Mittheilungen aus der Praxis. — Berichte aus Städten. — Gesetzgebung
nimmt Herr Bargum das Wort, um über die Ruß—
belästigungen in den Städten zu sprechen.
Eineitend bemerkt Redner, wie das oben genannte Blatt
weiter mitibeilt, daß er vor Kurzem amtlich beauftragt sei, eine
Begntachtung über den Schomburg'schen Rußfänger abzugeben
—V0 gehabt, sich mit dieser Frage
eingebend zu beschäftigen.
Wie die bisberigen, hierauf bezüglichen gesetzgeberischen Ver—
uche, ferner die betreffenden Verhandlungen des deutschen Ver⸗
eins für öffentliche Gesundheitspflege und endlich die Londoner
Ausstellung von Rauchverzehrungs-Apparaten lauter negative
Resultate ergeben, ist auch Redner der Ansicht, daß es leider
ach fein Mittel' gäbe, wodurch eine allgemeine Abhülfe zu
schäffen sei, wohl aber könnten in einzelnen —ällen Maßregeln
erariffen werden, die von Erfolg seien. Vie meisten Klagen
iber Rußbelästigungen betreffen die größeren Feuerungen der
Jewerblichen Anlagen, Zentralheizungen ꝛc., und sind die Haupt—
nomente, die hier in Betracht kommen: 1) die bauliche Be—
schaffenbeit der Feuerungsanlage, 2) das Feuerungsmaterial und
5) die Bedienung der Feuerung. Da in den seltensten Fällen
eine Abbülfe des Rußauswurfes nicht noch in dem Interesse des
Besitzers der Anlage felbit liegt, so ist Redner der Ansicht, daß
bis zu einem gewissen Grade ein einmüthiges Zusammenwirken
der Techniker, der Polizei und der Industriellen in dieser Hin—
sicht keineswegs so schwer zu erreichen ist, wie es durchweg an—
Jenemmen wird. Anders verhält es sich jedech bezüglich der
Jewöhnlichen Hausfenerungen; hier ist eine, die bestehenden Zu—
slände bessernde, direkte Einwirkung der Polizeiorgane nahezu
qusgeschlossen und doch sind es, gerade diese Feuerungen, die in
den Sladten die bei weitem größte Rußbelästigung hervorrufen.
Nach einer Zusammenstellung des Professor Fischer in Hannover
werden in Hannever mit Linden ca. 90 000 kg in Wohn—⸗
häufern und da. 50 000 kg Kehlen in den Fabriken per Jahr
berbrannt. Redner weist durch persönliche Beobachtungen nach,
wie auch hier in Hambung die Rußbelästigung selbst in solchen
Stadttheilen sehr erbeblich ist, in welchen Fabriken überhaupt
nicht vorkommen. Kann auch nicht nachgewiesen werden, daß—
der Gesundheitszustand der Menschen, im Allgemeinen durt
städtichen Ruß und Rauch Schaden leidet, so läßt sich diefes
in Betreff der Vegetation doch mit Bestimmtheit sagen.
Nuumebr gebt Herr Bargum zu der Beschreibung des
Schomburg'schen Rußfaͤngers über und äußert seine Ansicht über
diesen dahin, daß dieser Apparat, gleich den unendlich vielen
andeden, je nach der Lage der Dinge, nutzbringender sei und
ist derselbe bier bei Dampfschiffen und manchen Fabrikanlagen
ichon zur Verwendung gelangt. Die mit diesem Apparat ge—
machten Erfahrungen veranlassen Redner, denselben für den
gelegentlichen Gebrauch zu empfehlen, einer obligatorischen Ein⸗
ührung desselben will Herr Bargum aber, ebenso wenig das
Wort reden, wie er es nicht für richtig hält, den amtlichen
Zwang zur Rußbeseitigung auf irgend eine, Einrichtung, durch
welche diese Forderung erfüllt wird, überhaupt zu erstrecken.
Reduer ist der Ansicht, daß für gewöhnliche Feuerungsanlagen
ein rußsammelnder oder einsaugender Apparat zu befürworten
ist, weil dieser unabhängig von der jeweiligen Bedienung funk—
tionirt, bei gewerblichen Anlagen sei es jedoch aus ökonomischen
Rücksichten wehl schon geboten, mehr auf eine möglichste Ruß—
verzehrung hinzuwirken.
Sodann hebt Herr Bargum als besonderen Werth der
Zchomburg'schen Rußfänger noch den Umstand hervor, daß die
Rußentfernung bei diesem Apparat bei geschlossenem Schornstein
Jeschieht. Sehr gute Resultate bezüglich der Rußbeseitigung
werden mit diesem Apparat und dem gleichfalls von Schomburg
u. Söhne, Berlin-Moabit, konstruirten Sparroste zusammen er—
zielt, einer Einrichtung, welche eine der richtigen Verbrennung
entsprechende Luftzufübrung bezweckt. Redner hatte Gelegenheit,
dieie Anlagen in Altong in einer Bäckerei in Funktion zu sehen,
bei dem nach Aussage des Besitzers außer der Rußbeseitigung
noch 25 pCt. an Feuerung erspart werde.
In der sich hieran anschließenden, sehr lebbaften Diskussion
fübrt Herr Lämmerhirt in einer längeren Auseinandersetzung
das Prinzip der Hoffmann'schen Ringöfen aus, bei dem durch
Verlangiamung des Zuges eine Verminderung des Rußaus—
wurfes erreicht werde.
Herr Kümmel weist nach, daß ein wirklich aut eingerichteter
und vorsichtig bedienter Gasofen absolut rußfrei brenne. Herrt
Flassen schreibt die speziell in Hamburg so sehr große Be—
ästigung des Rußauswurfes den hier üblichen, sehr engen, fogen.
ussischen Schornsteinen der Hausfeuerungen zu. Nachdem so⸗
dann Herr Hennicke verschiedene, ihm bekannte Konstruktionen
zur Rußverbrennung beschrieben, sodann jedoch die Gasfeuerung
ür das Haus empfohlen, hebt Herr Nagei hervor, daß zu einer
virklichen Rußverbreunung unsere bisherigen Feuerungsanlagen
ange nicht intensiv genug seien, weil der Ruß erst bei einer
ditze von 260009 verbrenne und in unseren Feuerungsanlagen
nur 16000 erreicht werden.
Nach Schluß der Besprechung faßt Herr Bargum deren
Resultat dahin zusammen, daß dasselbe, wie er es auch nicht
inders erwartet, wiederum ein negatives geworden, dennoch möge
nan die Hoffnung nicht verlieren, daß die „rußende“ Frage in
absehbarer Zeit, etwa durch Vervollkommnung der Gasfeuernng,
»inen befriedigenden Abschluß finden werde.
— 7.
Berichte aus Städten.
Berlin. Das Bestreben, die Preise durch Vereinbarungen
der Produzenten zu regeln, greift immer mehr um sich. So
vird der „Voss. Ztg.“ jetzt gemeldet, daß auch norddeutsche Port—
and Cement-Fabriken sich zu einer Vereinigung entschlossen
Jaben, um ihre geschäftlichen Interessen für Berlin und Um—
Jegend gemeinsam zu regeln. Es ist ein Minimalpreis fest—
sesetzt, unter dem nicht zu verkaufen, sich die Fabrikinhaber durch
Unterschrift auf Wort verpflichteten. Die hier viel verwendeten
Marken, wie: Quistorp-Stettin, Germania-Lehrte, Guthmann
i. Jeserich-Rüdersdorf, Bredow-Stettin, Adler-Berlin ꝛc., haben
ich der Vereinbaruug angeschlossen. Bei dem massenhaften
Verbrauch während des letzten Jahres in Portland Cement, worin
in den Herbstmonaten gute Marken sehr schwer aufzutreiben,
wvährend der Preis namentlich durch billige Frühjahrs-Ab—
chlüsse unverhältnißmäßig niedrig war, wird obige Vereinigung
eine nicht unbedeutende Rolle spielen. Es müßte aber mit
wunderbaren Dingen zugehen, wenn diese Unternehmer-Ver—
inenngen zur willkürlichen Feststellung der Preise auf die
Dauer gegen den Mitbewerb Erfolg haben könnten. Bis jetzt
ist der Mitbewerb noch immer siegreich geblieben und wird es
auch hier bleiben. Gesetztenfalls aber, die wirthschaftlichen Ge—
setze kehrten sich um, die Preise ließen sich nach dem Belieben
der Unternehmer durchsetzen, so würden schließlich auch die
Arbeitnehmer in der Verwerthung ihrer Arbeitskräfte nicht zurück—
»leiben wollen und können, und es bliebe also Alles nach dem
Zeitraum so und so vieler Jahre beim Alten, oder das Spiel
müßte als Schraube ehne Ende von Zeit zu Zeit immer von
Neuem in's Werk gesetzt werden.
Gesetzgebung.
9e d
Die Grundzüge des Gesetz-Entwurfs zur Alters- und Invaliden—
Versicherung der Arbeiter. Vortrag, gebalten von dem Königlichen
ommissionsrath Benno Milch in der Versammlung des Breslauer
Hewerbe-Vereins am 29. November v. J.
Die Neuzeit hat sich keineswegs allein das Verdienst zuzuschreiben,
die Fürsorge für Arbeiter seitens der Arbeitgeber angeregt zu haben,
vir finden dieselben schon seit langer, langer Zeit in den Knapp—
chaftskassen bethätigt und so enthältk auch das allgemeine Ber ggesetz
ür die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 in seinem 8 171
Bestimmungen über die Leistungen, welche jeder Knappschafts-Verein
einen vollberechtigten Mitgliedern mindestens zu gewähren hat.
Dies sind:
. In Krankheitsfällen eines Knappsfchaftsgenossen freie Kur und
Arznei für seine Person,
ein entsprechender Krankenlohn bei einer ohne eigenes grobes
Verschulden entstandenen Krankheit,
ein Beitrag zu den Begräbnißkosten der Mitglieder und In—
oaliden,
eine lebenslängliche Invalidenunterstützung bei einer ohne grobes
Verschulden eingetretenen Arbeitsunfähigkeit,
eine Unterstützung der Wittwen auf Lebenszeit, bezw. bis zu deren
etwaigen Wiederverheirathung,
eine Unterstützung zur Erziehung der Kinder verstorbener Mit—
glieder und Invaliden, bis nach zurückgelegtem 14. Lebensjahre.
In diesen Leistungen sind die Werkbesitzer verpflichtet, mindestens
die Hälfte des Beitrages der Arbeiter zu zahlen. Dem analog haben
non jeher die Besitzer größerer Fabriken dahin gewirkt, daß für deren