Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

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Vtittheilungen über Schulwesen. — Berichte aus verschiedenen Städten. — Reichsgerichts-Entscheidungen. — Literaturbericht. 780 
Mittheilungen über Schulwesen. 
Die Fachschule für Maurer und Zimmerer in 
Berlin, welche uͤnter Aufsicht des Magisteats steht und zum Theil 
hon der Stadt, zum anderen Theil von den Bau-, Maurer— und 
Zimmermeistern Berlins und besonders von der Bauinnung unter— 
halten wird, hat am Sonntag, den 23. November, zum dritten 
HPal ihren Unterrichtskursus geschlossen. Die junge Austalt wurde 
im April 1882 mit etwa 30 Schülern eröffnet und ist in diesem 
Sommer bereits auf 116 Schüler — Lehrlinge und Gesellen des 
Maurer- und Zimmergewerbes — angewachsen. Zeigt dieses 
schnelle Anwachsen der Schilerzahl schon zur, Genüge das Be— 
dürfniß, so wird dasselbe doch noch mehr durch den großen Eifer 
der Schüler erhärtet, welche dort ihre erste Fachbildung suchen und 
finden. Der Unterricht findet nur Sonntags von 8—-12 Vor— 
mittags statt. In je einem Unterkursus werden Maurer und 
Zimmirer getrennt unterrichtet, während vorläufig noch in einem 
Sberkursus beide Berufsarten zusammen Unterricht empfangen. 
Ein Kuratorium von 9 Personen steht der Schule vor, welches 
aus sich den Dirigenten wählt. Derselbe verwaltet dieses Amt 
aIAls unbesoldetes Ehrenamt. 3 ordentliche Fachlehrer und 3 Fach— 
hilfslehrer ertheilen den Unterricht, welcher das Ziel verfolgt, junge 
Leutfe, die schon einige Zeit im Bauhandwerk thätig sind, in den— 
jenigen Fachkenntnissen und Handgriffen zu unterweisen, in welchen 
sie auf“ der Baustelle nicht genügend belehrt werden können. 
Malerialienkunde, Verbände, Zeichnen von Baukonstruktivnen ꝛc.) 
Das Schulgeld beträgt für das Sommerhalbjahr, Anufang April 
bis Ausgang November, 6 Mark, wobei noch 10 Prozent Frei— 
stellen vorgefehen sind. Am Schluß des Unterrichtsvoemittags em— 
pfängt jeder Schüler einen hektographirten Abzug, welcher in ge— 
drängter Kürze den Inhalt des Vorgetragenen wiedergiebt, so daß 
während der Woche eine Repetition ermöglicht wird. Bis jetzt ist 
nur im Sommer unterrichtet worden, aber das Interesse der 
Schüler erfordert entschieden auch einen Winterkursus, weil wäh— 
rend der langen Unterbrechung allzuviel vergessen wird, ganz ab— 
gesehen davon, daß im Winter dem Bauhandwerker mehr Muße 
äls im Sommer bleibt. Die Schulräume befinden sich in dem 
GBemeindeschulhause 542 Stallschreiberstraße, wo es leider noch 
immer an einem Zeichensaal mangelt, welcher durch die Hand— 
werkerschnle innegehalten wird. Dirigent der Fachschule war 
während der drei Unterrichtshalbjahre der Baumeister Felisch — 
Am' 28. d. M. Abends 8 Uhr, findet in dem Bürgersaale des 
Rathhanses die nächste Generalversammlung statt, wo außer dem 
Bericht des Dirigenten die Frage, ob Winterunterricht eingeführt 
werden soll, zur Erörterung kommt. Alle Bau-, Maurer- und 
Zimmermeifter Berlins aber mögen in Ansehung des guten Zwecks 
dabei erscheinen und einen kleinen Beitrag an die städtische Haupt— 
stiftungskasse, im Berlinischen Rathhause, für diese junge Fachschule 
baldigst einsenden, damit sie beweisen, daß sie für das Fach, welches 
sie nährt, noch ein Scherilein übrig haben. 
Kopf der Bevölkerung und Jahr 54,6 Pf. Die Hebungskosten 
ergeben pro Kubikmeter gepumpten Kanalwassers den Preis von 
rot. 1 Pf. An Sand ist pro Tag und Kopf der Bevölkerung 
etwas weniger als A Liter aus den Straßenleitungen abgefahreü 
worden. Das Verhältniß des abgefahrenen Sandes zu der durch 
die Pumpen nach den Rieselfeldern beförderten Kanalwassermenge 
st gleich 1: 53000. — Wenn man sich diese Betriebseinzelheiten 
ind ihre Verwerthung im Interesse des einzelnen Einwohners 
ergegenwärtigt, drängt sich immer wieder die Frage auf: welchen 
Schein eines Rechtes hat es, dafür lediglich die Hausbesitzer 
»ezahlen zu lassen?! 
Reichsgerichts Entscheidungen. 
Reichsgerichts-Entscheidung. Die polizeiwidrige 
Nichtübereinstimmung der faktischen Einrichtung eines Hauses 
mit dem polizeilich ertheilten Baukonsens ist nach einem Urtheil 
des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 18. Oktober 1884 ein 
Mangel, welcher nicht das Haus selbst, sondern nur Befugnisse 
oder Lasten des Hauses betrifft. Der Käufer eines solchen Grund— 
stückes, welchen der Verkäufer über diesen Mangel in Unkenntniß 
zelassen hat, kann daher eutsprechend der Bestimmung des 8 344 
Th. 1, Tit. 5 des Allgemeinen Landrechts, innerhalb sechs Mo— 
naten nach der von dem Mangel erlangten Kenntniß — auch wenn 
er diese Kenntniß erst viele Jahre nach dem Kauf erlangt hat 
— Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch die von der 
Polizeibehörde nunmehr auferlegte Nutzbeschränkung des Hauses 
entstanden ist. — 
Bei der Entscheidung der Frage, ob bei einem Gewerbe— 
betriebe nur ein handwerksmäßiger oder ein Fabrikbetrieb 
im Sinne der Reichsgewerbeordnung vorliegt und ob folgemäßig 
die für den Fabrikbetrieb von der Gewerbeordnung gegebenen Vor— 
chriften zur Anwendung zu gelangen haben, kommen nach einem 
Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafs, vom 20. Juni 1884, 
die Größe der ganzen Einrichtung, die Zahl der Arbeiter, die 
Arbeitstheilung, die Art der Benutzung von Naturkräften, 
die mehr mechanische oder mehr kunstmäßige Mitwirkung des 
Menschen, sowie die Anfertigung der Erzeugnisse auf Bestellung 
oder auf Vorrath gleichmäßig in Betracht. 
Literaturbericht. 
Lehrbuch der Heiz- und Lüftungstechnik. Nach 
leichtfa ßlichen Theorien und mit besonderer Rücksicht auf die Be— 
dürfnisse der Praxis verfaßt von Friedrich Paul, Baurath des 
Wiener Stadtbauamtes. Mit über 300 Abbildungen. Zweite 
Abtheilung. Wien, Pest, Leipzig. A. Hartleben's Verlag. 
Das Urtheil, welches wir über die erste Abtheilung dieses 
Werkes abgaben, können wir voll und ganz auch der vorliegenden 
weiten Abtheilung ertheilen, welche folgende Abschnitte enthält: 
Vom VI. Abschmitt erfolgt zunächst Beendigung des Wärme— 
durchgangs durch Fußböden, gewöhnliche Decken und Glasdecken, 
dann folgt Berechnung des Wärme-Erfordernisses eines Schul— 
zebäudes; Ermittelung des Brennstoff-Erfordernisses; graphische 
Ermittelung des Wärmedurchgangs durch Wände und Fenster; 
Wärme-Abgabe verschiedener Heizflächen; Einstrom-, Parallelstrom— 
und Gegenstromheizung. Der VII. Abschnitt, Natuͤrliche und 
ünstliche Lüftung enthält die Kapitel: Luftdurchlässigkeit der 
Wände; Luftoerderbniß durch Anwesenheit von Menschen und durch 
Basflammen; Ventilirende Beleuchtungsobjekte; Zuständsänderung 
der Luftfeuchtigkeit in Räumen durch Auwesenheit von Menschen; 
Fünstliche Luftbefeuchtung; Künstliche Lufttrocknung; Luftreinigung; 
Wärme-Entwickelung des mienschlichen Körpers; Künstliche Luft— 
abkühlung; Ventilation durch Temperatur-Differenzen und durch 
mechan'sche Mittel; Verschiedene Methoden der Ventilirung; Cen— 
tral-Ventilation; Normen für die Ventilirung großer Räume; 
Apparate zur Messung der Luftgeschwindigkeit. Der VIII. Abschnitt, 
Kamin- und Ofenheizung, umfaßt folgende Kapitel: Kamin— 
heizung; Stubenöfen; Heizeffekte der Oefen und Kamine. Im 
IX. Abschnitt, Die Kanalheizung, sind folgende Kapitel ent— 
halten: Prinzip der Kanalheizung; Kanalheizung einer Kirche; 
Bexrechnung einer Kanalheizung Vom X. Abschnitt, Die Luft— 
heizung enthält die zweite Abtheilung das Kapitel: Verschiedene 
Luftheizapparate und den Anfang des Kapitels Details des Luft— 
heizsnstems — eny — 
Berichte aus verschiedenen Städten. 
Villenkolonie Südende bei Berlin. Die Berliner 
Börsen-Zeitung berichtet folgende Absonderlichkeiten über diese, 
noch der Grüuderzeit angehörende, aber, wie es scheint, den Nach— 
wirkungen jener Periode noch lange nicht entwachsene ländliche 
Schöpfüng vor unseren Thoren. „Wenn man sich in einer ver— 
krachten Villenkolonie niederläßt, so hat das seinen Haken. In 
Südende z. B. haben die Leute von einer Gesellschaft gekauft, welche 
nicht mehr existirt. Derjenige, welcher Südende in der Subhastation 
erstanden hat, behauptet nun, die Straßen gehörten ihm, und Wer 
einen Zugang zu seinem Grundstück haben wolle, müsse ihm das 
betr. Stück Straße abkaufen. Die Gründer von Südende haben 
nämlich so gewirthschaftet, daß sie auch die Straßen mit Hypo— 
theken belastet haben, und daß somit für dieselben ein besonderes 
Hypothekenblatt existirt. Der Richter, welcher in dieser Sache zu 
aitscheiden haben wird, wird salomonischer Weisheit bedürfen, um 
aus dem Rechtslabyrinth einen Ausweg zu finden“ 
Berlin. Der Berliner Wassexverbrauch zur Kana— 
lisation. In Bezug auf den Betrieb der Berliner Kanalisation 
in sämmtlichen bis jetzt funklionirenden 5 Radialsystemen stellt das 
nene Hobrecht'ssche Werk über die Kanalisation von Berlin fol— 
gende interessante Daten zusammen: An Kanalwasser sind gepumpt 
worden pro Jahr 28773 915 kbm, also pro Tag 78617 kbm. 
Bei einer Bevölkerung von 899 200 Einwohnern in den gedachten 
Radialsystemen kommen auf den Kopf und Tag 87,43 Liter Ka— 
nalwasser. Die Betriebskosten für die Straßen-Entwässerungs— 
und die Hausanschlußleitungen, sowie für die Pumpstationen 
(Hebunadskosten) betragen vro Jahr 489 584 Mark, mithin pro 
Der Erfahrungsschatz. Erster Band. Berather in 
Kauf- und Hypothekeusachen oder: Was hat man beim An—⸗ 
wie beim Verkauf eines Oekonomiegutes, eines Wohnhauses, einer 
Fabrik, eines Gasthofes, einer Restäuration, eines kaufmäunischen
	        
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