Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

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Mittheilungen aus der Praxis. — Bauprozesse und Entscheidungen. — Mittheilungen über Schulwesen. 682 
werk entzückten ebenso, wie uns heute, schon in alter Zeit die glück— 
ichen Bewohner der so prächtig dekorirten Räume, aber dem 
Teufel, der schon damals wie heute sein Unwesen trieb, gefiel diese 
Behaglichkeit der bösen Menschen nicht, und er machte nicht allein 
die wunderbar schönen Holzdecken und Täfelungen, sondern auch 
die herrlichen Stuckdekoraätionen an Wänden und Decken zu Her— 
hergen für das Geschlecht der „Wanzen“. Gesegnet von des Teufels 
Majestät vermehrten sich diese Thierchen im Stuck, in den Holz— 
decken und im Täfelwerk wie Sand am Meer. Wenn dann aber 
Jemand des herrlichen Zierraths an Decken und Wänden sich 
freute und plötzlich ein schmerzliches Jucken empfand, so ging selbst 
der überschwänglichste Kunstsinn verloren, und der ordinaͤre selbst⸗ 
üchtige Mensch kam zum Vorschein, den es ärgert, wenn er ge— 
veinigt wird. 
Aber noch andere Ereignisse wurden durch die wunderbar 
schönen Holz⸗ und die ebenso prächtigen Stuckdecken veranlaßt. Die 
reizenden Bewohner derselben spazierten auf den Oberflächen, und 
wenn sie die von unten, vom Eß- oder Theetisch aufsteigende Wärme 
berspürten, so ließen sie sich herabfallen, und da geschah es zu— 
weilen, daß ein solches Geschöpf in eine Theetasse oder einen 
Suppenteller zu liegen kam. Wenn durch solche Zufälle die Geduld 
unserer Vorfahren auf die Probe gestellt wurde, so ist es wohl 
begreiflich, daß diese, um thatsächlich wohlig zu leben, die Holz⸗ 
und Stuckdecken und Täfelungen zum Opfer brachten und statt 
dieser die glatt getünchten Wände, an welchen man jede scharfe 
Ecke fürchtete, einführten, denn man war damals nur darauf 
hedacht, sich das schrecklich überhand genommene Ungeziefer, zu 
dem sich noch die Hausgrillen und andere gesellten, vom Halse zu 
schaffen. Wenn nun jetzt die abgeschafften Holztäfelungen und 
Decken wieder allgemein zu werden anfangen, so werden die, 
velche das Glück haben, schon in kurzer Zeit die Einwanderer 
bei sich ansiedeln zu sehen, vielleicht auch wieder zu Vandalen, die 
aber, schlauer als unsere Vorfahren, die Holzverkleidungen ab— 
nehmen und anstatt zu verbrennen zu verkaufen suchen werden. 
Unsere Zoologen werden nun vor die Frage gestellt: „Nisten 
sich im Bleche ebenso wie im Holz und Stuck die Wanzen ein?“ 
Und wenn die Antwort verneinend ausfällt, dann werden wir Vor— 
chläge machen, „wie man das Holz und den Stuck durch Blech 
ersetzen kann“. 
lleber das Kitten zerrissener Ledertreibriemen 
Hieruber schreibt ein Abonnent der „Eisen-Zeitung“: „Veranlaßt 
zurch eine Riemenfabrik probirte ich verschiedene Methoden, zerrissene 
Riemen auf einander zu leimen und dieselben zu weiterer Benützung 
horzurichten. 100 g Leim mit 150 g Wasser kalt übergossen, nach 
dem Aufquellen im Wasserbade geschmolzen und nachher vollkommen 
gelöst mit 3 g rothem chromsaurem Kali und 3 g Glyzerin ver⸗ 
setzt, bildet eine vorzügliche Kittmasse. Vor dem Auhndn derselben 
muß der Riemen in einer Länge von 20—30 em mittelst Raspel 
rauh gemacht werden, nach dem Leimen presse man den Riemen 
in einer sogenannten Zwinge, zwischen zwei Bretter gelegt, fest 
zusammen und lasse denselben 24 Stunden trocknen. Zur größeren 
Vorsicht lasse man die Endfläche der geleimten Riemen noch etwas 
durchnähen. — Gute Resultate erhielt ich auch durch Anwendung 
»on Gerbsäure-Leim; auf 100 g Leim wie oben behandelt giebt 
man noch der Lösung 15 g Tannin (Gerbsäure) bei und versfährt 
vie oben. Ein kleiner Zusatz von Glyzerin ist auch hier am Platze, 
im die Sprödigkeit des gerbsauren Leimes zu beheben. Ein 4 cm 
nit Chromleim gekitteter Treibriemen zerriß erst nach ungefähr 
26 Stuͤnden bei einer Belastung von 560 kg.“ — Es dürfte sich 
lohnen, diese Rezepte durch Versuche zu erproben. 
Eine neue Hobelmaschine. Englische Fachblätter machen 
zünstige Erwähnung von einer von Herrn Gray verbesserten Hobel⸗ 
naschine. Dieselbe zeichnet sich besonders durch Einfachheit und 
Solidität aus; der Tisch wird durch ein Zahnwerk in Bewegung 
gesetzt, welches aus einem Stücke geschnitten ist. Die Treibriemen 
werden durch eine Schiebplatte geschoben, welche Zickzack-Koulissen 
hat, in welche die an den Schiebarmen angebrachten Buckel hinein— 
passen. Diese Koulissen sind derart konstruirt, daß sie den einen 
Riemen vor dem anderen in Zirkulation bringen, wodurch der eine 
von der Triebrolle gehoben wird, ehe der ändere an die Reihe 
'ommt. Die Buckel sind mit Stahlrollen versehen, die sie gegen 
Abnützung und Reibung schützen. Durch diese Einrichtung sind 
die „Schieber“ stets geschlossen und können somit von dem Riemen 
nicht in Bewegung gesetzt werden. Der Schneideriemen läuft mit 
einer Geschwindigkeit von 60: 1 des Tisches, und kann man den 
rückkehrenden Riemen nach Belieben schneller zirkuliren lassen, wenn 
nan die Triebrollen entsprechend vergrößert. Die Zuführung des 
Materials zur Maschine wird durch eine oseillirende Platte bewirkt, 
deren Bewegung durch Sperren regulirt ist; die Platte hat einen 
adjustirbaren Block, der in einem die Scheibe durchschneidenden 
Riemen läuft. Dieser Block läßt sich in seder Entfernung vom 
Lentrum befestigen, während die Maschine arbeitet. Die Zufüh— 
ung des Materiales kann mit Hilfe eines am Ende des Kreuz— 
chiebers angebrachten, doppelten Sperrhakens auch von der anderen 
Seite wahrgenommen werden. Dieser Sperrhaken wird durch 
inen Schaft, welcher an der Außenseite eine Schiebklaue und im 
Innern eine mit Getriebe eingreifende Schiebklaue hat, zur Thätig— 
eit gebracht. Der Kreuzschieber kann höher oder tiefer gesteüt 
verden, ohne Schiebklaue und Getriebe zu berühren. Der Sattel 
yjat aber eine kreuzförmige Vorrichtung, an welcher der Wirbel 
ingeklemmt ist. Dadurch werden die Schiebebolzen von übermäßigem 
Drucke befreit, und der Sattel läuft keine Gefahr, sich bei einem 
chweren und langsamen Schnitte aufzubauschen. Das Brett ist 
ast so tief, wie die Ständer unten breit sind, so daß es selbst, 
venn der Kreu—zschieber hoch steht, sehr solide ist. Darin liegt die 
große Wichtigkeit in allen Fällen, in denen die Maschine nicht auf 
inem steinernen Fundamente ruht, wie z. B. in den oberen Stock 
verken einer Fabrik. 
Bauprozesse und Entscheidungen. 
Der Maurermeister Emil Daneil aus Staßfurt steht unter 
er Beschuldigung, im Mai er. bei Leitung und Ausführung eines 
Baues wider die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst der— 
jestalt verstoßen zu haben, daß hieraus für Andere Gefahr ent— 
tand. Vergehen gegen 8 330 d. Str⸗G.“B. Aus der münd— 
ichen Verhandlung entnehmen wir: Am 17. Mai cr. Nachmittags 
wischen 3 oder 4 Uhr, stürzte der im Ausbau befindliche Lin— 
zener'sche alte Tanzsaal zu Staßfurt zusammen. Menschen sind 
richt verunglückt. Dieser Zusammensturz soll erfolgt sein, weil 
Daneil, dem der Bau übertragen, das Fundament der Giebelmauer 
n einer Länge von 5,50 mm freigelegt und die Sohle des neu 
ingelegten Kellers, unter Belassung eines Erdbanquets von nur 
55 m Breite und 1,20 m Höhe, unter die Unterkante des Giebel— 
undaments herabgeführt hatte. Dann hatte Angeklagter auch 
interlassen, bei der Ausschachtung Absteifungen gegen Ausweichen 
»es Erdreichs anzubringen. Der Angeklagte hält sich für nicht 
chuldig. Er wendet hauptsächlich ein, daß eine alte Steife, die 
vollkommen im Stande gewesen, das Gewicht zu tragen, zuerst 
zjachgegeben, und dadurch der Zusammensturz herbeigeführt sei, 
ind dies sei nur dadurch hervorgerufen, daß diese in aufgeschüttetem 
ockeren Boden gestanden, was nicht zu erkennen gewesen, da das 
ibrige Erdreich fester Thon- und Lehmboden sei. Dieser Umstand 
jabe außer aller und jeder Berechnung gelegen. Es erfolgt nun— 
nehr eine umfangreiche Beweisaufnahme, aus der der Gerichtshof 
zie Ueberzeugung gewinnt, daß Daneil sich dennoch eines Ver— 
toßes gegen die Regeln der Baukuust schuldig gemacht. Es wurde 
deshalb auf eine Geldstrafe von 50 Wäek. erkannt. 
Reichsgerichts Entscheidung. V. Civilsenat. In 
inem umfangreichen Civilprozeß hat das höchste Gericht mittelst 
Erkenntnisses vom 2. Juli d. J. den Grundsatz aufgestellt: 
„Durch das bloße Vorhandensein von Fenstern in einem, 
an einer öffentlichen Wasserstraße gelegenen Grundstück nach 
dem Wasser hinaus, erwirbt der Grundstückseigenthümer weder 
im Geltungsbereich des Preußischen Allgemeinen Landrechts 
noch nach Märkischem Provinzialrecht ein Recht, dem Fiskus 
das Verbauen der Fenster durch einen auf dem Wasser er— 
richteten Bau zu untersagen.“ 
Mittheilungen über Schulwesen. 
Mehrfach ist es auffällig bemerkt worden, daß die Kom— 
misfion für das technische Unterrichtswesen seit fast 
iinem Jahre nicht mehr einberufen gewesen ist, während gerade 
n der letzten Zeit auf diesem Gebiete Vorgänge sich abgespielt 
jaben, welche einen Zusammentritt jener Kommission hätten als 
vünschenswerth erscheinen lassen müssen. Von Seiten der Mit— 
zlieder dieser Kommission verlautet, daß die Regierung die Aus— 
ührung der Beschlüsse der Kommission und überhaupft die Nutz— 
armachung der in den Verhandlungen zu Tage getretenen An⸗ 
hauungen sich wenig hatte angelegen sein lassen und daß zu be—⸗ 
ürchten sei, daß in Folge dessen aus Petitionen u. s. w. von 
inderer Seite her im Laufe der nächsten Session Unbequemlich— 
keiten erwachsen würden. Die Petition der Baugewerksmeister 
jeispielsweise, die eine festere und bessere Regelung des baugewerb— 
ichen Unterrichtes verlangt, die aber zu kurz vor dem Schlusse 
des Landtages einlief, um noch Berücksichtigung finden zu können, 
hat in Abgeordnetenkreisen dem Vernehmen nach eine sympathische 
Aufnahme gefunden. Die Mißstände, die unter Anderem durch 
den allmäligen Untergang der von der jetzigen Verwaltung mühsam 
gehaltenen Oberrealschulen sich ergeben — zu denen jetzt die Ober—
	        

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