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Die Umgestaltung des Landwehrplatzes
in Saarbrücken.
Von Stadtarchitekt Hermann Leiber, Saarbrücken.
Schon im Jahre 1905 wurden in dem Wettbewerb zur
Umarbeitung des Landwehrplatzes der Stadt St. Johann
Vorschläge für dessen Umgestaltung gemacht. Heute nun
verlangt die städtebauliche Weiterentwicklung des an den
Platz anschließenden Gebietes, zu dieser Frage ernstlich
Stellung zu nehmen; denn der Platz bildet die natürliche
Verbindung zwischen dem Stadtkern und dem für die Auf
schließung reifen Bruchwiesengebiet, sowie mit einem zu
Siedelungszwecken geeeigneten Gelände, den Abhängen
des Schwarzenberges.
In seiner jetzigen Lage und Gestalt schließt der Platz
eine einwandfreie Umgestaltung aus (Abb. 1). In erster
Linie ist die Form des Platzes unschön, auch sind die Ge
bäude, wie die Turnhalle, ehemaliges Bezirkskommando
und Schlachthof nicht geeignet, zu einer wirkungsvollen
Einfassung eines großen Platzes beizutragen; zudem ist
die Oberrealschule, als einzig annehmbares Gebäude, zum
Platz unrichtig situiert. Um also für den neuen Platz
eine bessere Wirkung zu erhalten, müssen die bestehenden
Gebäude möglichst ausgeschaltet werden, außerdem ist
das Gelände des ehemaligen Schlachthofes zu jeglicher
Umgestaltung unentbehrlich. Des weiteren war die Durch
arbeitung der Entwürfe von folgenden Gedanken begleitet:
Die Entwicklung Saarbrückens brachte es mit sich (die
Vereinigung der Städte St. Johann, Saarbrücken, Malstatt-
Burbach zur Großstadt Saarbrücken erfolgte erst 1909),
daß die einzelnen öffentlichen Gebäude, insbesondere Ver
waltungsgebäude, in der Stadt zerstreut liegen.
Durch die f olgen des Krieges wurden die Verwal
tungsarbeiten ins Ungeheure gesteigert; mit einem Ab
bau kann nicht gerechnet werden, im Gegenteil; die Neu
gestaltung der politischen und sozialen Verhältnisse wer
den mit aller Energie die Erfüllung und Förderung und
damit die Verwaltung weiterer Einrichtungen mit sich
bringen. Es sei hier nur der Pflege des Volksbildungs
wesens, der sozialen Fürsorge und der gemeinnützigen
Wohlfahrtseinrichtungen gedacht. Das Bedürfnis für die
Errichtung weiterer öffentlicher Gebäude wird trotz der
zunächst bestehenden Schwierigkeiten eben doch mit der
Zeit dazu zwingen, dem Neubau neuer Verwaltungs
gebäude ernstlich näher zu treten.
An solchen kommen in Betracht: Theater, Volkshaus
mit Ausstellungsräumen, Jugendheim mit Herberge und
Jugendbücherei, Kino, Volksbücherei, Ledigenheim,
Frauen- und Mädchenheim, Technische Fachschule (Bau
gewerkschule), sowie sonstige Verwaltungs- und auch pri
vate Büro-Gebäude. Wenn also diese Gebäude in dei
nächsten Zukunft im Vordergrund stehen werden, so hat
dementsprechend die Stadt die Pflicht, bei der Planung
ihrer Bauaufgaben darauf Rücksicht zu nehmen und Vor
arbeiten so zu treffen, daß die praktischen wie künstleri-