Berlin. den 27. Januar
1883
HYeulschoe
ugewe
—W
Wochenschrift
Interessen des praktischen Baugewe
Nebst Ergänzung:
Erfindungen im Hochbauwesen aller LTänder.
Neue Folge:
2. Jahrgang.
rall
Redaktion:
O. Ostmann, prakt. Maurermeister.
Unter Mitwirkung erster Kräfte.
Neue Jolge von J. U. Rom'
— J von Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Postaͤmter
Vebr Sonnghend Ane NMiemmer Julins Engelmann in Berlin 8W. Zeitungolifte pro 1883 Nr. 1341.
Preis pro Quartal (13 Nummern) 2,25 M. imer⸗Etr. 9. Inferate
GEinzelne Nummern à 0,30 Mk. Expedition des . Deutsan Kaugewerksblattes““. vro Spaltzeile 0.25. Wiederholungen mit Rabatt
Redaktion und Ervedition? Berlin 8W. Zimmer-⸗Straue 91.
vs· a Zoifschrift für prakkilsche Baukunst (43. Jahrgang).
Inhaltsverzeichniß: Anlage von Arbeiterhäusern III- Ueber Dampfwinden für Handkunstrammen. — Rauchfreie Feuerung. — Behandlung feuchte
Wände. — Das Heizen der Wohnräume J. — Bautechnische Notizen. — Submissionen. — Marktbericht. — Inserate.
Die Anlage ind Errichtung von Wohnhäusern für je eine Arbeiterfamilie.
Von
Karl Lattner,
und Stadtbaumeister in Villingen.
Figuren im Text.)
kung.)
Or. theol. Hermann Sevin,
Lrofessor am Gymnasium in Konstanz
(Hierzu 5 Tafeln
(Fort'
Den Forderungen der Feuersicherheit (vgl. 827 der Bau—
ordnung) wird durch die hier vorgeschlagene Bauart vollkommen
genügt, wenn die Zwischenräume zwischen den Boden- und Decken—
halken mit wohlgetrockneter und gesiebter Steinkohlenasche aus—
gefüllt, aber noch besser in althergebrachter Weise mit Lehm und
Stroh „gewickelt“ und die Zwischenwände mit Lochsteinen auf—
Jeführt, die Decke und die Wände innen geputzt werden. Nur
eirn Punkt ist hier noch hervorzuheben: In 8 26 der Normalen
Bauordnung wird unter Ziffer 6 mit Recht verlangt, daß, wenn
Wohnhäuser unter einem Dache über 40 m lang sind, dieselben
durch Brandmauern in Abtheilungen von höchstens 40 m zer—
'egt werden. Damit ist denn für unsere Häuserreihe die Länge
gegeben. Es ließen sich auf dieser Strecke etwa 4 größere
Häuser mit 6,30 m und 4 kleinere mit 3,15 m Straßenseite
errichten ohne daß irgend eine Brandmauer nöthig wäre;
die nächste Häuserreihe müßte dann nach 8 20 jener Bauordnung
im Abstand von 20 m, Haus zu Haus, errichtet werden, was
somit eine Seitenstraße von 4m und 2 Gärten von 8 m giebt.
Den Forderungen der Schönheit endlich wäre namentlich
durch Ausfügung des gesammten Mauerwerks an der Straße hin—
reichend genuͤgt, zumal wenn den Bewohnern möglichste Rein—
haltung des Hauses und des Vorgärtchens und die sorg
kältige Pflede des letzteren zur Pflicht gemacht wird.
Wahl, entweder die 2 Eckhäuser mit größern Gärten, oder
die ð in der Mitte liegenden, zwar gleich großen, aber mit kleineren
Gärten versehenen, zu erwerben.
Wir wollen nun einmal von dem Gesichtspunkt ausgehen, daß
eines der Häuser, z. B. der kleineren, in Akkord zu geben
väre. Selbstverständlich werden die beiden Eckpfeilerchen sammt
gemeinschaftlichen Wänden einstweilen gleich dem gemeinschaftlichen
damine dazu gerechnet; thatsächlich freilich würde nur eine
Scheidewand, sowie nur die Fp des Kamins bezahlt werden,
velche Summen dann an der Kaufsumme in Abzug zu bringen sind.
In ganz gleicher Weise würde dann die Berechnung für die
übrigen 7 Häuser ausfallen.
Bei Verakkordirung der Arbeit genuüͤgt es aber nicht, einen
Plan zu berechnen und einen Kostenüberschlag aufzustellen, sondern
8 müssen auch im Allgemeinen die Bedingungen angegeben
eiun, unter denen die Arbeit überhaupt zugeschlagen wird. Somit
zerfällt der II. Theil unserer Aufgabe, abgesehen von den
Blänen, in
A. Allgemeine Bedingungen.
B. Baubeschreibung.
A. Allgemeine Bedingungen.
8 1. Alle zur Ausführung kommenden Arbeiten sind genau
iach Plan, Baubeschreibung und besonderer Angabe der Bauleitung
rechtzeitig und musterhaft herzustellen.
F 2. Zu dem Neubau dürfen nur durchaus gute, noch gänz—
lich ungebrauchte Baustoffe verwendet werden.
8 3. Der Unternehmer hat alle zur Arbeit erforderlichen
—— Geräthe, Gerüste ꝛc. ohne besondere Vergütung zu
tellen.
8 4. Dem Unternehmer liegt es ob, alle zur Sicherung von
Personen und Eigenthum gegen Beschädigung bei, vor und- nach
her Arbeit nothwendigen Vorkehrungen zu treffen und sind die
Unternehmer für jede Beschädigung von Person oder Eigenthum
»erantwoörtlich und zum Schadenersatz verpflichtet, ohne zu den
LI. Theil.
Specielle Baupläne.
So zweckmäßig die im J. Theil dargelegten Grundsätze sein
mögen, so erhalten sie ihren wahren, Werth nur dann, wenn ganz
im Einzelnen angegeben wird, wie die Sache auszuführen ist.
Wir gehen also von unserer Häuserreihe aus, welche wir ent—
veder in 6 Häuser zu je 4 Gemächern in einem Stockwerk theilen
önnen, oder, was uns noch zweckmäßiger scheint, in 4 kleinere
däuschen in der Mitte, mit nur je 2 Gemächern unten und
Anem oberen, und in 4 größere, 2 rechts und 2 links von
diesen; auch unter diesen 4 groͤßeren hätte der Käufer wieder die