Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

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Konkurrenz-Ausschreiben zur Gewinnung von Bauplänen und Preisofferten ꝛc. 
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Konkurrenz⸗ Ausschreiben 
zur Gewinnung von Bauplänen und Preisofferten für 
eine in Berlin zu errichtende Versuchs und Lehranstalt 
für die Gährungsgewerbe und Stärkefabrikation.“ 
.. Die Konkurrenz zerfällt in eine Vorkonkurrenz und eine 
engere Konkurrenz. 
2. Die Theilnahme an der engeren Konkurrenz wird bedingt 
durch eine von dem Preisgericht zu treffende Auswahl der zu der 
Vorkonkurrenz eingereichten Pläne. 
3. Die Theilnahme an der Vorkonkurrenz steht jeder inlän— 
dischen Firma frei. Es werden aber auch bekannte Firmen direkt 
zur Theilnahme eingeladen. 
4. Als Preisrichter fungiren die unterzeichneten Kommissions— 
mitglieder; die Beschlüsse erfolgen, nachdem die eingereichten Pro— 
jekte vorher durch die Vorstände des Vereins der Spiritusfabri— 
kanten in Deutschland, des Vereins Versuchs- und Lehranstalt für 
Brauerei in Berlin und des Vereins der Stärkeinteressenten in 
Deutschland begutachtet sind. Die Vereine können auch besondere 
Delegirte bezeichnen, deren Namen in der Zeitschrift für Spiritus— 
indusirie und in der Wochenschrift für Brauerei zu publi— 
ziren sind. 
5. Die zur Vorkonkurrenz geforderten Arbeiten sind: 
x) Situationsplan 1: 250, aus welchem die Gesammtanlage der 
Baulichkeiten, die Zugänge zu dem Baugrundstück von der Straße 
her und die Zufahrt von dem Bahnhof her, sowie die Ableitung 
der Abwässer nach dem Straßenkanal ersichtlich werden. b) Die 
Spezialanlage eines der geforderten oder aller unten näher be— 
zeichneten Fabrikgebäude und der Dampfkessel-Anlage, bestehend 
ius den Grundrissen 1: 100, den nothwendigen Durchschnitten 
1: 100, den Aufrissen 1: 100. 
Die die einzelnen Gewerbe betreffenden Zeichnungen sind 
auf getrennten Blättern auszuführen. Sämmtliche Zeichnungen 
sind so auf Pausleinwand anzufertigen, daß sie nach dem Licht— 
vausverfahren vervielfältigt werden können. 
Die Außenarchitektur ist nicht durchzuarbeiten, dagegen ist 
die Konstruktion der Gebäude und die innere Einrichtung in 
maschineller Hinsicht genau zu bearbeiten. Es sind insbesondere 
die einzelnen Apparate und deren Anlagesysteme darzustellen. Es 
ist die Originalkonstruktion zu nennen und, soweit es sich nich 
um ganz gebräuchliche Konstruktionen handelt, dabei nachzuweisen, 
ob ünd wo dieselbe bereits erprobt, event. noch oder seit wie 
langer Zeit in Betrieb steht. c) Die Kosten der Ausführung der 
Anlage sind generell und revisionsfähig zu berechnen. d) Eine 
spezielle, nach den einzelnen Gewerben getrenut einzureichende 
chriftliche Erläuterung des Projektes in knapper Form nebst Be— 
schreibung aller aus den Zeichnungen nicht vollkommen ersichtlichen 
Konstruktionsdetails und einer Klarlegung der angenommenen 
Material-Verwendung. 
6. Die mit den Namen der Verfasser versehenen Entwürfe 
sind bis zum 15. Januar 1885 bei dem Professor Dr. Delbrück, 
Berlin, Invalidenstraße Nr. 42, einzureichen. Unter dieser 
Adresse per Post gesandte Entwürfe sind angenommen, wenn der 
Poststempel die Innchaltung des vorher genannten Einlieferungs— 
termins nachweist. 
7. Das Preisgericht wird sofort nach Schluß des Einliefe— 
rungstermins der Arbeiten für die Vorkonkurrenz zusammen— 
treten und in kürzester Frist seine Entscheidungen treffen. 
8. Für die eingelieferten programmmäßigen Arbeiten wird 
die Rangsolge nach der Güte ihrer Lösung durch das Preisgericht 
bestimmt. Es erhalten diejenigen drei Konkurrenten, welche die 
besten Gesammt-Projekte bearbeitet haben, für ihre Leistungen eine 
Prämie von je 1500 Mark; diejenigen drei Konkurrenten, welche 
die besten Einzel-Projekte bearbeitet haben, für ihre Leistungen 
eine Prämie von je 500 Mark ausbezahlt. 
Die unterzeichnete Kommission behält sich außerdem vor, 
weitere Arbeiten, welche bemerkenswerthe Details enthalten, sofern 
sie die Gesammtanlage betreffen, mit 300 Mark, und sofern sie 
nur Einzel-Projekte umfassen, mit 150 Mark anzukaufen. 
9. Die unterzeichnete Kommission erwirbt durch die Erthei— 
lung der Prämien, sowie durch den Ankauf das Recht, die be— 
treffenden Projekte in ihrem Juteresse zu benutzen resp. mitzu— 
henutzen resp. zu veröffentlichen. 
10. Die prämiirten Firmen erwerben die Berechtigung, in 
die demnächst folgende engere Konkurrenz für die Bearbeitung 
des Gesammt-Projektes und der definitioen Kostenberechnung auf 
Grund von Massenberechnung und Einzelpreisen einzutreten. Es 
ollen diese Firmen eingeladen werden, in Verbindung mit der 
dommission das definitive Bauprogramm und die Termine der 
donkurrenz zu berathen. Die endgültige Feststellung des Bau— 
rogramms erfolgt dann durch die Kommission. Die in die 
engere Konkurrenz eintretenden Firmen sollen jede für sich gehalten 
ein, durch eine urkundliche Erklärung sich zu verbinden, die Aus— 
ührung des Gesammt-Projektes, sofern sie einer der Firmen über— 
ragen wird, innerhalb der von ihr offerirten Kostenberechnung zu 
ibernehmen und die erforderlichen Garantieen für die Innehal— 
ung der Anschlagssumme zu bestellen. 
Sollte der Konkurrent nicht selbst Ausführender der Ge— 
ammt-⸗Anlage oder einzelner Theile derselben sein, so hat derselbe 
hdie vorverlangte Erklärung von den Firmen, welche für ihn die 
jetreffende Spezial-Ausführung übernehmen sollen, in der Form 
zeizubringen, daß aus derselben sich ergiebt, daß der ausführenden 
Firma das Projekt bekannt ist und sie einen bindenden Liefe— 
ungs-Vertrag über die Ausführung mit dem Konkurrenten ge— 
chlossen habe. 
11. Der Situationsplan über das Bangrundstück mit den 
Angaben über die Bodenbeschaffenheit des Grundstücks durch Mit— 
heilung der Bohrtabellen auf Grund von Bohrversuchen, die Lage 
des Straßenentwässerungs-Kanals und der Nivellementsprofile ist 
»eigefügt. 
Auf Sonnabend, den 15., und Sonnabend, den 22. Novem— 
»er, ist Invalidenstr. 42, Nachmittags 2 Uhr, ein Termin anbe— 
zaumt, an welchem es den Konkurrenten freisteht, Fragen an die 
dommission zu stellen, welche thunlichst von derselben beantwortet 
werden sollen. 
Bauprogramm. Bauplan. Derselbe wird Inter— 
essenten von Herrn Professor Dr. Delbrück, Berlin, Invaliden— 
traße 42, verabfolgt. Die Versuchs- und Lehranstalt soll auf dem 
mit den Zahlen J, II, III, IV, V, VI bezeichneten Terrain er— 
haut werden. Die mit J, II bezeichnete, 168,0 melange West— 
eite des Terrains ist Straßenfront. Von hier aus findet die 
Zufahrt zu dem Terrain statt. Auf der entgegengesetzten Ostseite 
II, IV, V, VI liegt der Bahnhof, von welchem ein Geleisestrang 
in zweckmäßiger Stelle auf das Terrain geführt werden soll; die 
Bahnlinie ist von Süden her auf das Terrain zu führen. Die 
Züd- und Nord-Begrenzung des Terrains stößt an Nachbar— 
zrundstücke, und es gelten hierfür die baupolizeilichen Bestim— 
nungen für das Bauen an der Nachbargrenze. Das OQuerprofil 
non Osten nach Westen giebt die Höheunlage des Grundstücks zum 
ßahnhofsterrain im Osten und zum Straßenzuge im Westen. 
Im Straßenprofil ist die Lage des Entwässerungskanals ein— 
zetragen. 
Allgemeines. Auf dem so begrenzten Terrain sollen er— 
»aut werden: 1. Eine Brennerei und eine Preßhefefabrik, 2. eine 
Brauerei und eine Mälzerei, 3. eine Essigfabrik, 4. eine Stärke— 
abrik, 5. eine gemeinsame Wasserstation mit Brunnenanlage, 
Dampferzeugungsanlage und Futtertrockenanstalt, 6. ein Verwal— 
ungs- und Unterrichtsgebäude. 
Die Generaldisposition für diese Gebäude und der Verkehrs— 
wege zu denselben ist auf dem Situationsplan im Maßstab 1: 250 
arzustellen. 
Im Uebrigen ist es den Konkurrenten freigestellt, sämmtliche 
ad Lbis 4 benannten Projekte in allen Theilen und in Verbin— 
ung mit anderen Firmen durchzuarbeiten oder neben der generellen 
Disposition auf dem Sitnationsplan eines oder mehrere der Pro— 
ekte nach Nr. 5 der Bedingungen darzustellen. 
Das Projekt ad S5 ist in allen Bearbeitungen darzustellen. 
Das Projekt ad 6 ist nur in den Situationsplan mit einzu— 
eichnen, mit einer Grundfläche von 30 m Länge und 211m Tiefe. 
Für die engere Konkurrenz wird dieses Gebäude nach einem von 
der Kommission vorgelegten Plane mit ausgeschrieben werden. 
Zweck der Änstalten. Die Anstalten sollen folgenden 
Zwecken dienen: 1. dem Unterricht, 2. Versuchen im regelmäßigen 
Hetriebe, 3. Versuchen mit neuen Apparaten, welche in den Betrieb 
ringeschaltet werden, 4. Versuchen mit Einzel-Apparaten außerhalb 
der Betriebe, der öffentlichen Besichtigung. 
Einrichtung für den Unterkicht. Soweit der Unterricht 
ein theoretischer ist, wird derselbe in dem oben ad 6 aufgeführten 
Gebäude ertheilt. — 
Der praktische Unterricht bedingt, daß alle Räumlichkeiten 
und Apparate der Fabriken auch für mehrere Personen leicht zu— 
gänglich sind. 
Für Eleven sind Pensions-Wohnungen einfachster Natur 
anzulegen: diese Wohnungen würden in einzelnen einfachen Zim⸗ 
mern bestehen und zweckmäßig in den Plan der Fabriken einzu— 
heziehen sein. Für jede Fabrik etwa 4 Zimmer. 
Versuche im regelmäßigen Betriebe. 
Versuche im regelmäßigen Betriebe sind nur dann zuverlässiq. 
) Soeben erhalten wir von der unterzeichneten Kommission nachstehendes 
Ausschreiben zur Veröffentlichung, dessen sorgfältige Ausarbeitung für ähn— 
siche Bauausführungen entschieden werthvoll sein dürfte, wir bringen es 
daher in vollständigem Wortlaut Die Red.
	        
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