Full text: Erste Abtheilung. Eiserne Brücken. Heft II (1,2)

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j • . 
III. Construetion. 
1. Allgemeine Anordnung. 
A. Querprofil. 
Die Brücken eingeleisiger Eisenbahnen erhalten 
hei Spannweiten von 10 bis 100 Mtr. je 2 Hauptträger, die 
Brücken zweigeleisiger Eisenbahnen erhalten bei Spann 
weiten von 50 bis 100 Mtr. sofort oder successive je zwei 
Hauptträger pro Geleise und sofort Pfeiler für das Dop 
pelgeleise, bei Spannweiten von 50 bis 100 Meter zur 
Vermehrung des Widerstandes gegen Seitenschwankungen 
und Winddruck je zwei Hauptträger, wenn die Brücken 
bahn unten und vier Hauptträger, wenn die Brückenbahn 
oben liegt. 
Bei unbeschränkter Consructionshöhe, oben lie 
gender Brückenbahn und Spannweiten von 50 bis 100 Mtr. 
erhalten die Haupttväger einen Abstand von 1,5 bis 2 Mtr., 
bei Spannweiten von über 15 Mtr. und zunehmender Höhe 
h der Hauptträger einen Abstand von etwa 1,5 4- 0,5 h 
Mtr., bei beschränkter Constructionshöhe und zwischen 
den Hauptträgern liegender Brückenbahn muss das Nor 
malprofil des lichten Bahnraumes*) zwischen den 
selben Platz finden, der lichte Abstand der Hauptträger 
also mindestens 4 Mtr. bei eingeleisigen und 8 Mtr. 
bei zweigeleisigen Brücken betragen. 
Jede Oeffnung ist in der Regel mittels abgesetzter 
und nur in den Fällen mittels fortlaufender (con- 
tinuirlicher) Träger zu überbrücken, wo hierdurch bei der 
Ausführung der Brücke, z. B. durch ITeberschieben der Trä 
ger und successiven Aufbau eiserner Pfeiler, eine wesent 
liche Ersparniss erwächst, während der Baugrund und die 
Pfeilerconstruction einer schädlichen, ungleichen Senkung der 
Stützpunkte zu begegnen gestatten. Die abgesetzten Trä 
ger erhalten ein festes und ein bewegliches Lager, die 
fortgesetzten Träger je ein festes Lager, während die 
übrigen verschieblich sind. 
B. Längenprofil. 
Die Unterkanten der Träger von Strombrücken sollen 
zur Sicherung vor den Stössen herabtreibender Gegen 
stände mindestens 1,6 bis 2 Mtr. über dem höchsten Was 
serstande und, wenn die Ströme schiffbar sind, in die er 
forderliche, gewöhnlich gesetzlich oder contractlich normirte 
Höhe über den höchsten, zur Schifffahrt noch geeigneten 
Wasserstand**), deren Pfeiler soweit auseinander gelegt 
werden, dass beim Passiren der breitesten Fahrzeuge, z. B. 
Flösse, noch ein angemessener Spielraum bleibt ***). 
Bei Unterführung von Eisenbahnen oder Strassen ist 
unter der Trägerunterkante eine lichte Höhe von bzw. 
4,8 Mtr. (Normalprofil) und 4,3 (Frankreich) bis 5,4 
(Schweiz) Mtr., also im Mittel 5 Mtr. (altpreussische Bah 
nen) anzunehmen. Die lichte Weite richtet sich im ersten 
*) S. Brücken d. Gegenwart, Eiserne Brücken, Heft I. Text- 
fig. G. 
**) Die Bevollmächtigten der Rheinuferstaaten z. B. haben die 
Höhe der Unterkante der Eisenbahnbrücke über den Rhein bei 
Cöln zu 16,63 Mtr. (53' rlil.) über dem Nullpunkt des Cölner Pe 
gels festgestellt, welche vollkommen der für die Mainzer Eisen 
bahnbrücke festgestellten Höhe von 13,85 Mtr. über dem Null 
punkt des Mainzer Pegels entspricht. 
***) Die neue Flossordnung für den Rhein setzt z. B. die grösste 
zulässige Breite der Flösse zwischen Mannheim und Coblenz zu 
63 Mtr. und von Coblenz abwärts zu 72 Mtr. fest. Die Oeffnun- 
gen der Rheinbrücken zu Mainz und Cöln haben noch einen Spiel 
raum von je 26,25 Mtr., also einen zur Stromrichtung senkrech 
ten Pfeilerabstand von bzw. 89,25 rot. 90 und 98,25 Mtr. er 
halten. 
Falle nach dem Normalprofil, im zweiten Falle nach den 
verschiedenen Breiten der zu unterführenden Strasse. 
2. Die Brückenbahn. 
Bei Eisenbahnbrücken mit auf den Trägern lie 
gender Brückenbahn, S pa n n w ei t e n v o n 10 bis 15 Mt r., 
und Trägerabständen von 1,5 bis 2 Mtr. ruht die aus 
Querschwellen und Fahrschienen bestehende Brückenbalm 
direct auf den Trägern. Die Querschwellen werden ent 
weder zur Verhütung des Durchbrechens eines ent 
gleisten Eisenbahnzugs in lichten Abständen von je 2 bis 
3 Cmtr. verlegt und erhalten dann Abmessungen von 
20/30 Cmtr. oder sie werden in Entfernungen von je 80 
bis 90 Cmtr. und in Stärken von je 22/25 Cmtr. an die 
Hauptträger geschraubt und sowohl neben als zwischen 
den Fahrschienen mit 3 bis 5 Cmtr. starken, 10 bis 20 
Cmtr. breiten Längsbohlen belegt. 
Bei Spannweiten von über 15-Mtr. und Trä 
gerabständen von über 2 Mtr. besteht die Brückenbahn ent 
weder aus kräftigeren, bis 30/40 Cmtr. starken, in Ab 
ständen von je 80—90 Cmtr. verlegten Querschwellen ohne 
oder mit etwa 20/25 Cmtr. starken Langschwellen, Saum 
schwellen, welche zugleich das schmiedeiserne Geländer 
aufnehmen und zwischengelegten Längsbohlen (s. Taf. 5, 
Fig. 5 u. 10) oder aus schmiedeeisernen Querträgern, welche 
entweder die Fahrschienen mittels Schienenstühlen direct 
aufnehmen, oder zwischen welche besondere Längsträger 
eingebaut sind, welche die Fahrschiene mittels Unterlag- 
und Klemmplatten direct (s. Taf. 4 Fig. 6 u. 7) oder 
mittels Querschwellen indirect aufnehmen. In beiden Fällen 
liegen die Bankette ganz oder theilweise ausserhalb der 
Hauptträger, und werden durch die Querschwellen oder 
durch schmiedeiserne Consolen unterstützt. 
Bei Eisenbahnbrücken mit zwischen den Trägern, 
höher oder tiefer liegender Brückenbahn, werden beson 
dere schmiedeiserne Querträger von nicht unterO,6Mtr. 
Höhe bei eingeleisigen und nicht unter 1 Mtr. Höhe bei 
zweigeleisigen Brücken eingebaut, an welche entweder h ö 1- 
zerne Langschwellen gebolzt, s. Taf. 3, Fig. 6 u. 11,* 
Taf. 5, Fig. 6 oder eiserne Längsträger angenietet 
sind, welche letztere entweder die Fahrschienen mittels 
Unterlag- und Klemmplatten oder mittels Lang 
schwellen, s. Taf. 6 Fig. 10 u. 22, direct oder mittels 
Querschwellen indirect, s. Taf. 1, Fig. 5, Taf. 2, Fig. 5 
u. 16, Taf. 3, Fig. 5 u. 10 aufnehmen. 
Die Querträger werden entweder durchweg oder 
nur zwischen den Haupt- und Längsträgern als Blechträger 
mit voller Wandung, zwischen den letzteren, wo die Ver- 
tiealscheerkräfte unbedeutend sind, oder auch durchweg aus 
Fach- oder Gitterwerk construirt. Der Anschluss der Quer- 
an die Hauptträger erfolgt an deren Verticalen mittels 
Winkeleisen, dreieckigen Versteifungsblechen oder gitter 
förmigen Aussteifungsdreiecken oder, wo jene nicht vor 
handen sind, an deren Gurtungen mittels directer oder 
indirecter Vernietung auf oder unter dieselben. 
Die Längsträger werden als Blech- oder Massiv 
träger, seltener als Gitter- oder Fachwerkträger construirt, 
aber in allen Fällen mittels einfacher oder doppelter ver- 
kröpfter oder unverkröpfter Winkeleisen an die Querträger 
angenietet und bei beträchtlicheren Höhenunterschieden 
ausserdem durch Dreiecksbleche mit denselben ausgesteift. 
Die Länge derselben soll ein Vielfaches der Unterstützungs 
distanz der Fahrschienen von 80 bis 90 Cmtr. sein, also 
z. B. 2,4; 3,2; 4,0 Mtr. betragen. An diesen Unterstützungs 
punkten sind die Längsträger mittels einfacher oder je zweier,
	        
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