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Bautechnische Notizen.
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darf die Summe von 8009 Franken nicht übersteigen. Es versteht sich
Janz von selbst, daß dieselben eben nur auf den größeren Städten,
öor' Allem also Paris selbst angrenzenden Terrains errichtet werden
rönnen wegen der, Theuerung von Grunud, und Boden in den
Städten. Für diese besonderen kleinen Arbeiterhäuser, also nur
Arbeiterwohnungen, wird der „Crédit foncier“ 20 Millionen her⸗
geben, und zwar 75 pCt. dem Arbeiter, welcher sich verpflichtet,
ein solches Häuschen zu bauen; nicht unter 3000 Fr. und nicht
iber' 8S) Fr. Die Zinsenzahlung des Vorschußkapitals, also 3
Fis höchstens 8000 Fr., erfolgt nach dem allgemeinen Zinsfuß,
ohne jegliche Erhöhung zu Gunsten des „Créèdit foncier“. Inner—
halb dieser zwanzig Jahre nun zahlt „der Staat“ die von dem
Credit foncier“ vorgestreckten Summen an diesen zurück, während
zcxbauunternehmende Arbeiter selbst das Kapital ohne Zinsen
dem Staat“ zurückerstattet und zwar, in 10 Jahren. Nach Er—
üllung dieser eingegangenen Verpflichtungen wird der Erbauer
alleiniger Eigenthümer des Hanses nebst Grund und Boden. Das
hraktische Interesse der Arbeiter ist hierbei allein maßgebend,. Es
verden daher die gen. Kapitalien nur dem vorgestreckt, dessen
Bauplan von der betr. Baukommission genehmigt worden ist.
Fuͤr bloße Sommer-, Garten- oder Lusthäufer („maisons de plai-
Fancé') wird nichts hergegeben. Bevor nicht der Bauunternehmer
en letzien Son der vorgestreckten Summe zurückgezahlt hat, steht
him keinerlei Verfügungsrecht uͤber das Häuschen wie über das
Grundstück zu. Ebensowenig dürfen beide, Haus und Grundstück,
nit irgend welchen Schulden, außer Hwpotheken, belastet werden.
Nur insofern darf hier ein Personenwechsel eintreten, als der Er⸗
auer bder erste Unternehmer Keinen zweiten präsentirt, welcher
ile von dem ersten kontraktlich eingegangenen Verpflichtungen
ibernimmt, wodurch selbstredend der zweite Unternehmer in alle
Vortheilsrechte und Nutznießungen des ersten eintritt. Ein Ar—
seier also, welcher z. B.ein Häuschen für sich und seine Familie
auen will zu dem Preise von 5000 Fr. würde von, dem „Crédit
ducier“ 3750 Fr. vorgestreckt erhalten, so daß er selbst nur eines
Anlagekapitals von 1250 Fr. bedürfte. Was nun die zweite
däuserkategorie anbetrifft, so wird der „Crédit foucier“ 50 Mill.
sorftrecken. Der Preis dieser „maisons mixtes“ ist nicht limitirt.
Ter den Banunlernehmern gewährte Vortheil besteht vernämlich
inr in einer Kapitalsbeleihung unter sehr billigen Bedingungen.
die uickzahlnug der vorgestredten Summen, hat dinnen 65 Jahren
zu erfolgen. Die Bestimmungen hinsichtlich der Arbeiterwohnungen,
'hrer“ Preise, der Garantien für die von dem „Crédit foucier“
vorzustreckenden Kapitalien, der Interessenzahlungen u. s. w. sind
zu komolizirt, als das ich hier auf die Einzelheiten des „cahier
les charges“ eingehen dürfte.
Taraufnahme der Berliner Neubauten. In der Fe—⸗
ruar-Versammlung des Vereins Berliner Hausbesitzer wurden von einem
Mitgliede die Taxaufnahmen der Berliner Grundstücke, namentlich bei
eubauten, behufs deren Versicherung in der städtischen Feuerkasse, zum
Zegenstande einer ebenso eingehenden als abfälligen Kritik gemacht. Es
hulden nicht bloß die ungenuügenden Grundsätze der Tarationen, sondern
uch das viel zu oberflächliche Verfahren bei den Taxationen einem
arfen Tadel unterstellt. Leider seien alle Anträge auf Aenderungen
isher von den städtischen Behörden abgelehnt. Letzteres bestätigt 4
zun erfreulicher Weise nicht, vielmehr, hat der Magistrat in Bezug auf
ie Aufnahme von Neubauten in die ftädtische Feuerkasse so eben be—
chlossen, um einen sicheren Anhalt für die Aufnahme der Versicherungs—
aren und besonders für die Superrevisionen zu gewinnen, so wie die
evisoren in Stand zu setzen, nach eigener Anschauung und nicht F
en Informationen der Taratoren die Revisionen vorzunehmen, endli
ruch Jum eine solidere Grundlage für die Brandschäden zu haben, die
Ralhsmeister anzuweisen, in Zukunft bei den Rohbau⸗Abnahmen der
Zebaͤude ein vollständiges Protokoll uͤber die Ausführung des Rohbaues
zufzunehmen, aus welchem genau die Beschaffenheit der Arbeit und der
wendelen Malterialien hervorgehe, und an die Deputation für die
tadtische Feuersozietat zu den Grundstücksakten einzureichen. In dem
Frotokoll soll namentlich euthalten sein, ob durchweg neue oder zum
kheil auch alte Steine und von welcher Qualität, ob Balken von Kie—
ein oder Tannen, geschnittene oder Kant-Balken, und welche Staaken,
on Schaalen oder? gespalten, ob kreuz- oder wagerechte Stuͤcke ꝛc. ver⸗
vendet worden sind. Dem weiteren Antrage der Deputation für die
tädtische Feuersozietät, daß die sogenannte zweite Bauabnahme, welche
jach S2 der Polizeiverordnung vom 29. Oktober 1856 in der Regel
nit' der Aufnahme der Versicherungstaxe des Gebäudes zu verbinden ist,
ortan allgemein auch vor der Taraufnahme stattfinden kaun, hat der
Hiagistrat“ ebenfalls zugestimmt. Dieselbe ist in diesem Falle bei dem
Heneralfeuerherrn besonders zu beantragen, und werden den Raths—
neistern für diese Aufnahme dieselben Gebühren bewilligt, wie für die
Kohbauabnahme. — Es hat diese Beschleunigung manche Vortheile, wie
nau uͤberhaupt im Interesse eines solideren Bauwesens der Magistrats⸗
erfügung nur Beifall zollen kann.
Sle Berliner Schlachthänser. Es stellt sich immer mehr
jeraus, daß der ursprüngliche Gedanke, die Berliner Gesammtschlächterei
nach den neuen Schlachthausanlagen des städtischen Viehhofs zu veragen
uf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt. Das räumlich und volklich
leich rapide Wachsthum Berlins wird es wahrscheinlich in wenig Jahren
ur Nothwendigkeit gemacht haben, nach allen vier Himmelsgegenden
efondere staͤdtische Schlachthäuser zu etabliren. Dieser Umstand hat im
tügenblick die Aufmerksamkeit wieder nach dem früheren Viehhof in der
Zrunnenstraße gewandt, dessen Einrichtungen vortrefflich geeignet wären,
im die Schlächterei für den Norden Berlins zu zentralistren. Wie wir
ören, sind bereits bezügliche Verhandlungen zwischen der Viehhofs⸗
hesellschast und der Stadt angebahnt, nur soll man über die Bedin⸗
jungen noch ziemlich weit auseinander sein. Jedenfalls wäre es außer⸗
Irdentlich zu beklagen, wenn hier abermals eine Gelegenheit versäumt
vürde, einerseits einer allerdings hart geprüften Gesellschaft eine Ent—
chädigung zuzuwenden, andererseits einem noch härter geprüften Stadt—
heile die Möglichkeit eines Aufschwunges zu gewaͤhren uud neben beiden
Wohlthaten die gewerblichen und sanitären Interessen der Stadt an
inein Hauptnobrungsmittel in zweckdienlichster Weise zu fördern.
(„Das Grundeigenthum.“)
Trockenleguug feuchter Wände und Wohnungen.
Dies erfolgt nach Mittheilungen in den Industrie-Blaͤttern“ am ein⸗
achsten und sichersten durch Heizen mit Feuerungskästen; nur muß ein
egelmäßiges Oeffnen und Schließen von Fenstern und Thüren genau
ingehalten werden. Bei altem Mauerwerk wird der Putz entfernt und
»ie Fugen etwa 1 cetm tief ausgekratzt. Die Feuerungskästen bringt
nan erst dann in den auszuheizenden Raum, wenn sie keinen Rauch
nehr entwickeln und die Koaks vollkommen glühen. Thüren und Fenster
verden zuerst so lange geschlossen gehalten, bis der sich an den Fenstern
riederschlagende Wasserdampf einen erheblicheren Umfang anzunehmen
eginnt. Dann öffnet man, um Luft zu erzeugen, beim Eiutreten in
en betreffenden Raum möglichst rasch und bei angehaltenem Athem, um
nicht von den vorhandenen Gafen geschädigt zu werden. Das Heizen,
owie das abwechselnde Oeffnen und Schließen der Thüren und Fenster
st so lange fortzusetzen, bis sich nach zwei- bis dreistündigem Heizen an
In falteren Théäisen des Zimmers kein⸗ Masserniederschläde mehr hilden.
ische Notizen.
Das neue Kultusministerialgebäude genügt auch in seiner
neuen Gestalt den Bedürfnissen des umfaäͤngreichen Ressorts dem Ver⸗
jehmen nach bei Weitem nicht. Zunächst verbleiben daher einzelne
Vüreaus in dem Staatsministerium, Ecke der Wilhelm- und Behren—
fraße, qußerdem aber mußte die Generalklasse des Ministeriums in den
isherigen Miethsräumen, Königgrätzerstraße 702, belassen werden.
Die Uebergabe des gräftich Raczyuskischen Palais
in das Reich ist am 83. d. M. erfolgt, nachdem, wie schon erwähnt, der eine
ignat seinen Widerspruch gegen den Vertrag mit dem Reiche aufgegeben
ind demzufolge das zuständige Fideikommißgericht in Posen seine Zu⸗
timmung zus der Transaktion gegeben hat. Damit ist das ganze für
den Parlamentsbau erforderliche Terrain in den Besitz des Reichs gelangt
ind es stehen in dieser Hinsicht der Grundsteinlegung Hindernisse nicht
nehr im Wege. Die Ueberführung der Raczynskischen Gemäldesamm—
ung nach der Nationalgallerie und der Abbruch des Palais wird dem
Vernehmen nach nicht sofort erfolgen, da augenblicklich in den für die
Sammlung bestimmten oberen Räumen des Nationalmuseums noch Se—
zaratausstellungen stattfinden, und die geeigneten Vorkehrungen zur
Plaziruna der Sammlung noch zu treffen sind
IIE-—
Ip
7p
Datum.
Submittirende Behörde, Anstalt
oder Person
Wohnort derselben
Gegenstand der Submission.
.7. April
Kgl. Eisenbahnbau⸗-Inspektion
Bonn
Steinmetzarbeiten der Façaden inkl. Materialien, veranschl. zu rund 63900 Mk.,
zum Neubau des Empfangsgebäudes auf Bahnhof Bonn. Bed. das. im Bau⸗
Bureau Bahnhof Bonn, gegenüber der Quantiusstr. 16.
frg. von 495 bis 698 IIm Granitplatten aus gutem harten Material zum
Vürgersteig⸗Belegen, Breite 1,26 mm. Länge unbestimmt, Oberfläche gestockt, an
den Kanten mindestens 5 em stark, rechteckig und scharfkantig bearbeitet. Bed.
das. in der Bau⸗-Registratur, Zimmer 18 des Rathhauses.
Arbeiten zum Neubau der katholischen Kirche in Klein-Laufenburg, veransch. zu
93380,70 Mk. Bed. das.
Bauceparaturen, deranschlagt zu 1420 Mk. und 2316 Mtk. Bed. das. in der
Registratur.
Normalifizirungs⸗ und Böschungsarbeiten für den im Reg.-Bez. Breslau gele—
gegen Vyhernfurther Oder⸗Deich⸗Verband, veranschl. zu ca. 30000 Mk. Bed.
as. Kop. 1,50 Mk.
Lfrg. von 400 Tonnen Portland⸗Cement.
Dfensetzerarb. f. d. Patronenfabrik.
8. April
Zaudeputation
Frankfurt a. O
8. April
9. April
20. April
vroßh. Bezirks-Bauinspektion Lang,
stais. Direktion d Artillerie-Werkstatt
Deichhauptmann des Dyhrenfurther
Deich⸗Verbandes
Waldshut
Straßburg
Dyhrenfurth, Schl.
23. April
24. April
Wasserbau⸗-Inspektion
kal. Munitfonsfabrik
Kolbergergmünd
Spandau
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Herausgeber: O. DOitmann. Maurermeister in Halberstadt. — Verlag von Julius Engelmann in Berlin. — Druck von KX. S. Sermann in Berlin
Anter Verantwortlichkeit des Verlegers.