Siedlungsbauten.
Die Abbildungen in dieser Nummer stellen die Typen
häuschen der von Architekt B. D. A. Alfred Kraemer ge
gründeten und geleiteten Selbstsiedlervereinigung Osterode
(Ostpr.) dar.
Der Verfasser sagt darüber: Jede Arbeitsgruppe be
steht aus ca. 12—15 Mann, wobei jedes Fach der Bau
handwerker mit ca. 2 Mann vertreten ist. Die Gruppen
zerfallen in solche, die für sich selbst ihre Häuschen bauen
und solche, die bereits ein eigenes Heim oder eine eigene
Wohnung haben, für die aber Arbeit beschafft werden
soll. Diese letzteren Gruppen kommen dann für die
jenigen Siedler in Frage, die nicht selbst mitarbeiten
können, also für Schwerkriegsbeschädigte, Kaufleute, Be
amte etc. In der Erkenntnis, daß mit den bisher festge
setzten Ueberteuerungszuschüssen ein Bauen überhaupt
nicht möglich ist, wird die Organisation, kraft ihrer großen
Mitgliederzahl, die in Ostpreußen bereits einige Tausend
beträgt, mit Forderungen an die Regierung und an die
Gemeinden herantreten, die das Bauen auch ermöglichen
werden. Das Baugelände wird von der Gemeinde kosten
los abgegeben, als teilweise Abfindung für den auf sie
entfallenden Teil des Ueberteuerungszuschusses. Für die
Ausführung kommt hauptsächlich das zuletzt abgebildete
Doppelwohnhaus in Frage. Es entspricht im Äußeren den
alten Oslpreußischen Traditionen, während der Grundriß
einem besonders für den Osten nötigen Fortschritt ent
spricht, da die alten Grundriße im Vergleich zu südd.
Verhältnissen mitunter von äußerst bescheidener Lebens
führung zeugen. Durch wohlabgewogene Proportionen
der Mauer- Fenster- und Dachflächen und durch die
Symmetrie der hauptsächlich als Doppelhäuser zur Aus
führung gelangenden Gebäude wird trotz aller fast nüchtern
Doppelwohnhaus.
Architekt B. D. A. Alfred Kraemer, Ulm a. D. und
Osterode, Ostpr,
erscheinenden Einfachheit eine ästhetische Befriedigung
erzielt. Im Frühjahr 1921 sollen in Osterode ca. 50—60
dieser Häuschen gebaut werden.
Höchsfmieten und Arbeitslosigkeit im Baugewerbe.
Die Reichsarbeitsgemeinschaft für das Baugewerbe
sieht sich veranlaßt, die Oeffentlichkeit auf die trostlose
Lage des Baugewerbes hinzuweisen. In einer am 6. Okt.
1920 gefaßten Entschließung wird ausgeführt: Die Ar
beitslosigkeit der Bauarbeiter hat einen bedenklich hohen
Grad erreicht und wird, wenn nichts geschieht, in diesem
Winterhalbjahr zu einem noch nicht dagewesenen Um
fange anwachsen. Viele Baugeschäfte haben, weil jeg
licher Auftrag fehlt, ihren Betrieb schließen müssen. In
Mitleidenschaft sind alle Baunebengewerbe, wie das Dach
decker-, Maler-, Klempner-, Schlosser-, Installateur- und
Bautischlergewerbe gezogen, ebenso die Baustoffindustrie.
Da bei der traurigen Finanzlage des Reichs, der Länder
und Gemeinden, weder auf behördliche Bauaufträge noch
auf einigermaßen ins Gewicht fallende Zuschüsse zu pri
vaten und gemeinnützigen Neubauten zu rechnen ist, und
letztere daher nur in ganz geringem Umfange ausgeführt
werden können, sollen wenigstens nach Möglichkeit die
Hindernisse beseitigt werden, die der Ausführung der
meist dringend notwendigen Instandsetzungsarbeiten in
den städtischen Wohnhäusern entgegenstehen. Viele
Tausende arbeitswillige Bauarbeiter könnten dann loh
nende Beschäftigung finden, sie würden der Erwerbs
losenfürsorge nicht zur Last fallen. Das Haupthindernis
erblickt die Reichsarbeitsgemeinschaft für das Baugewerbe
in der Notlage des städtischen Hausbesitzes, dem infolge
der im Vergleich zu den aufgebürdeten Lasten vielfach zu
niedrig gehaltenen Höchstmietefestsetzungen die Mittel
zu Instandsetzungsarbeiten fehlen. So berechtigt bei dem
herrschenden Wohnungsmangel z. Zt. noch ein Schutz
der Mieter \or unangemessen hohen Mieten ist, so dürfen
doch Mieten nicht als zu hoch beanstandet werden, die
auch die \olle Deckung der Aufwendung für bauliche