Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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Die Umgestaltung des Landwehrplatzes 
in Saarbrücken. 
Von Stadtarchitekt Hermann Leiber, Saarbrücken. 
Schon im Jahre 1905 wurden in dem Wettbewerb zur 
Umarbeitung des Landwehrplatzes der Stadt St. Johann 
Vorschläge für dessen Umgestaltung gemacht. Heute nun 
verlangt die städtebauliche Weiterentwicklung des an den 
Platz anschließenden Gebietes, zu dieser Frage ernstlich 
Stellung zu nehmen; denn der Platz bildet die natürliche 
Verbindung zwischen dem Stadtkern und dem für die Auf 
schließung reifen Bruchwiesengebiet, sowie mit einem zu 
Siedelungszwecken geeeigneten Gelände, den Abhängen 
des Schwarzenberges. 
In seiner jetzigen Lage und Gestalt schließt der Platz 
eine einwandfreie Umgestaltung aus (Abb. 1). In erster 
Linie ist die Form des Platzes unschön, auch sind die Ge 
bäude, wie die Turnhalle, ehemaliges Bezirkskommando 
und Schlachthof nicht geeignet, zu einer wirkungsvollen 
Einfassung eines großen Platzes beizutragen; zudem ist 
die Oberrealschule, als einzig annehmbares Gebäude, zum 
Platz unrichtig situiert. Um also für den neuen Platz 
eine bessere Wirkung zu erhalten, müssen die bestehenden 
Gebäude möglichst ausgeschaltet werden, außerdem ist 
das Gelände des ehemaligen Schlachthofes zu jeglicher 
Umgestaltung unentbehrlich. Des weiteren war die Durch 
arbeitung der Entwürfe von folgenden Gedanken begleitet: 
Die Entwicklung Saarbrückens brachte es mit sich (die 
Vereinigung der Städte St. Johann, Saarbrücken, Malstatt- 
Burbach zur Großstadt Saarbrücken erfolgte erst 1909), 
daß die einzelnen öffentlichen Gebäude, insbesondere Ver 
waltungsgebäude, in der Stadt zerstreut liegen. 
Durch die f olgen des Krieges wurden die Verwal 
tungsarbeiten ins Ungeheure gesteigert; mit einem Ab 
bau kann nicht gerechnet werden, im Gegenteil; die Neu 
gestaltung der politischen und sozialen Verhältnisse wer 
den mit aller Energie die Erfüllung und Förderung und 
damit die Verwaltung weiterer Einrichtungen mit sich 
bringen. Es sei hier nur der Pflege des Volksbildungs 
wesens, der sozialen Fürsorge und der gemeinnützigen 
Wohlfahrtseinrichtungen gedacht. Das Bedürfnis für die 
Errichtung weiterer öffentlicher Gebäude wird trotz der 
zunächst bestehenden Schwierigkeiten eben doch mit der 
Zeit dazu zwingen, dem Neubau neuer Verwaltungs 
gebäude ernstlich näher zu treten. 
An solchen kommen in Betracht: Theater, Volkshaus 
mit Ausstellungsräumen, Jugendheim mit Herberge und 
Jugendbücherei, Kino, Volksbücherei, Ledigenheim, 
Frauen- und Mädchenheim, Technische Fachschule (Bau 
gewerkschule), sowie sonstige Verwaltungs- und auch pri 
vate Büro-Gebäude. Wenn also diese Gebäude in dei 
nächsten Zukunft im Vordergrund stehen werden, so hat 
dementsprechend die Stadt die Pflicht, bei der Planung 
ihrer Bauaufgaben darauf Rücksicht zu nehmen und Vor 
arbeiten so zu treffen, daß die praktischen wie künstleri-
	        
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