden  Baugesuche  sofort
gründlich  zu  behandeln  und  möglichst  rasch  zu  bescheiden. ­
  Durch  eine  verzögerte  Behandlung  der  Gesuche
kann  den  Bauenden  zumal  bei  dem  zur  Zeit  sprunghaften
Ansteigen  der  Preise  und  Löhne  nicht  unbeträchtlicher
Schaden  erwachsen.  Auch  lassen  sich  die  Bauenden,
wenn  sie  auf  eine  Entscheidung  über  ihre  Baugesuche  zu
lange  warten  müssen,  leicht  dazu  verleiten,  mit  den  Bauarbeiten ­
  zu  beginnen,  ehe  ihnen  die  erteilte  Bauerlaubnis
das  Recht  dazu  gibt.
Für  die  Behandlung  der  Baugesuche  sind  vor  allem
die  Bestimmungen  der  Art.  110—114  der  Bauordnung
und  der  §§  99—108  der  Vollzugs-Verfügung  dazu  maßgebend, ­
  Zur  Beschleunigung  des  baupolizeilichen  Verfahrens ­
  trägt  es  wesentlich  bei,  wenn  der  Ortsbautechniker
die  Pläne  gleich,  wenn  sie  ihm  zugehen,  gründlich  prüft,
schon  in  seinem  ersten  Gutachten  auf  alle  Mängel  hinweist ­
  und  den  Bauenden  oderseinen  Planverfertigerdarauf
aufmerksam  macht,  wie  der  Plan  unter  Wahrung  des  vom
Bauenden  verfolgten  Zwecks  den  baupolizeilichen  Vorschriften ­
  am  einfachsten  und  besten  angepaßt  werden
kann.  Durch  mündliche  Rücksprache  kann  dies  vielfach
erleichtert  und  beschleunigt  werden.  Der  Ortsbautechniker ­
  soll  nicht  bloß  Ausstellungen  machen,  sondern  auch
die  Bauenden  beraten.  Mehrmalige  Rückgabe  der  Pläne
ist  zu  vermeiden.  Es  darf  nicht  Vorkommen,  daß  zuerst
nur  ein  Teil  der  Planmängel  und,  wenn  diese  beseitigt
sind,  noch  weitere  schon  bei  der  ersten  Planvorlage  vorhandene ­
  Mängel  ausgestellt  werden.
Aber  auch  die  Bauenden  und  ihre  Planverfertiger  können ­
  zu  einer  raschen  Bescheidung  ihrer  Baugesuche
wesentlich  beitragen,  wenn  die  Pläne  von  Anfang  an  den
baupolizeilichen  Vorschriften  angepaßt,  nicht  zu  vermeidende ­
  Befreiungsgesuche  mit  erschöpfender  Begründung
gleich  beigelegt  werden,  die  Zustimmung  etwa  beteiligter
Nachbarn  schon  bei  der  Einreichung  des  Baugesuches
schriftlich  beigebracht  wird  und  wenn  insbesondere  die
Planverfertiger  etwaige  Mängel,  die  eine  Rückgabe  der
Pläne  bedingen,  rasch  und  gründlich  beseitigen.
            
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