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Vtittheilungen über Schulwesen. — Berichte aus verschiedenen Städten. — Reichsgerichts-Entscheidungen. — Literaturbericht. 780
Mittheilungen über Schulwesen.
Die Fachschule für Maurer und Zimmerer in
Berlin, welche uͤnter Aufsicht des Magisteats steht und zum Theil
hon der Stadt, zum anderen Theil von den Bau-, Maurer— und
Zimmermeistern Berlins und besonders von der Bauinnung unter—
halten wird, hat am Sonntag, den 23. November, zum dritten
HPal ihren Unterrichtskursus geschlossen. Die junge Austalt wurde
im April 1882 mit etwa 30 Schülern eröffnet und ist in diesem
Sommer bereits auf 116 Schüler — Lehrlinge und Gesellen des
Maurer- und Zimmergewerbes — angewachsen. Zeigt dieses
schnelle Anwachsen der Schilerzahl schon zur, Genüge das Be—
dürfniß, so wird dasselbe doch noch mehr durch den großen Eifer
der Schüler erhärtet, welche dort ihre erste Fachbildung suchen und
finden. Der Unterricht findet nur Sonntags von 8—-12 Vor—
mittags statt. In je einem Unterkursus werden Maurer und
Zimmirer getrennt unterrichtet, während vorläufig noch in einem
Sberkursus beide Berufsarten zusammen Unterricht empfangen.
Ein Kuratorium von 9 Personen steht der Schule vor, welches
aus sich den Dirigenten wählt. Derselbe verwaltet dieses Amt
aIAls unbesoldetes Ehrenamt. 3 ordentliche Fachlehrer und 3 Fach—
hilfslehrer ertheilen den Unterricht, welcher das Ziel verfolgt, junge
Leutfe, die schon einige Zeit im Bauhandwerk thätig sind, in den—
jenigen Fachkenntnissen und Handgriffen zu unterweisen, in welchen
sie auf“ der Baustelle nicht genügend belehrt werden können.
Malerialienkunde, Verbände, Zeichnen von Baukonstruktivnen ꝛc.)
Das Schulgeld beträgt für das Sommerhalbjahr, Anufang April
bis Ausgang November, 6 Mark, wobei noch 10 Prozent Frei—
stellen vorgefehen sind. Am Schluß des Unterrichtsvoemittags em—
pfängt jeder Schüler einen hektographirten Abzug, welcher in ge—
drängter Kürze den Inhalt des Vorgetragenen wiedergiebt, so daß
während der Woche eine Repetition ermöglicht wird. Bis jetzt ist
nur im Sommer unterrichtet worden, aber das Interesse der
Schüler erfordert entschieden auch einen Winterkursus, weil wäh—
rend der langen Unterbrechung allzuviel vergessen wird, ganz ab—
gesehen davon, daß im Winter dem Bauhandwerker mehr Muße
äls im Sommer bleibt. Die Schulräume befinden sich in dem
GBemeindeschulhause 542 Stallschreiberstraße, wo es leider noch
immer an einem Zeichensaal mangelt, welcher durch die Hand—
werkerschnle innegehalten wird. Dirigent der Fachschule war
während der drei Unterrichtshalbjahre der Baumeister Felisch —
Am' 28. d. M. Abends 8 Uhr, findet in dem Bürgersaale des
Rathhanses die nächste Generalversammlung statt, wo außer dem
Bericht des Dirigenten die Frage, ob Winterunterricht eingeführt
werden soll, zur Erörterung kommt. Alle Bau-, Maurer- und
Zimmermeifter Berlins aber mögen in Ansehung des guten Zwecks
dabei erscheinen und einen kleinen Beitrag an die städtische Haupt—
stiftungskasse, im Berlinischen Rathhause, für diese junge Fachschule
baldigst einsenden, damit sie beweisen, daß sie für das Fach, welches
sie nährt, noch ein Scherilein übrig haben.
Kopf der Bevölkerung und Jahr 54,6 Pf. Die Hebungskosten
ergeben pro Kubikmeter gepumpten Kanalwassers den Preis von
rot. 1 Pf. An Sand ist pro Tag und Kopf der Bevölkerung
etwas weniger als A Liter aus den Straßenleitungen abgefahreü
worden. Das Verhältniß des abgefahrenen Sandes zu der durch
die Pumpen nach den Rieselfeldern beförderten Kanalwassermenge
st gleich 1: 53000. — Wenn man sich diese Betriebseinzelheiten
ind ihre Verwerthung im Interesse des einzelnen Einwohners
ergegenwärtigt, drängt sich immer wieder die Frage auf: welchen
Schein eines Rechtes hat es, dafür lediglich die Hausbesitzer
»ezahlen zu lassen?!
Reichsgerichts Entscheidungen.
Reichsgerichts-Entscheidung. Die polizeiwidrige
Nichtübereinstimmung der faktischen Einrichtung eines Hauses
mit dem polizeilich ertheilten Baukonsens ist nach einem Urtheil
des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 18. Oktober 1884 ein
Mangel, welcher nicht das Haus selbst, sondern nur Befugnisse
oder Lasten des Hauses betrifft. Der Käufer eines solchen Grund—
stückes, welchen der Verkäufer über diesen Mangel in Unkenntniß
zelassen hat, kann daher eutsprechend der Bestimmung des 8 344
Th. 1, Tit. 5 des Allgemeinen Landrechts, innerhalb sechs Mo—
naten nach der von dem Mangel erlangten Kenntniß — auch wenn
er diese Kenntniß erst viele Jahre nach dem Kauf erlangt hat
— Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch die von der
Polizeibehörde nunmehr auferlegte Nutzbeschränkung des Hauses
entstanden ist. —
Bei der Entscheidung der Frage, ob bei einem Gewerbe—
betriebe nur ein handwerksmäßiger oder ein Fabrikbetrieb
im Sinne der Reichsgewerbeordnung vorliegt und ob folgemäßig
die für den Fabrikbetrieb von der Gewerbeordnung gegebenen Vor—
chriften zur Anwendung zu gelangen haben, kommen nach einem
Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafs, vom 20. Juni 1884,
die Größe der ganzen Einrichtung, die Zahl der Arbeiter, die
Arbeitstheilung, die Art der Benutzung von Naturkräften,
die mehr mechanische oder mehr kunstmäßige Mitwirkung des
Menschen, sowie die Anfertigung der Erzeugnisse auf Bestellung
oder auf Vorrath gleichmäßig in Betracht.
Literaturbericht.
Lehrbuch der Heiz- und Lüftungstechnik. Nach
leichtfa ßlichen Theorien und mit besonderer Rücksicht auf die Be—
dürfnisse der Praxis verfaßt von Friedrich Paul, Baurath des
Wiener Stadtbauamtes. Mit über 300 Abbildungen. Zweite
Abtheilung. Wien, Pest, Leipzig. A. Hartleben's Verlag.
Das Urtheil, welches wir über die erste Abtheilung dieses
Werkes abgaben, können wir voll und ganz auch der vorliegenden
weiten Abtheilung ertheilen, welche folgende Abschnitte enthält:
Vom VI. Abschmitt erfolgt zunächst Beendigung des Wärme—
durchgangs durch Fußböden, gewöhnliche Decken und Glasdecken,
dann folgt Berechnung des Wärme-Erfordernisses eines Schul—
zebäudes; Ermittelung des Brennstoff-Erfordernisses; graphische
Ermittelung des Wärmedurchgangs durch Wände und Fenster;
Wärme-Abgabe verschiedener Heizflächen; Einstrom-, Parallelstrom—
und Gegenstromheizung. Der VII. Abschnitt, Natuͤrliche und
ünstliche Lüftung enthält die Kapitel: Luftdurchlässigkeit der
Wände; Luftoerderbniß durch Anwesenheit von Menschen und durch
Basflammen; Ventilirende Beleuchtungsobjekte; Zuständsänderung
der Luftfeuchtigkeit in Räumen durch Auwesenheit von Menschen;
Fünstliche Luftbefeuchtung; Künstliche Lufttrocknung; Luftreinigung;
Wärme-Entwickelung des mienschlichen Körpers; Künstliche Luft—
abkühlung; Ventilation durch Temperatur-Differenzen und durch
mechan'sche Mittel; Verschiedene Methoden der Ventilirung; Cen—
tral-Ventilation; Normen für die Ventilirung großer Räume;
Apparate zur Messung der Luftgeschwindigkeit. Der VIII. Abschnitt,
Kamin- und Ofenheizung, umfaßt folgende Kapitel: Kamin—
heizung; Stubenöfen; Heizeffekte der Oefen und Kamine. Im
IX. Abschnitt, Die Kanalheizung, sind folgende Kapitel ent—
halten: Prinzip der Kanalheizung; Kanalheizung einer Kirche;
Bexrechnung einer Kanalheizung Vom X. Abschnitt, Die Luft—
heizung enthält die zweite Abtheilung das Kapitel: Verschiedene
Luftheizapparate und den Anfang des Kapitels Details des Luft—
heizsnstems — eny —
Berichte aus verschiedenen Städten.
Villenkolonie Südende bei Berlin. Die Berliner
Börsen-Zeitung berichtet folgende Absonderlichkeiten über diese,
noch der Grüuderzeit angehörende, aber, wie es scheint, den Nach—
wirkungen jener Periode noch lange nicht entwachsene ländliche
Schöpfüng vor unseren Thoren. „Wenn man sich in einer ver—
krachten Villenkolonie niederläßt, so hat das seinen Haken. In
Südende z. B. haben die Leute von einer Gesellschaft gekauft, welche
nicht mehr existirt. Derjenige, welcher Südende in der Subhastation
erstanden hat, behauptet nun, die Straßen gehörten ihm, und Wer
einen Zugang zu seinem Grundstück haben wolle, müsse ihm das
betr. Stück Straße abkaufen. Die Gründer von Südende haben
nämlich so gewirthschaftet, daß sie auch die Straßen mit Hypo—
theken belastet haben, und daß somit für dieselben ein besonderes
Hypothekenblatt existirt. Der Richter, welcher in dieser Sache zu
aitscheiden haben wird, wird salomonischer Weisheit bedürfen, um
aus dem Rechtslabyrinth einen Ausweg zu finden“
Berlin. Der Berliner Wassexverbrauch zur Kana—
lisation. In Bezug auf den Betrieb der Berliner Kanalisation
in sämmtlichen bis jetzt funklionirenden 5 Radialsystemen stellt das
nene Hobrecht'ssche Werk über die Kanalisation von Berlin fol—
gende interessante Daten zusammen: An Kanalwasser sind gepumpt
worden pro Jahr 28773 915 kbm, also pro Tag 78617 kbm.
Bei einer Bevölkerung von 899 200 Einwohnern in den gedachten
Radialsystemen kommen auf den Kopf und Tag 87,43 Liter Ka—
nalwasser. Die Betriebskosten für die Straßen-Entwässerungs—
und die Hausanschlußleitungen, sowie für die Pumpstationen
(Hebunadskosten) betragen vro Jahr 489 584 Mark, mithin pro
Der Erfahrungsschatz. Erster Band. Berather in
Kauf- und Hypothekeusachen oder: Was hat man beim An—⸗
wie beim Verkauf eines Oekonomiegutes, eines Wohnhauses, einer
Fabrik, eines Gasthofes, einer Restäuration, eines kaufmäunischen