Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

Süd- und mitteldeutsche 
flTTÜM 
Heue folge der Bauzeitung für Württemberg, Baden, fassen, 
Clsaß-üothringen. 
ergründet als Würtfembrrgisdu Bauzritung im lahre 1904. 
Inhalt: In eigener Sache. - Bestimmungen über Hochbauten. - Württ. Technikerwoche. 
Gesetz gegen den Wohnungsmangel. — Entwürfe neuer Normblätter. — Tod 
eines Kaminbauers etc. — Wettbewerb. — Rundschau. — Vereinsmitteilungen. 
— Fragekasten. — Der neue Posttarif. 
Alle Rechte Vorbehalten. 
In eigener Sache. 
Ich habe es bis jetzt unterlassen, mich zur Lage des 
Zeitungswesens zu äußern, und wenn ich das nun heute 
tue, so zwingt mich die Pflicht, nun auch meinerseits zum 
Ausdruck zu bringen, daß die andauernd sich steigernden 
Schwierigkeiten zu unhaltbaren Zuständen führen müssen. 
Es ist an sich wohl verständlich, daß in dieser Zeit, wo 
die Sorge um’s tägliche Brot die Gemüter in Bann hält, 
Erwerbszweige wie das Schriftum besonders in Mitleiden 
schaft gezogen sind. 
Es ergeben sich hieraus besonders schwierige Auf 
gaben, für den Verleger. Einerseits beansprucht der Leser 
einen ihm zusagenden Inhalt, andererseits aber macht sich 
der Leser doch Gedanken, wenn der Bezugspreis teurer 
wird. Anfangs November 1919 legte ich den Bezugspreis 
für 1920 fest und hoffte damals, daß dieser Betrag nicht 
nur ausreichen werde, sondern daß es sich auch ermöglichen 
lassen könnte, wieder etwas mehr zu bieten. Ich wurde 
bitter enttäuscht. 
Es sind inzwischen Preissteigerungen eingetreten, die, 
kurz gesagt, schwere Sorgen bereiten. Gewiß! es hat in 
dieser Zeit wohl bald jeder seine besonderen Sorgen. 
Ich zweifle nicht, daß die Leser bereit sind, die Zeit 
umstände bei der Beurteilung der Leistungen der Bau 
zeitung zu berücksichtigen. Anregungen werden immer 
willkommen sein. 
Karl Schüler. 
Bestimmungen über Hochbauten. 
Der Preuß. Minister für Volkswohlfahrt hat am 24. Dez. 
1919 neue Bestimmungen über die bei Hochbauten anzu 
nehmenden Belastungen und über die zulässigen Bean 
spruchungen der Baustoffe bekannt gegeben. Mit Erlaß v. 
23. Febr. 1920 hat das Württ. Ministerium des Innern die 
Baupolizeibehörden des Landes angewiesen, diese Be 
stimmungen auch ihrerseits zur Richtschnur zu nehmen, 
wenn sich die Notwendigkeit ergibt, von den Bauenden 
gemäß Art. 110 Abs. 3 der BauO. und § 48 Abs. 1 der 
Vollz.Verf. zur BauO. den Nachweis ausreichender Sicher 
heit zu verlangen. Diese sehr umfangreichen Bestimm 
ungen sind nunmehr im Amtsblatt des Ministeriums des 
Innern Jahrg. 1920 Nr. 6 vom 30. April öffentlich bekannt 
gemacht worden. Bei der gegenwärtigen Baustofinot 
müssen die Baustoffe bis an die Grenze des Zulässigen aus 
genützt werden und es ist deshalb für jeden Techniker und 
für die Baupolizeibehörden von besonderem Wert, zu 
wissen, wie weit sie im einzelnen Fall gehen können. 
Die mit Erlaß des Ministeriums des Innern v. 30. Juni 
1910 Nr. 3517 (Amtsbl. S. 361) bekannt gegebenen Berech- 
rechnungsgrundlagen für die statische Untersuchung von 
Hochbauten sind außer Wirkung gesetzt worden. Dagegen 
bleibt neben den neuen Bestimmungen die Bekanntmach 
ung des Ministeriums d. Innern betr. die Bauausführungen 
von Eisenbeton-, Beton- und Steindecken bei Hochbauten 
vom 11. Juli 1916 Nr. HB. 483 (Amtsbl. S. 121) zunächst 
noch in Kraft. M. B. 
Württembergische Technikerwoche. 
Die vom Verband technischer Vereine Württembergs 
für März geplante Württembergische Technikerwoche 
mußte bekanntlich damals wegen den politischen Ereig 
nissen verschoben werden. Nunmehr ist die Techniker 
woche auf die Tage vom 14. bis 17. Mai festgesetzt. Im 
März sollte bekanntlich die Tagung in verschiedenen Lo 
kalen stattfinden. Dem Verband technischer Vereine Würt 
tembergs ist es nunmehr gelungen, die ganze Veranstaltung 
zu zentralisieren, d. h. alle Vorträge finden im großen Saal 
des Gustav Siegle-Hauses statt und im Nebenraura des Vor 
tragssaales wird während der Tagung eine kleine Aus 
stellung über „Oelschiefer” u. ä. stattfinden. In Anbetracht 
der außerordentlichen Wichtigkeit der in den Vorträgen 
behandelten Gebiete wird der Technikerwoche im ganzen 
Lande größtes Interesse entgegengebracht und es ist des 
halb mit einem sehr zahlreichen Besuche zu rechnen. 
Gesetz gegen den Wohnungsmangel. 
Durch das von der Nationalversammlung nunmehr er 
ledigte Gesetz über Maßnahmen gegen den Wohnungs 
mangel ist zum Ausdruck gekommen, daß die bisher von 
den Gemeinden erlassenen Anordnungen gütig sind, womit 
u. a. bestätigt ist, daß die Gemeinden berechtigt waren, 
Räume zu beschlagnahmen. Alle Prozesse, die in dieser 
Frage bei den Gerichten anhängig sind, sind damit erledigt. 
Das Gesetz bestimmt ferner, daß die Mieterschutzbestimm 
ungen auch über den 31. Dez. 1920 hinaus in Kraft bleiben, 
und verfügt weiter, daß die Mieten für solche Wohnungen, 
die mit Hilfe von Baukostenzuschüssen aus öffentlichen 
Mitteln hergestellt sind, nicht der Festsetzung durch das 
Mieteinigungsamt unterliegen. 
Entwürfe neuer Normblätter. 
Der Sonderabdruck Nr. 87 aus den Mitteilungen des 
Normenausschusses der Deutschen Industrie enthält u. a. 
Vorschläge für Strassenbaustoffe mit folgenden Erläute 
rungen :
	        

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