Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

1./15. Juli 1919. 
BAUZEITUNG 
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zeit auch nie Bedenken getragen, Betonarbeiten gegen 
Grund im Mischungsverhältnis 1:18 bis 1:22 ausführen 
zu lassen. Mehrhäupt. Mauerwerk 1:12 bis 1:14 Eisen 
beton 1:7 Mauerdurchbrüche ectr. und sonstige Proben 
mit Zweispitz, Hammer und Meisel haben stets gezeigt, 
daß die Arbeit einwandfrei war. 
Ein 3 m hoher freistehender Pfeiler für einen Stein 
brecher (ausgeführt im Jahre 1905) 1 :24 betoniert, zeigt 
heute noch keine Spur von Minderwertigkeit, trotzdem 
durch den Betrieb des Steinbrechers schon viel an ihm 
gerüttelt wurde. 
Ganz anders nun wirkt der Staub im Betonmaterial, 
das aus Eruptivgesteinen hergestellt ist, auch vom Lias 
kalkstein und Sandstein kann im allgemeinen dasselbe 
gelten. Hier wirkt der Staub nicht als Bindemittel mit, 
sondern er wirkt magernd auf den Cement ein, weil dieser 
Staub vom Wasser nicht in der Weise gelöst wird, wie 
der Weißjura Kalkstaub, Betonmaterial aus Liaskalk oder 
Eruptivgesteinen muß deshalb im allgemeinen staubfrei 
gemacht werden. 
Oft ist das nicht ausführbar, dann bleibt nur die 
Möglichkeit, fettere Mischungen zu wählen und vor allen 
Dingen eine intensive Mischarbeit in der Mischmaschine 
zweitniederster Stelle steht, hinsichtlich des Festigkeits- 
Ergebnisses. 
Dieses Ergebnis vermag aber meine Erfahrungen 
nicht umzustoßen, die darin gipfeln, daß Weißjurakalkstaub 
ein wertvoller Bestandteil jeden Betonmaterials ist. Schon 
bei der Betonverarbeitung ergibt sich der Vorteil, daß 
der Beton „klebriger“ wird, er sortiert sich weniger, wie 
beispielweise Rheinkieß. Fehlt es einem solchen Beton 
in der ersten Zeit nicht an Wasser (Regenwasser) dann 
erreichen auch magere Mischungen mit der Zeit eine 
sehr hohe Festigkeit. Putzarbeiten mit Weißjurakalkstein- 
Sand, 3 Teilen gelöschten Weißkalk und 1 Teil Cement 
hergestellt, geben einen unverwüstlichen Putz. Siegler. 
Baukostenzuschüsse. 
Das bay. Ministerium für soziale Fürsorge gibt in 
Sachen der Baukostenzuschüsse folgendes bekannt: 
Verschiedentlich wurde die Beobachtung gemacht, 
daß Bauherren sich bei Bauvorhaben, für die ein Bau 
kostenzuschuß zugesichert wurde, eigenmächtig einschnei 
dende Abweichungen von den Plänen gestatten, die für 
vorzunehmen, um eine brauchbare Arbeit zu erzielen. 
Ein geringer Zusatz von Kalk etwa 10 */° der Cement- 
menge ist mitunter empfehlenswert. 
Wasserbehälter aus Weißjura-Betonmaterial hergestellt 
verlieren anfängliche kleine Undichtheiten von selbst da 
durch, daß das durchsickernde Wasser erst kleine Mengen 
des Kalkes löst, beim Austritt an die Luft wird über 
schüssige Kohlensäure frei, es bildet sich ein weißlicher 
Niederschlag der allmählich die Poren dichtet. Hier sei 
auch an die Tropfsteinhöhlen erinnert. 
Es ist nach meinen praktischen Erfahrungen verfehlt 
schlechtweg von Staub zu reden, es muß vielmehr vom 
wirtschaftlichen Standpunkt aus zunächst immer erst die 
Frage entschieden werden, ob es sich um Weißjura-Kalk 
staub oder um Staub aus anderen Gesteinen handelt. 
Die in der Tabelle mitgeteilten Zahlen zeigen ganz 
auffallend den großen Wert des Weißjura Kalkstaubes, er 
liefert bis 40 % höhere Festigkeit als die Normenproben. 
Es erscheint daher durchaus berechtigt, diese Eigen 
schaften auszunützen und an Cement nach Tunlichkeit 
zu sparen. Daß bei mageren Mischungen wie oben mit 
geteilt eine sorgfältige Arbeit nebenher zu gehen hat, 
bedarf wohl keiner weiteren Begründung. 
Auffallend erscheint, daß in der Zusammenstellung II in 
Nummer 24/25 die Mischung mit Kalksteinquetschsand an 
die Berechnung des Baukostenzuschusses dem Ministe 
rium Vorgelegen waren. Ein derartiges Vorgehen ist un 
statthaft. Eine Erhöhung der Baukosten, die durch 
solche Eigenmächtigkeit verursacht wird, bleibt bei der 
endgültigen Festsetzung der Höhe des Baukostenzu 
schusses unberücksichtigt. 
Mit den seinerzeitigen Anträgen auf endgültige Fest 
setzung der Zuschußbeträge nach Fertigstellung des Bau 
werkes sind mit den Bauabrechnungen und Bauplänen 
dem Ministerium für Soziale Fürsorge sämtliche Pläne 
und Kostenvoranschläge nochmals einzureichen, die für 
die Erteilung des vorläufigen Beihilfebescheides Vorgelegen 
waren. Die Ueberwachung der plan- und ord 
nungsgemäßen Bauausführung aller aus öffent 
lichen Mitteln unterstützten Bauten wird den 
Gemeinde- und den Baupolizeibehörden zur 
besonderen Pflicht gemacht. 
Irrwege. 
DZK. „Eure Unruhe in der Gegenwart hat ihre 
Ursache in den unerfüllbaren Versprechungen der Ver 
gangenheit“, so ungefähr apostrophierte im letzten Räte 
kongreß in Berlin der Sozialdemokrat Max Cohen-Reuß 
die deutschen Arbeiter, ln der Tat hat der deutsche Ar-
	        

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