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Berichte aus verschiedenen Städten. — Entscheidungen. — Rezeptenkasten. — Bautechnische Notizen. 368
für die Behandlung von öffentlichen Konkurrenzen, für die Be—
schickung von Ausstellungen, für Zusammensetzung der Preisgerichte
und Hebung des kunstgewerblichen Unterrichts zu beschäftigen. Der
Verband veranstaltet zu dem Zwecke Wanderversammlungen, die
der Reihe nach, womöglich im Anschlusse an einschlägige, Aus—
stellungen, an den Sitzen größerer Vereine abgehalten werden sollen
Endlich macht sich der Verband eine energische und würdige Ver—
tretung des deutschen Kunstgewerbes gegenüber der Oeffentlichkeit
und dem Auslande zur Aufsgabe. Mitglied des Verbandes kann
jeder Verein deutscher Zunge werden, welcher statutengemäß die
Forderung kunstgewerblͤcher Zwecke als Hauptaufgabe verfolgt.
Der Verband trat auf der Frankfurter Delegirtenversammlung
sofort in Thätigkeit, indem er eine eingehende Besprechung der Frage
der Ausfuhrhallen (Export-Musterlager), sowie derjenigender Regelung
des kunstgewerblichen Konkurrenzverfahrens veranlaßte. Die Er—
ledigung der ersteren Frage wurde einer Kommission von 6 Ver—
einen mit dem Vorsitze Hannovers, der letzteren einer gleichen unter
dem Vorsitze Karlsruhes übertragen. (Bad. Gewerbez.)
33120 der Reichs-Gewerbeordnung unbedingt verpflichtet, die
Schutzmittel gegen Gefahren im gewerblichen Betriebe anzuschaffen.
Derjenige Arbeitgeber, welcher sich damit begnügt, seine Arbeiter
zum Anschaffen solcher Schutzmittel aufzufordern, hat die Vor—
schriften des 8 120 der Reichs-Gewerbeordnung nicht erfüllt, da
eine solche Anschaffung nicht Sache der Arbeiter ist.
Rezeptenkasten.
Mittel gegen Hausschwamm. In der im Königlich
preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten herausgegebenen
„Zeitschrift für Bauwesen“ veröffentlicht Professor Sorökin aus
dasan einen sehr interessanten Aufsatz über die „Fäulniß der
Hölzer“. Außer anderen parasitischen Holzzerstörern behandelt der
Verfasser auch sehr eingehend den sogenannten Hausschwamm, über
den wir auch bereits Mittheilungen machten. Ueber den Haus—
schwamm (Merulius lacrimans) nun hat Sorokin eigene, noch nicht
abgeschlossene Untersuchungen angestellt. Am Schlusse seiner Arbeit
faßt er folgende Mittel, die Refultate seiner Versuche, zur Vor—
beugung gegen das Entstehen und zur Vertilgung des Haus—
schwammes zusammen: 1. Zugluft vertilgt den Hausschwamm
binnen 24 Stunden. 2. Auch das Licht ist der Entwickelung des
Schwammes sehr hinderlich. Wird derselbe zu gleicher Zeit der
Finwirkung des Lichtes und der Zugluft ausgesetzt, so vertrocknet
er schon binnen wenigen Stunden. 3. Das Begießen des Holzes
mit einer Kochsalzauflösung verhindert das Auftreten des Haus⸗
chwammes; je konzentrirter die Lösung, um so nachhaltiger st die
chützende Wirkung. 4. Konzentrirte Kupfervitriol-Lösung ist der
dochsalzlösung vorzuziehen. 5. Die Karbolsäure tödtet den Haus—
schwamm sehr schnell. 6. Gewöhnlicher Birkentheer ist ein durch—
aus wirksames Meittel gegen den Hausschwamm; durch Bestreichen
der Balken, der inneren Fläche der Fußbodenbretter ꝛc. mit dem⸗
selben wird fast sicher dem Auftreten des Schwammes vorgebeugt.
Japanesischer Lack. Ueber die Bereitungsweise der
schönen japanesischen Lacke ist noch wenig im Einzelnen bekannt.
Nach neueren Mittheilungen des englischen Konsuls in Hakodate
werden die verschiedenen Arten von Lack aus dem durch Auͤzapfung
erhaltenen Safte des in Japan sehr verbreiteten Lackbaumes
Rhus vernicifera) hergestellt. Dieser Saft wird nämlich mit
einer Reihe von Stoffen, wie Ruß, Holzkohle, Eisenfeilspänen,
Eisenoxyd, zerstoßenen Seemuscheln, Gold-, Silber- und Zinnpulver,
Terpentin, Kampher, Oelen ꝛc. vermischt und präparirt. Der Lack
soll im Freien nicht gut trocknen und hart werden, er muß eine
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klebrig wird. Deshalb bringen die Japanesen die lackirten Gegen—
tände in eine Höhle oder in einen Keller in einen luftdicht ge—
chlossenen Holzkasten, welcher von Außen naß gehalten wird. Auf
diese Weise wird der Lack sehr langsam fertig, worin eines der
Geheimnisse der japanesischen Lackirer zu bestehen scheint; billige
Arbeitskräfte sind, dazu nothwendig. Von den gebrauchten Wert-
zeugen, Pinseln, Glättevorrichtungen könnten manche durch Ma—
chinen ersetzt werden; im Ganzen saber dürfte diese Art, zu lackiren,
immer eine Handarbeit bleiben und schwerlich mit Erfolg zu uns
derpflanzt werden können.
Berichte aus verschiedenen Städten.
Berlin. Kaiser Wilhelm-Straße. Die letzte Extrasitzung
des Magistrats war wesentlich der Kaiser Wilhelm-Straße, speziell
der Gewinnung des Zugangs von der Kavalier-Brücke gewidmet.
Es handelt sich hierbei in erster Linie um den Erwerb der ehe—
maligen Kriegs-Akademie, welche einen Flächen-Inhalt von
2707 qm einnimmt, wovon circa 1534 qm auf Straßenland ent—
fallen, während der Rest als Baustelle verwendbar bleibt. Die
Forderung für das Gesammtgrundstück beträgt 1241 000 Mk. und
wurde, wie uns mitgetheilt wird, vom Magistrat acceptirt. Der
Stadtwerordneten-Versammlung wird ungesäumt eine bezsügliche
Vorlage unterbreitet werden.
London. Ausstellung für Baugewerbe. Unter den
dielen in diesem Jahre in England stattfindenden Ausstellungen
ist auch bemerkenswerth die zum fünften Male veranstaltete
Exposition der Baugewerbe in der Agrikultur-Hall zu Islington—
London. Diese Ausstellung soll nach einem uns vorliegenden
Berichte eine möglichst vollständige sein und Alles enthalten, was
sich auf das Bauwesen vom Palast bis zur Kottage bezieht.
Dabei kann es nicht fehlen, daß die Aufgabe der Holz-Industrie
gegenüber dem Bauwesen entsprechend illustrirt ist.
Wittenberg. Am 26. v. M. Nachmittags wurde die neue
tädtische Wasserleitung eröffnet. Die auf Veranlassung des
Bürgermeisters Dr. Schild von dem Ingenieur Pfeffer in Halle
projektirte und gebaute Wasserleitung ist eine Gravitätsleitung,
welche 1800 Kbm Wasser täglich ohne alle Maschinenhilfe aus dem
12 kmäentfernten Quellengebiet bis 25 m hoch in die Stadt
treibt. Der Ingenieur Pfeffer hat sich um die Leitung und um
die Stadt dadurch besonders verdient gemacht, daß seine Anlage
im Gegensatz zu anderen Projekten 300 kbm Wasser täglich mehr
fördert, die Versandung ausschließt, S mm mehr Druckhöhe hat
und bei alledem noch billiger auszuführen war, als andere
Projekte. Die Hydranten wiesen bei der heutigen Probe die
Druckhöhe in einem 14 mwm starken kontinuirlichen Strahl nach.
Bautechnische Notizen.
Zeichnenstifte aus Holzkohle. Holzkohlen, am besten solche
zus Linden⸗, Aspen- oder Pappelholz, werden mit einer feinzähnigen
Säge in die gewünschte Stiftform geschnitten. Diese Stifte werden
etwa eine Stunde lang, in geschmolzenes Wachs eingelegt, so daß sie
zanz mit letzterem imprägnirt sind, nach dem Herausnehmen aus dem
Wachs trocknet man die Stifte auf Löschpapier. Zeichnungen und Schrift—⸗
züge, mit diesen Stiften ausgeführt, werden dadurch, daß man das Pa—
dier auf der Rückseite erwärmt, unverlöschlich. Diese impraägnirten
Stifte sind auch haltbarer wie solche aus reiner Holzkohle.
Der „New⸗Vorker Techniker“ bringt nachstehende interessante Notiz:
Italienischer Asbest. Der Bau auf Asbest-Gruben ist in
Italien gegenwärtig auf die Provinz Sondrio und auf Turin beschränkt.
In Sondrio kommt der Asbest in regelmäßigen Schichten vor, welche
don verschiedener Dicke, drei bis vier Zoll, sind obwohl er auch in einigen
Fällen zwanzig Zoll dick gefunden worden ist. Das ihn einschließende
Felsgest ein besteht aus Schiefer von einer grünlichen Färbung und der
Asbest hat eine gelblich-weiße Färbung. In mauchen Faͤllen sind die
Fasern lang und fest und Zleichen einem Strähn Garnes von einer
Jard Länge und darüber. Der Asbest kommt auch in Spalten und
Rissen des Serpentin-Gesteines vor und ist oftmals von anderen Mi—
neralien begleitet, besonders von Granaten von grüner Farbe in kleinen
Krystallen, welchen von, den Asbest-Grubenarbeitern der Namen: „Ge
menize Dell Amiento“ gegeben wird, was so viel als Asbest⸗Samen
heißt. Die Ausgrabungen werden an vierzig verschiedenen Stellen vor—
—s und in der Regel das den Asbest einschließende Gestein ge⸗
Prenat.
Bauprozesse und Entscheidungen.
Entscheidungen in Patentsachen. Von Seiten des
Reichsgerichts und des k. Patentamtes sind in Patentsachen fol—
gende prinzipielle Entscheidungen getroffen worden:
Zur Stellung des Strafantrages nach 8 34 des Patentgesetzes
wissentliche unerlaubte Benützung einer Erfindung) ist nicht blos
der Patentinhaber, sondern auch derjenige berechtigt, welcher für
das betreffende räumliche Gebiet das Recht auf ausschließliche
Ausübung des Patentrechtes erworben hat. — Bloßes Kopiren
der Zeichnungen, die einem Patente zu Grunde liegen, enthält
keine Zuwiderhandlung gegen 8 4 des Patentgesetzes, Patentblatt
1884, S. 155)
Von demjenigen, der die Zurücknahme eines Patentes auf
Grund des 8 11 Nr. 2 des Patentgesetzes Verweigerung von
Licenzen) beantragt, muß der Nachweis gefordert werden, daß die
Erlaubniß unter dem Angebot einer angemessenen Vergütung und
Sicherstellung nachgesucht, daß sie vom Patentinhaber verweigert
wurde, sowie endlich, daß die Ertheilung der Erlaubniß an den
darum Nachsuchenden im öffentlichen Interesse geboten gewesen
wäre. (Patentblatt 1884, S. 195.)
Entscheidung in Haftpflicht-Sachen. Nach einer
Entscheidung des Reichsgerichts ist der Arbeitgeber auf Grund des
Redaktion: H. Diesener in Berlin. — Verlag von Julius Eng elmann in Berlin. — Druck von H. S. Hermann in Berlin.
(Unter Verantwortlichkeit des Verlegers.)