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BAUZEITUNG
Nr. 27/28
Verein staatl. geprüfter bad. Werkmeister Karlsruhe.
Geschäftsstelle Lachnerstr. 13.
In den Vorstandssitzungen am 17. und 24. 6., sowie
am 3. 7. wurden Gehaltstarife der Städte Karlsruhe und
Mannheim durchberaten.
Wir geben hiermit bekannt, daß am Sonntag, den
20. Juli, vormittags punkt 10 Uhr, in der Brauerei Burg
hof in Konstanz eine Bezirksversammlung des Bezirks I
unter Anwohnen des Hauptvorstandes von Karlsruhe und
eine gleiche Versammlung für den Bezirk 11 am 31. August
in Freiburg (Lokal wird noch bekannt gegeben) stattfindet,
ln beiden Versammlungen wird der Hauptvorstand einen
Bericht über seine seitherige Tätigkeit geben und werden
alle Kollegen zu diesen Versammlungen eingeladen. Wir
rechnen bestimmt mit dem Erscheinen jedes Einzelnen.
An unsere Mitglieder richten wir die Bitte, bei Nicht
zustellung oder unregelmäßiger Zustellung der Bauzeitung
zuerst bei der in Betracht kommenden Postanstalt zu
reklamieren. Alsdann bitten wir die Herren Obmänner
der einzelnen Bezirke uns mitteilen zu wollen, ob die
Zustellung der Zeitung an die Mitglieder der Bezirke
regelmäßig erfolgt.
Neu eingetreten sind die Kollegen: Ludwig Kin-
zinger, Architekt in Meiningen, Friedrich Pfeiffer,
Hochbauwerkmeister in Heidelberg, Philipp Maurer,
Hochbauwerkmeister in Ilvesheim bei Mannheim.
Ferner bitten wir um Auskunft über genaue Adressen
der Mitglieder: Jakob Mohr, früher in Heidelberg,
Math. Schmitt, früher in Trier, Ad. Hirtler, früher
in Karlsruhe, Karl Ries, früher in Karlsruhe.
Im Württembergischen Ingenieurverein sprach am
12. d. M. Hr. Prof. Dr. Kaula von der Techn. Hochschule
über: Jurist und Volkswirtschaftler.
Alles wirtschaftliche Leben vollzieht sich auf den
Boden der jeweiligen Rechtsordnung. Es gibt keine
wirtschaftliche Betätigung, die nicht zugleich eine Rechts
handlung in sich begreifen würde und keine wirtschaft
liche Einrichtung, die nicht gleichzeitig eine Rechtsein
richtung wäre. Die Volkswirtschaftslehre ist die Lehre
von den wirtschaftlichen Wirkungen der Rechtsordnung.
Zwischen Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre
besteht also ein begriffsnotwendiger Zusammenhang. Der
Volkswirtschaftler sollte einigermaßen Bescheid wissen
in den Rechtsgrundlagen der Volkswirtschaft und der
Jurist sollte wissen, was die Volkswirtschaftslehre über
die wirtschaftlichen Wirkungen der Rechtsordnung zu
sagen hat. Die „Weltfremdheit“, die den Juristen so
vielfach, oft freilich auch recht gedankenlos, vorgeworfen
wird, hängt mit einem Mangel an solchem Wissen zu
sammen. Die Schuld daran, wenn dieses Wissen gegen
über dem wirklichen Leben mitunter versagt, darf aber
nicht ohne weiteres den Juristen allein aufgebürdet werden,
sondern es muß zugestanden werden, daß die Volks
wirtschaftslehre selbst keineswegs auf der Höhe eines
sicheren objektiven Wissens steht. Sie ist eine Wissen
schaft, die aus Streitfragen besteht. Alle ihre Theorieen
sind Gegenstand des Streites zwischen so und so vielen
anerkannten und verschiedenen Lehrmeinungen. Dies
kommt wesentlich daher, daß es sich Lei allem wirtschaft
lichen Geschehen nicht nur um Vorgänge rein objektiver
Art handelt, sondern zugleich um subjektive Einflüsse, die von
den wirtschaftlich handelnden Personen ausgehen und
die sich, der menschlichen Willensfreiheit wegen, niemals
mit exakter Sicherheit erfassen oder gar vorausbestimmen
lassen. Allerdings ist es Pflicht jedes Staatsbürgers als
solchen, zumal in der heutigen Staatsordnung, Einsicht
in den Zusammenhang des volkswirtschaftlichen Ge
schehens zu suchen, wie sie die Volkswirtschaftslehre
erstrebt. Allein um den Juristen von seiner „Weltfremd
heit“ zu heilen und überhaupt um Praktiker für das Wirt
schaftsleben heranzubüden, kommt es nicht nur auf diese
allgemeinen volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte an, son
dern ganz besonders auf eine tüchtige Ausbildung auf
dem Gebiet der sogen. Privatwirtschaftslehre (Fabrikbe
trieb, Bankbetrieb, Bilanzkritik u. v. a..) die sich allmählich
aus dem Gesamtgebiet der Wirtschaftswissenschaften zu
selbständiger Bedeutung erhoben hat. Man kann in den
großen volkswirtschaftlichen Problemen sehr gut beschla
gen und dennoch in der Praxis sehr „weltfremd“ sein.
Hierauf berichtete Hr. Ingenieur Herrn. Hähnle über die
bisherige Tätigkeit des Lichtbildausschusses. Die äußerst
interessanten Ausführungen, die durch Films veranschau
licht waren, die als gute Beispiele und als Gegenbeispiele
zu bezeichnen waren, fanden lebhaften Beifall. Allgemein
wurde anerkannt, daß auf dem Gebiet der technischen
Films durch Mitarbeit der Ingenieure noch viel zu leisten
sei und daß es nicht genüge, die Vorgänge einfach ab
zukurbeln. Besonderes Interesse erweckten schließlich die
vorgeführten Hochfrequenzfilms nach Lehmann, welche
in Vorgänge, die sich rasch abspielen, wertvollen Einblick
gewähren. An beide Vorträge schloß sich eine lebhafte
Erörterung an.
Bauwerkmeisterverein Württembergs, E.V. Neckar
kreis. Am Samstag, den 26. Juli 1919, findet im Gast
hof „Doggenburg“ (Endstation der Linie 7) ein
Familienabend mit Tanz
statt, zu dem unsere Mitglieder und Freunde freundlichst
eingeladen werden. Der Ausschuß.
Unsere Geschäftsstelle befindet sich jetzt Calwer-
straße 7a/IIl. Der Geschäftsausschuß.
Bücher.
Das Verdingungswesen. Seine Abhängigkeit von
Erziehung und Stellung der Baubeamten und seine Hei
lung. Von Rieh. Rothacker, Militär-Intendantur- und
Baurat. (XII und 216 Seiten.) Verlag der Q. Braunschen
Hofbuchdruckerei in Karlsruhe. Preis 7.20 M. und 20°/o
T euerungszuschlag.
Der Verfasser behandelt leichtverständlich und er
schöpfend die wichtigsten Lebensfragen des selbständigen
Gewerbes und des Beamtenstands. Er gibt nicht neue
Formeln von zweifelhaftem Wert, sondern legt die Grund
ursache der Schäden des Verdingungswesens klar und
zeigt Gewerbetreibenden wie Technikern einen sicheren
Weg zur Behebung ihrer hauptsächlichsten Berufssorgen.
Nebenbei ist die Schrift ein bequemes Nachschlagewerk
für die wichtigsten Fragen des Verdingungswesens und
ein sicherer Führer zum Verständnis der amtlichen Ver
ordnungen. Sie schützt die Beamten vor Mißgriffen, die
Unternehmer vor Schaden und besonders vor Zeitverlusten
und Einseitigkeit. Das Buch darf daher weder in der
Geschäftsstube des Unternehmers, noch auf dem Schreib
tisch des Baubeamten und ausführenden Privattechnikers
fehlen.
Unpünktliche Zustellung der Bauzeitung.
Wir haben Veranlassung, an das in Nr. T8 Gesagte
zu erinnern. Für die richtige Zustellung hat das zuständige
Postamt zu sorgen und man hat sich daher beim Ausblei
ben der ßauzeitung an dieses zu wenden. Auch die Brief
träger sind verpflichtet, Reklamationen weiterzugeben,
doch ist hiebei zu bedenken, daß die Postämter auf unsere
Vorstellungen hin sich immer wieder darauf berufen, daß
neues Personal angelernt werden müsse und daher mehr
Unregelmäßigkeiten verkommen würden, als dies früher
der Fall gewesen sei. Dieser Tatsache muß Rechnung ge
tragen werden, indem die Leser sich etwas mehr um den
Briefträger kümmern, bei Wohnungswechsel aber dem
Postamt rechtzeitig Mitteilung machen.'
Verantwortlich; Karl Schüler, Stuttgart. Druck Gustav Stüiier in Waihlinge«.