Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

Htittheilungen aus der Praxis. — Erfindungen. — Literaturbericht. 
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vind mit diesen Pflanzungen nicht sehr loyal, ein vorübergondelnder 
Berliner sagte: „sie sind man spillerig!“ — Armes Herrenchiem, 
vir fürchten sehr, über dir schwebt ein Unstern, und die ganze 
Schloßherrlichkeit wird über kurz oder lang eine große Ruine 
werden, ohne jemals ein fertiger Bau gewesen zu sein! Die Ar— 
neiten sind vorläufig eingestellt. 
jemäß großes Interesse unter den Eisenindustriellen erregt. In 
London und Paris haben sich Gesellschaften gebildet, welche die 
Patente angekauft haben, und welche Wichtigkeit man diesem nenen 
Berfahren in sachverständigen Kreisen beimißt, läßt sich daraus 
rkennen, daß sich u. A. einer der bedeutendsten Eisenmänner der 
Jetztzeit, Thomas Gilcchrist (der Erfinder des Entphosphorungs— 
Berfahrens), in dem Direktorium der englischen Gesellschaft be— 
indet. Die Inoxydation wird bereits von einer Anzahl englischer 
Ftablissements angewendet und in Frankreich ist dieselbe nameuüt— 
ich vom Kunstgewerbe günstig aufgenommen. Auch in Deutsch— 
and haben, wie wir vernehmen, verschiedene Werke das Fabri— 
ationsrecht erworben und sind mit dem Bau der erforderlichen 
Anlagen beschäftigt. — Ueber das Inoxydationsverfahren selbst 
ꝛeinige kurze Worte: Die zu inoxydirenden Gegenstände werden in 
»inem hermetisch geschlossenen Ofengewölbe behandelt und mittelst 
kinwirkung von Dampf, bezw. oxydirenden und reduzirenden Gasen 
die Eisenflächen mit einer gleichmäßigen, mit dem Material ge— 
vissermaßen selbst verwachsenen Schicht magnetischen Eisenoxyds 
iberzogen. Dieser Ueberzug von schöner mattgrauer Farbe wider— 
teht der zerstörenden Einwirkung des Süßwassers, der alkalischen 
»der salzhaltigen Wasser, der in der Luft verbreiteten Gase ꝛc. 
Fuoxydirte Eisen-? und Stahlwaaren sind daher gegen die Zer— 
törung durch Rost geschützt und es ist die Inoxydation in keiner 
Weise gesundheitsschädlich. Eine besondere Bedeutung hat noch 
ein im Anschluß an den Inorydationsprozeß vom Franzosen 
Daumesnil gefundenes Verfahren, durch welches die inoxydirten 
Begenstände direkt emaillirt, vergoldet oder platinisirt werden und 
»s findet dieses Verfahren außer im Kunstgewerbe nützliche An⸗ 
vendung für Ornamente und Verzierungen. Die vereinigten 
Bower-Barff-Daumesnil-Verfahren müssen daher von unschätzbärer 
Bedeutung sein für die zahlreichen Produkte der Eisenindustrie, 
der Maschinenfabrikation, des Bau- und Kunstgewerbes ꝛc., als 
rostschützender, konservirender und verschönernder Ueberzug. A. 
Mittheilungen aus der Praris. 
Schutzmittel gegen das Faulen des Holzes. Um 
die Spitzen von Pfähleu jeder Art oder die in der Erde steckenden 
Theile der Pfosten gegen Fäulniß zu schützen und dadurch dauer— 
jafter zu machen, ist ein Änstrich zu empfehlen, der um so zweck— 
mäßiger ist, weil er über dem damit überzogenen Holze einen 
teinharten Ueberzug bildet, welcher von keiner Feuchtigkeit ange— 
griffen werden kann und überdies nicht kostspielig ist. Dieser 
Anstrich ist seit längeren Jahren angewendet und hat man mit 
demselben die erfreulichsten Refultate erzielt. 
Die Zusammensetzung der Masse ist folgende. Man nimmt 
50 Theile Harz, 40 Theile gemahlene geschlämmte Kreide, 300 
Theile — nach Bedürfniß auch weniger — weißen scharfen Sand, 
1 Theile Leinöl, 1 Theil Kupfervitriol und 1 Theil Eisenvitriol 
oder schwefelsaures Eisenoxydul. Das Harz, die Kreide, der Sand 
ind das Leinöl werden zusammen in einem eisernen Kessel gekocht, 
hierauf wird das Kupfervitriol und das Eisenvitriol hinzugethan, 
dann die Mischung tüchtig umgerührt und mit einem starken Pinsel 
jeiß aufgetragen. Sollte die Masse zu dick sein, so nimmt man 
zum Verdünnen etwas Leinöl. Sobald der Anstrich trocken ist, 
hildet er einen steinharten Ueberzug. — 2- 
Stereochromischer Anstrich von Krankensälen. 
Derselbe wird in folgender Weise hergestellt. Auf den ersten groben 
Anwurf, der nur oberflächlich geebnet wird, kommt statt des ge— 
bräuchlichen feinen Putzes ein solcher, der aus einer Mischuug von 
2 Theilen fein gesiebten Sand und 1 Theil an der Luft zerfallenem 
Kalk mit einer Lösung von Doppelwasserglas — Natron-Kali— 
Wasserglas — angemacht wird. Von der Wasserglaslösung — 
bon 100 Baumé — wird so viel geuommen, als hinreicht, um 
das obige Gemenge in einen steifen Brei zu verwandeln, welcher 
nöglichst bald aufgetragen und so glatt als möglich verrieben 
verden muß. Dieser hydraulische Putz kann auch aus Cement in 
hekannter Weise hergestellt werden, nur muß der Cement sehr gut 
sein und dürfen auf 1 Theil Cement nur 2 Theile feiner Sand 
genommen werden. 
Ist der hydraulische Putz hinreichend trocken, so werden die 
Wände gut geweißt und nach erfolgter Austrocknung zweimal mit 
einer Loͤsung von Doppelwasserglas — von 150 Baumé — in 
einem Zwischenraume von 24 Stunden überstrichen. Kann man 
»illig Marmorstaub oder Dolomit erhalten, so ist es gut, die 
dälfte des Kalkes bei der Zusammensetzung für den feinen Putz 
durch diesen zu ersetzen. 
Sollen die Wände einzelner Lokalitäten gemalt werden, so 
nmüssen die Farben, von denen einzelne, wie Berlinerblau, Chrom— 
gelb, Schweinfurter Grün ꝛc., ausgeschlossen sind, mit Wasserglas— 
sösung angemacht und gut patronirt werden. Der Wasserglas— 
iberzug wird am besten mit einer durch eine bewegliche Bremse 
versehenen Spritze aufgetragen. 
Ein derartiger stereochromischer Anstrich verträgt recht gut 
das Abwischen mit nassen Tüchern und hat außerdem das Gute, 
daß er das Eindringen von Fenchtigkeit verhindert. Den Kosten— 
punkt anlangend, stellt sich der stereochromische Anstrich ohne Farben 
ungefähr drei- bis viermal theurer als das gewöhnliche Weißen 
mit dem ordinären Verputz. Erwägt man aber, daß seine Dauer 
zahezu die zehnfache jener des gewöhnlichen Weißens ist, so ergiebt 
ich, daß derselbe, auch abgesehen von dem Vortheile in sanität— 
licher Hinsicht, schon aus ökonomischen Gründen befürwortet 
verden kann. — r. 
Literaturbericht. 
Deutsche Reichsgesetze. Textausgabe mit Anmerkungen 
und Register. 
Das Reichsgesetz über die eingeschriebenen Hilfs— 
'assen in, der Fassung der Novelle vom 1. Juni 18845 Mit 
einer geschichtlichen Einleitung, einer Darstellung der Prinzipien 
des Gesetzes auf Grund der Motive, Kommissionsberichte und 
Reichstagsverhandlungen, sowie kurzen Noten und alphabetischem 
Sachregister, herausgegeben von Dr. W. Zeller, Großherzogl. 
Hessischer Kreisassessor. Nördlingen, Verlag der C. H. Beck'schen 
Buchhandlung. 1884. Preis kartonnirt 1 M. 
Das Werkchen enthält: J. Einleitung. Die geschichtliche 
Entwickelung des Hilfskassenwesens in Deutschland. II. Die Prin— 
iipien des Gesetzes. III. Gesetz, betreffend die Abänderung des 
Besetzes über die eingeschriebenen Hilfskassen vom 7. April 1876. 
IV. Reichsgesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen. V. Alpha— 
vetisches Sachregister. 
Jedem Interessenten giebt das Werkchen genaue Auskunft 
iber die Entstehung und die Prinzipien des Gesetzes und ermög— 
licht durch das beigefügte Sachregister eine übersichtliche Orien— 
tirung in allen einschlägigen Fragen, sodaß wir dasselbe unseren 
Lesern durchaus empfehlen können. 
2. Unfallversicherungsgesetz für das Deutsche Reich. 
Vom 6. Juli 1884 nebst den Bekanntmachungen des Reichsver— 
icherungsamtes vom 14. Juli 18854. Mit einer geschichtlichen 
kFinleitung, sowie kurzen Noten und alphabetischem Sachregister, 
jerausgegeben von Dr. W. Zeller, Großherzogl. Hessischer Kreis— 
issessor. Nördlingen. Verlag der C. H. Beck'schen Buchhandlung. 
884. Preis kartonnirt 1,50 M. 
Der Inhalt des Werkes ist folgender: J. Einleitung. Die 
geschichtliche Entwickelung der Unfallversicherung der Arbeiter in 
Deutschland. II. Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884. 
II. Bekanntmachungen des Reichspersicherungsamtes vom 14. Inli 
884. — Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung der unfall—⸗ 
zersicherungspflichtigen Betriebe; Auszug aus dem Unfallversiche— 
ungsgesetz; Anleitung in Betreff der Anmeldung der versicherungs- 
flichtigen Betriebe; Formular zur Anmeldung. — IV. Alpha— 
hetisches Sachregister. 
Da die Arbeiter und Betriebsbeamten eines Gewerbetrei— 
»enden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von 
Maurer-, Zimmer-, Dachdecker⸗, Steinhauer- und Brunnenarbeiten 
erstreckt, nach dem Gesetze ebenfalls versicherungspflichtig sind, so 
wird unseren Lesern ein Werk gewiß willkommen sein, welches 
bei billigem Preise genaue Auskunft über alle bezüglichen Fragen 
gziebt und durch das beigefügte Sachregister eine schnelle und über— 
sichtliche Orientirung ermöglicht. r. 
Erfindungen. 
Inorydations-⸗Verfahren. Von allgemeinem Inter— 
sse ist eine von den Engländern Professor Barff und Ingenieur 
Bower gemachte Erfindung, die in einem Verfahren besteht, durch 
welches Eisen und Stahl auf künstlichem Wege mit einer Schicht 
nagnetischen Eisenoxyds (Eisenoxyduloxyd) überzogen und dadurch 
or Verrosten geschützt werden. Da der bisher gebräuchliche An— 
sttrich mit Farben, oder das Bedecken mit fremden Metallen 
Emailliren) unsere vielfachen eisernen Gebrauchsartikel, Geräthe 
and Maschinen vor baldiger Vergänglichkeit nicht zu schützen ver— 
nögen, so hat dieser — Inoxydation benannte — Prozeß natur—
	        
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