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Bauprozesse und Entscheidungen. — Konkurrenzwesen.
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rirte sich auf die Fortsetzung der Arbeiten bei der Stadterwei—
eerung. Die Stadtgemeinde hat nämlich 1881 von dem Militär—
Fiskus das entbehrlich gewordene Festungsterrain gegen einen
Kaufpreis von 350000 Mk. erworben und die Parzellirung des
Planes zu Baustellen nach dem Projekt des Stadtbauraths Wingen
orgenommen. Dabei mußten vorher das Breslauer Thor und
das Kriegspulvermagazin abgebrochen und bedeutende Planirungs—
arbeiten ausgeführt werden. So wurde z. B. das Ausfüllen der
BHräben und Anschütten der Straßendämme in Straße J und II
größtentheils im Akkord mit Handkarren von Arbeitern bewirkt
ind dabei 28645 kbm Erdboden bewegt.
Die Bauarbeiten sind bis auf 1887 vertheilt und sind die
Besammtkosten der Stadterweiterung mit zusammen 1061000 Mk.
veranschlagt worden.
Ein Theil des parzellirten Terrains wurde bereits freihändig
zum Verkauf ausgeboten und wurden z. B. für 4 ar 46 Am
hon dem Maurer- und Kimmermeister Schädler 12000 Mk. be—⸗
zahlt. — n.
Posen. In der Zeit vom 1. Nov. 1881 bis 20 Okt.
1882 sind bei dem Magistrat 172 Baugesuche eingegangen und
hiervon 28 zurückgewiesen worden. Unter den konzessionirten
Bauten befinden sich 2ß Wohnhänser. Durch die gesammten Neu—
resp. Reparaturbauten sind die Wohnräume vermehrt worden und
war um 130 Stuben über und 223 Stuben unter 25 Im Flächen—
nhalt, 134 Küchen, 108 Entrees, 117 Speise- und Mädchen—
ammern und 16 Badestuben.
Von Staatsbauten ist zu erwähnen, daß der Mittelban des
Postgebäudes bis auf den Eckthurm fertig gestellt ist. Außerdem
ist das alte Hauptsteueramtsgebäude abgebrochen und wird dafür
⸗in neues Dienstgebäude errichtet.
Stadtseitig wurde der im vorigen Jahre unter Dach ge—
drachte 2. Theil des Krankenhauses vollständig ausgebaut und
saben die Baukosten 224000 Mek. betragen. — o.
Mittweida i. S. Das hierselbst neu erbaute Schulhaus,
velches von einem Leipziger Baumeister zu 90000 Mk. veran—
ichlagt war, hat 162700 Wek. wirkliche Baukosten erfordert.
Leipzig. Bei der Versteigerung des eisernen Waage—
chuppens hatten sich 40 Bieter eingefunden und beträgt der Erlös
5100 Mk. Mit dem Bau der neuen Börse wird nach Abbruch
dieses Schuppens begonnen werden.
Barmen, 16 Februar. Die beiden letzten Sitzungen des
Stadtverordnetenkolleginms brachten recht erbauliche Dinge zu
Tage. Das vor acht Jahren erbaute neue Rathhaus droht
einzustürzen. Das Gebäude war zu 300000 Mk. veranschlagt,
hat aber nicht weniger als 8500000 Mek. gekostet und ist so schlecht
undamentirt, daß die auf Säulen ruhenden unteren Hallen schon
eit Jahresfrist bedenkliche Risse zeigen, die sich immer mehr ver—
zrößern und nach den eingeholten Gntachten über kurz oder lang
den Einsturz des ganzen kolossalen Gebäudes herbeiführen müssen.
Am die drohende Gefahr zu beseitigen, wurden 6000 Mk. zum
Ausbau der Hallen bewilligt. g.
Memel. In der Zeit vom 1. April 1881 bis 1. April
1882 sind hierselbst 88 Bauten ausgeführt (4K2 mehr als 1880 81)
vorunter sich 13 Wohnhäuser resp. Anbauten befinden.
Die Bau-Aussichten für dieses Jahr sind nicht günstige zu
jennen, weil schon die Zahl der leerstehenden Wohnungen leider
uf eine weitere Verminderung der Einwohnerzahl hinweist. — nm.
Großenhain i. S. In diesem Jahre soll noch mit Erbauung
ꝛiner Reiterkaserne vorgegangen werden. Die Baukosten in Höhe von
200 000 M. sind vom Reichstag bewilligt und der Bauplatz von der
Ztadtgemeinde unentgeldlich zur Disposition gestellt worden. — n.
Leipzig. Der eiserne Waageschuppen neben dem Leihhausgebäude
ist Seitens des Raths zum Abbruch verkauft worden. An dieser Stelle
soll der Börsenbau, welcher zu 800 0000 M. Baukosten veranschlagt ist.
errichtet werden.
— Der Reichstag bewilligte als 1. Baurate für das Reichsgerichts—
zebäude 500 000 M. Es ist daher als feststehend anzunehmen, daß das
Reichsgericht in Leipzig verbleibt.
Weißenfels. Das neue Schulgebäude ist im Bau ziemlich beendet
und wird in nächster Zeit bezogen werden.
Magdeburg. Mitten aus der Stadtverordnetenversammlung ist
von einer Seite den Stadtbehörden der Vorwurf gemacht worden, daß beim
Bau der Filterbassins des Wasserwerks größere Mengen Verbrauchsmaterial
n Rechnung gestellt worden seien, als in Wirklichkeit vorhanden wären. Die
VLorwürfe sind vom Magistrat in energischer Weise zurückgewiesen und die
Angelegenheit zur Prüfung einer Haliedrigen Kommission überwiesen wornen.
zemeinde entschieden, indem es die Einwände der gegnerischen Grundstücks—
zesitzer, daß die Elsasserstraße aus der ehemaligen inneren und der jenseits
der Stadtmauer gelegenen äußeren Kommunikation bestehe, daß ferner
die innere Kommunikation eine alte, gepflasterte Straße war, deren Unter—
zaltung dem Fiskus oblag, ohne daß die Adjazenten die Pflasterungs—
'osten zu erstatten brauchten, und daß durch die spätere lUebertragung
der Pflasterungspflicht der inneren Kommunikation vom Fiskus auf die
Stadt die Rechte der Adjazenten der inneren Kommunikation nicht be—
rührt worden sind — für unbegründet erachtete. „Die Elsasserstraße,“
ührt das Reichsgericht aus, „ist als eine neue Straße im Sinne des
Regulativs vom 31. Dezember 1838 und des königlichen Erlasses vom
28. Jannar 1860 anzusehen. Die durch das Regulativbegründete statutar—
echtliche Verpflichtung der Adjazenten ist unabhängig von dem, durch das
Regulativ gleichzeitig geregelten Rechtsverhältnisse zwischen Staat und
Stadt. Der Stadtgemeinde ist das Recht des Rückgriffs auf den Unter—
—
ichtlich der in Zukunft anzulegenden Straßen oder Straßenverlängerungen
inbedingt verliehen worden, ohne daß eine Einschränkung mit Rücksicht
iuf eine seitens des Fiskus der Stadt gegenüber eingegandenen Verpflich
ung beigefügt wäre“
Konkurrenzwesen.
Ueber kunstgewerbliche Staats-Konkurrenzen. Seit
878 werden bekanntlich jedes Jahr kunstgewerbliche Staats-Konkurrenzen
usgeschrieben. Nicht Entwürfe werden verlangt, sondern künstlerisch und
echnisch mustergiltige Ausführungen. Der Vorstand der permanenten
Bauausstellung und mehrere Vorstandsmitglieder des Kunstgewerbe—
Museums bestimmen die Konkurrenz-Aufgaben und bilden die Beurtheilungs—
dommission, während das Handelsministerium die zur Prämiirung er—
orderlichen Geldmittel hergiebt. Die Konkurrenzen bezwecken einerseits:
ie Formen der gewöhnlichen Gebrauchsgegenstände durch Hervorrufung
nustergiltiger Leistungen, welche sich durch glückliche Erfindung, zweck
utsprechende und schoͤne Gesammtform und harmonische Farbengebung
zuszeichnen, zu veredeln; andererseits durch Betheiligung an denselben die
dunstgewerbetreibenden jeder Art zur Benutzung der in der Sammlung
vie in der Bibliothek des Kunstgewerbe-Museums gebotenen Hilfsmittel
inzuregen. Aber dieser Zweck ist — nach der in Fächkreisen herrschenden
Ansicht — bis jetzt keineswegs erreicht worden. Die Betheiligung der
dunstgewerbetreibenden, scoon von Anfang an gering, hat allmälig und
chon so weit nachgelassen, daß zwei Aufgaben der letzten Konkurrenz
iberhaupt keine Bewerber fanden. Der Grund für diese auffällige
Thatsache dürfte in der Wahl der Aufgaben zu suchen sein, welche
ie vorerwähnte Kommission zu treffen pflegt. Dieselben sind so hoch
jeschraubt, daß der gering bemittelte Kunsthandwerker aus finanziellen
ind technischen Gründen ihre Lösung nicht versuchen kann, und — ganz
m Sinne der bedauerlichen Identifizirung von Kunstgewerbe mit Lurus—
ndustrie — dem praktischen Bedürfniß der Majoritat des Volkes zu
benig entsprechend. Ein Baldachin für eine Auffahrt, eine Abendmahl—
anne, ein Vereinsbanner, ein steinerner Kamin für ein Speisezimmer,
ine Fontaine in gebranntem Thon für ein Vestibül, ein Modell für
das Mundstück einer größeren Bassin-Fontaine, ein Mantel um ein Eck—
'eizregister in Marmor oder glasirtem Thon, eine Schlafzimmer-Garnitur
n Kiefernholz zum Preise von 1500 Mark ꝛc. — das sind die „gewöhn—
ichen Gebrauchsgegenstände,“ welche die Kommission verlangt. Zu ihrer
Zerstellung gehoͤren bedeutende Mittel, und da solche Gegenstände im
»ürgerlichen Leben selten Verwendung finden, so wird der Kunsthand—
verker, selbst wenn er prämiirt wird, auf Vervielfältigung und ausgedehnten
Absatz, welcher ihn für alle Mühe und Auslagen einigermakßen entschädigt,
richt rechnen können. So vermögen sich nur Kunstgewerbetreibende und
Fabrikanten, denen die genügenden Mittel zur Disposition stehen, an den
zonkurrenzen zu betheiligen. Aber auch diese Herren ziehen es vor, den
Fährnissen und Aergernissen einer Konkurrenz fernzubleiben und den
vohlerworbenen Ruhm einer langen Thätigkeit nicht auf's Spiel zu setzen.
Zo kommt es denn, daß die Betheiligung an den Konkurrenzen eine sehr
chwache ist, — bei der letzten war sie geradezu kläglich. Moͤge daher die
dommission endlich solche Aufgaben stellen, die dem aufstrebenden Kunst
sandwerker das Konkurriren gestatten, und welche wirklichen Bezug auf
eie gewöhnliche Gebrauchswäare des Volkes haben! Zwar glaubt die
dommission, daß Aufgaben, deren Lösung das höchste technische und
ünstlerische Knnen beanspruchen, die gewöhnlichen Gebrauchsgegenstände
ortheilhaft beeinflussen werden. Aber abgesehen von andern stichhaltigen
Hründen, die dagegen sprechen, ist nicht einzusehen, warum zur Verwirk—
ichung dieser Absicht immer der indirekte und nicht der direkte Weg ge—.
vählt wird. Sollte unser gewöhnliches Mahagoni-Mobiliar, welches von
»er bisherigen kunstgewerblichen Bewegung noch unberührt geblieben ist,
nicht endlich einmal in Rücksicht gezogen werden können? Mit reich
zeschnitzten Eichen- und Nußbaummöbeln, die nur dem Hochbegüterten
rreichbar sind, ist es allein nicht gethan. Möge man an maßgebender
Stelle endlich auch einmal einfache und gesunde Geräthsformen, die in's
Volf dringen können, in Anregung bringen. (Berl. Tgbl.)
Preisausschreiben. Der Gewerbe-Verein Karlsruhe stellt für
eine kunstgewerbliche Preisbewerbung folgende Preisaufgaben: 1) Entwurf
»er Möbel für ein einfach bürgerliches Wohn- und Eßzimmer. J. Preis
100 Mk., II. Preis 200 Mk. — 2) Entwurf für einen glasirten Kachel—
fen, J. Preis 100 Mk., II. Preis 50 Mk. — 3) Entwurf für einen
lushängearm mit Firmenschild. J. Preis 60 Mk., II. Preis 40 Mk. —
Die Entwürfe sind spätestens bis 15. April! 1883 an den Vorstand de⸗
Hewerbe-Wereins in Karlsruhe einzusenden.
Bauprozesse nund Entscheidungen.
Reichsgerichts-Entscheidung. In mehreren Prozessen
der Berliner Stadtgemeinde gegen Grundstücksbesitzer in der Fisehecsene
vegen Erstattung der Pflasterungskosten dieser neuen, aus der ehemaligen
„Kommunikation“ gebildeten Straße hat das Reichsgericht neuerdings
Urtheil des Hilfssenats vom 2. Januar 1883) zu Gunsten der Stadt—