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III. Construetion.
1. Allgemeine Anordnung.
A. Querprofil.
Die Brücken eingeleisiger Eisenbahnen erhalten
hei Spannweiten von 10 bis 100 Mtr. je 2 Hauptträger, die
Brücken zweigeleisiger Eisenbahnen erhalten bei Spann
weiten von 50 bis 100 Mtr. sofort oder successive je zwei
Hauptträger pro Geleise und sofort Pfeiler für das Dop
pelgeleise, bei Spannweiten von 50 bis 100 Meter zur
Vermehrung des Widerstandes gegen Seitenschwankungen
und Winddruck je zwei Hauptträger, wenn die Brücken
bahn unten und vier Hauptträger, wenn die Brückenbahn
oben liegt.
Bei unbeschränkter Consructionshöhe, oben lie
gender Brückenbahn und Spannweiten von 50 bis 100 Mtr.
erhalten die Haupttväger einen Abstand von 1,5 bis 2 Mtr.,
bei Spannweiten von über 15 Mtr. und zunehmender Höhe
h der Hauptträger einen Abstand von etwa 1,5 4- 0,5 h
Mtr., bei beschränkter Constructionshöhe und zwischen
den Hauptträgern liegender Brückenbahn muss das Nor
malprofil des lichten Bahnraumes*) zwischen den
selben Platz finden, der lichte Abstand der Hauptträger
also mindestens 4 Mtr. bei eingeleisigen und 8 Mtr.
bei zweigeleisigen Brücken betragen.
Jede Oeffnung ist in der Regel mittels abgesetzter
und nur in den Fällen mittels fortlaufender (con-
tinuirlicher) Träger zu überbrücken, wo hierdurch bei der
Ausführung der Brücke, z. B. durch ITeberschieben der Trä
ger und successiven Aufbau eiserner Pfeiler, eine wesent
liche Ersparniss erwächst, während der Baugrund und die
Pfeilerconstruction einer schädlichen, ungleichen Senkung der
Stützpunkte zu begegnen gestatten. Die abgesetzten Trä
ger erhalten ein festes und ein bewegliches Lager, die
fortgesetzten Träger je ein festes Lager, während die
übrigen verschieblich sind.
B. Längenprofil.
Die Unterkanten der Träger von Strombrücken sollen
zur Sicherung vor den Stössen herabtreibender Gegen
stände mindestens 1,6 bis 2 Mtr. über dem höchsten Was
serstande und, wenn die Ströme schiffbar sind, in die er
forderliche, gewöhnlich gesetzlich oder contractlich normirte
Höhe über den höchsten, zur Schifffahrt noch geeigneten
Wasserstand**), deren Pfeiler soweit auseinander gelegt
werden, dass beim Passiren der breitesten Fahrzeuge, z. B.
Flösse, noch ein angemessener Spielraum bleibt ***).
Bei Unterführung von Eisenbahnen oder Strassen ist
unter der Trägerunterkante eine lichte Höhe von bzw.
4,8 Mtr. (Normalprofil) und 4,3 (Frankreich) bis 5,4
(Schweiz) Mtr., also im Mittel 5 Mtr. (altpreussische Bah
nen) anzunehmen. Die lichte Weite richtet sich im ersten
*) S. Brücken d. Gegenwart, Eiserne Brücken, Heft I. Text-
fig. G.
**) Die Bevollmächtigten der Rheinuferstaaten z. B. haben die
Höhe der Unterkante der Eisenbahnbrücke über den Rhein bei
Cöln zu 16,63 Mtr. (53' rlil.) über dem Nullpunkt des Cölner Pe
gels festgestellt, welche vollkommen der für die Mainzer Eisen
bahnbrücke festgestellten Höhe von 13,85 Mtr. über dem Null
punkt des Mainzer Pegels entspricht.
***) Die neue Flossordnung für den Rhein setzt z. B. die grösste
zulässige Breite der Flösse zwischen Mannheim und Coblenz zu
63 Mtr. und von Coblenz abwärts zu 72 Mtr. fest. Die Oeffnun-
gen der Rheinbrücken zu Mainz und Cöln haben noch einen Spiel
raum von je 26,25 Mtr., also einen zur Stromrichtung senkrech
ten Pfeilerabstand von bzw. 89,25 rot. 90 und 98,25 Mtr. er
halten.
Falle nach dem Normalprofil, im zweiten Falle nach den
verschiedenen Breiten der zu unterführenden Strasse.
2. Die Brückenbahn.
Bei Eisenbahnbrücken mit auf den Trägern lie
gender Brückenbahn, S pa n n w ei t e n v o n 10 bis 15 Mt r.,
und Trägerabständen von 1,5 bis 2 Mtr. ruht die aus
Querschwellen und Fahrschienen bestehende Brückenbalm
direct auf den Trägern. Die Querschwellen werden ent
weder zur Verhütung des Durchbrechens eines ent
gleisten Eisenbahnzugs in lichten Abständen von je 2 bis
3 Cmtr. verlegt und erhalten dann Abmessungen von
20/30 Cmtr. oder sie werden in Entfernungen von je 80
bis 90 Cmtr. und in Stärken von je 22/25 Cmtr. an die
Hauptträger geschraubt und sowohl neben als zwischen
den Fahrschienen mit 3 bis 5 Cmtr. starken, 10 bis 20
Cmtr. breiten Längsbohlen belegt.
Bei Spannweiten von über 15-Mtr. und Trä
gerabständen von über 2 Mtr. besteht die Brückenbahn ent
weder aus kräftigeren, bis 30/40 Cmtr. starken, in Ab
ständen von je 80—90 Cmtr. verlegten Querschwellen ohne
oder mit etwa 20/25 Cmtr. starken Langschwellen, Saum
schwellen, welche zugleich das schmiedeiserne Geländer
aufnehmen und zwischengelegten Längsbohlen (s. Taf. 5,
Fig. 5 u. 10) oder aus schmiedeeisernen Querträgern, welche
entweder die Fahrschienen mittels Schienenstühlen direct
aufnehmen, oder zwischen welche besondere Längsträger
eingebaut sind, welche die Fahrschiene mittels Unterlag-
und Klemmplatten direct (s. Taf. 4 Fig. 6 u. 7) oder
mittels Querschwellen indirect aufnehmen. In beiden Fällen
liegen die Bankette ganz oder theilweise ausserhalb der
Hauptträger, und werden durch die Querschwellen oder
durch schmiedeiserne Consolen unterstützt.
Bei Eisenbahnbrücken mit zwischen den Trägern,
höher oder tiefer liegender Brückenbahn, werden beson
dere schmiedeiserne Querträger von nicht unterO,6Mtr.
Höhe bei eingeleisigen und nicht unter 1 Mtr. Höhe bei
zweigeleisigen Brücken eingebaut, an welche entweder h ö 1-
zerne Langschwellen gebolzt, s. Taf. 3, Fig. 6 u. 11,*
Taf. 5, Fig. 6 oder eiserne Längsträger angenietet
sind, welche letztere entweder die Fahrschienen mittels
Unterlag- und Klemmplatten oder mittels Lang
schwellen, s. Taf. 6 Fig. 10 u. 22, direct oder mittels
Querschwellen indirect, s. Taf. 1, Fig. 5, Taf. 2, Fig. 5
u. 16, Taf. 3, Fig. 5 u. 10 aufnehmen.
Die Querträger werden entweder durchweg oder
nur zwischen den Haupt- und Längsträgern als Blechträger
mit voller Wandung, zwischen den letzteren, wo die Ver-
tiealscheerkräfte unbedeutend sind, oder auch durchweg aus
Fach- oder Gitterwerk construirt. Der Anschluss der Quer-
an die Hauptträger erfolgt an deren Verticalen mittels
Winkeleisen, dreieckigen Versteifungsblechen oder gitter
förmigen Aussteifungsdreiecken oder, wo jene nicht vor
handen sind, an deren Gurtungen mittels directer oder
indirecter Vernietung auf oder unter dieselben.
Die Längsträger werden als Blech- oder Massiv
träger, seltener als Gitter- oder Fachwerkträger construirt,
aber in allen Fällen mittels einfacher oder doppelter ver-
kröpfter oder unverkröpfter Winkeleisen an die Querträger
angenietet und bei beträchtlicheren Höhenunterschieden
ausserdem durch Dreiecksbleche mit denselben ausgesteift.
Die Länge derselben soll ein Vielfaches der Unterstützungs
distanz der Fahrschienen von 80 bis 90 Cmtr. sein, also
z. B. 2,4; 3,2; 4,0 Mtr. betragen. An diesen Unterstützungs
punkten sind die Längsträger mittels einfacher oder je zweier,