Volltext: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 48, Bd. 7, 1888)

Mittheilungen aus der Praxis. — Berichte aus Städten. — Gesetzgebung 
nimmt Herr Bargum das Wort, um über die Ruß— 
belästigungen in den Städten zu sprechen. 
Eineitend bemerkt Redner, wie das oben genannte Blatt 
weiter mitibeilt, daß er vor Kurzem amtlich beauftragt sei, eine 
Begntachtung über den Schomburg'schen Rußfänger abzugeben 
—V0 gehabt, sich mit dieser Frage 
eingebend zu beschäftigen. 
Wie die bisberigen, hierauf bezüglichen gesetzgeberischen Ver— 
uche, ferner die betreffenden Verhandlungen des deutschen Ver⸗ 
eins für öffentliche Gesundheitspflege und endlich die Londoner 
Ausstellung von Rauchverzehrungs-Apparaten lauter negative 
Resultate ergeben, ist auch Redner der Ansicht, daß es leider 
ach fein Mittel' gäbe, wodurch eine allgemeine Abhülfe zu 
schäffen sei, wohl aber könnten in einzelnen —ällen Maßregeln 
erariffen werden, die von Erfolg seien. Vie meisten Klagen 
iber Rußbelästigungen betreffen die größeren Feuerungen der 
Jewerblichen Anlagen, Zentralheizungen ꝛc., und sind die Haupt— 
nomente, die hier in Betracht kommen: 1) die bauliche Be— 
schaffenbeit der Feuerungsanlage, 2) das Feuerungsmaterial und 
5) die Bedienung der Feuerung. Da in den seltensten Fällen 
eine Abbülfe des Rußauswurfes nicht noch in dem Interesse des 
Besitzers der Anlage felbit liegt, so ist Redner der Ansicht, daß 
bis zu einem gewissen Grade ein einmüthiges Zusammenwirken 
der Techniker, der Polizei und der Industriellen in dieser Hin— 
sicht keineswegs so schwer zu erreichen ist, wie es durchweg an— 
Jenemmen wird. Anders verhält es sich jedech bezüglich der 
Jewöhnlichen Hausfenerungen; hier ist eine, die bestehenden Zu— 
slände bessernde, direkte Einwirkung der Polizeiorgane nahezu 
qusgeschlossen und doch sind es, gerade diese Feuerungen, die in 
den Sladten die bei weitem größte Rußbelästigung hervorrufen. 
Nach einer Zusammenstellung des Professor Fischer in Hannover 
werden in Hannever mit Linden ca. 90 000 kg in Wohn—⸗ 
häufern und da. 50 000 kg Kehlen in den Fabriken per Jahr 
berbrannt. Redner weist durch persönliche Beobachtungen nach, 
wie auch hier in Hambung die Rußbelästigung selbst in solchen 
Stadttheilen sehr erbeblich ist, in welchen Fabriken überhaupt 
nicht vorkommen. Kann auch nicht nachgewiesen werden, daß— 
der Gesundheitszustand der Menschen, im Allgemeinen durt 
städtichen Ruß und Rauch Schaden leidet, so läßt sich diefes 
in Betreff der Vegetation doch mit Bestimmtheit sagen. 
Nuumebr gebt Herr Bargum zu der Beschreibung des 
Schomburg'schen Rußfaͤngers über und äußert seine Ansicht über 
diesen dahin, daß dieser Apparat, gleich den unendlich vielen 
andeden, je nach der Lage der Dinge, nutzbringender sei und 
ist derselbe bier bei Dampfschiffen und manchen Fabrikanlagen 
ichon zur Verwendung gelangt. Die mit diesem Apparat ge— 
machten Erfahrungen veranlassen Redner, denselben für den 
gelegentlichen Gebrauch zu empfehlen, einer obligatorischen Ein⸗ 
ührung desselben will Herr Bargum aber, ebenso wenig das 
Wort reden, wie er es nicht für richtig hält, den amtlichen 
Zwang zur Rußbeseitigung auf irgend eine, Einrichtung, durch 
welche diese Forderung erfüllt wird, überhaupt zu erstrecken. 
Reduer ist der Ansicht, daß für gewöhnliche Feuerungsanlagen 
ein rußsammelnder oder einsaugender Apparat zu befürworten 
ist, weil dieser unabhängig von der jeweiligen Bedienung funk— 
tionirt, bei gewerblichen Anlagen sei es jedoch aus ökonomischen 
Rücksichten wehl schon geboten, mehr auf eine möglichste Ruß— 
verzehrung hinzuwirken. 
Sodann hebt Herr Bargum als besonderen Werth der 
Zchomburg'schen Rußfänger noch den Umstand hervor, daß die 
Rußentfernung bei diesem Apparat bei geschlossenem Schornstein 
Jeschieht. Sehr gute Resultate bezüglich der Rußbeseitigung 
werden mit diesem Apparat und dem gleichfalls von Schomburg 
u. Söhne, Berlin-Moabit, konstruirten Sparroste zusammen er— 
zielt, einer Einrichtung, welche eine der richtigen Verbrennung 
entsprechende Luftzufübrung bezweckt. Redner hatte Gelegenheit, 
dieie Anlagen in Altong in einer Bäckerei in Funktion zu sehen, 
bei dem nach Aussage des Besitzers außer der Rußbeseitigung 
noch 25 pCt. an Feuerung erspart werde. 
In der sich hieran anschließenden, sehr lebbaften Diskussion 
fübrt Herr Lämmerhirt in einer längeren Auseinandersetzung 
das Prinzip der Hoffmann'schen Ringöfen aus, bei dem durch 
Verlangiamung des Zuges eine Verminderung des Rußaus— 
wurfes erreicht werde. 
Herr Kümmel weist nach, daß ein wirklich aut eingerichteter 
und vorsichtig bedienter Gasofen absolut rußfrei brenne. Herrt 
Flassen schreibt die speziell in Hamburg so sehr große Be— 
ästigung des Rußauswurfes den hier üblichen, sehr engen, fogen. 
ussischen Schornsteinen der Hausfeuerungen zu. Nachdem so⸗ 
dann Herr Hennicke verschiedene, ihm bekannte Konstruktionen 
zur Rußverbrennung beschrieben, sodann jedoch die Gasfeuerung 
ür das Haus empfohlen, hebt Herr Nagei hervor, daß zu einer 
virklichen Rußverbreunung unsere bisherigen Feuerungsanlagen 
ange nicht intensiv genug seien, weil der Ruß erst bei einer 
ditze von 260009 verbrenne und in unseren Feuerungsanlagen 
nur 16000 erreicht werden. 
Nach Schluß der Besprechung faßt Herr Bargum deren 
Resultat dahin zusammen, daß dasselbe, wie er es auch nicht 
inders erwartet, wiederum ein negatives geworden, dennoch möge 
nan die Hoffnung nicht verlieren, daß die „rußende“ Frage in 
absehbarer Zeit, etwa durch Vervollkommnung der Gasfeuernng, 
»inen befriedigenden Abschluß finden werde. 
— 7. 
Berichte aus Städten. 
Berlin. Das Bestreben, die Preise durch Vereinbarungen 
der Produzenten zu regeln, greift immer mehr um sich. So 
vird der „Voss. Ztg.“ jetzt gemeldet, daß auch norddeutsche Port— 
and Cement-Fabriken sich zu einer Vereinigung entschlossen 
Jaben, um ihre geschäftlichen Interessen für Berlin und Um— 
Jegend gemeinsam zu regeln. Es ist ein Minimalpreis fest— 
sesetzt, unter dem nicht zu verkaufen, sich die Fabrikinhaber durch 
Unterschrift auf Wort verpflichteten. Die hier viel verwendeten 
Marken, wie: Quistorp-Stettin, Germania-Lehrte, Guthmann 
i. Jeserich-Rüdersdorf, Bredow-Stettin, Adler-Berlin ꝛc., haben 
ich der Vereinbaruug angeschlossen. Bei dem massenhaften 
Verbrauch während des letzten Jahres in Portland Cement, worin 
in den Herbstmonaten gute Marken sehr schwer aufzutreiben, 
wvährend der Preis namentlich durch billige Frühjahrs-Ab— 
chlüsse unverhältnißmäßig niedrig war, wird obige Vereinigung 
eine nicht unbedeutende Rolle spielen. Es müßte aber mit 
wunderbaren Dingen zugehen, wenn diese Unternehmer-Ver— 
inenngen zur willkürlichen Feststellung der Preise auf die 
Dauer gegen den Mitbewerb Erfolg haben könnten. Bis jetzt 
ist der Mitbewerb noch immer siegreich geblieben und wird es 
auch hier bleiben. Gesetztenfalls aber, die wirthschaftlichen Ge— 
setze kehrten sich um, die Preise ließen sich nach dem Belieben 
der Unternehmer durchsetzen, so würden schließlich auch die 
Arbeitnehmer in der Verwerthung ihrer Arbeitskräfte nicht zurück— 
»leiben wollen und können, und es bliebe also Alles nach dem 
Zeitraum so und so vieler Jahre beim Alten, oder das Spiel 
müßte als Schraube ehne Ende von Zeit zu Zeit immer von 
Neuem in's Werk gesetzt werden. 
Gesetzgebung. 
9e d 
Die Grundzüge des Gesetz-Entwurfs zur Alters- und Invaliden— 
Versicherung der Arbeiter. Vortrag, gebalten von dem Königlichen 
ommissionsrath Benno Milch in der Versammlung des Breslauer 
Hewerbe-Vereins am 29. November v. J. 
Die Neuzeit hat sich keineswegs allein das Verdienst zuzuschreiben, 
die Fürsorge für Arbeiter seitens der Arbeitgeber angeregt zu haben, 
vir finden dieselben schon seit langer, langer Zeit in den Knapp— 
chaftskassen bethätigt und so enthältk auch das allgemeine Ber ggesetz 
ür die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 in seinem 8 171 
Bestimmungen über die Leistungen, welche jeder Knappschafts-Verein 
einen vollberechtigten Mitgliedern mindestens zu gewähren hat. 
Dies sind: 
. In Krankheitsfällen eines Knappsfchaftsgenossen freie Kur und 
Arznei für seine Person, 
ein entsprechender Krankenlohn bei einer ohne eigenes grobes 
Verschulden entstandenen Krankheit, 
ein Beitrag zu den Begräbnißkosten der Mitglieder und In— 
oaliden, 
eine lebenslängliche Invalidenunterstützung bei einer ohne grobes 
Verschulden eingetretenen Arbeitsunfähigkeit, 
eine Unterstützung der Wittwen auf Lebenszeit, bezw. bis zu deren 
etwaigen Wiederverheirathung, 
eine Unterstützung zur Erziehung der Kinder verstorbener Mit— 
glieder und Invaliden, bis nach zurückgelegtem 14. Lebensjahre. 
In diesen Leistungen sind die Werkbesitzer verpflichtet, mindestens 
die Hälfte des Beitrages der Arbeiter zu zahlen. Dem analog haben 
non jeher die Besitzer größerer Fabriken dahin gewirkt, daß für deren
	        
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