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BAUZEITUNG
Nr. 9 10
immer ein Schmerzenskind bei der Terrazzoverwendung.
Seine Abnützung bei starker Beanspruchung war erheblich.
Das Ausbröckeln der Körnung, die ständig erforderliche
Pflege mit Oel oder Wachs zur Erhaltung eines
sauberen Aussehens und die damit verbundene Glätte,
die Unmöglichkeit seiner Verwendung in Räumen, in
denen mit Säuren oder säurebildenden Flüssigkeiten
hantiert werden muß, sind Nachteile, die durch den Vorteil
der Fugenlosigkeit nicht immer aufgewogen werden.
Wenn man demnach auf die früher beliebte ausgebreitete
Verwendung von Terrazzo wird verzichten
müssen, so wird man doch auf die Anwendung des
massiven Fußbodenbelages weder verzichten können noch
wollen. Es ist dies auch um so weniger notwendig, als
deutsche Arbeit und deutsches Unternehmertum mehr als
befähigt ist, diesen Verlust auszugleichen. Man wird z. B.
sein Augenmerk wieder mehr als zuvor den keramischen
Plattenerzeugnissen zuwenden. Denn abgesehen davon,
daß es sich um ausschließlich deutsche Erzeugnisse handelt,
die sich seit Jahrzehnten in ieder Hinsicht als vollwertig
erwiesen haben, ist die volkswirtschaftliche Frage
der Unterstützung dieses — wie jeden anderen — einheimischen
Industriezweiges von staatserhaltender Notwendigkeit.
Wenn man bedenkt, daß allein eine ganze
Reihe von Nebenindustrien, wie Maschinenfabriken, Ton-,
Spat-, Quarz-, Zement- und andere Werke durch die Erzeugung
z. B. von Mosaikplatten in Tätigkeit gesetzt werden
; daß eine Menge von deutschen Arbeitern, Angestellten
und Spezialunternehmern ihren Erwerb dabei finden,
so wird man begreifen, daß sich die ehemaligen Bundesgenossen
gerne entbehren lassen. Dabei braucht auf die
Vorzüge der gesinterten Platten gar nicht näher eingegangen
zu werden. Es ist ja bekannt genug, daß ihnen
ihre große Härte eine außerordentliche Widerstandskraft
gegen mechanische Abnützung verleiht. Ihre leichte
Reinhaltung, ihre absolute Säurebeständigkeit und Staubfreiheit,
ihre Farbenfreudigkeit verdienen jede Beachtung.
Auch die Fugenlosigkeit wird man einem solchen Belag
in dem Sinne zubilligen müssen, daß die Fugen mit demselben
Material ausgefüllt werden, das bei Terrazzo den
Hauptbestandteil ausmacht, nämlich mit Portlandzement.
Sowohl in technischer, wie dekorativer und volkswirtschaftlicher
Hinsicht wird man z. B. in den Steinzeugplatten
ein mehr als vollwertiges Material erblicken
müssen, das alle Forderungen nach einem einwandfreien,
dauerhaften Massivbelag zu erfüllen geeignet ist. Zwar
wird die Erzeugung durch die mangelhafte Belieferung
der Werke mit Kohlen wie überall empfindlich gestört.
Indessen ist der einheimische Bedarf zurzeit nicht so bedeutend,
als daß er nicht gedeckt werden könnte. Zudem
spielt die Frage der geschulten Arbeitskräfte gar keine
Rolle und die Rohmaterialien werden in unbeschränktem
Umfang auf deutschem Boden gewonnen.
Es ist keine Frage, unsere finanziellen Verhältnisse verbieten
uns die Einfuhr französischen und italienischen
Marmors; sie verbieten uns auch die Abwanderung
deutschen Kapitals in Form von Löhnen und Unternehmergewinn
ins Ausland. Wir haben solche Wege auch
nicht nötig, solange wif eine leistungsfähige einheimische
Industrie haben, die mindestens Gleiches, meist aber Besseres
zu bieten imstande ist, als es der fremde Unternehmer
zu bieten hat. E. F.
Württ. Bauordnuug.
Die im Landtag von den Abg. Hugo Herrmann, Linkenheil
und Gen. eingebrachte Anfrage betreffend: „Erleichterungen
der Bauordnung hinsichtlich der Verwendung von
durch die derzeitige Notlage erforderten Baustoffe“ wurde
vom Abg. Linkenheil in kurzen treffenden Ausführungen
begründet. Er erinnerte u. a. an die sehr notwendige Vorsicht
bei Ersatzbaustoffen, dann aber soll die Bautenprüfungsstelle
auch angewiesen werden, ihre Tätigkeit
nicht nur in dem Sinne auszuüben, daß sie überwachend
und verteilend auf die noch vorhandenen Baustoffe einwirke,
sondern daß sie auch fördernd wirke hinsichtlich
derjenigen Ersatzstoffe, die sich bewährt haben und daß
sie hierin aufklärend vorgehe. Was aber insbesondere das
Bauen erschwere, sei die Flächenregel in alten, bebauten
Ortsteilen, eine Forderung, die mit bestem Willen in der
Notlage unserer Zeit nicht durchzuführen sei, daß in
alten Ortsteilen 50% Mindestmaß an Hofraumfläche gefordert
werden, auch dann, wenn an einem alten Haus
ein einfacher Anbau oder Aufbau erstellt wird. Nach
näherer Begründung dieser wichtigen Fragen legte der
Abg. Linkenheil zum Schluß dar, daß die Anfrage vornehmlich
bezwecke, daß keine zu engherzige Auslegung
des Wortlauts der Paragraphen der B.-O. stattfinde und
daß das Bauen möglichst rasch ermöglicht werde. Minister
Heymann beantwortete ausführlich die Anfrage. Der
nachstehend abgedruckte Erlaß dürfte als erstes Ergebnis
der Verhandlungen anzusprechen sein.
Erlaß des Ministeriums des Innern an die ßaupolizcibehorden,
betreffend die Behandlung von Baugesuchen.
Vom 22. Februar 1920, Nr. HB. 225.
Die Baupolizeibehörden des Landes werden angewiesen,
die bei ihnen einkommenden Baugesuche sofort
gründlich zu behandeln und möglichst rasch zu bescheiden.
Durch eine verzögerte Behandlung der Gesuche
kann den Bauenden zumal bei dem zur Zeit sprunghaften
Ansteigen der Preise und Löhne nicht unbeträchtlicher
Schaden erwachsen. Auch lassen sich die Bauenden,
wenn sie auf eine Entscheidung über ihre Baugesuche zu
lange warten müssen, leicht dazu verleiten, mit den Bauarbeiten
zu beginnen, ehe ihnen die erteilte Bauerlaubnis
das Recht dazu gibt.
Für die Behandlung der Baugesuche sind vor allem
die Bestimmungen der Art. 110—114 der Bauordnung
und der §§ 99—108 der Vollzugs-Verfügung dazu maßgebend,
Zur Beschleunigung des baupolizeilichen Verfahrens
trägt es wesentlich bei, wenn der Ortsbautechniker
die Pläne gleich, wenn sie ihm zugehen, gründlich prüft,
schon in seinem ersten Gutachten auf alle Mängel hinweist
und den Bauenden oderseinen Planverfertigerdarauf
aufmerksam macht, wie der Plan unter Wahrung des vom
Bauenden verfolgten Zwecks den baupolizeilichen Vorschriften
am einfachsten und besten angepaßt werden
kann. Durch mündliche Rücksprache kann dies vielfach
erleichtert und beschleunigt werden. Der Ortsbautechniker
soll nicht bloß Ausstellungen machen, sondern auch
die Bauenden beraten. Mehrmalige Rückgabe der Pläne
ist zu vermeiden. Es darf nicht Vorkommen, daß zuerst
nur ein Teil der Planmängel und, wenn diese beseitigt
sind, noch weitere schon bei der ersten Planvorlage vorhandene
Mängel ausgestellt werden.
Aber auch die Bauenden und ihre Planverfertiger können
zu einer raschen Bescheidung ihrer Baugesuche
wesentlich beitragen, wenn die Pläne von Anfang an den
baupolizeilichen Vorschriften angepaßt, nicht zu vermeidende
Befreiungsgesuche mit erschöpfender Begründung
gleich beigelegt werden, die Zustimmung etwa beteiligter
Nachbarn schon bei der Einreichung des Baugesuches
schriftlich beigebracht wird und wenn insbesondere die
Planverfertiger etwaige Mängel, die eine Rückgabe der
Pläne bedingen, rasch und gründlich beseitigen.