Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

Nittheilungen aus der Praris. 
Mittheilungen aus der Praxis. 
Zur Beseitigung der Fußmaße. Die mehr als 
dreißid morschen Zollftocke werden sich bis an's Ende aller Tage 
erhalten, wenn nicht bon Reichswegen dagegen eingeschritten wird, 
Miu demselben Rechte, mit welchem das MReich jedes nicht vorschrifts— 
mäßige und auf das Dezimalsystem getheilte Gewicht in Beschlag 
immit und den Besitzer bestraft, kann dasselbe auch wohl die Au— 
fertigung, den Verkauf und den Gebrauch ungesetzlicher Maßstöcke 
berbieten, und es wäre eine daukbare Aufgabe für die technischen 
Vereine, dahin zu wirken, daß die Reichsregierung den Anfang 
zur obligatorischen Einführung des Mieter macht. 
Es könnte uns, schreibt man dem „Ceutralblatt für Holz— 
industrie“, sonst wohl gehen wie den Franzosen, bei denen der 
alte Pariser Fuß noch nach fast einem Jahrhundert neben, dem 
Weltmaße daher hinkt: und doch sind die Franzosen noch besser 
daran als wir, denn sie haben nur an einem „Fuß“, wir aber an 
einigen dreißig „Füßen“ zu leiden. — Die wohlmeinende Absicht 
des Staates, dem Volke die neunen Maße und Gewichte durch 
deutsche Benennungen verständlicher zu machen, hat sich nicht be— 
währt. Wo einmal die neuen Maße angewendet werden, da 
werden sie auch am Besten mit dem ursprünglichen Namen be— 
zeichnet. Man kennt im Verkehr weder Kanne, noch Neuzoll, noch 
Stab, noch Kette, wohl aber Liter, Centimeter, Meter u. s. w. — 
Woher kommt die Verschleppung in der Einführung des neuen 
Maßes? — 
1. Weil an entscheidender Stelle oft Herren sitzen, die 
bei Fuß und Zoll ergraut, sind und denen, die Umänderung doch 
nicht so am Herzen liegt, wie der Sinn des Gesetzes vom 17. August 
868 es verlangt. 
2. Weil man glaubt, daß zur Einführung des Metermaßes 
Verordnungen, Umrechnungsbücher und Eichämter genügen. 
3. Weil das Eichungsgesetz so ausnehmend lückenhaft ist, daß 
gerade die am häufigsten verlangten Längenmaße, nämlich die 
zum Einstecken bestimmten zusammenlegbaren Maße (Gliedmaßstäbe, 
Schmiegen oder bezeichnend genng „Zollstöcke““ genannt) nur geeicht 
werden dürfen, sobald sie mit Federn zum Feststellen versehen sind. 
— Kauft sich etwa der Arbeiter ein so theures Maaß? Ist es 
nicht ein recht unliebsamer Preisaufschlag, wenn die Eichung der 
theuersten Sorte von zusammenleabaren Maßen noch 1 -ÿ11240 Marf 
extra kostet? 
Wir fragen somit: Warum wird betreffs des Eichens von 
Längenmaßen nicht dieselbe Strenge beobachtet, wie betreffs der 
Hohlmaße und Gewichte, die ungeeicht ihren Besitzer sogleich straf— 
ällig machen können? Warum kann man an den Fabrikorteu 
mnier noch 243llige oder 48 zöllige Maße sehen? 
Man mache ein Meter-Gesetz des Inhaltes: 
a. Vom 1. Juli 1886 an ist es strafbar, ein Maß zu führen, 
auf dem noch Zolle vorhanden sind. 
b. Vom Erlasse gegenwärtigen Gesetzes an wird es sämmt— 
lichen Verfertigern oder Verkaufern von Maßen ohne Ausnahme 
untersagt, noch auf's Neue Zollmaße herzustellen, es dürfen nur 
noch die vorhandenen Bestände verbraucht werden. Die Orts— 
behörden sind verpflichtet, die Vorräthe zu besichtigen und zu 
notiren. 
c. Alles Berechnen von Preisen, Löhnen, Frachten u. dergl. 
nach anderen Maßen als Metermaß ist verboten und kann nur 
nach besonderem Ermessen der Landesdehörde für aus dem Aus— 
lande kommende Waaren, die in Originalverpackung verblieben 
sind, gestattet werden. Die Eichämter sind, soweit die Beschäfti— 
gung der Beamten es zuläßt, angewiesen, bei der Umrechnung von 
Preislisten ꝛc. auf Metermaß behilflich zu sein. Größere Berech— 
nungen, für deren Richtigkeit der Eichmeister besonders verantwort— 
lich gemacht wird, unterliegen den Taxen, die von den Ortsbehör— 
den hierfür festgesetzt werden. Die Eichämter haben die Berech— 
nungeu aufzubewahren, um eine zeitraubende Wiederholung derselhen 
zu verhüten. 
4. Die Landesobrigkeit macht durch besondere Verordnung 
diejenigen Bücher und Tabellen bekannt, welche sich zur Umrech— 
nung der bisherigen Meaße in Meter am besten geeignet haben. 
e. Jedes zusammenlegbare Maß, das bis auf , mm mit 
dem Normalmeter übereinstimmt und Beschlag an den Enden hat, 
ist zu einem billigen Tarif eichhar, wenn es auf , 1 oder 
2 Mieter gearbeitet ist und keine Zolle mehr darauf stehen. Nur 
die Landesbehörde darf entscheiden, ob für bestimmte Zwecke aus— 
ländische Zolle, wie z. B. englische und Pariser Zölle noch zulässiq 
sind, und während welcher Frist? 
f. Wer nach dem 1. Juli 1886 in Besitz eines ungeeichten 
Längenmaßes betroffen wird, hat gewärtig zu sein, daß ihm das— 
selbe durch jede Polizei- oder Gerichtsperson zerbrochen wird und 
ihm nach Ermessen der Ortsbehörde eine Gelditrase auferlegt wird 
— Berichte aus verschiedenen Städten 
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m Falle des Nichtbezahlens dieser Strafe treten die weiteren 
landesrechtlichen Bestimmungen in Krait. 
Ein solches Gesetz würde von sehr heilsamen Folgen sein und 
besonders dort einen unleidlichen Zustand beseitigen, wo die Maß— 
berwirrung durch Hinzutritt des Meters den Leuten nur noch pein— 
licher wurde. Der Deutschen, gut durchgeführten Geld-Einheit 
muüß nun endlich die Durchführung einer wirklichen Maß-Einheit 
iolgen. 
Ein hölzerner Dampfkessel. Während man immer 
von neuen Ersatzmitteln für Holz hört, kommt es nur höchst selten 
vor, daß das Produkt des Waldes in solchen Fällen zur Verwen— 
dung gelangt, wo es bisher als völlig unbrauchbar gehalten wurde. 
Amerikanische Blätter erzählen nun, daß in letzter Zeit von einem 
Mechaniker, Namens William Suteliffe, in Paterson (New-Jersey) 
ein Dampfboot mit einem hölzernen Kessel gebaut wurde, welches 
demnächst den dortigen Passaicfluß befahren wird. Der Dampf— 
eessel dieses Bootes, ein Propeller von 16 Fuß Länge, ist aus 
einem neuen Bierfaß gemacht und soll einen Druck von 200 engl. 
Pfunden auf den Quadratzoll aushalten. Die Feuerung ist nicht 
unter dem Kessel, sondern oberhalb desselben angebracht, und wird 
der Zug durch eine Röhre von unten zugeführt. Suctcliffe ist ein 
tüchtiger Mechaniker, der eine hervorragende Stellung in der 
bekannten Lokomotivfabrik zu Paterson inne hat. Es ist dies das 
erste Mal, daß der Versuch gemacht wird, Dampf in einem 
hölzernen Kessel zu erzeugen, und es scheint, daß das Experiment 
non Erjolg begleitet sein wird. 
Amerikanisches Reisbrett. Ein neues Reisbrett 
findet in Nordamerika immer mehr Aufnahme bei den Architekten 
und Maschinenzeichnern. Dasselbe besteht aus einem Rahmen mit 
nach innen abgeschrägten Kauten und einer in diesen Rahmen 
passenden Tafel als Füllung. Der Bogen, iun der Größe des 
Rahmens, wird stark angefeuchtet auf dem Rahmen ausgebreitet. 
Hierauf wird die Tafel, deren Ecken abgerundet sind, aufgelegt 
ind in den Rahmen eingedrückt. Die überstehenden Ränder des 
Bogens werden umgelegt, durch eine höchst einfache Schrauben— 
vorrichtung festgepreßt und der Bogen ist mit einem Zeitaufwand 
von nicht mehr als 5 Minuten aufgespannt. Das lästige Kleben 
mit all' seinen Uebelständen wird hierdurch auf eine vorzügliche 
Art entbehrlich gemacht. (Industrie⸗-Blätter.) 
Frankfurt a. M. In einigen Wochen wird die hiesige 
Berufsfeuerwehr in ihre Zentralstation, die neu hergerichtete und 
umgebaute Carmeliterkaserne übersiedeln. Die umgebaute Zentral— 
tation der Berufsfeuerwehr präsentirt sich ganz stattlich im 
neu aufgeputzten und vielfach geflickten Gewande; der architek— 
sonische Charakter ist, soweit thünlich, beibehalten, und die neu 
ausgeführten Theile si id dem vorhandenen Ganzen angepaßt. Die 
Station besteh: aus einem zusammenhängenden dreiflügeligen Bau, 
velcher einen länglich viereckigen, nach Westen offenen Hof um— 
'aßt. Der nach der Münzgasse zu gelegene Flügel wird die 
Wohnungen und Diensträume des Branddirektors, Brandmeisters, 
Obertelegraphisten, Feldwebels und Futtermeisters aufnehmen. Das 
Dienstzimmer des Ressortchefs liegt im ersten Stock der westlichen 
Ecke mit Aussicht nach dem großen Hirschgraben und der Weiß— 
rauenstraße. Die Wohnungen und Bureaus liegen sämmtlich im 
ersten Stock, mit Ausnahme der des Futtermeisters, welche über 
»em Dienstzimmer des Ressortchefs gelegen ist. Im Parterre sind 
Wagenschuppen und halboffene Hallen für Spritzen, sowie Stallun— 
zen für etwa 30 Pferde vorhanden. Die geräumigen, hellen und 
luftigen Mannschaftssäle liegen im östlichen Flügel des Haupt— 
zebäudes, dessen lange Front durch einen neuen, das Treppenhaus 
Idehe Giehelbau getrennt ist: der westliche Flügel dient Schul— 
zwecken. 
Rings um den Hof lanfen Vordächer aus Eisen und Glas, 
unter welchen sich Aufhänger für Sattel, Geschirre und Aus— 
üstungsgegenstände befinden. Neben dem Treppenhaus ist ein 
Steigerhaus in gothischem Stil aus braunen Holzbalken und rothem, 
chwarz gefugtem Backsteinmauerwerk aufgeführt, welches selbst 
edend mit den anderen Gebäuden harmonirt. Bei dem Umbau 
mußte das Terrain um 60— 70 em abgegraben werden, um die 
Bebäude zu heben, und waren meterdicke Mauern zu durchbrechen. 
An Alterthümern wurde nichts gefunden. Ein kleines Portal 
in gefälliger Ausführung wurde reaurirt und im zweiten Stocke 
des Haupthaues ein Rest schmiedeeisernen Treppengeländers erhalten, 
»as ist Alles. Die Gebäude sind dunkelgrau berputzt und heben 
äch die rothen Sandsteine der Fenster- und Thürgewande von der 
zrrauen Fläche angenehm ab. 
Historisch bemerkenswerth ist, daß das frühere Carmeliter— 
Berichte aus verschiedenen Städten.
	        
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