Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 43, Bd. 2, 1883)

Erfindungen im Hochbauwesen. — Zur Frage des Submissionswesens. 
ohne Apparat genau 50 Minuten brannte und eine Summe von 
206 Wärmegraden aufwies. 
Die Durchschnittswärme des ersten Ofens betrug 26, die des 
inderen 203,,0. Hiernach erzielte der mit Apparat versehene Ofen 
eine größere Wärmeentwickelung von 880,, und durch die längere 
Brenndauer eine Ersparniß von 470,,0 an Brennmaterial. Der 
Nutzen des einfach, aber auf richtigen Prinzipien konstruirten 
Apparates ist demnach so klar zu Tage liegend, daß ein Versuch 
desselben durchaus anzurathen ist, umsomehr, weil der Preis ein 
rur geringer (zwischen 6 und 11 Mek. schwankend) ist. — 
Thürentreiber 
jür durchschlagende Thüren (D. R-P. 12378) von Schlossermstr. 
Auq. Beulshausen, Leipzig. 
(Hierzu 2 Fig.) 
Bei den bei Windfangsthüren im Schwellbrett eingelassenen 
ind auch heute noch gebräuchlichen Durchschlagsfedern zeigen sich 
Reparaturen an letzteren in sofern, als durch zu schnelle Bewegung 
»es Thürflügels die im Gehäuse befindliche Feder zu schnell auf— 
zewickelt wird und hierdurch entweder eine Verminderung der 
klastizität derselben, oder ein Bruch der Feder herbeigeführt wird. 
Weiter erfordern diese und andere Konstruktionsarten wegen 
zer vielen Reibungen ein öfteres Einölen resp. Reinigen von 
Staub, welche Manipulationen sich unter Umständen in schwieriger 
Weise und mit vielen Geldkosten verknüpft, ausführen lassen. 
Diesen Uebelständen wird ohne Erforderniß einer Federkraft 
durch den Beulshausen'schen Thürtreiber für durchschlagende Thüren 
jollständig abgeholfen. 
Das Prinzip desselben besteht in einem durch Kontregewicht 
egulirbaren Hebelmechanismus, dessen Einrichtung und Funktion 
vir in Nachstehendem wiedergeben wollen: 
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2* — — 
Zur Frage des Submissionswesens. 
Ueber ein neues Verfahren, das in Biberach bei Vergebung 
von Arbeiten der Stadt, des Hospitals und der Kirchenpflege an 
die Stelle der bisher üblichen Submission getreten ist, erhält das 
„Gewerbeblatt aus Württemberg“ folgende Mittheilungen: 
In einer Sitzung des Gemeinderaths vom 24. October v. J. 
Frachte der Stadtvorstand die Zunahme der Vergebung von Ar— 
»eiten im Wege der Submission zur Sprache, wobei die Preise in 
einer Weise herabgedrückt werden, daß viele Geschäftsleute sich 
mmer mehr zurückziehen, oder zu weniger guter Arbeit gedrängt 
verden. Allerdiugs sei es schwierig, ein besseres System vorzu— 
chlagen, aber es schließe das nicht aus, daß verschiedene Auswüchse 
porläufig beseitigt werden. Die Wanderversammlung der württem— 
dergischen Gewerbevereine in Backnang vom 18. September 1882 
sabe eine Reihe von Vorschlägen gemacht, von welchen sich insbe— 
oudere Ziff. 5 empfehle, welche lautet: „Von dem Prozentver— 
sahren sollte allerwärts abgegangen und, wie dies vielfach bereits 
Jeschehen ist, die Angebote nur nach Einzelpreisen verlaugt werden, 
ju welchem Zweck der Voranschlag mit leerer Preis-Rubrik zu 
Fervielfältigen und den Interessenten gegen entsprechende Vergütung 
zu überlassen wäre.“ 
Nach gepflogener Verhandlung wurde sodann beschlossen: Zur 
Berathung uͤber die in der Wanderversammlung zur Nachachtung 
mpfohlenen 16 Punkte eine Kommission niederzusetzen, und zwar: 
nus Mitgliedern des Gemeinderaths, des Handels- und Gewerbe— 
»ereins ünd aus sonstigen Gewerbetreibenden. Bevor diese Kom— 
nission zusammenberufen wurde, kam die Einrichtung eines neuen 
»vangelischen Schullokals unter'm 23. Februar d. J. im Stiftungs— 
rath zur Berathung und wurde diese Arbeit durch Angebote nach 
EFinzelpreisen vergeben. Der Stiftungsbaumeister hatte vorher eine 
Berechnung aufgestellt, welche jedoch den Meistern nicht mittgetheilt 
wurde. Es stellte sich heraus, daß 1) die Anstricharbeit 33 pCt., 
2) die Schlosserarbeit 32 pCt., 3) die Sattlerarbeit 25 pCt. 4) die 
SFlaserarbeit 15 pCt., 5) die Zimmermaunsarbeit 10 pCt. und 
6) die Schreinerarbeit 9 pCt. unter dem Voranschlag, dagegen 
7) die Maurerarbeit ca. 200 pCt. über dem Vorauschlag des 
Ztiftungsbaumeisters übernommen werden wollte. Die Arbeiten 
von Ziff. 126 wurden den betreffenden Meistern um den ange— 
setzten selbstberechneten Preis überlassen, dagegen sollte die Maurer— 
irbeit durch den Jahresban-Akkordanten im Taglohn ausgeführt 
verden. Bei dieser setbstberechneten Preisangabe der Handwerks— 
neister stellte sich heraus, daß Manche in der Berechnung noch 
nicht sicher waren, beziehunasweise nicht zu rechnen verstanden 
gatten. 
Bei einer am 13. März d. J. zu vergebenden Arbeit einer 
stenovirung des Todtengräberhauses ergab sich folgendes Resultat: 
Hipserarbeit: Ueberschlag 180 Mek., Eingabe nach Einzelpreisen 
48 Mik. 60 Pfg.; Schreinerarbeit: Ueberschlag 103 Mk. 40 Pig., 
Fingabe nach Einzelpreisen 69 Mk. 60 Pfg.. Anstricharbeit: Ueber⸗ 
chlag 255 Mek. Eingabe nach Einzelpreisen 194 Mtk. 
Weil es sich nun bei diesen zwei ersten Versuchen, die Arbeit 
iach Einzelpreisen zu vergeben, herausstellte, daß dieses Verfahren 
ioch nachtheiliger wirke, als die Vergebung nach Prozenten, so 
vpurde von der gewählten Kommission bezüglich der Reform des 
Zubmissionswesens vorgeschlagen, die Handwerksmeister und Liefe— 
ranten der Stadt — hauptsächlich den Handels- und Gewerbever⸗ 
ein — darüber zu hören, damit Vorschlaͤge gemacht werden sollen, 
ob es zweckmässiger sei, einen Turnus für alle zu vergebenden Ar— 
„eiten einzuführen und die Preise vom Stadt- und, Stiftungsbau— 
neister berechnen zu lassen, oder ob zu der früheren Art der 
Vergebung, d. h. zur Submission mit Prozent-Abschlägen, zurück— 
ukehren sei. 
Vou der Mehrzahl der Gewerbetreibenden kamen bezüglich 
der Vergebung der Ärbeiten im Turnus mit geringen Abweichan— 
Jen zustimmende Erklärungen. Insbesondere erklärte sich der 
Handels- und Gewerbeverein damit vollkommen einverstanden und 
Fückte in Anbetracht der Schwierigkeiten der submissionsweisen 
Vergebung, auch bei Vermeidung eines prozentweisen Angebots, 
Jen Wunsch aus, daß auch die Arbeiten bei Neubauten im Turnus 
ergeben werden mögen, wobei gebilligt wurde, daß jede nicht 
neistermäßig gefertigte Arbeit unnachsichtig zurückgeschlagen werde, 
om Bauguͤfseher die Vorzeigung des zur Arbeit ersorderlichen 
Materials verlangt und die Lieseranten unbhrauchbarer Arbeiten 
venigstens auf eine bestimmte Zeit vom Turnuus ausgeschlossen 
verden sollen. 
Aus Grund gemachter weiterer Erhebungen wurde dann in 
den Sitzungen des Stadt- und Stiftunasraths am 27. März d. J. 
eschlossen: 
19 sämmtliche Arbeiten nach den Auträgen im Turnus zu ver— 
rehen und 
Fig. 5 
Fig. 
Der doppelarmige Hebelmechanismus besteht aus einem in 
die Thürschwelle eingelassenen Gehäuse, welches aus Flacheisen zu— 
ammengesetzt ist, in dessen beiden Lagern die den Winkelschuh tra— 
gende Welle a sich bewegt. Die letztere ist aus Gußstahl. die 
Lager dagegen aus Rothguß hergestellt. 
Zwei Streben dienen als Träger von 2, offenen Lager— 
pfannen f, in welchen die horizontalliegende Axe d des gekröpften 
doppelarmigen Hebels sich bewegt. 
Auf dem längeren Hebelarme sind in horizontaler und ver— 
tikaler Lage Flachschienen aufgenietet, die zur Aufnahme eines 
regulirbaren Gegengewichtes g dienen. 
Dieses Gewicht haät das Bestreben, den kürzeren Hebelarm 
emporzudrängen und wird durch diese Manipulation der auf dem 
letzteren befindliche Buckel c, welcher von in Firniß getränktem 
Pockholz hergesteilt ist, gegen eine schraubengangförmig gebildete 
Fläche des mit der Wellea festverbundenen Sattels begedrückt. 
Die Flächen des letzteren vereinigen sich, wie aus dem Grund— 
cisse zu ersehen, in der Mitte, so daß der Thürflügel, nach welcher 
Seite er auch geöffnet werde stets einen Zurückgang des Buckels e 
ruf eine der beiden schiefen Ebenen des Schraubenganges des 
Sattels hervorrufen muß. 
Die schnellere oder langsamere Funktion des Mechanismus 
st dabei leicht durch Vermiuderung oder Vermehrung der Be— 
astung des längeren Hebelarmes e ermöglicht. 
Die Konstruktion des Thürentreibers erfordert daher keine 
„esondere Wartung, da die Wahl der Reibungsflächen (Pockholz 
ruf Eisen) einer Reinigung oder Einölung nicht bedarf. 
Die Funktion ist weiter durch Luftzug eꝛc. nicht beeinträchtigt, 
da, wie wir schon oben erwähnten, der Gang durch das Gegen— 
ewicht regulirbar ist. 
Wir! machen unsere Leser auf diese neuere praktische Erfin— 
dung ganz besonders aufmerkiam. — w.
	        

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