Preisbewerbung für die Heizungs- und Lüftungsanlage des neuen Reichstagsgebäudes in Berlin.
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wirkung der verdungenen, Leistung, abzielen, den einzelnen Hand—
lungen, welche nach den konkreten Umständen des Falls von ihm
persönlich als dem Unternehmer, erwartet, werden können, wozu
wa auch die sorgfältige Auswahl und nach Umständen auch Be⸗
aufsichtigung der Hülfspersonen gehören mag, sondern er verpflichtet
sich unmittelbar zur Perstellung des Endergebnisses im Ganzen.
Wer aber in dieser Weise kontrahirt, der hat es lediglich mit sich
elbst abzumachen, wenn er aus irgend einem Grunde nicht in der
Lage ist, das fragliche Ergebniß durch seine eigene, alleinige
Thätigkeit herbeizuführen; er nimmt alle zur Ausführung etwa
erjorderlichen Hülfspersonen nur auf seine eigene Gefahr au.“
Nothwendige Voraussetzungen der bisher erörterten civil—
rechtlichen Haftpflicht ist aber die Existenz einer wirklichen Ge—
ahr, aus' welcher für den Betreffenden die Verbindlichkeit ent
ließt, gewisse schützende Vorkehrungen zu treffen. Den Begriff
der Gesahr hatte ein Urtheil des J. Senats des Oberlandesgerichts
Kiel vom 18. Januar 1883 festzustellen, als es sich um die etwa
zemäß dem oben mitgetheilten 85120 Abs. 3 der Gewerbeordnungs—
nhovelle bestehende Verpflichtung des Gewerbsunternehmers handelte,
Zchutzbrillen für seine Arbeiter zu verwenden. Ein Arbeiter war
derletzt und klagte gegen den Unternehmer auf Entschädigung, weil
er jene Schutzuorrichtungen außer Acht gelassen habe. Der Ge—
richtshof aber wies die Klage ab mit folgender Motivirung:
Zwar sei nicht zu verkennen, daß der klagende Arbeiter den
Fisensplitter bein Handhaben der Stanzmaschine nicht in's Auge
»ekommen hätte, wern er bei der Gelegenheit eine Schutzbrille ge—
ragen hätte. Allein mit Rücksicht ledighich auf die einge—
zretene Folge ohne Weiteres ein Verschulden des beklagten
Unternehmers anzunehmen, sei uustatthaft. Allerdings ließen sich
Umstände denken, wo auch Schutzbrillen zu denjenigen Schutzvor—
richtungen zu rechnen seien, zu deren Herstellung ein Fabrikbesitzer,
venn in seiner Fabrik die Augen der Arbeiter durch abgesprengte
Fisenstücke in Gefahr kämen, verpflichtet sei. Dies finde aber
eineswegs, wie der Kläger annehme, schlechtweg auf alle Fabriken
Anwendung, in welcher Meetall verarbeitet werde; es komme viel—
nehr auf den einzeinen Fall an (Eutscheid. des Reichsger. Bd. V,
S. 101). Namentlich in Meetalldrehereien und ähnlichen Betrieben,
in welchen ein Umherfliegen von Eisensplittern beständig statt finde
ind unvermeidlich sei, würden Schutzbrillen unentbehrlich sein
Im einen solchen Betrieb handele es sich hier aber nicht. Nach
Angabe der Sachverständigen sei die Arbeit an der fraglichen
Yiaschine in Beziehung sowohl auf die Art der Arbeit, als auf
»as zu verarbeitende Matertal an sich mit keiner Gefahr ver—
zunden. Blos mit Rücksicht auf die Möglichkeit aber, daß in
Folge irgend einer Unordnung ein Eisensplitter abgesprengt werden
önnte, den Beklagten zur Verwendung von Schutzbrillen für ver—
yflichtet zu halten und in dem Fehlen solcher Brillen ein Ver—
chulden desselben zu fiuden, könne für zulässig nicht erachtet
verden. —
Die Anwendung des in dieser Eutscheidung steckenden Prinzips
nuf das Baugewerbe ergiebt sich von selbst. Es soll mit der
dausalität, mit dem ursächlichen Zusammenhang zwischen der
Dandlung und dem angeblich aus ihr entsprungenen schädlichen
Erfolge nicht zu lax genommen werden und es soll dem Fabrik—
»der Banunternehmer nicht so ohne Weiteres die Haffpflicht auf—
zebürdet werden, wenn nicht ein wirkliches Verschuldeu seiner—
eits, indem er eine wirkliche Gefahr aus den Augen setzte
iach den objektiven Unständen und der individuellen Sachlage
nachgewiesen ist. Eine hier geübte falische Humanität fälscht auch
die Gerechtigkeit der richterlichen Entscheidungen.
sebnisse derartiger friedlichen Wettkämpfe sich gestalten. Der Ge—
vinn, den die bauende Behörde aus einem solchen Erfolge zieht:
zute, für die Ausführung brauchbare Pläne und, nenue Gedanken
ür die Einzelkonstruktionen zu erwerben, ist dabei von geriugerer
Bedeutung gegenüber dem weiteren Gesichtspunkte, daß die ganze
Fachwelt durch die öffentliche Ausstellung und die literarische Be—
prechung der Preisentwürfe an den Früchten dieser Wettbewer—
»ungen theilnimmt, und daß im vorliegenden Falle namentlich auch
die Angehörigen der einschlägigen Industriezweige an fremden
Leistungen einen Maßstab für das eigene Können gewinnen und
— was besonders wichtig ist — daraus den Autrieb schöpfen, ihre
Leistungen auch auf einen möglichst hohen wissenschaftlichen Stand—
punkt zuͤ erheben. Und so erwerben sich die Behörden mit der
Ausschreibung von Preisaufgaben in jedem Falle unzweifelhafte
Verdienste um die Fördernng von Kunst, Wissenschaft oder In—
zustrie, durch welche die etwa aufzuwendenden Geldopfer weitaus
aufgewogen werden.
Daß die in Rede stehende, vom Reichsamt des Innern aus—
geschriebene Wettbewerbung solche, über den augenblicklichen prak—
ischen Zweck hinausgehende günstige Erfolge haben wird, beweist
das uns von der geniannten Behörde in dankenswerthester Weise
zur Verfügung gestellte Gutachten, welches die Preisrichter amtlich
erstattet haben, zur Genüge. Wir glauben daher, mit dem Abdruck
desselben unsere Besprechung eröffnen zu sollen, in deren weiterem
Verfolg sich dann Gelegenheit bieten wird, auf die in dem Gutachten
iaturgemäß nur kurz ausgeführten Urtheile und Gedanken näher
zurückzukommen. Aus den thatsächlichen Mittheilungen desselben
heben wir noch hervor, daß von den in engere Wahl gestellten elf
Entwürfen sieben von Berliner Firmen herrühren, während die
ibrigen aus Augsburg, Dresden, Hamburg und Kaiserslautern
tammen, und daß neben den drei preisgekrönten Arbeiten noch die
Futwürfe von Rietschel u. Henneberg und von H. Rösicke in
Berlin in die engste Wahl gekommen sind. —
Bericht des Preisgerichts,
betreffend die Preisbewerbung für die Heizungs- und Lüftungs—
Anlage des neuen Reichstagsgebäudes.
Am Vormittag des 18. April versammelten sich, unter Vorsitz
des Reichstagspräsidenten Herrn von Levetzow, im neuen Gebäude
der Königlichen technischen Hochschnle, woselbst die eingegangenen
34 Entwürfe in geeigneter Weise zur Schau gestellt waren, die
unterzeichneten Mitglieder des Preisgerichts.
Zunächst wurde beschlossen, daß der laut Poststempel am
10. April zwischen 12 und 1 Uhr aufgegebene Entwurf der Firma
Arnold u. Schirmer zwar beurtheilt werden solle, jedoch keinesfalls
hrämiirt werden könne. Dann fand die Bildung zweier Abthei—
lungen des Preisgerichts zum erstmaligen Studium der Vorlagen
statt. Letztere würden durch Loos den Abtheilungen überwiesen.
Trotz angestrengtester Thätigkeit der Abtheilungen konnte das
Preisgericht erst in seinen am 28. und 29. April stattgehabten
Sitzungen zur erstmaligen Sichtung der Entwürfe schreiten.
Hierbei wurde die erfreuliche Thatsache einstimmig anerkannt,
daß zahlreiche Arbeiten volle Hingabe, ungemeinen Fleiß und
zroßen Scharfssinn der betreffenden Verfasser bekundeten. Allerdings
lagen auch einzelne Entwürfe vor, welche von gänzlicher Verkennnuüg
der Aufgabe zeugten.
Das Preisgericht schied mehrere Entwürfe wegen Verstöße
zegen das Programm, audere wegen gröberer Fehler in der Ge—
sammtanordnung wie weiteren Durcharbeitung und unvollständigen
Darstellung aus, während der Rest der Entwürfe, nämlich die—
enigen der Verfasser: David Grove in Berlin, Joh. Haag in
Augsburg, Eisenwerk Kaiserslautern in Kaiserslautern, Kaͤuffer u.
To. in Mainz und Berlin, E. Kelling in Dresden und Berlin,
R. O. Meyer in Hamburg, Naruhn u. Petsch in Berlin,
H. Pfützner in Dresden, Rietschel u. Henneberg in Berlin, H. Rösicke
in Berlin, Rob. Uhl in Berlin in engere Wahl gestellt wurde.
Die Arbeiten der Firmen: Gebr. Körting in Hannover und
R. Noske in Hamburg konnten zwar wegenwesentlicher Fehler
nicht in engere Wahl gestellt werden; die von diesen Firmen auf
Brund eigener Versuche erreichte Förderung der Kühlungsfrage
fand indeß besondere Anerkennung.
Für die Luftentnahme macht R. O. Meyer zwei Vorschläge:
ie soll entweder über Dach, oder durch die westliche Rampe er—
olgen. Man konnte sich nicht unbedingt für das erste Versahren
erklaͤren; das zweite ist jedoch wenig befriedigend durchgeführt, in—
dem behufs dessen Benutzung zwei Frischluftkaͤnäle auf rund 283 m
Länge in erheblicher Tiefe ünter Kellersohle gelegt sind.
Die warme Luft wird in unzuläfsiger Weise durch zwei
Pfeiler des Hauptsaales geführt. Wenn diese Fehler auch ohne
größere Schwierigkeiten zu beseitigen sein würden, so glaubte man
doch aus Gerechtigkeitsgründen gegen andere Bewerber bei den
Preisbewerbung
für die Heizungs- und Lüftungsanlage des
neuen Reichstagsgebäudes in Berlin —1
Bei der eminenten Wichtigkeit dieser Konkurrenz wird nach—
tehender Bericht des „Centralblatt der Bauverwaltung“, der sicher
don kompetenter Feder versaßt ist, das besondere Interesse unserer
eeser erwecken.
Seit dem 10. d. M. sind die Pläne für die Heizung und
Lüftung des neuen Reichstagshauses in der technischen Hochschule
in Charlottenburg ausgestellt: vierunddreißig Entwürfe, welche in
380 Blatt Zeichnungen und meist ausführlichen Erläuterungsbe—
dichten eine große Summe von Geistesarbeit und Tüchtigkeit offen—
daren und die bisher gemachte Erfahrung von neuem bestätigen,
daß, je mehr und je länger es zur Regel geworden, hervorragende
hauliche Aufgaben zum Gegenstand öffentlicher Preisbewerbungen
zu machen, um so befriedigender und vraktisch günstiger die Sr—