Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

Ein Rückblick. — Zur Unfallversicherung. 
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Ein Rückblick. 
Der bevorstehende Jahresichluß rechtfertigt es, wenn wir 
einen kurzen Rückblick auf den heute beendeten dritten Jahrgang 
werfen. 
Meit dankbarer Gesinnung für die in unseren Beruäfskreisen 
gefundene Unterstützung und freundliche Aufnahme könunen wir heute 
dßöller Genugthuung konstatiren: Unsere Bestrebungen haben in 
allen Theilen Deutschlands und seitens vieler ausländischen Fach— 
genossen Anklang gefunden. Deßhalb bleiben wir dem alten Pro— 
Jramm auch im neuen Jahre getreu: 
Dem praktischen Baugewerksmeister ein Blatt 
zu bieten, welches ihn über alle Fortschritte im 
Baugewerbe auf dem Laufenden und auf der Höhe 
erhäht! 
Sehen wir uns den beendigten Jahrgang an, für dessen 
Reichhaltigkeit das beifolgende Inhaltsverzeichniß Zeugniß ablegen 
möge, so finden wir, daß zur Erreichung dieses Zieles gethan üst, 
was gethan werden konnte. Es ist von uns großer Werth darauf 
zelegt“ worden, daß eine größere Anzahl von Artikeln Aufnahme 
gefunden hit, welche allgemeine Augelegenheiten des Bau— 
faches behaudeln, um dem ausübenden Baugewerksmeister Ge— 
legenheit zu geben, sich über Fragen genau zu orientiren, welche 
mit dem Baugewerbe in unmittelbarem Zusammenhange stehen. 
Bei Auswahl der technischen Artikel ist darauf Rücksicht ge— 
nommen, daß dieselben von direktem Nutzen für das praktische 
Baugewerbe sind. Indem wir ferner unser Hauptaugenmerk auf 
umfangreiche Mittheilungen aus der Praxis und auf bau— 
technische Notizen richteten, glauben wir hierdurch unserem 
Ziele bedeutend näher gerückt zu sein, zumal wir auch den 
Erfindungen im Hochbauwesen und der damit zusammen— 
hängenden Zweige erhöbte Aufmerksamkeit geschenkt haben. 
Ans dem bedeutend größeren Umfange, welchen der Brief— 
und Fragekasten im abgelaufenen Jahre gewonuen hat, ziehen 
wir den Schluß, daß das Interesse unserer Leser an demselben 
zugenommen und wir durch Einfügung desselben einem entschiede— 
nen Bedürfnisse abgebolfen haben. Ebenso'wie den angeführten, 
ist auch allen übrigen Titeln des letzten Jahrganas eine eingehende 
Behandlung zu Theil geworden. 
Wenn wir nun auch auf ein befriedigendes Resultat aw 
Jahresschluße zurückblicken können, so muß es doch unser Bestreben 
Fein, noch Vollkommeneres zu liefern. Es kann dies aber nur, dann 
geschehen, wenn wir in nuserem Leserkreise ausgiebige Unterstützung 
finden. Wir richten deßhalb an alle unsere Leser und 
Mitarbeiter die Bitte, auch Ihrerseits durch Anregung 
und Mittheilungen beizutragen, daß unser Blatt, dem 
gesteckten Ziele immer näher und näher kommen könne. 
Allen Denen aber, welche uns im abgelaufenen Jahre Ihre 
Unterstützung zu Theil werden ließen, sagen wir hiermit unseren 
besten Dank und hoffen, daß sie im nenen Jahre uns Veranlassung 
geben werden, dies in noch erhöhtem Maße thun zu können, wo— 
gegen wir das feste Versprechen ablegen, daß wir alle Kräfte an— 
spornen werden, um die Zufriedenbeit unserer Leier immer mehr 
zu erwerben. 
Für das neue Jahr unsere besten Wünsche! 
Die Medakfion 
die aus dieser Berathung hervorgegangenen Ergäuzungs- und Ver— 
besserungsvorschläge, von den 3 Vorsitzenden der genannten Ver— 
eine unterzeichnet, dem Reichsversicherungs-Amt eingereicht. 
Der baldigen Veröffentlichung des definitiven Normalstatuts 
für Berufsgenossenschaften darf nunmehr in allernächster Zeit 
entgegengesehen werden. 
Trotz dieses gewiß sehr dankenswerthen Vorgehens des 
—D0 
nen Vorschläge zur Vervollständigung des Statuts aus der Praxis 
jeraus, erhebt das Reichsversicherungsamt nicht den Anspruch, mit 
dem definitiven Entwurf etwas überall Hinpassendes liefern zu 
vollen, vielnehr wird der Entwurf nur bestimmt sein, zur Er— 
richtung definitiver Statuten für die verschiedenen Berufsgenossen— 
chaften einen Rahmen und eine Anleitung zu geben, dessen Form 
und Inhalt, so weit nicht die Vorschriften des Gesetzes dabei außer 
Ucht gelassen werden, die von den speziellen Verhältnissen ein— 
gegebenen Aenderungen erfahreu dürfien und müssen. 
Es wird daher bei der Benutzung des Normalstatuts uoth— 
vendig sein, jede Bestimmung darauf zu prüfen, ob sie unverändert 
nn das Statut einer bestimmten Berufsgenossenschaft aufgeuommen 
verden kann. 
Der Entwurf befaßt sich in 51 Paragraphen mit: 
lJ. Name, Sitz, Umfaug und Eintheilungd. 
Berufsgenossenschaft: 
Name und Sitz der Genossenschaft, Umfang der Genossen— 
chaft, Sektionen, Bezirke der Vertrauensmänner. 
II. Organisation der Berufsgenossenschaft: 
Allgemeine Bestimmung, Genossenschafts-Versammlung, Ge— 
nossenschafts-Vorstand, Sektions-Versammlung, Sektions-Vorstände, 
Vertrauensmänner, Gemeinsame Bestimmungen, Wahl zu den 
Zchiedsgerichten. 
III. Verwaltung der Berufsgenossenschaft: 
Theilung des Risikos zwischen der Genossenschaft nud den 
Sektionen, Beschaffung der Betriebsmittel, Einschätzung der Be— 
riebe in den Gefahrentarif, Betriebsveränderuugen, Wechsel des 
Unternehmens, Betriebseinstellungen, Untersuchung der Unfälle, 
Feststellung der Entschädigungen, Unfallverhütungs-Vorschriften. 
arwachunga der Betriebe, Reisekosten und Tagegeld« 
V. Ausdehnung der VBersucherungephpeichrt: 
Betriebsbeamte, Genossenschaftsmitglieder, Andere Personen. 
V. Abänderungen des Statuts 
Abänderungen des Statuts. 
Bei den Berathungen über die einzelnen Punkte beschränkte 
man sich, entsprechend der ausdrücklichen Auffordernng des Reichs— 
»ersicherungs-Amtes, darauf, die Vorschriften des Normalstatuts 
nicht für den einzelnen Fall, im Sinne einer schon ins Auge ge— 
aßten, bestimmten Berufs-Genossenschaft (also auch nicht für die 
»on den 3 Vereinen gemeinsam beantragte große Genossenschaft), 
ondern allgemeiner, d. h möglichst für alle Berufs-Genossenschaften 
anwendbar zu gestalten. 
So wurde allseitig für zweckmäßig befunden, die Befugnisse 
der Sektionsborstände, insoweit die Bilduung von Sektionen vor— 
kommen wird, zu verstärken, z. B. betreffs 5 7, Nr. 9 und 8 26 
Nr. 4; auch 8 44 (Fakultativ-Sektionsversammlung -Sektibns— 
vorstand, statt Genossenschafts-Wersammlung und Genossenschafts— 
vorstand). 
Von einer Seite waren Zweifel darüber geäußert worden, 
ob es versicherungstechnisch korrekt sei, unter dem gesetzlichen Um— 
sageverfahren später eintretende Berufsgenossen im Sinne des Ge— 
etzes von einem Eintrittsgeld befreit zu lassen (siehe 8 34 des 
Hesetzes und Seite 143 im Kommentar von Wödtke), sie also nur 
»eujeitrigen Zuschlägen zur Bildung eines Reservesonds wie die 
ilteren Mitglieder der Berufsgenossenschaft aleichlaufend und aleich— 
zeitig heranzuziehen. 
Ueber Letzteres handelt bekanutlich & 18 des Gesetzes, wonach 
olche Zuschläge vom 1. —11. Jahre von 300 Prozent auf 10 Prozent 
der Entschädigungsbeiträge fallen und nach dem 11. Jahre danz 
aufhören. 
Es wurde nachgewiesen, daß dieses Verfahren neuen Mit— 
gliedern gegenüber rechnungsmäßig richtig sei, und wurde bei dieser 
Gelegenheit auch der Beharrungs-Zustand erörtert, welcher bei dem 
»eabsichtigten Umlageverfahren nach von Wödtke (sein Kommentar 
Seite 95 und 119) in 75 Jahren, nach anderen Berechnungen 
ichon in einigen 50 Jahren eintritt. 
Von anderer Seite wurde treffend darauf aufmerksam ge— 
macht, daß präzise Bestimmungen über die Aufbringung der Mittel 
durch das Umlageverfahren und der ausführliche Hinweis auf 
derschiedene Formulirungen derselben mit Bezugnahme auf die 
88 72—-74 des Gesetzes im Normalstatut unerläßlich seien: es 
Zur Unfallversicherung. 
Wie wir in der „Thonindustriezeitnng“ lesen, hatte das 
Reichsversicherungs Amt an diejenigen Korporationen und in— 
dustriellen Bereine, welche mit Anträgen auf freiwillige Bildung von 
Berufs Genossenschaften hervorgetreten waren, einen vorläufigen 
Entwurf eines Rormalstatuts mit der Aufforderung übersandt, 
denselben prüfen und etwaige Ergänzungs- oder Abänderungs— 
vorschläge zu Aufaug Dezember heim Reichshersicherunasamt ein— 
reichen zu wollen. 
Auch den Vorständen des Vereins für Fabrikation von 
Ziegeln, Thonwaaren, Kalk und Cement, des Vereius der Fabriken 
feuerfester Produkte und des Vereins deutscher Cementfabrikanten, 
welche gemeinschaftlich einen Autrag auf Bildung einer großen 
Berufsgenossenschaft eingebracht hatten, war diese Aufforderung 
geworden. Deshalb sind, nachdem diejenigen Vorstandsmitglieder, 
welche zu den ihnen übersandten Kopien des Entwurfes Abände— 
rungen zu machen sich bewogen gefunden, und dieselben den be— 
treffenden Vorsitzenden wiederum zugesandt waren, letztere unter 
Zuziehung dieser Vorstandsmitglieder Mitte voriger Woche zu 
einer gemeinsamen Besprechung zusammengetreten, an welcher auch 
das bei Berathung des Gesetzes wesentlich betheiligt gewesene Reichs— 
tags-Meitglied Herr Dr. von Kulhmiz-Saaran Theil nahm. 
Die Vorschläge wurden zusammenaestellt, eingehend herathen, und
	        

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