305 Erfindungen. — Mittheilungen über Schulen. — Mittheilungen aus der Praxis. — Konkurrenzwesen. — Entscheidungen. 606
von 1,5m und einen von 1,0 meanzuordnen u. s. w. und even—
uell diesen Ausgängen entsprechende Treppen vorzusehen.
Die Ausgänge und Treppen müssen eine solche Lage erhalten,
daß die Entleerung des betreffenden Raumes möglichst leicht er—
'olgen kann, auch beim Vorhandensein mehrerer Ausgänge und
Treppen das Publikum dieselben unwillkürlich in entsprechender
Weise benutzt.
Nebenausgänge oder Nebentreppen, welche den Besuchern
des betreffenden Gebändes nicht bekannt sind, auch nach Lage der
Verhältnisse nicht bekannt sein können, bleiben bei der Feststellung
der Zahl und Breite der Ausgänge und Treppen, welche behufs
ausreichend schneller Entleerung des fraglichen Raumes nothwendig
ind, außer Betracht.
Berlin, den 21. August 1884.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
gez. Maybach.
III. 14064. — II. a. 13632. — IL. 4512.
Erfindungen.
Patentirter verstellbarer Zeichentisch. Diese, der
Hamburg-Berliner Jalousie-Fabrik (Heinrich Freese jun.) patentirte
ind durch die Filiale von Emil Asche in Leipzig beziehbare Neu—
Jjeit läßt sich zu drei verschiedenen Zwecken verwenden, nämlich als
Zeichentisch, als Schreibtisch und endlich als Staffelei. Der aus
Pappelholz gefertigte Tisch besteht in der Hauptsache aus einer
zerstellbaren Platte und einem mit verschließbaren Schubkasten ver—
ehenen Untergestell. Dadurch nun, daß die wagerecht liegende
Tischplatte durch Aufschließen und geringes Hervorziehen des
Schubkastens frei wird, erhält man nach leichtem Anheben der
Platte einen soliden Zeichentisch von beliebiger Höhe und Neigung
um Arbeiten im Stehen und Sitzen. Durch Umlegen der vor—
dersten der unter der Platte befindlichen beweglichen Leisten wird
vieder ein Schreibtisch in der gewünschten Höhe und Neigung
—
gebracht. Stellt man die Platte hinten ganz hoch, wozu ein ein—
jaches Hinaufschieben derselben, wie Umlegen der übrigen unten
ingebrachten beweglichen Brettchen genügt, so hat man eine solide
Staffelei, die man eben wie bei den anderen Objekten in beliebige
Höhe und Neigung einstellen kann. Besonders hervorzuheben ist
die einfache, nie versagende Handhabung und die in jeder Stellung
des Tisches gleichmäßige Stabilität. Der Tisch ist mit Platte
m verschlossenen Zustande 82 cm hoch. Die Platte resp. das
Zeichenbrett ist Im breit und 70 em hoch.
Feuersichere Imprägnirungen von Hölzern im
Theater. In der Wiener Hofoper“ ist zum Imprägniren der
dolztheile der Bühnen-Einrichtung von der Dorn'schen Methode
Febrauch gemacht, bei welcher die Hölzer einen 0,5—1,5 mm
starken Ueberzug erhalten, der aus einer Mischung von etwa
30 pCt. Natron-Wasser-Glas mit Asbest und Schwerspaht besteht.
Die betreffenden Hölzer haben später eine auffällige Neigung zu
Brüchen gezeigt, welche man zunächst aus der Beschaffenheit des
Imprägnirmittels hat herleiten wollen. Indessen ist man später
son dieser Ansicht zurückgekommen und schiebt gegenwärtig die
Schuld auf den Umstand, daß die Hölzer vor dem Auftragen der
Imprägnirmasse nicht völlig trocken gewesen sind und in Folge
davon ünter dem deckenden Ueberzuge an ihrer Festigkeit bedeutend
eingebüßt haben. Damit wäre ein Punkt klar gelegt, welcher
ebenso großer Aufmerksamkeit bedarf, als der Flammenschutz selbst,
hesonders, wenn es sich um Holz-Konstruktionen handelt, die vom
Theaterpersonal oder vom Publikum betreten werden müssen.
Mittheilungen über Schulen.
In der am 4. und 5. September d. J. abgebaltenen Ab—
jangsprüfung der Baugewerkschule zu Buxtehude haben
15 Schüler dieselbe bestanden. Seitens des Verbandes deutscher
Baugewerksmeister waren 3 Meister der Stader Bauhütte, vom
Kuratorium der Landschaftsrath Breiming abgeordnet. Den Vorsitz
führte der Bauinspektor Gravenhorst. — g.
Mittheilungen aus der Praris.
Ueber Holzpflaster. Wiederholt haben wir in längeren
Artikeln das Holzpflaster besprochen und dabei nicht verfehlt, auf
die Vorzüge und Mängel desselben aufmerksam zu machen. Von
der Direktion der Hamburg-Berliner Jalousie-Fabrik in Berlin
erhält das „Centralblatt für Holzindustrie““ folgende Zuschrift,
welche geeignet sein dürfte, das Interesse weiterer Kreise zu er—
zegen. Die Zuschrift lautet:
„Es wird Sie interessiren, zu hören, daß das von dem In—
zenieur Stayton als das beste bezeichnete Material für dieses
Jahr auch in Berlin versucht wird, und zwar für die neugelegten
Pferdebahngeleise in der Beuth- und Kommandantenstraße. Nach—
»em im vorigen Sommer von uns für ca. 6000 qm Straßen-—
läche Holzpflaster aus pommerscher und polnischer Kiefer unter
dochdruck mit Chlorzink imprägnirt, in Berlin geliefert sind, und
war der Reihe nach am Morbijouplatz, für das südliche Ende
»er Großen Friedrichstraße, für die Spandauerstraße und für die
königstraße vom Alexanderplatz bis an resp. in die Jüdeustraße,
gelaugt dieses Jahr in nur 8cm Höhe Ja. Gothland-Kiefer,
ebenfalls unter Hochdruck mit Chlorzink imprägnirt, zur Verwen—
»ung. — Die Klötze bleiben im Kessel so lange unter Hochdruck,
ils sie noch Imprägnirungsflüssigkeit aufnehnien. Die Impräg—
iirung mit Chlorzink hat sich für alle diejenigen Verwendungs—
wecke des Holzes, in welchem dasselbe nur auf eine beschränkte
seihe von Jahren, so lange es der mechanischen Abnutzung wider—
teht, die beim Straßenverkehr Berlins ja stets als bedeutender
Faktor in Rechnung zu setzen ist, innerlich gesund erhalten werden
oll, vorzüglich bewährt. Sie kommt auf diese beschränkte Dauer
»er Kreosot-Imprägnirung völlig gleich, ohne mit den für den
Verkehr höchst lästigen Nebenwirkungen der Kreosotirung behaftet
zuu sein. Mit dem Herabmindern der früheren Stärke von 10 cm
nis auf die jetzt gewählte von nur 8 cem ist auch der Preis des
Pflasters erheblich reduzirt worden, und kann die auf diese Weise
rzielte Ersparniß auf die verbesserte Qualität des angewendeten
Zolzmaterials verwendet werden. Dies ist in der Wahl der vor—
gedachten harten, gelben, schwedischen Kiefer geschehen, und glauben
vir ein sehr befriedigendes Ergebniß des jetzigen Versuches in
Aussicht stellen zu dürfen. Außer den für Berlin zur Verwendung
gelangenden 2000 qm wird zur Zeit in der Stadt Breslan eine
zrößere Strecke mit demselben Material von der dortigen Filiale
unserer Fabrik versehen.“
Konkurrenzwesen.
Für den Entwurf des Reichsgerichtsgebäudes, das in
Leipzig errichtet wird, soll eine Preiskonkurrenz veranstaltet
verden. Eine Bekanntmachung des Staatssekretairs des Reichs—
Fustizamts im „Reichsanzeiger“ ladet die deutschen Architekten
sur Betheiligung an der Konkurrenz ein. Die Einlieferung
der Entwürfe an das Büreau des Reichs-Justizamts in Berlin W,
Voßstraße Nr. 4, muß am 15. Februar 1885, Mittags 12 Uhr,
rrfolgt sein. Die Entwürfe gehen zunächst an die Jury zur
Beurtheilung und Entscheidung über die zuzuerkennenden Preise.
Die Entscheidung wird durch den „Reichsanzeiger“ und das „Cen—
ralblatt der preußischen Bauverwaltung“ bekannt gemacht. Dem—
aächst soll, soweit thunlich, eine öffentliche Ausstellung aller ein—
jereichten Entwürfe in Berlin und Leipzig erfolgen. Für die—
enigen Entwürfe, welche nach dem Urtheil der Jury die gestellte
Aufgabe am besten lösen, werden folgende Preise gezahlt: Ein
erster Preis im Betrage von 8000 Mik. zwei zweite Preise von
e 4000 Mk., zwei dritte Preise von je 2000 Mk. Gegen Zah—
ung der Preise werden die Entwürfe Eigenthum des Reichs.
Die Jury besteht aus 11 Personen, und zwar aus 6 Architekten
ind 5 Mitgliedern des Reichsgerichts bezw. Beamten der Justiz—
»erwaltung. Als Architekten sind hierbei die Herren Ober-Bau—
direktor Herrmann zu Berlin, Geh. Baurath Endell daselbst,
Professor“ E. Jakobsthal daselbst, Ober-Baurath Siebert zu
Pünchen, Ober-Landbaumeister Canzler zu Dresden, Ober-Bau—
rath Professor Dr. von Lucius zu Stuttgart in Aussicht ge—
rommen. Ein ausführliches Bauprogramm über das zu erfüllende
Raumbedürfniß nebst einem Lageplane und einer Anlage, in welcher
zer Geschäftsverkehr im Reichsgerichtsgebände ausführlich dargestellt
st, wird den Bewerbern auf schriftlichen, an das Büreau des
Reichs-Justizamts zu richtenden Antrag kostenfrei übersandt.
Entscheidungen.
Reichsgericht. Bezüglich des Hypotheken-Rechts
sind von dem“ fünften Civilsenat des Reichsgerichts unterm 28.
resp. 7. Juni d. J. folgende Rechtsgrundsätze aufgestellt:
1. Auch wenn der Grundrichter die Eintragungen von Hy—
hotheken und Vormerkungen abweichend von der Reihenfolge des
Fingangs der Anträge im Grundbuche bewirkt, verbleibt es für
das Verhältniß der eingetragenen Rechte zu einander bei der
Reihenfolge der Eintragungen im Gebiete des Allg. Landrechts.
Der Nacheingetragene hat gegen den Voreingetragenen einen An—
pruch auf vorgängige Befriedigung aus dem Subhastationserlöse
nur, wenn sich dieser andernfalls mit seinem Schaden bereichern
würde. Dies ist aber nicht anzunehmen, wenn die Eintragungs—