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BAUZEITUNO
Nr. 37/39
genteü bestätigt, indem die vorgenommenen Bohrversuche
nur eine geringe Mächtigkeit von Kohlen ergeben hätten.
Weitere Versuche sollen zwar gemacht werden. Sehr
fraglich sei es, ob dem Unternehmen Erfolge beschieden
sein werden, jedenfalls verspreche man sich in- Isny wenig
v;m der Sache.
Ulm. In der am 21. September abgehaltenen, von Ar
chitekt Wörner (Ulm) geleiteten außerordentlichen Tagung
des Landesverbandes württ. Haus- und Grundbesitzer-
vereine wurden nach den Vorschlägen des Justizrats Dr.
Baumert (Spandau) folgende Richtlinien zum Entwurf
eines Mietsteuergesetzes einstimmig beschlossen; „Fin
den Fall, daß der Reichstag eine Mietsteuer beschließen
sollte, wird gefordert: 1. Die Erhebung einer Mietsteuer
soll nur erfolgen, wenn gleichzeitig die zur Deckung det
mit dem Hausbesitz verbundenen Lasten und Kosten ein
schließlich der Verzinsung des im Hause ruhenden Eigen
kapitals erforderliche angemessene Miete gewährleistet ist.
2. An der Behebung der Wohnungsnot und der Wieder
belebung der Bautätigkeit durch Beschaffung der erfor
derlichen Mittel zur Deckung der Baukosten über Teue
rung ist Stadt und Land gleich beteiligt. Erfolgt die Auf
bringung dieser Mittel durch die Mietsteuer, so ist eine
gleichmäßige Heranziehung der städtischen und länd
lichen Bevölkerung durch eine entsprechende Veranlagung
sicher zu stellen. 3. Die Verpflichtung des Vermieters bei
der Veranlagung der Mietsteuer darf nicht weiter gehen,
als zur Abgabe der pflichtmäßigen Erklärung hinsichtlich
des Mietwertes am maßgebenden Stichtag. Die Veran
lagung und Einhebung der Mietsteuer ist Sache der Fi
nanzänder. Unter keinen Umständen darf der Vermieter
zum Abgabeschuldner erklärt werden. 4. Die Verwen
dung des Steueraufkommens durch die Länder und Ge
meinden ist zweckmäßig im Gesetz oder in gleichzeitig
mit dem Gesetz zu veröffentlichenden VollzUgsvorschnf-
ten des Reiches klar zum Ausdruck zu bringen; andern
falls sind die Landeszeniralbehörden zur Festlegung all
gemeiner Grundsätze über die Verwendung der Abgabe
zu verpflichten. 5. Die im Gesetz vorgesehenen Steuer
erleichterungen sollen nicht so weit gehen, daß aus der
Zwecksteuer eine Aufwandssteuer wird. Die Steuerer
leichterungen dürfen im Interesse einer gleichheitlichen
Steuerheranziehung von den Ländern und Gemeinden
nicht abgeändert werden. 6. Befreit von der Abgabe
müssen die ohne Baugeldzuschuß errichteten Neubauten
werden. 7. Die Baugeldzuschüsse sind auch dem priva
ten Hausbau zugänglich zu machen.“ In Sachen der Miet
einigungsämter wurde verlangt, daß man gegen die Ent
scheidungen künftig Berufung müsse einlegen können und
daß diese Aemter den Amtsgerichten zu unterstellen seien.
Ueber die Wohnungsämter sprach sich Ministerialrat Dr.
Neuschier dahin aus, daß dieselben nicht befugt seien,
eine bestimmte Person gegen den Willen des Vermieters
eine Wohnung zuzusprechen, vielmehr müsse dem Ver
mieter eine Auswahl gelassen werden. Auch bestehe für
den Vermieter kein Zwang, mit einem ihm zugewiesenen
Mieter einen Vertrag abzuschlicßen.
Vereinsmitteüungen.
Verein der Bauamtswerkmeister und Bauwerkmeister
bei der Finanzverwaltung. Unsere Mitglieder sind in
zwischen in den Besitz einer Abschrift unserer neuesten
Eingabe an das Finanzministerium in Bezug auf die Be
soldungsordnung gelangt und werden daraus ersehen
haben, daß von der Vereinsleitung alles geschieht, um
die Gleichberechtigung des Technikers mit dem Verwal
tungsbeamten zu erlangen. In der Diätenfrage ist leider
immer noch keine Entscheidung getroffen. Wohl sind
durch Regierungsblatt für sämtliche Beamte die Diäten
neu geregelt, doch sind die Sonderverfügungen für mitt
lere Techniker darin nicht aufgehoben, so daß wir noch
nicht in den Genuß der neuen Diäten gelangen. Der Kampf
hierüber, daß wir in dieser Frage endlich auch einmal
als vollwertige Beamte angesehen werden, wird zurzeit
erst geführt und wird es wohl Ende Oktober werden, bis
eine Entscheidung getroffen ist. Wir bitten unsere Mit
glieder, daß sie uns dadurch unterstützen, daß sie mit
ihren Abgeordneten Rücksprache nehmen.
Bücher.
Lehrbuch des Hochbaues. Herausgegeben von Karl Essel-
born. In zwei Bänden, 2. stark vermehrte Auflage.
Leipzig 1913 und 1920. Wilhelm Engelmann. I. Band:
Steinkonstruktionen und Grundbau. Holzkonstruktio
nen. Eisenkonstruktionen. Eisenbetonkonstruktionen.
Veranschlagen. Beleuchungs-, Heizungs- und andere
Anlagen. Die Besprechung hierüber ist erschienen im
Zentralblatt der Bäuverwaltung 1913 Nr. 65 S. 449.
Der II. Band: Die Elemente der Baukunst. Bauformen
lehre. Der Gewölbebau. Decke und Dach. Das Or
nament. Der Wohnbau. Die Innenarchitektur. Das
deutsche Wohnhaus. Oeffentliche Bauten. Bearbeitet
von Josef Durm. XL und 754 Seiten, Großoktav mit
2641 Abbildungen und ausführlichem Sachregister.
Preis geh. 50 Mk„ geb. 58 Mk. (dazu 50 Prozent Ver
legerteuerungszuschlag).
Diese Abbildungen, sie haben es dem Berichterstatter
angetan, daß er sich von ihnen kaum trennen konnte, daß
ihr lieblicher Reiz ihn begleiten wird, solange er wird
denken können. Welch glückliche Hand und Schönheits
sinn der 81jährige Verfasser sein eigen nannte, bis ihn
am 3. April 1919 der Tod heimholte. Und glücklich und
beneidenswert der Jünger, der sich an der Hand eines
solchen Meisters der Formen leiten läßt, der in den Geist
eindringen kann, der aus den Abbildungen undi den philo
sophischen Begleitworten atmet. Nur einiges sei aus dem
Schatzkästlein hervorgezogen. Auf Seite 37 der Palast
von Saigon, über dem em förmlicher Hauch orientalischer
Ruhe und Ueppigkeit gebreitet scheint, auf Seite 120 das
Antenkapitelle des Tempels in Prästum, ein Vorbild aus
grauer Vorzeit für alte Geschlechter der Erde, und mit
einer Sorgfalt und Liebe von der gesegneten Hand Durms
gezeichnet, die den Leser erstaunen macht. Auf S. 365
sind es die Handzeichnungen für die Blattformen der Vic
toria regia und die Detaillierung des Nervengerüstes, dem
Kunstjünger empfehlend dargestellt für Tragbalken und
tragende Decken. Aber nicht nur das Schöne hat Durm
aus der Antika, verzeichnet mit Meisteraugen die verbor
genen Führungen der Heizkanäle in römischen Häusern,
wo mittelst Steinplatten und Hohlziegeln auf S. 428 alle
Wärme der damaligen Holzkohlen zum behaglichen Woh
nen mit erwärmten Fußböden und Seitenwänden nutzbar
entzogen wurde, -- während wir Bedauernswerten un
seren größten Reichtum an Holz und Kohle auf dem kür
zesten Weg vom Ofen und Herd durch den Schornstein
in die Küfte gejagt haben und nur einen sehr bescheide
nen Teil von Wärme fürs Haus zurückbehalten. Diese
vortrefflichen Handskizzen sollten unseren Wärmeinge
nieuren sehr willkommene Vorbilder sein. — Ein anderes
Gebiet, für Schulen und Theater höchst wichtig, wird
auf S. 676 bereichert durch Darstellung der Bernoulli-
schen Kurven, deren Entstehung zeigt, wie bei amphithea
tralischem Aufbau der Siizbänke kein Vordermann den
Hintermann stört im geradlinigen Hinblick auf den Vor
tragenden. Zum Schlüsse sei nur noch hingewiesen auf
den überraschend wohltuenden Unterschied der warmen,
das Künstlerempfinden zeigenden Handskizzen an dem
Schlößchen auf S. 509 gegenüber der kalten modernem
Photographie S. 508, die nahezu das gleiche Objekt zeigt,
aber weder die Seele des Bildners noch die des Erbauers
verrät. -
Dieser Nummer liegt J e Son'c behage der Fi ina
Steegmüller & Söhne, Stuttgart, über Holzstabgewebe bei.