Bauberichte aus verschiedenen Städten. — Konkurrenzwesen. — Bauprozesse u. Entscheidungen. 300
2) mit Prüfung der Zulässigkeit der Handwerker und Lieferanten
zum Turnus, Pruͤfuug und Feststellung der Preisliste eine
sog. Turnus Kommission zu beauftragen, welche aus der
taͤdtischen und hospitälischen Baudepuͤtation gebildet wurde
und nöthigenfalls zu ergänzen wäre.
Am 6. April legte die Turnus-Kommission die Liste der
Handwerksmeister und Lieferanten, welche sich zum Turnus ange—
neldet hatten, dem Stadt- uund Stiftungsrathe zur Genehmigung
vor, ebenso die geprüfte Preisliste, worauf beschlossen wurde: „Die
Vergebung der Arbeiten im Turnus nach den Anträgen der Kom—
nission zu genehmigen. Es bleibt jedoch den Verwaltnungskollegien
sorbehalten, die Bestimmungen zu jeder Zeit theils abzuändern,
heils an Stelle der Vergebüng der Arbeiten und Lieferungen im
Turnus jede andere Vergebungsweise einzuführen, ohne daß den
Turnusberechtigten irgend eine Einsprache zustehen würde.“
Dies, fügt unser Berichterstatter bei, sind im Wesentlichen
die Bestimmungen, welche getroffen wurden, um in gegenwärtig
irbeitsloser Zeit dem hiesigen bedrängten Handwerkerstand unter
zie Arme zusgreifen, weil man sich auf dem Rathhause sagen
mußte, es sei doch besser, die Stadt- und Stiftungsverwaltung
Jeben etwas mehr Geld für die zu fertigenden Arbeiten aus, damit
dieselben den Handwerkern einen besseren Verdienst zukommen lassen,
ils daß die Meister um geringen Lohn arbeiten müssen, wie dies
zisher der Fall war, wo sich gewöhnlich nur mittelmäßige Hand⸗
verker um die Arbeiten bewarben.
Bauberichte aus verschiedenen Städten.
Potsdam. Bei dem innern Ausbau des Landgerichts—
Hebäudes sollten sich, wie wir in vor. Nummer nach der „Voss. Ztg.“
»erichteten, so bedenkliche Symptome gezeigt haben, daß der Herr
Justizminister nach Vornahme einer eingehenden Besichtigung die
kröffnung des Gebäudes bis zum Herbst vertagt habe! —
In Beziehung hierauf geht der „Post“ die folgende Berichti—
zung zu:
— „Von dem gesammten Indhalt dieses Artikels ist eigentlich
nichts weiter wahr, als daß in Potsdam ein Landgerichtsgebäude
nergestellt worden ist, dessen Eröffnung für Anfang Mai festgesetzt
var. Unwahr ist dagegen: 1. daß der Bau 1 Miillion koste (in
Wirklichkeit nur die Hälfte), 2. unwahr ist, daß sich irgend welche
hedenklichen Symptome gezeigt hätten, Z. unwahr ist, daß Se. Ex—
ellenz der Herr Jnstizminister eine Besichtigung des Gebäudes
vorgenommen habe cauch nicht durch einen Kommissarins), 4. un—
vahr ist endlich, daß die Eröffnung des Gebändes auf Befehl des
derrn Ministers (oder irgend eines Andern) ausgesetzt worden
ei, sie wird im Gegentheil binnen ungefähr vierzehn Tagen er—
'olgen. Hiernach ergiebt sich, daß auch nicht einmal ein Irrthum
des Verfassers des gedachten Artikels angenommen werden kann,
derselbe ist vielnehr von Anfang bis zu Ende erfunden.“
Magdeburg. Im vorigen Jahre wurden die mit einem
tostenaufwände von 1000 000 Mek hergestellten und die für
500 000 Vik. ausgeführten Krankenhauserweiterungsbauten voll—
endet und die in der Dreiangelstraße belegene Volksknabenschule im Roh—
yau beendet. Für dieses Jahr stehen die Bauten weiterer 2 Schulen
ind zwar einer solchen im Stadtfelde und einer in der Sudenburg
»evor. Ebenso ist die Erbauung eines Schlachthauses und der
Erweiterungsbau des allerdings unzulänglichen Rathhauses geplant.
Der Verkauf von Stadterweiterungsterrain (Terrain der
rüheren Festungswerke) hat sich auch im Vorjahre günstig gestaltet.
Die Banlust wird auch in diesem Jahre eine rege werden, da
unter Anderem der Durchbruch einer Mim breiten Straße zwischen
dem Alten Markt und der Jakobsstraße ausgeführt wird. —n.
Leipzig Der Bau des Konzerthauses ist zur Zeit in der
Ausführung begriffen.
F ¶Ftendal. An Bankonsenzen wurden im vorigen Jahre
rtheilt:
a. zu Neudauten (inel. 13 neuen Wohnhäusern) . 82
d. zu Vergrößerungsbauten .. 38
2. zu Reparaturbauten .... 52
Sade zusanimen: 172
Solingen. Im vorigen Jahre wurden 81 Baukonsense
ertheilt, worunter sich allein 16 neue Wohnhäuser befanden. Für
dieses Jahr stehen größere Ausführungen Privater bevor. — g.
Uaer Zürich. „Zürich will Großstadt werden“, sagt der Schweizer
gemein und in der That giebt es sich dazu seht diel Mühe, welche
mit sichtlichem Erfolg gekrönt ist.
Bahntosehragen an⸗ dem charmanten Bahnhof gegen die neue
nhojs straße, in ie Stadt, so glaubt man sich wirklich in einer
großen Stadt“ zu befinden. Diese Straße ist mit palastähnlichen
Bauten, meist mit massiven Façaden aus Sandstein, besäumt, und
eit leteem Herbste zieht das elegante Tramwan seinen Schlenen,
trang durch dieselbe. Gegenwärtig sind etwa 7 große Neubauten
n genannter Straße am Ausbau begriffen, wovon etliche sehr
reich an architektonischem Schmucke erscheinen. Alles Neue lehnt
iich übrigens an die Pariser Modelle an und eigene Kompositionen
ind seltener. Es ist daher auch kein Wunder, wenn es unter
Anderem vorkommt, daß ein Bauherr bei einem Bauunternehmer
oder in der Schweiz auch sogen. Baumeister) ein Projekt zu einer
Lilla bestellt, das zwar recht nett, aber haarscharf aus irgend
»einem Architekturwerk kopirt ist. Damit ist viel gesagt, aber noch
ange nicht genug, wenn man bedenkt, daß in der guten Schweiz
ich jeder Handlaͤnger „Baumeister“ nennen kann und auch stets
ieunt, sobald er in die Lage kommt, mehr als nur Pflaster zu
»ereiten. Die Korruption, ein Element, das in der Welt der Alpen
aim Mkeisten gedeiht, reicht nicht nur in die Bank- und sonstige
Treditinstitnte, sondern auch in's Bauwesen.
Die diesjährige Landesausstellung, welche am 1. Mai ihre
Thore geöffnet hat, trägt zwar viel dazu bei, diese Koruptions—
kalamitäten etwas matter erscheinen zu lassen, nachher könnte es
aber schlimmer werden. A propos schlimm! Das können sonst die
ieben Züricher nicht leiden, sie schauen Alles lieber rosig an, z. B.
die neuen großartigen Quaisbauten, welche das alte Zürich zu einer
neuen „Seestadt“ stempeln soll, wo diverse Millionen an Kapital
ans aufgefülltem, jetzt noch vom See überflutheten Terrain gewon—
nen werden soll, im guten Glanben, es werden Lente mit strotzen—
den Börsen aus aller Herren Länder nichts Eiligeres zu thun
jaben, als sich bei gauz horrenden Preisen um das angefüllte
Bauterrain reißen, um dann gleich bei den Fundamentanlagen Alles
„versinken“ zu sehen.
Es wird sich zeigen, wie viel vom Gesagten eintrifft, aber
sa viel steht fest, Zürichs bauliche Entwickelung gegen den See
zu ist eine zu kostspielige Sache, als daß sie sich rationell erweisen
dürfte, wenngleich der Erläuterungsbericht dieses schönen Projekts
rosig“ lautet.“ a —
Konkurrenzwesen.
Auf dem ziemlich geräumigen Marktplatz in Kulmbach
soll, wie wir in Nr. 18 meldeten, für den Gewerbe- und Vorschuß—
berein ein Vereinshaus erbaut werden. Zu diesem Zweck schreibt
her genannte Verein eine Konkurrenz behufs Beschaffung von Ent—
würfen aus.
Das Gebäude soll 28-529 meälang und 16 mbreit sein,
nassiv, und zwar der Sockel aus Sandsteinen und der Aufbau aus
Backsteinen errichtet werden.
Die Geschäftslokale des Vereins sollen im Erdgeschoß plazirt
verden, wogegen im ersten und zweiten Stockwerk ein 280 - 300 Am
zroßer und 7,8 m hoher Saal für 600 Personen und 4 Gesell—
chaftszimmer, Büffet, Garderobe ꝛc. disponirt werden sollen.
Die Baukosten, 54,000 Mk. (pro AIm bebaute Grundfläche
117 Mk. ein allerdings niedriger Preis) müssen innegehalten werden.
Bemerkt wird jedoch, daß die äußere architektonische Aus—
stattung einfach und frei von kostspieliger Ornamentik sein soll.
Ausgesetzt sind drei Preise — 200, 150 und 100 — Mk. (im Ge⸗
gensatz zu benannter Arbeit nicht entsprechend normirt) und sind
die Pläne bis zum 20. Mai iucl. Voranschlägen einzusenden. g-
Bauprozesse und Entscheidungen.
Das Handeln gegen anerkannte Regeln der Baukunst kann
auch durch fahrlässiges Unterlassen begangen werden, welches Gefahr
iür Andere herbeiführt.
Entscheid. des 3. Strafsenats vom 4. Jan. 1883.
Streitigkeiten selbständiger Gewerbetreibender
mit ihren Ärbeitern. Die Bestimmungen des 8 1204 der
Reichs Gewerbe-Ordnung, wornach derartige Streitigkeiten, welche
auf den Antritt, die Foͤrtsetzung oder Aushebung des Arbeitsver⸗
hältnisses ꝛc. sich beziehen, vor der Beschreitung des ordentlichen
Rechtsweges bei den Gewerbeschiedsgerichten, resp. den Gemeinde—
dehörden zur Entscheidung zu bringen sind, findet nach einem Ur—
heil des Reichsgerichts, II. Civilsenats, vom 23. Jan. d. J.,
nicht nur auf Streitigkeiten mit eigentlichen Arbeitern: Gehilfen,
Lehrlingen, Gesellen, sondern auch'auf die Streitigkeiten der Ge—
verbetreibenden mit den bei ihnen als Geschäftsführer fungirenden
Behilfen Anwendung.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat unter dem
21, Febr. d. J. betreffs der polizeilichen Vorschriften zur
Abwendung der Feuersgefahr von den in der Nähe von
Lisenbahnen befindlichen Gebaͤuden und lagernden Materialien
Verfügung getroffen, daß bezüglich dieser Vorschriften in Ansehung
der Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung eine Abänderung dieser
zur Zeit geltenden Vorschriften nicht erfolgen könne.