Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNO 
Nr. 37/39 
genteü bestätigt, indem die vorgenommenen Bohrversuche 
nur eine geringe Mächtigkeit von Kohlen ergeben hätten. 
Weitere Versuche sollen zwar gemacht werden. Sehr 
fraglich sei es, ob dem Unternehmen Erfolge beschieden 
sein werden, jedenfalls verspreche man sich in- Isny wenig 
v;m der Sache. 
Ulm. In der am 21. September abgehaltenen, von Ar 
chitekt Wörner (Ulm) geleiteten außerordentlichen Tagung 
des Landesverbandes württ. Haus- und Grundbesitzer- 
vereine wurden nach den Vorschlägen des Justizrats Dr. 
Baumert (Spandau) folgende Richtlinien zum Entwurf 
eines Mietsteuergesetzes einstimmig beschlossen; „Fin 
den Fall, daß der Reichstag eine Mietsteuer beschließen 
sollte, wird gefordert: 1. Die Erhebung einer Mietsteuer 
soll nur erfolgen, wenn gleichzeitig die zur Deckung det 
mit dem Hausbesitz verbundenen Lasten und Kosten ein 
schließlich der Verzinsung des im Hause ruhenden Eigen 
kapitals erforderliche angemessene Miete gewährleistet ist. 
2. An der Behebung der Wohnungsnot und der Wieder 
belebung der Bautätigkeit durch Beschaffung der erfor 
derlichen Mittel zur Deckung der Baukosten über Teue 
rung ist Stadt und Land gleich beteiligt. Erfolgt die Auf 
bringung dieser Mittel durch die Mietsteuer, so ist eine 
gleichmäßige Heranziehung der städtischen und länd 
lichen Bevölkerung durch eine entsprechende Veranlagung 
sicher zu stellen. 3. Die Verpflichtung des Vermieters bei 
der Veranlagung der Mietsteuer darf nicht weiter gehen, 
als zur Abgabe der pflichtmäßigen Erklärung hinsichtlich 
des Mietwertes am maßgebenden Stichtag. Die Veran 
lagung und Einhebung der Mietsteuer ist Sache der Fi 
nanzänder. Unter keinen Umständen darf der Vermieter 
zum Abgabeschuldner erklärt werden. 4. Die Verwen 
dung des Steueraufkommens durch die Länder und Ge 
meinden ist zweckmäßig im Gesetz oder in gleichzeitig 
mit dem Gesetz zu veröffentlichenden VollzUgsvorschnf- 
ten des Reiches klar zum Ausdruck zu bringen; andern 
falls sind die Landeszeniralbehörden zur Festlegung all 
gemeiner Grundsätze über die Verwendung der Abgabe 
zu verpflichten. 5. Die im Gesetz vorgesehenen Steuer 
erleichterungen sollen nicht so weit gehen, daß aus der 
Zwecksteuer eine Aufwandssteuer wird. Die Steuerer 
leichterungen dürfen im Interesse einer gleichheitlichen 
Steuerheranziehung von den Ländern und Gemeinden 
nicht abgeändert werden. 6. Befreit von der Abgabe 
müssen die ohne Baugeldzuschuß errichteten Neubauten 
werden. 7. Die Baugeldzuschüsse sind auch dem priva 
ten Hausbau zugänglich zu machen.“ In Sachen der Miet 
einigungsämter wurde verlangt, daß man gegen die Ent 
scheidungen künftig Berufung müsse einlegen können und 
daß diese Aemter den Amtsgerichten zu unterstellen seien. 
Ueber die Wohnungsämter sprach sich Ministerialrat Dr. 
Neuschier dahin aus, daß dieselben nicht befugt seien, 
eine bestimmte Person gegen den Willen des Vermieters 
eine Wohnung zuzusprechen, vielmehr müsse dem Ver 
mieter eine Auswahl gelassen werden. Auch bestehe für 
den Vermieter kein Zwang, mit einem ihm zugewiesenen 
Mieter einen Vertrag abzuschlicßen. 
Vereinsmitteüungen. 
Verein der Bauamtswerkmeister und Bauwerkmeister 
bei der Finanzverwaltung. Unsere Mitglieder sind in 
zwischen in den Besitz einer Abschrift unserer neuesten 
Eingabe an das Finanzministerium in Bezug auf die Be 
soldungsordnung gelangt und werden daraus ersehen 
haben, daß von der Vereinsleitung alles geschieht, um 
die Gleichberechtigung des Technikers mit dem Verwal 
tungsbeamten zu erlangen. In der Diätenfrage ist leider 
immer noch keine Entscheidung getroffen. Wohl sind 
durch Regierungsblatt für sämtliche Beamte die Diäten 
neu geregelt, doch sind die Sonderverfügungen für mitt 
lere Techniker darin nicht aufgehoben, so daß wir noch 
nicht in den Genuß der neuen Diäten gelangen. Der Kampf 
hierüber, daß wir in dieser Frage endlich auch einmal 
als vollwertige Beamte angesehen werden, wird zurzeit 
erst geführt und wird es wohl Ende Oktober werden, bis 
eine Entscheidung getroffen ist. Wir bitten unsere Mit 
glieder, daß sie uns dadurch unterstützen, daß sie mit 
ihren Abgeordneten Rücksprache nehmen. 
Bücher. 
Lehrbuch des Hochbaues. Herausgegeben von Karl Essel- 
born. In zwei Bänden, 2. stark vermehrte Auflage. 
Leipzig 1913 und 1920. Wilhelm Engelmann. I. Band: 
Steinkonstruktionen und Grundbau. Holzkonstruktio 
nen. Eisenkonstruktionen. Eisenbetonkonstruktionen. 
Veranschlagen. Beleuchungs-, Heizungs- und andere 
Anlagen. Die Besprechung hierüber ist erschienen im 
Zentralblatt der Bäuverwaltung 1913 Nr. 65 S. 449. 
Der II. Band: Die Elemente der Baukunst. Bauformen 
lehre. Der Gewölbebau. Decke und Dach. Das Or 
nament. Der Wohnbau. Die Innenarchitektur. Das 
deutsche Wohnhaus. Oeffentliche Bauten. Bearbeitet 
von Josef Durm. XL und 754 Seiten, Großoktav mit 
2641 Abbildungen und ausführlichem Sachregister. 
Preis geh. 50 Mk„ geb. 58 Mk. (dazu 50 Prozent Ver 
legerteuerungszuschlag). 
Diese Abbildungen, sie haben es dem Berichterstatter 
angetan, daß er sich von ihnen kaum trennen konnte, daß 
ihr lieblicher Reiz ihn begleiten wird, solange er wird 
denken können. Welch glückliche Hand und Schönheits 
sinn der 81jährige Verfasser sein eigen nannte, bis ihn 
am 3. April 1919 der Tod heimholte. Und glücklich und 
beneidenswert der Jünger, der sich an der Hand eines 
solchen Meisters der Formen leiten läßt, der in den Geist 
eindringen kann, der aus den Abbildungen undi den philo 
sophischen Begleitworten atmet. Nur einiges sei aus dem 
Schatzkästlein hervorgezogen. Auf Seite 37 der Palast 
von Saigon, über dem em förmlicher Hauch orientalischer 
Ruhe und Ueppigkeit gebreitet scheint, auf Seite 120 das 
Antenkapitelle des Tempels in Prästum, ein Vorbild aus 
grauer Vorzeit für alte Geschlechter der Erde, und mit 
einer Sorgfalt und Liebe von der gesegneten Hand Durms 
gezeichnet, die den Leser erstaunen macht. Auf S. 365 
sind es die Handzeichnungen für die Blattformen der Vic 
toria regia und die Detaillierung des Nervengerüstes, dem 
Kunstjünger empfehlend dargestellt für Tragbalken und 
tragende Decken. Aber nicht nur das Schöne hat Durm 
aus der Antika, verzeichnet mit Meisteraugen die verbor 
genen Führungen der Heizkanäle in römischen Häusern, 
wo mittelst Steinplatten und Hohlziegeln auf S. 428 alle 
Wärme der damaligen Holzkohlen zum behaglichen Woh 
nen mit erwärmten Fußböden und Seitenwänden nutzbar 
entzogen wurde, -- während wir Bedauernswerten un 
seren größten Reichtum an Holz und Kohle auf dem kür 
zesten Weg vom Ofen und Herd durch den Schornstein 
in die Küfte gejagt haben und nur einen sehr bescheide 
nen Teil von Wärme fürs Haus zurückbehalten. Diese 
vortrefflichen Handskizzen sollten unseren Wärmeinge 
nieuren sehr willkommene Vorbilder sein. — Ein anderes 
Gebiet, für Schulen und Theater höchst wichtig, wird 
auf S. 676 bereichert durch Darstellung der Bernoulli- 
schen Kurven, deren Entstehung zeigt, wie bei amphithea 
tralischem Aufbau der Siizbänke kein Vordermann den 
Hintermann stört im geradlinigen Hinblick auf den Vor 
tragenden. Zum Schlüsse sei nur noch hingewiesen auf 
den überraschend wohltuenden Unterschied der warmen, 
das Künstlerempfinden zeigenden Handskizzen an dem 
Schlößchen auf S. 509 gegenüber der kalten modernem 
Photographie S. 508, die nahezu das gleiche Objekt zeigt, 
aber weder die Seele des Bildners noch die des Erbauers 
verrät. - 
Dieser Nummer liegt J e Son'c behage der Fi ina 
Steegmüller & Söhne, Stuttgart, über Holzstabgewebe bei.
	        
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