1./15. Juli 1919.
BAUZEITUNG
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zeit auch nie Bedenken getragen, Betonarbeiten gegen
Grund im Mischungsverhältnis 1:18 bis 1:22 ausführen
zu lassen. Mehrhäupt. Mauerwerk 1:12 bis 1:14 Eisen
beton 1:7 Mauerdurchbrüche ectr. und sonstige Proben
mit Zweispitz, Hammer und Meisel haben stets gezeigt,
daß die Arbeit einwandfrei war.
Ein 3 m hoher freistehender Pfeiler für einen Stein
brecher (ausgeführt im Jahre 1905) 1 :24 betoniert, zeigt
heute noch keine Spur von Minderwertigkeit, trotzdem
durch den Betrieb des Steinbrechers schon viel an ihm
gerüttelt wurde.
Ganz anders nun wirkt der Staub im Betonmaterial,
das aus Eruptivgesteinen hergestellt ist, auch vom Lias
kalkstein und Sandstein kann im allgemeinen dasselbe
gelten. Hier wirkt der Staub nicht als Bindemittel mit,
sondern er wirkt magernd auf den Cement ein, weil dieser
Staub vom Wasser nicht in der Weise gelöst wird, wie
der Weißjura Kalkstaub, Betonmaterial aus Liaskalk oder
Eruptivgesteinen muß deshalb im allgemeinen staubfrei
gemacht werden.
Oft ist das nicht ausführbar, dann bleibt nur die
Möglichkeit, fettere Mischungen zu wählen und vor allen
Dingen eine intensive Mischarbeit in der Mischmaschine
zweitniederster Stelle steht, hinsichtlich des Festigkeits-
Ergebnisses.
Dieses Ergebnis vermag aber meine Erfahrungen
nicht umzustoßen, die darin gipfeln, daß Weißjurakalkstaub
ein wertvoller Bestandteil jeden Betonmaterials ist. Schon
bei der Betonverarbeitung ergibt sich der Vorteil, daß
der Beton „klebriger“ wird, er sortiert sich weniger, wie
beispielweise Rheinkieß. Fehlt es einem solchen Beton
in der ersten Zeit nicht an Wasser (Regenwasser) dann
erreichen auch magere Mischungen mit der Zeit eine
sehr hohe Festigkeit. Putzarbeiten mit Weißjurakalkstein-
Sand, 3 Teilen gelöschten Weißkalk und 1 Teil Cement
hergestellt, geben einen unverwüstlichen Putz. Siegler.
Baukostenzuschüsse.
Das bay. Ministerium für soziale Fürsorge gibt in
Sachen der Baukostenzuschüsse folgendes bekannt:
Verschiedentlich wurde die Beobachtung gemacht,
daß Bauherren sich bei Bauvorhaben, für die ein Bau
kostenzuschuß zugesichert wurde, eigenmächtig einschnei
dende Abweichungen von den Plänen gestatten, die für
vorzunehmen, um eine brauchbare Arbeit zu erzielen.
Ein geringer Zusatz von Kalk etwa 10 */° der Cement-
menge ist mitunter empfehlenswert.
Wasserbehälter aus Weißjura-Betonmaterial hergestellt
verlieren anfängliche kleine Undichtheiten von selbst da
durch, daß das durchsickernde Wasser erst kleine Mengen
des Kalkes löst, beim Austritt an die Luft wird über
schüssige Kohlensäure frei, es bildet sich ein weißlicher
Niederschlag der allmählich die Poren dichtet. Hier sei
auch an die Tropfsteinhöhlen erinnert.
Es ist nach meinen praktischen Erfahrungen verfehlt
schlechtweg von Staub zu reden, es muß vielmehr vom
wirtschaftlichen Standpunkt aus zunächst immer erst die
Frage entschieden werden, ob es sich um Weißjura-Kalk
staub oder um Staub aus anderen Gesteinen handelt.
Die in der Tabelle mitgeteilten Zahlen zeigen ganz
auffallend den großen Wert des Weißjura Kalkstaubes, er
liefert bis 40 % höhere Festigkeit als die Normenproben.
Es erscheint daher durchaus berechtigt, diese Eigen
schaften auszunützen und an Cement nach Tunlichkeit
zu sparen. Daß bei mageren Mischungen wie oben mit
geteilt eine sorgfältige Arbeit nebenher zu gehen hat,
bedarf wohl keiner weiteren Begründung.
Auffallend erscheint, daß in der Zusammenstellung II in
Nummer 24/25 die Mischung mit Kalksteinquetschsand an
die Berechnung des Baukostenzuschusses dem Ministe
rium Vorgelegen waren. Ein derartiges Vorgehen ist un
statthaft. Eine Erhöhung der Baukosten, die durch
solche Eigenmächtigkeit verursacht wird, bleibt bei der
endgültigen Festsetzung der Höhe des Baukostenzu
schusses unberücksichtigt.
Mit den seinerzeitigen Anträgen auf endgültige Fest
setzung der Zuschußbeträge nach Fertigstellung des Bau
werkes sind mit den Bauabrechnungen und Bauplänen
dem Ministerium für Soziale Fürsorge sämtliche Pläne
und Kostenvoranschläge nochmals einzureichen, die für
die Erteilung des vorläufigen Beihilfebescheides Vorgelegen
waren. Die Ueberwachung der plan- und ord
nungsgemäßen Bauausführung aller aus öffent
lichen Mitteln unterstützten Bauten wird den
Gemeinde- und den Baupolizeibehörden zur
besonderen Pflicht gemacht.
Irrwege.
DZK. „Eure Unruhe in der Gegenwart hat ihre
Ursache in den unerfüllbaren Versprechungen der Ver
gangenheit“, so ungefähr apostrophierte im letzten Räte
kongreß in Berlin der Sozialdemokrat Max Cohen-Reuß
die deutschen Arbeiter, ln der Tat hat der deutsche Ar-