1./15. Aug. 1920.
BAUZE1TUNO
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Der „Baumeister“.
Die Bemühungen der mittleren Techniker, den Absolventen
der Baugewerkschule die Bezeichnung „Baumeister“ zu ver
leihen, gejjen schon auf viele Jahre zurück. Es dürfte überflüssig
sein, hier nochmals die Gründe aufzuführen, die Anlaß zu dieser
Forderung gegeben haben. Die ablehnende Haltung, welche bis
Kriegsende seitens der maßgebenden Stellen dieser Frage gegen
über eingenommen worden ist, hat die mittleren Techniker bei
der bekannten Anschauungsweise dieser Kreise nicht weiter
überrascht. Wir hofften aber trotzdem, daß auch einmal für uns
die Zeit gekommen sein würde, da wir die Rolle des Aschen
brödels ausgespielt hätten. — Als sich dann vor mehr als Jahres
frist sämtliche technischen Vereinigungen Württembergs zu dem
von allen lebhaft begrüßten Entschluß aufrafften, zwecks För
derung der gemeinsamen Interessen den Verband technischer
Vereine Württembergs zu gründen, glaubten auch wir, unseren
Zielen etwas näher gerückt zu sein.
Weit gefehlt! Die Kreise, die aus den Ereignissen des No
vember 1918 nichts gelernt haben, sind in diesem Verband so
zahlreich vertreten, daß wir ruhig die Hoffnung aufgeben kön
nen, durch dessen Vermittlung für unsere Zwecke etwas zu er
reichen. Der Verfasser der in der Nr. 29^30 dieser Zeitung mit
„Der wiirtt. Akademikerbund“ überschriebenen Einsendung hat
vielen aus der Seele gesprochen, wenn er sagt, daß die Zeit nach
der Revolution nur zwischen unterem und mittlerem Dienst ein
geebnet habe, daß sie aber den Graben breiter und tiefer und
die Mauer höher gemacht habe, die den mittleren vom höheren
Dienst schon in der vorrevolutionären Zeit trennte. Ein neuer
Beweis hiefür ist die Tatsache, daß sich die im Verband ange
schlossenen Vereinigungen höherer Techniker geschlossen gegen
unser Gesuch um Verleihung der Bezeichnung „Baumeister“ aus
gesprochen haben. Von,den rein akademischen Vereinigungen
war ja kaum anderes zu erwarten; daß aber der B. D. A. (Bund
Deutscher Architekten), zu dessen Mitgliedern doch eine Reihe
von Absolventen der Baugewerkschule gehören, in der Art
seiner ablehnenden Aeußerung den Vogel abgeschossen hat, gibt
doch zu bedenken.
Ohne der Abstimmung, die in dieser Angelegenheit noch im
Verband erfolgen wird, vorzugreifen, wollen wir uns doch dar
über klar sein, daß unsere Zugehörigkeit zum Verband — und
für die im Staatsdienst verwendeten Kollegen zum Staatstech
nikerverband nur dann noch einen Wert haben kann, wenn
auch tatsächlich Ersprießliches für uns dort geleistet wird. Stehen
dem aber solche unüberwindliche Hindernisse entgegen, so wol
len wir daraus die Folgerungen ziehen und uns daran erinnern,
daß der mittlere Techniker, wenn er einmütig zusammenhält,
eine Macht carsiellt, mit der noch gerechnet werden muß.
Zu den maßgebenden Behörden haben wir das Vertrauen,
daß sie uns in der Frage unserer Berufsbezeichnung wohlwollen
der gesonnen sind, als dies von Seiten unserer „höheren Kolle
gen“ der Fall ist.
Künstliche Bausteine.
Für fehlende gebrannte Steine kann man Ersatz schaf
fen durch künstliche Bausteine. Es ist eine große Anzahl
Maschinen und Apparate zur Herstellung von künstlichen
Bausteinen auf dem Baumarkte. Dagegen ist die Auswahl
billiger Apparate für den Gebrauch des Bauhandwerk-
meisters gering, die ihm gestatten, nicht nur Bausteine
eines Formats, sondern alle möglichen Formengebungen
mit demselben Apparate zu erzielen. Auch muß er in
der Verwendung des Rohmaterials freie Hand haben. Er
braucht Oeläufsteine zur Erstellungwon Fenster- und Tür
gewänden, desgleichen Profilsteine für Gewände und Ge
simse. Nur ein Apparat, der alle diese Steinformen zu
fertigen ermöglicht, entspricht den Anforderungen, die
ein Baugeschäft an einen Mauersteinapparat stellen muß.
Auch Lehmsteine müssen damit gefertigt werden können.
Ein Mauerstein-Handapparat, den Herr Schlosser
meister K. Feifel, Stuttgart, Kernerstraße 14, in verbesser
ter Form unter dem Namen „Rapid“ verfertigt, erfüllt alle
vorbenannten Forderungen. Die Anschaffungskosten sind
so, daß auch das kleinste Baugeschäft denselben erwerben
kann. Die bisherigen Erwerber des Apparates sind mit
denLeistungendesselben sehr zufrieden. Er ist berufen,
zur Behebung unserer Baumaterialiennot ein treuer Helfer
zu sein.
Abb. 5.
Die Hochbaunormung Baden.
Der besonderen baulichen Verhältnisse wegen und zur
Wahrung der Sonderinteressen bestehen für die Bundes
staaten Landesnormenausschüsse, deren badische Ge
schäftsstelle als „Hochbaunormung Baden“ beim Landes
gewerbeamt Karlsruhe gegründet ist. Auf Veranlassung
der Reichshochbaunormung beabsichtigt die Hochbau
normung Baden, nunmehr eine Liste zu führen über die
Firmen, die die Herstellung genormter Bauteile wie Fen
ster, Türen, Dachrinnen, Abfallrohre, Holztreppen, Be
schläge usw. nach den Normen des Normenausschusses
der Deutschen Industrie übernehmen und gegebenenfalls
auf Lager halten wollen. Die Hochbaunormung Baden
fordert die in Betracht kommenden Firmen auf, ihre An
gaben für diese Listen zu machen.
Der merkantile Minderwert eines mit Kellerschwamm be
haftet gewesenen Hauses trotz völliger Beseitigung des
Schwammes.
Der Kläger hatte wegen der Einbuße an Wertschätzung,
die das ihm von dem Beklagten verkaufte Haus auch nach
der Beseitigung des Schwammes, der sich im Keller des
Hauses gezeigt hatte, dauernd erleide, Schadenersatz in
Höhe von 4500 Mark von dem Beklagten gefordert, und
die Vorinstanz batte ihm auch den geforderten Betrag zu
erkannt. ln seiner Revision gegen dieses Urteil hatte der
beklagte Verkäufer sich darauf berufen, daß es sich hier