Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 43, Bd. 2, 1883)

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Bautechnische Notizen. 
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darf die Summe von 8009 Franken nicht übersteigen. Es versteht sich 
Janz von selbst, daß dieselben eben nur auf den größeren Städten, 
öor' Allem also Paris selbst angrenzenden Terrains errichtet werden 
rönnen wegen der, Theuerung von Grunud, und Boden in den 
Städten. Für diese besonderen kleinen Arbeiterhäuser, also nur 
Arbeiterwohnungen, wird der „Crédit foncier“ 20 Millionen her⸗ 
geben, und zwar 75 pCt. dem Arbeiter, welcher sich verpflichtet, 
ein solches Häuschen zu bauen; nicht unter 3000 Fr. und nicht 
iber' 8S) Fr. Die Zinsenzahlung des Vorschußkapitals, also 3 
Fis höchstens 8000 Fr., erfolgt nach dem allgemeinen Zinsfuß, 
ohne jegliche Erhöhung zu Gunsten des „Créèdit foncier“. Inner— 
halb dieser zwanzig Jahre nun zahlt „der Staat“ die von dem 
Credit foncier“ vorgestreckten Summen an diesen zurück, während 
zcxbauunternehmende Arbeiter selbst das Kapital ohne Zinsen 
dem Staat“ zurückerstattet und zwar, in 10 Jahren. Nach Er— 
üllung dieser eingegangenen Verpflichtungen wird der Erbauer 
alleiniger Eigenthümer des Hanses nebst Grund und Boden. Das 
hraktische Interesse der Arbeiter ist hierbei allein maßgebend,. Es 
verden daher die gen. Kapitalien nur dem vorgestreckt, dessen 
Bauplan von der betr. Baukommission genehmigt worden ist. 
Fuͤr bloße Sommer-, Garten- oder Lusthäufer („maisons de plai- 
Fancé') wird nichts hergegeben. Bevor nicht der Bauunternehmer 
en letzien Son der vorgestreckten Summe zurückgezahlt hat, steht 
him keinerlei Verfügungsrecht uͤber das Häuschen wie über das 
Grundstück zu. Ebensowenig dürfen beide, Haus und Grundstück, 
nit irgend welchen Schulden, außer Hwpotheken, belastet werden. 
Nur insofern darf hier ein Personenwechsel eintreten, als der Er⸗ 
auer bder erste Unternehmer Keinen zweiten präsentirt, welcher 
ile von dem ersten kontraktlich eingegangenen Verpflichtungen 
ibernimmt, wodurch selbstredend der zweite Unternehmer in alle 
Vortheilsrechte und Nutznießungen des ersten eintritt. Ein Ar— 
seier also, welcher z. B.ein Häuschen für sich und seine Familie 
auen will zu dem Preise von 5000 Fr. würde von, dem „Crédit 
ducier“ 3750 Fr. vorgestreckt erhalten, so daß er selbst nur eines 
Anlagekapitals von 1250 Fr. bedürfte. Was nun die zweite 
däuserkategorie anbetrifft, so wird der „Crédit foucier“ 50 Mill. 
sorftrecken. Der Preis dieser „maisons mixtes“ ist nicht limitirt. 
Ter den Banunlernehmern gewährte Vortheil besteht vernämlich 
inr in einer Kapitalsbeleihung unter sehr billigen Bedingungen. 
die uickzahlnug der vorgestredten Summen, hat dinnen 65 Jahren 
zu erfolgen. Die Bestimmungen hinsichtlich der Arbeiterwohnungen, 
'hrer“ Preise, der Garantien für die von dem „Crédit foucier“ 
vorzustreckenden Kapitalien, der Interessenzahlungen u. s. w. sind 
zu komolizirt, als das ich hier auf die Einzelheiten des „cahier 
les charges“ eingehen dürfte. 
Taraufnahme der Berliner Neubauten. In der Fe—⸗ 
ruar-Versammlung des Vereins Berliner Hausbesitzer wurden von einem 
Mitgliede die Taxaufnahmen der Berliner Grundstücke, namentlich bei 
eubauten, behufs deren Versicherung in der städtischen Feuerkasse, zum 
Zegenstande einer ebenso eingehenden als abfälligen Kritik gemacht. Es 
hulden nicht bloß die ungenuügenden Grundsätze der Tarationen, sondern 
uch das viel zu oberflächliche Verfahren bei den Taxationen einem 
arfen Tadel unterstellt. Leider seien alle Anträge auf Aenderungen 
isher von den städtischen Behörden abgelehnt. Letzteres bestätigt 4 
zun erfreulicher Weise nicht, vielmehr, hat der Magistrat in Bezug auf 
ie Aufnahme von Neubauten in die ftädtische Feuerkasse so eben be— 
chlossen, um einen sicheren Anhalt für die Aufnahme der Versicherungs— 
aren und besonders für die Superrevisionen zu gewinnen, so wie die 
evisoren in Stand zu setzen, nach eigener Anschauung und nicht F 
en Informationen der Taratoren die Revisionen vorzunehmen, endli 
ruch Jum eine solidere Grundlage für die Brandschäden zu haben, die 
Ralhsmeister anzuweisen, in Zukunft bei den Rohbau⸗Abnahmen der 
Zebaͤude ein vollständiges Protokoll uͤber die Ausführung des Rohbaues 
zufzunehmen, aus welchem genau die Beschaffenheit der Arbeit und der 
wendelen Malterialien hervorgehe, und an die Deputation für die 
tadtische Feuersozietat zu den Grundstücksakten einzureichen. In dem 
Frotokoll soll namentlich euthalten sein, ob durchweg neue oder zum 
kheil auch alte Steine und von welcher Qualität, ob Balken von Kie— 
ein oder Tannen, geschnittene oder Kant-Balken, und welche Staaken, 
on Schaalen oder? gespalten, ob kreuz- oder wagerechte Stuͤcke ꝛc. ver⸗ 
vendet worden sind. Dem weiteren Antrage der Deputation für die 
tädtische Feuersozietät, daß die sogenannte zweite Bauabnahme, welche 
jach S2 der Polizeiverordnung vom 29. Oktober 1856 in der Regel 
nit' der Aufnahme der Versicherungstaxe des Gebäudes zu verbinden ist, 
ortan allgemein auch vor der Taraufnahme stattfinden kaun, hat der 
Hiagistrat“ ebenfalls zugestimmt. Dieselbe ist in diesem Falle bei dem 
Heneralfeuerherrn besonders zu beantragen, und werden den Raths— 
neistern für diese Aufnahme dieselben Gebühren bewilligt, wie für die 
Kohbauabnahme. — Es hat diese Beschleunigung manche Vortheile, wie 
nau uͤberhaupt im Interesse eines solideren Bauwesens der Magistrats⸗ 
erfügung nur Beifall zollen kann. 
Sle Berliner Schlachthänser. Es stellt sich immer mehr 
jeraus, daß der ursprüngliche Gedanke, die Berliner Gesammtschlächterei 
nach den neuen Schlachthausanlagen des städtischen Viehhofs zu veragen 
uf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt. Das räumlich und volklich 
leich rapide Wachsthum Berlins wird es wahrscheinlich in wenig Jahren 
ur Nothwendigkeit gemacht haben, nach allen vier Himmelsgegenden 
efondere staͤdtische Schlachthäuser zu etabliren. Dieser Umstand hat im 
tügenblick die Aufmerksamkeit wieder nach dem früheren Viehhof in der 
Zrunnenstraße gewandt, dessen Einrichtungen vortrefflich geeignet wären, 
im die Schlächterei für den Norden Berlins zu zentralistren. Wie wir 
ören, sind bereits bezügliche Verhandlungen zwischen der Viehhofs⸗ 
hesellschast und der Stadt angebahnt, nur soll man über die Bedin⸗ 
jungen noch ziemlich weit auseinander sein. Jedenfalls wäre es außer⸗ 
Irdentlich zu beklagen, wenn hier abermals eine Gelegenheit versäumt 
vürde, einerseits einer allerdings hart geprüften Gesellschaft eine Ent— 
chädigung zuzuwenden, andererseits einem noch härter geprüften Stadt— 
heile die Möglichkeit eines Aufschwunges zu gewaͤhren uud neben beiden 
Wohlthaten die gewerblichen und sanitären Interessen der Stadt an 
inein Hauptnobrungsmittel in zweckdienlichster Weise zu fördern. 
(„Das Grundeigenthum.“) 
Trockenleguug feuchter Wände und Wohnungen. 
Dies erfolgt nach Mittheilungen in den Industrie-Blaͤttern“ am ein⸗ 
achsten und sichersten durch Heizen mit Feuerungskästen; nur muß ein 
egelmäßiges Oeffnen und Schließen von Fenstern und Thüren genau 
ingehalten werden. Bei altem Mauerwerk wird der Putz entfernt und 
»ie Fugen etwa 1 cetm tief ausgekratzt. Die Feuerungskästen bringt 
nan erst dann in den auszuheizenden Raum, wenn sie keinen Rauch 
nehr entwickeln und die Koaks vollkommen glühen. Thüren und Fenster 
verden zuerst so lange geschlossen gehalten, bis der sich an den Fenstern 
riederschlagende Wasserdampf einen erheblicheren Umfang anzunehmen 
eginnt. Dann öffnet man, um Luft zu erzeugen, beim Eiutreten in 
en betreffenden Raum möglichst rasch und bei angehaltenem Athem, um 
nicht von den vorhandenen Gafen geschädigt zu werden. Das Heizen, 
owie das abwechselnde Oeffnen und Schließen der Thüren und Fenster 
st so lange fortzusetzen, bis sich nach zwei- bis dreistündigem Heizen an 
In falteren Théäisen des Zimmers kein⸗ Masserniederschläde mehr hilden. 
ische Notizen. 
Das neue Kultusministerialgebäude genügt auch in seiner 
neuen Gestalt den Bedürfnissen des umfaäͤngreichen Ressorts dem Ver⸗ 
jehmen nach bei Weitem nicht. Zunächst verbleiben daher einzelne 
Vüreaus in dem Staatsministerium, Ecke der Wilhelm- und Behren— 
fraße, qußerdem aber mußte die Generalklasse des Ministeriums in den 
isherigen Miethsräumen, Königgrätzerstraße 702, belassen werden. 
Die Uebergabe des gräftich Raczyuskischen Palais 
in das Reich ist am 83. d. M. erfolgt, nachdem, wie schon erwähnt, der eine 
ignat seinen Widerspruch gegen den Vertrag mit dem Reiche aufgegeben 
ind demzufolge das zuständige Fideikommißgericht in Posen seine Zu⸗ 
timmung zus der Transaktion gegeben hat. Damit ist das ganze für 
den Parlamentsbau erforderliche Terrain in den Besitz des Reichs gelangt 
ind es stehen in dieser Hinsicht der Grundsteinlegung Hindernisse nicht 
nehr im Wege. Die Ueberführung der Raczynskischen Gemäldesamm— 
ung nach der Nationalgallerie und der Abbruch des Palais wird dem 
Vernehmen nach nicht sofort erfolgen, da augenblicklich in den für die 
Sammlung bestimmten oberen Räumen des Nationalmuseums noch Se— 
zaratausstellungen stattfinden, und die geeigneten Vorkehrungen zur 
Plaziruna der Sammlung noch zu treffen sind 
IIE-— 
Ip 
7p 
Datum. 
Submittirende Behörde, Anstalt 
oder Person 
Wohnort derselben 
Gegenstand der Submission. 
.7. April 
Kgl. Eisenbahnbau⸗-Inspektion 
Bonn 
Steinmetzarbeiten der Façaden inkl. Materialien, veranschl. zu rund 63900 Mk., 
zum Neubau des Empfangsgebäudes auf Bahnhof Bonn. Bed. das. im Bau⸗ 
Bureau Bahnhof Bonn, gegenüber der Quantiusstr. 16. 
frg. von 495 bis 698 IIm Granitplatten aus gutem harten Material zum 
Vürgersteig⸗Belegen, Breite 1,26 mm. Länge unbestimmt, Oberfläche gestockt, an 
den Kanten mindestens 5 em stark, rechteckig und scharfkantig bearbeitet. Bed. 
das. in der Bau⸗-Registratur, Zimmer 18 des Rathhauses. 
Arbeiten zum Neubau der katholischen Kirche in Klein-Laufenburg, veransch. zu 
93380,70 Mk. Bed. das. 
Bauceparaturen, deranschlagt zu 1420 Mk. und 2316 Mtk. Bed. das. in der 
Registratur. 
Normalifizirungs⸗ und Böschungsarbeiten für den im Reg.-Bez. Breslau gele— 
gegen Vyhernfurther Oder⸗Deich⸗Verband, veranschl. zu ca. 30000 Mk. Bed. 
as. Kop. 1,50 Mk. 
Lfrg. von 400 Tonnen Portland⸗Cement. 
Dfensetzerarb. f. d. Patronenfabrik. 
8. April 
Zaudeputation 
Frankfurt a. O 
8. April 
9. April 
20. April 
vroßh. Bezirks-Bauinspektion Lang, 
stais. Direktion d Artillerie-Werkstatt 
Deichhauptmann des Dyhrenfurther 
Deich⸗Verbandes 
Waldshut 
Straßburg 
Dyhrenfurth, Schl. 
23. April 
24. April 
Wasserbau⸗-Inspektion 
kal. Munitfonsfabrik 
Kolbergergmünd 
Spandau 
— — —— — — — — — —— — — ö— — —— —— — — 
Herausgeber: O. DOitmann. Maurermeister in Halberstadt. — Verlag von Julius Engelmann in Berlin. — Druck von KX. S. Sermann in Berlin 
Anter Verantwortlichkeit des Verlegers.
	        
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