Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

Ein Beitrag zur uneingeschränkten Submission im Bauwesen. — Die Grundrißgestaltung der Schulgebäude. 118 
Ein Beitrag zur uneingeschränkten Submission 
im Bauwesen. 
Der Verband Deutscher Baugewerksmeister hatte eine Kon— 
urrenz ausgeschrieben zur Abfassung einer Schrift betreffend die 
Abhülse der Mißstände, welche die uneingeschränkte Submission im 
Befolge hat. Die Preisrichter haben keiner der eingegangenen 
Schriften den ausgesetzten ersten Preis zuerkannt, sondern es ist 
ede der beiden Konkurrenzschriften der Herrn Evers u. Mühl-— 
»ach, Manrermeister in Hannover, und Herzog, Königlicher 
Bauinspektor in Liegnitz, mit der Hälfte des ausgesetzten Preises 
hedacht worden. 
Die beiden prämiirten Konkurrenzschriften sind von dem 
Verbande in einer Broschüre „Die nneingeschränkte Submission 
im Bauwesen“ herausgegeben, außerdem aber sind in dieser Bro— 
schüre hinzugefügt: „Die Beschlüsse in Betreff des Submissions— 
vesens vom Delegirtentage des Verbandes Deutscher Baugewerks— 
neister zu Breslau am 17. September 18839. 
Wir können es verstehen und erkennen es dankbar an, daß 
der Verband die prämiirten Konkurrenzschriften durch Veröffent— 
lichung den weitesten Kreisen zugänglich macht, aber es will uns 
nicht angemessen scheinen, wenn diese Gelegenheit benutzt wird, 
den eingehend behandelten Konkurrenzschriften Beschlüsse einer 
Delegirten-Versammlung anzufügen, die, ohne eine eingehende 
Motivirung, mindestens in einem etwas weit vorgerückten Stadium 
der Verhandlungen gefaßt sind und jedenfalls nicht den Werth in 
Anspruch nehmen können, wie die qu. Preisschriften. Es will uns 
dielmehr scheinen, als wenn die Preisschriften durch die Hinzu— 
iügung dieser Beschlüsse nur verlieren könnten, ja Manchem wird 
iich die Ueberzeugung aufdrängen, daß die prämiirten Konkurrenz— 
ichriften den Beschlüssen des Delegirtentages nur als Folie dienen 
ollen. Bestärkt wird diese Ansicht noch dadurch werden, wenn 
nan erfährt, daß die Herren Evers u. Mühlbach hervorragende 
Meitglieder des Verbandes sind. 
Es sollen uns diese Erwägungen jedoch nicht abhalten, in 
eine unparteiische Prüfung der Preisschriften einzutreten und damit 
twas zur weiteren Lösung der Frage des Submissionswesens bei— 
zutragen. Daß die endgültige Lösung dieser so überaus schwierigen 
Frage überhaupt in nächster Zeit erfolgen werde, glauben wir 
edoch nicht. Jedenfalls aber geben die Preisschriften manchen 
Beitrag zur Klärung der Angelegenheit, stellen aber auch manche 
infechtbare Behauptung oder Forderung auf und behandeln selbst— 
»erständlich den Gegenstand nicht erschöpfend, was ja auch nicht 
inders zu erwarten war. Nutzbringend wird die augeführte Preis— 
bewerbung am besten dadurch gemacht, daß der Inhalt der Preis— 
chriften als Grundlage einer weiteren öffentlichen Behandlung der 
Angelegenheit dient. 
Von diesem Gesichtspunkte aus wollen wir nun auf die 
„eiden prämiirten Konkurrenzschriften näher eingehen. 
Die Schrift der Herren Evers u. Mühlbach stellt, um zu 
rauchbaren Vorschlägen zu gelangen, folgeunde Fragen auf: 
Wer soll berechtigt sein, sich um die Ausführung öffent— 
icher Arbeiten und Lieferungen zu bewerben und wer ist 
als dazu qualifizirt anzuschen? 
Wer von den berechtigten und qualifizirten Bewerbern soll 
»en Zuschlag erhalten? 
Wodurch kann dem verderblichen Unterbieten und der wei— 
eren Herabdrückung der Preise und dem daraus folgenden 
Ruin des Standes der Bauhandwerker gestenert werden, 
ohne die Konkurrenz der berechtigten und qualifizirten Be— 
verber zu hindern, und wo liegt die Grenze der Oeffent— 
ichkeit bei der öffentlichen Submission? 
In welcher Beziehung sind die bestehenden Vorschriften über 
Rie Vergebung von öffentlichen Arbeiten und Lieferungen 
in öffentlicher Submission zu verbessern und zu ergänzen; 
ind was muß geschehen, damit diese Vorschriften wirklich 
erfüllt und überall zur Geltung gebracht werden? 
Die Herren beentworten diese Fragen nach eingehender Aus— 
imandersetzung, wie folgt: 
Berechtigt zur Bewerbung um die öffentlichen Arbeiten sind 
alle technisch Qualifizirte, welche zu dem vorliegenden Ob— 
ekte ihre Steuern zahlen. Technisch qualifizirt sind Die— 
enigen, welche den Faͤhigkeitsnachweis dafür geliefert haben. 
Der letztere ist zu finden selbstverständlich zunächst in den 
ꝛisherigen Leistungen, sodann in der Zugehsrigkeit zu einer 
Innung, welche nach ihren Statuten nur solide und ge— 
zrüfte Mitglieder aufnimmt, schließlich Diejenigen, welche 
eine Meisterprüfung abgelegt haben, deren staatliche Wieder— 
»inführung zu erstreben ist. 
Bei den öffentlichen Submissionen im Bauwesen ist der 
Mindestfordernde unter allen Umständen von der Zuschlags— 
ertheilung auszuschließen. Der Zuschlag kanu unter Vor— 
behalt der Auswahl und unter sachlicher Erwägung der 
Bründe auf eines der nächstbilligsten drei Gebote erfolgen 
vorausgesetzt, daß die Submittenten derart qualifizirt sind, 
wie es im ersten Kapitel dieser Schrift angedeutet ist). 
Die Veröffentlichung der Resultate der Submission ist zu 
untersagen. Den Behörden dürfte unter Umständen eine 
ommission an die Seite zu stellen sein, welche aus steuer 
zahlenden unparteiischen Bürgern besteht. Beide haben 
zusammen die Offerten und die Qualifikation der Sub 
mittenten zu prüfen und danach den Zuschlag zu ertheilen. 
Unter solchen Umständen kann auch selbst den Submittenten 
die Kenutnißnahme der Resultate verweigert werden. 
Im Allgemeinen müssen in den Formularen für die Offerten 
alle Arbeiten, auch die zu leistenden Nebenarbeiten, nament— 
lich aufgeführt werden, so daß für alle einzelnen Haupt 
und Nebenleistungen Preise eingesetzt werden. Es dürfen 
keine Nebenleistungen in den Einheitspreisen enthalten sein, 
welche mit der eigentlichen Arbeit nicht in direktem Zu— 
sammenhang stehen. 
Am Schlusse ihrer Schrift fassen die Herren Verfasser ihre 
Zauptforderungen für die Verbesserung des Submissionsverfahrens 
olgendermaßen zusammen: 
1. Die Mitglieder der Innungen auf Grund des Gesetzes vom 
18. Juli 1881 müssen in erster Linie als technisch-quali— 
fizirte Bewerber um die öffentlichen Arbeiten augesehen 
werden, und die Prüfungspflicht für das Baugewerbe ist 
wieder einzuführen. 
Das niedrigste Gebot ist unter allen Umständen abzulehnen, 
um dem weiteren Unterbieten ein Ziel zu setzen, und dem 
Nationalwohlstand wieder zum Aufblühen zu verhelfen. 
Zu gleichem Zwecke ist die Veröffentlichung der Sub— 
nissions-Resultate zu untersagen; den Submittenten ist 
gleichfalls die Keuntnißnahme der Resultate zu verweigern, 
uind den Behörden sind Kommissionen, bestehend aus steuer 
zahlenden unparteiischen Bürgern, an die Seite zu stellen. 
Beide zusammen prüfen die Offerten und ertheilen den 
Zuschlag. 
Die bestehenden Vorschriften sind einer Revision zu unter— 
werfen, wobei die Gesichtspunkte ad 1, 2 und 3 zu berück 
sichtigen sind, und die Handhabung der Vorschriften ist 
durch besonders hierzu beauftragte höhere Beamte regel— 
mäßig zu kontroliren. Auch müssen die Vorschriften gleich 
mäßig in allen Ressorts der Reichs- und Staatsverwal 
tung, sowie bei den Kommunalbehörden eingeführt werden 
(Fortsetzung folgt.) 
2 
7 
Die Grundrißgestaltung der Schulgebäude. 
(Hierzu 13 Fig.) 
Schluß.) 
In Fig. 10 ist deshalb zum Vergleich mit Fig. l, welche 
»er Größe und Zahl nach in jeder Etage die gleichen Räume ent— 
yjält, versucht worden, eine Grundrißloͤsung für die Annen-Real— 
chule in Dresden nach dem eben besprochenen System zu finden. 
Die Lage der einzelnen Räume ist eine durchaus ebenso günstige 
vie bei Fig. 1, ihre Uebersichtlichkeit ist bei Weitem größer und 
die Korridore sind heller und luftiger, zugleich ist die Anlage von 
richthöfen, die trotz aller Eleganz der Ausstattung und trotz noch 
o praktischer Konfstruktion immer nur ein Nothbehelf bleiben, 
zänzlich vermieden. Tiefenklassen wechseln mit Längenklassen ab, 
ntsprechend den wechselnden Anforderungen für die verschiedenen 
Unterrichtszweige und dabei kommen auf die in allen Etagen zu— 
ammen vertheilten, 1860 qm benutzte Räume hier nur ca. 750 qm 
zlächen für Korridore ꝛc, während bei der Ausführung näch 
Fig. 1 ca. 1300 qm für Korridore, Treppen, Vestibüle und Licht- 
jöse gebraucht worden sind. Für eine Etage beträgt die Differenz 
hei beiden Systemen demnach —— 183 qm, so daß 
ei gleicher Zweckmäßigkeit beider Anlagen die Ausführung nach 
Fig. 10 rot. 180 qm bebaute Grundfläche weniger erfordert hätte 
ind bei einer Annahme von nur 200 Mk. Kosten für 1 0m roi. 
36000 Mik. Kosten erspart wären. 
In Fig. 100 ist dieselbe Anlage dargestellt für den Fall, daß 
eine größere Tiefe der Aula nöthig wird. W Zig. 10 der Fig. J, 
'o entspricht Fig. 11 der in Fig. 2 DNegesuhrten Anlage der 
Magdeburger Doppel-Realschule. Der Charakter der Zweitheilung 
»er Anstalt ist in Fiq. 11 festgehalten, das großartide mittlere
	        
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