STUTTGART
Süd- und mitteldeutsche
ISTOM
Heue folge der Bauzeifung für Württemberg, Baden, f\e;
CIsaB-üothringen.
Gegründet als Württembergisdie Bauzeitung im fahre 1904.
Inhalt: Wettbewerb; Wasserturm im Gewand Forst. — Baukunstkammer für Württem
berg. — Aborte und Küchen hinter Loggien. — „Wie baut man für’s halbe Geld“?
— Landesversammlung des Bauwerkmeistervereins. — Erlaß des Ministeriums des
Innern. — Verschiedenes, — Württembergischer Baubeamtenverein. — Wettbewerb.
Wettbewerb[:|Wasserturm im Gewand Forst.
Im März 1918 hat Stuttgart die in seinen Mauern ge
borenen oder die unmittelbar vor oder während des Krie
ges daselbst ansässig gewesenen Architekten und In
genieure zu dem obigen Wettbewerb eingeladen. Wir
geben das dafür aufgestellte Bauprogramm hier wörtlich
wieder;
1. Bauplatz. Der Wasserturm soll auf den städtischen
Parzellen Nr. 7560 und 7564. im Gewand Forst erstellt und
nur für Zwecke derWasserversorgung ausgebildet werden.
Eine Mitbenützung für andere Zwecke, z. B. als öffent
licher Aussichtsturm, kommt nicht in Frage. Der Turm er
hält seinen Zugang von Strasse XX aus. Von dort her
kommen auch die Leitungen. Das Reservoir auf Parzelle
SiüftdpijnKt; ^
Herderslrossebei derRoteiwoH.drasse S
7564 einschließlich der eingezeichneten Vergrößerungen!
muß bestehen bleiben. Die übrige Fläche dieser Parzelle,'
sowie der angrenzende 1 Meter breite Zugangsweg zu
Parzelle 7559 stehen als Baufläche zur Verfügung.
2. Konstruktion. Material und Formgebung werden
freigestellt.
3. Hauptabmessungen des Wasserturms: Nutzbarer
Behälterinhalt 500 Kubikmeter Sohlenhöhe des Behälters
440.00 über N. N. Die Höhe des Uebereichs bleibt frei
gestellt. Die 250 Millimeter weite Wasserzuleitung, zu
gleich Entnahmeleitung, und die 150 Millimeter weite
Uebereichleitung, die zugleich als Orundablaß dient, sind
generell anzugeben. Diese Leitungen sollen möglichst in
Turmmitte hochgeführt werden.
4. Bauvorschriften: Für die gedachte Bebauung in
der unmittelbaren Umgebung des Turmes (Höhe, Stock
werkszahl, Stellung der Gebäude, offene Gruppen-, Reihen
hausbebauung) sind zeichnerisch generelle Vorschläge zu
machen. Nach dem zu Recht bestehenden Stadtbauplan
und der neuen Ortsbausatzung sind die benachbarten Bau
blöcke teils in das Wohnhausviertel mit offener Bauweise,
teils in das Landhausviertel eingereiht (siehe Lageplan
1 : 1000). Beim Wohnhausviertel sind zulässig entweder
2 Stock und 5 Meter Abstand, oder 3 Stock und 7 Meter
Abstand.
Beim Landhaus viertel sind bei den Baublöcken an der
Gustav-Siegle-Straße 10 Meter und bei denen an der Gauß
straße 7 Meter Abstand vorgeschrieben. Für die Länge
der Gebäudegruppen usw. gilt § 45 der neuen Ortsbau
satzung. Derselbe hat in den in Betracht kommenden Ab
schnitten folgenden Wortlaut:
a) Gebäude oder Oebäudegruppen bis zu 25 Meter
Länge werden für die Berechnung der Abstandsmasse als
Standpunkt:
Hasenbergsteige bei der Rötestafjel