Full text: Süd- und Mitteldeutsche Bauzeitung (1919/20)

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BAUZEITUNG 
Nr. 27/28 
Verein staatl. geprüfter bad. Werkmeister Karlsruhe. 
Geschäftsstelle Lachnerstr. 13. 
In den Vorstandssitzungen am 17. und 24. 6., sowie 
am 3. 7. wurden Gehaltstarife der Städte Karlsruhe und 
Mannheim durchberaten. 
Wir geben hiermit bekannt, daß am Sonntag, den 
20. Juli, vormittags punkt 10 Uhr, in der Brauerei Burg 
hof in Konstanz eine Bezirksversammlung des Bezirks I 
unter Anwohnen des Hauptvorstandes von Karlsruhe und 
eine gleiche Versammlung für den Bezirk 11 am 31. August 
in Freiburg (Lokal wird noch bekannt gegeben) stattfindet, 
ln beiden Versammlungen wird der Hauptvorstand einen 
Bericht über seine seitherige Tätigkeit geben und werden 
alle Kollegen zu diesen Versammlungen eingeladen. Wir 
rechnen bestimmt mit dem Erscheinen jedes Einzelnen. 
An unsere Mitglieder richten wir die Bitte, bei Nicht 
zustellung oder unregelmäßiger Zustellung der Bauzeitung 
zuerst bei der in Betracht kommenden Postanstalt zu 
reklamieren. Alsdann bitten wir die Herren Obmänner 
der einzelnen Bezirke uns mitteilen zu wollen, ob die 
Zustellung der Zeitung an die Mitglieder der Bezirke 
regelmäßig erfolgt. 
Neu eingetreten sind die Kollegen: Ludwig Kin- 
zinger, Architekt in Meiningen, Friedrich Pfeiffer, 
Hochbauwerkmeister in Heidelberg, Philipp Maurer, 
Hochbauwerkmeister in Ilvesheim bei Mannheim. 
Ferner bitten wir um Auskunft über genaue Adressen 
der Mitglieder: Jakob Mohr, früher in Heidelberg, 
Math. Schmitt, früher in Trier, Ad. Hirtler, früher 
in Karlsruhe, Karl Ries, früher in Karlsruhe. 
Im Württembergischen Ingenieurverein sprach am 
12. d. M. Hr. Prof. Dr. Kaula von der Techn. Hochschule 
über: Jurist und Volkswirtschaftler. 
Alles wirtschaftliche Leben vollzieht sich auf den 
Boden der jeweiligen Rechtsordnung. Es gibt keine 
wirtschaftliche Betätigung, die nicht zugleich eine Rechts 
handlung in sich begreifen würde und keine wirtschaft 
liche Einrichtung, die nicht gleichzeitig eine Rechtsein 
richtung wäre. Die Volkswirtschaftslehre ist die Lehre 
von den wirtschaftlichen Wirkungen der Rechtsordnung. 
Zwischen Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre 
besteht also ein begriffsnotwendiger Zusammenhang. Der 
Volkswirtschaftler sollte einigermaßen Bescheid wissen 
in den Rechtsgrundlagen der Volkswirtschaft und der 
Jurist sollte wissen, was die Volkswirtschaftslehre über 
die wirtschaftlichen Wirkungen der Rechtsordnung zu 
sagen hat. Die „Weltfremdheit“, die den Juristen so 
vielfach, oft freilich auch recht gedankenlos, vorgeworfen 
wird, hängt mit einem Mangel an solchem Wissen zu 
sammen. Die Schuld daran, wenn dieses Wissen gegen 
über dem wirklichen Leben mitunter versagt, darf aber 
nicht ohne weiteres den Juristen allein aufgebürdet werden, 
sondern es muß zugestanden werden, daß die Volks 
wirtschaftslehre selbst keineswegs auf der Höhe eines 
sicheren objektiven Wissens steht. Sie ist eine Wissen 
schaft, die aus Streitfragen besteht. Alle ihre Theorieen 
sind Gegenstand des Streites zwischen so und so vielen 
anerkannten und verschiedenen Lehrmeinungen. Dies 
kommt wesentlich daher, daß es sich Lei allem wirtschaft 
lichen Geschehen nicht nur um Vorgänge rein objektiver 
Art handelt, sondern zugleich um subjektive Einflüsse, die von 
den wirtschaftlich handelnden Personen ausgehen und 
die sich, der menschlichen Willensfreiheit wegen, niemals 
mit exakter Sicherheit erfassen oder gar vorausbestimmen 
lassen. Allerdings ist es Pflicht jedes Staatsbürgers als 
solchen, zumal in der heutigen Staatsordnung, Einsicht 
in den Zusammenhang des volkswirtschaftlichen Ge 
schehens zu suchen, wie sie die Volkswirtschaftslehre 
erstrebt. Allein um den Juristen von seiner „Weltfremd 
heit“ zu heilen und überhaupt um Praktiker für das Wirt 
schaftsleben heranzubüden, kommt es nicht nur auf diese 
allgemeinen volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte an, son 
dern ganz besonders auf eine tüchtige Ausbildung auf 
dem Gebiet der sogen. Privatwirtschaftslehre (Fabrikbe 
trieb, Bankbetrieb, Bilanzkritik u. v. a..) die sich allmählich 
aus dem Gesamtgebiet der Wirtschaftswissenschaften zu 
selbständiger Bedeutung erhoben hat. Man kann in den 
großen volkswirtschaftlichen Problemen sehr gut beschla 
gen und dennoch in der Praxis sehr „weltfremd“ sein. 
Hierauf berichtete Hr. Ingenieur Herrn. Hähnle über die 
bisherige Tätigkeit des Lichtbildausschusses. Die äußerst 
interessanten Ausführungen, die durch Films veranschau 
licht waren, die als gute Beispiele und als Gegenbeispiele 
zu bezeichnen waren, fanden lebhaften Beifall. Allgemein 
wurde anerkannt, daß auf dem Gebiet der technischen 
Films durch Mitarbeit der Ingenieure noch viel zu leisten 
sei und daß es nicht genüge, die Vorgänge einfach ab 
zukurbeln. Besonderes Interesse erweckten schließlich die 
vorgeführten Hochfrequenzfilms nach Lehmann, welche 
in Vorgänge, die sich rasch abspielen, wertvollen Einblick 
gewähren. An beide Vorträge schloß sich eine lebhafte 
Erörterung an. 
Bauwerkmeisterverein Württembergs, E.V. Neckar 
kreis. Am Samstag, den 26. Juli 1919, findet im Gast 
hof „Doggenburg“ (Endstation der Linie 7) ein 
Familienabend mit Tanz 
statt, zu dem unsere Mitglieder und Freunde freundlichst 
eingeladen werden. Der Ausschuß. 
Unsere Geschäftsstelle befindet sich jetzt Calwer- 
straße 7a/IIl. Der Geschäftsausschuß. 
Bücher. 
Das Verdingungswesen. Seine Abhängigkeit von 
Erziehung und Stellung der Baubeamten und seine Hei 
lung. Von Rieh. Rothacker, Militär-Intendantur- und 
Baurat. (XII und 216 Seiten.) Verlag der Q. Braunschen 
Hofbuchdruckerei in Karlsruhe. Preis 7.20 M. und 20°/o 
T euerungszuschlag. 
Der Verfasser behandelt leichtverständlich und er 
schöpfend die wichtigsten Lebensfragen des selbständigen 
Gewerbes und des Beamtenstands. Er gibt nicht neue 
Formeln von zweifelhaftem Wert, sondern legt die Grund 
ursache der Schäden des Verdingungswesens klar und 
zeigt Gewerbetreibenden wie Technikern einen sicheren 
Weg zur Behebung ihrer hauptsächlichsten Berufssorgen. 
Nebenbei ist die Schrift ein bequemes Nachschlagewerk 
für die wichtigsten Fragen des Verdingungswesens und 
ein sicherer Führer zum Verständnis der amtlichen Ver 
ordnungen. Sie schützt die Beamten vor Mißgriffen, die 
Unternehmer vor Schaden und besonders vor Zeitverlusten 
und Einseitigkeit. Das Buch darf daher weder in der 
Geschäftsstube des Unternehmers, noch auf dem Schreib 
tisch des Baubeamten und ausführenden Privattechnikers 
fehlen. 
Unpünktliche Zustellung der Bauzeitung. 
Wir haben Veranlassung, an das in Nr. T8 Gesagte 
zu erinnern. Für die richtige Zustellung hat das zuständige 
Postamt zu sorgen und man hat sich daher beim Ausblei 
ben der ßauzeitung an dieses zu wenden. Auch die Brief 
träger sind verpflichtet, Reklamationen weiterzugeben, 
doch ist hiebei zu bedenken, daß die Postämter auf unsere 
Vorstellungen hin sich immer wieder darauf berufen, daß 
neues Personal angelernt werden müsse und daher mehr 
Unregelmäßigkeiten verkommen würden, als dies früher 
der Fall gewesen sei. Dieser Tatsache muß Rechnung ge 
tragen werden, indem die Leser sich etwas mehr um den 
Briefträger kümmern, bei Wohnungswechsel aber dem 
Postamt rechtzeitig Mitteilung machen.' 
Verantwortlich; Karl Schüler, Stuttgart. Druck Gustav Stüiier in Waihlinge«.
	        
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