Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

Berichte aus verschiedenen Städten. — Entscheidungen. — Konkurrenzwesen. 
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10 Jahre solid genannt werden kann, während es 1000 Jahre 
estehen müßte. Mit Recht kann man hier sagen, die Genfer 
rrichteten ein „Monument für den Moment.“ Wygr. 
Holzminden. Endlich wird das seit Jahren schwebende, 
ür Hoͤlzminden und Umgegend so wichtige Projekt des Baues 
ꝛiner festen Weserbrücke bei unserer Stadt zur Ausführung kommen. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat gestern den Vertrag mit 
»er Firma Holzmann u. Co. in Frankfurt a. M., welche den 
Bau für rund 285 000 M. übernimmt, genehmigt. 180 000 M. 
hat die braunschweigische Landesversammlung bereits seit Jahren 
r den Bau der Brücke bewilligt, den Rest trägt die Stadt 
Holzminden, welche dafür indeß das Recht der Brückengeld-Er— 
sebüng beanspruchen und von der Regierung auch wohl bewilligt 
rrThalten wird. 
Muürnchen. Nach den offiziellen Berichten gelangten im 
abgelaufenen Jahre 1365 Hauptgebäude, 74 bewohnbare Rück— 
Jjebäude und 160 unbewohnbare Gebäude zur Ausführung, demo— 
irt wurden dagegen 52 Hauptgebäude, 24 bewohnbare und 56 
inbewohubare Baulichkeiten (Neben- oder Rückgebäude), ferner 
vurden 327 Kanäle (Hausentwässerungen) angelegt. 
In Folge der sonst noch vorkommenden kleineren baulichen 
Abänderungen, welche der amtlichen Anzeige und Genehmigung 
»edürfen, hatte das baupolizeiliche Referat 19 341 (17 799), das 
echnifche Bureau 11018 (10 005), die Registratur 483 419 (39 172) 
ind die Distriktsinspektoren 1208 (1325) Akten zu erledigen, die 
ingeklammerten Ziffern bezeichnen die gleichen Erledigungen vom 
Jahre 1882 und ist aus der Zunahme dieser Zahlen das fort— 
vährende Wachsthum der Stadt ersichtlich. 
Die gesammte hierher gehörende technische Arbeit wurde von 
der Lokalbaukommission geleistet, und besteht dieselbe aus dem 
II. rechtskundigen Bürgermeister, als Vorsitzenden, einem rechts— 
undigen und einem bürgerlichen Magistratsrath, einem von der 
Regierung abgeordneten Kreisbauassessor, einem Baubeamten und 
3 Ingenieuren, hierzu kommen noch, 15 Inspektoren für die 19 
Stadtdistrikte, denen insbesondere die Ueberwachung der ver— 
chiedenen sanitären Vorschriften obliegt. v. R. 
Straßburg i. Els. Der Bau des Kaiserpalastes, dessen 
Inangriffnahme sich bisher mancherlei zeitraubende Verhandlungen 
vegen der Baufluchten entgegengestellt hatten, bei welchen indeß 
alle betheiligten Behörden, namentlich die Verwaltung der Stadt 
Straßburg, das bereitwilligste Entgegenkommen gezeigt, ist nun⸗ 
nehr, wie das Centralblatt für Bauverwaltung meldet, endlich in 
regeren Betrieb genommen worden. Die ruinenhaften Reste des 
ilten Hornwerks Finkmatt, an dessen Stelle sich der Palast er—⸗ 
deben Ffoll, sind eingeebnet, die Festungsgräben ausgefüllt, und es 
iind nun die Arbeiten der Fundamentirung des Gebäudes kräftig 
»egonnen worden. Wie es auf dem von alten Wasserläufen und 
Festungsgräben vielfach durchsetzten Baugrunde nicht anders zu er⸗ 
varten war, stellen sich der Ausführung nicht geringe Schwierig— 
keiten entgegen. Im Allgemeinen wird der tragfähige, aus einer 
nächtigen Schicht groben Rheinkieses bestehende Baugrund erst in 
bis 6 m Tiefe unter der Kellersohle gefunden, sodaß die Wahl 
ines Systemes von einzelnen Pfeilern für die Fundamentirung 
ingezeigt erschien. Trotzdem der augenblicklich niedrige Stand des 
Zrundwassers den Arbeiten sehr zu Statten kommt, müssen die 
Fundamente dennoch zum Theil bis über 2w unter Wasser hinab— 
Jesenkt werden; es wird dazu ein Beton aus Rheinkies und dem 
zrtsüblichen vortrefflichen Schwarzkalkmörtel mit einem geringen 
Tementzusatze verwendet, welcher auch unter Wasser ziemlich schnell 
erhärtet. Den abgeschlossenen Verträgen zufolge soll das Gebäude 
»is zum Mai des nächsten Jahres auf Sockelhöhe gebracht werden, 
ind bei einiger Gunst des Wetters ist bestimmt zu erwarten, daß 
das vorgesteckte Ziel rechtzeitig erreicht werden wird. Die Aus— 
ührung der gesammten Arbeiten zu den Fundamenten und dem 
dellergeschoß ist der Baugesellschaft von Otto Back K Co. und 
tirchenbauer & Seufert in Straßburg übertragen worden. 
Wien. Hauseinsturz. In der Geusaugasse, auf den 
Bründen des ehemaligen Liechtensteinparkes, führt die Bauunter— 
iehmung Geschwister Marek eine Reihe von Häusern auf, in deren 
üngstem am 23. d. Morgens sich ein schwerer Unglücksfall be— 
Jeben hat. Gegen 9 Uhr brach plötzlich eine Anzahl Stufen 
sieben) der frei gebauten Spindeltreppe zwischen dem zweiten 
und dritten Stockwerke — angeblich in Folge des Aufschlagens 
eines Balkens — die stürzenden Steinplatten rissen die Stufen 
des zweiten und ersten Stockwerkes mit und die ganze furchtbare 
HPeasse fiel auf die eben passirenden Tagelöhnerinnen Elisabeth 
arzezowa und Katharina Blaha, die schwer verletzt unter dem 
Steinhaufen hervorgezogen wurden. Die 37 jährige Krzezowa be— 
indet sich in hochschwangerem Zustande. Die Verunglückten haben 
chwere Quetschwunden am Kopfe, der Blaha war Blut aus den 
Dhren und der Nase gedrungen und die Krzezowa hat den linken 
Oberschenkel gebrochen. Der Zustand Beider läßt wenig Hoff— 
nung für ihr Aufkommen. Pohizeirath Boog ließ im Verein mit 
Stadtbauamtsdirektor Berger sofort den Bau genauestens unter— 
uchen und die Arbeiten an demselben bis auf Weiteres einstellen. 
— g. 
Entscheidungen. 
Die Nichtbeleuchtung eines Treppenflurs hat den 
Eigenthümern des Hauses Müllerstraße Za in Berlin eine Anklage 
vegen fahrlässiger Körperverletzung zugezogen, welche am 24. cr. 
yor dem hiesigen Schöffengericht. Abtheilung 90, verhandelt wurde. 
Im Seitenflügel des qu. Hauses befindet sich dicht an der in die 
»beren Stockwerke führenden Treppe der ungeschützte Eingang nach 
»em Keller. Am Abend des 3. November hatte ein 13 jähriger 
Knabe bei einem der im Hause wohnenden Miether eine Bestellung 
iuszurichten. Bis zu jenem Tage war der Flur des Seiten- 
lügels nicht erleuchtet gewesen, und nach dem Zeugniß mehrerer 
Personen war bei der herrschenden Dunkelheit der Eingang in 
»en Keller nicht wahrzunehmen. Bei dem Suchen nach der Treppe 
türzte der Knabe in den Keller hinab und zog sich dabei nicht 
ierhebliche Kopfverletzungen zu, deren Heilung über 4 Wochen 
nn Anspruch nahm. Für diesen Unglücksfall machte die Anklage 
»ie Besitzer des Hauses verantwortlich, weil sie es unterlassen 
jatten, den Eingang in den Keller genügend zu schützen und die 
iothwendige Beleuchtung anzubringen. Der Staatsanwalt bean— 
ragte je 150 Mark, der Gerichtshof verurtheilte die Angeklagten 
zu je 100 Mark Geldstrafe event. zu je 10 Tagen Gefängniß. 
Entscheidung in Patentsachen. Nach einer im 
„Patentblatt“ veröffentlichten Entscheidung des Reichsgerichts vom 
29. Oktober d. Jahres willigt ein Arbeiter, welcher seinem Ge— 
chäftsherrn die Zeichnung einer von ihm gemachten Erfindung 
yorbehaltlos übergiebt, wissend, daß der Geschäftsherr sich mit 
»em Gegenstand der Erfindung beschäftigt, damit ein, daß der 
Beschäftsherr sie als Grundlage einer eigenen Patentanmeldunqg 
enutze. 
Konkurrenzwesen. 
Zum RNeichstagsbau. Für die Anlage der Heizung 
und Ventilation in dem neuen Reichstagsgebäude sollen 
— 
vonnen werden. Das für diese Bewerbung maßgebende Pro— 
zramm nebst Zeichnungen und Berechnungen ist, wie der Staats— 
Sekretär Herr von Bötticher bekannt macht, von der Büreaukasse 
des Reichsamts des Innern hierselbst W. Wilhelmstraße 74 gegen 
vortofreie Einsendung von 15 Mark zu beziehen; entsprechende An— 
räge müssen vor dem 20. Februar d. J. hier eingehen. Bewerber 
jaben ihre Arbeiten bis zum 10. April d. J. Mittags 12 Uhr, ent— 
veder im Büreau der Reichstagsbauverwaltung am Königsplatz 1 W. 
ibzuliefern, oder unter dieser Adresse einer deutschen Postanstalt 
ur Beförderung zu übergehen. Letzteren Falles dient der Post— 
tempel des Aufgabeorts als Ausweis über den Zeitpunkt der Ein— 
ieferung. An der Bewerbung können nur Reichsangehörige Theil 
iehmen. Zur Auszeichnung der besten Arbeiten durch Preise ist 
ine Summe von 10000 Mark ausgesetzt, welche auf höchstens 
zrei Preise vertheilt werden soll. Die Zuerkennung der Preise 
erfolgt auf den durch ein schriftliches Gutachten zu begründenden 
Vorschlag der im Programm benannten sachverständigen Preis— 
richter. Die preisgekrönten Arbeiten werden Eigenthum des Reiches. 
Vorbehalten bleibt, die Projekte sämmtlicher Bewerber nach der 
Preisvertheilung für kurze Zeit öffentlich auszustellen. 
Zur Konkurrenz um die Bebauung der Mu—⸗ 
seumsinsel in Berlin können wir in Beantiwortung mehr— 
acher, aus unserem Leserkreise ergangener Anfragen mittheilen, 
haß nach Erklärung von zuständiger Seite perspektivische Zeich— 
iungen dem Preisgericht nicht vorgelegt und nicht zur öffentlichen 
Ausstellung zugelassen, vielmehr nur die im Programm gefor— 
herten Zeichnungen an der Preisbewerbung theilnehmen werden. 
(Centr.“Bl. d. Bauv.) 
In der Konkurrenz um den Staatspreis der 
Kunstakademie in Berlin, welcher in diesem Jahre auf dem 
Gebiet der Architektur zu erringen war, hat der Architekt Sehring 
in Berlin den Sieg davongetragen und das für einen zweijährigen 
Aufenthalt in Italien bestimmte Reisestipendium zugesprochen er— 
salten. Der Entwurf des Regierungs-Bauführers Graef in Berlin 
st durch eine ehrende Anerkennung ausgezeichnet worden. Die 
eingegangenen Entwürfe sind auf kurze Zeit in der Kunstakademie 
äglich von 12 43 Uhr öffentlich ausgestellt. 
Centr.⸗Bl. d. Bauvb.)
	        

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