Anlage von Arbeiterhäusern.
8 3. Die Sparrenköpfe sind hübsch und sauber zu profi⸗
liren uͤnd zu hobeln.
84.“ Jeweils der 4. Balken (oben und unten), sowie die
Unterzüge sind beiderseits zu verankern, wofür eine besondere Ver—
Jütung nicht gewährt wird.
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III. Zimmer- oder Schreinerarbeit.
8 1. Zu den Fußböden müssen parallel gefugte, höchstens
12 em breite Dielen verwendet werden. Es dürfen nur möglichst
astfreie Dielen verwendet werden; die Böden sollen ohne Risse.
qut geleimt und rein gehobelt sein.
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