Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 44, Bd. 3, 1884)

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Ueber die Beseitigung und Verwerthung der Abfallstoffe in Städten. — Der Ofen in der Kunstindustrie. 15 
ei es durch die Wahl der betreffenden Behörden oder Beamten. 
Würde man aber gar den Submittenten das Resultat verheimlichen 
vollen, so würden Mißtrauen und Verläumdungen gegen die aus— 
ührenden Behörden und Beamten die unausbleibliche Folge sein, 
ohne daß aus dieser Maßregel irgend welcher Nutzen fuͤr das All— 
gemeinwohl sich ergäbe. F 
Die vorgeschlagene Kommission würde nur dann von Nutzen 
ein, wenn die Verheimlichung der Snuomissionsresultate durchge— 
ührt würde, anderenfalls hätte sie durchaus keinen praktischen 
Werth. 
die Schrift des Herrn Herzog hat vor Allem den Werth, 
daß sie Schäden aufdeckt, welche bisher zu wenig gewürdigt sind 
Es sind dies die zu weit geheude Verklausulirung zu Un— 
zunsten des Unternehmers, ungenügende Submissionsbedingungen 
ind die Abgabe von Geboten, welche den geforderten Leistungen 
nicht entsprechen, d. h. für welche dieselben in guter und gedie— 
gener Weise nicht ausgeführt werden können. 
Es will sich uns schon aus diesen Ausführungen die Ueberzeu— 
zung aufdrängen, daß der Schrift des Herrn Herzog unbedingt vor 
ener der Herren Evers und Mühlbach der Vorzug einzuräumen ist, 
da letztere doch eigentlich keine wirklichen Schäden des Submissions— 
vesens aufdecken, sondern nur pro domo sprechen. 
Herr Herzog betont ferner, daß der Unternehmer sich ver— 
oflichten müsse, sich alles Mögliche gefallen zu lassen, nur damit 
z»er Behörde, an welche nach büreaukratischer Auffassung der An— 
pruch der Unfehlbarkeit zu stellen ist, keine Verlegenheit erwachse. 
Es sei nicht zu verwundern, daß in Zeiten der Arbeitsnoth — 
ind nur in diesen treten die schlimmsten Schäden des Submissions— 
vesens bemerkbar hervor — sich viele Unternehmer finden, welche, 
m Bertranen auf die Gediegenheit der Behörden, ihr Schicksal 
getrost in die Hände derselben legen, obgleich ihnen klar sein müßte, 
daß der Vertrag, welchen sie abschließen, ihren Geschäftsgrundsätzen 
urchaus widerspricht. 
Weil nun aber eine Behörde, welcher die Erhaltung eines 
üchtigen Unternehmerstandes am Herzen liegt, von ihren Sub— 
nittenten keine solche Vertrauensseligkeit fordern darf, so stellt 
derr Herzog mit vollem Rechte die Forderung auf, daß die Sub— 
nissionsbedingungen auf das Sorgfältigste ausgearbeitet werden 
nüssen. Das höchste Resultat dieser Sorgfalt müsse aber darin 
»estehen, daß die durchsichtigste Klarheit darüber herbeigesührt 
verde, was der Unternehmer zu leisten hat, und 
daß ihm die zuverlässigsten und einfachsten Grundlagen für die 
Normirung seiner Preisforderung geboten werden. Außerdem sei 
as gegenseitige Vertrauen ein unerläßlicher Bestandtheil der 
eiden kontrahlrenden Theile, welches sich durch keiune schriftlichen 
Abmachungen ersetzen läßt. Dieses Vertrauen kanu aber nur 
virklichen Sachverständigen und niemals einem bloßen Verwal— 
unqsbeamten von den Unternehmern entgegengebracht werden. 
Herr Herzog erwartet die gewünschte Abhülfe aller gerügten 
Pdängel des Submissionsverfahrens nur von der Einrichtung einer 
desonderen Bauverwaltung, für welche er durch seine Schrift nur 
eine Anregung zu weiteren Aeußerungen gegeben haben will. 
Wenn Herr Herzog im Weiteren die feste Anstellung eines tech— 
nischen Sekretärs für die Lokalbaubeamten fordert, und es für 
dienlich hält, daß die den oberen Instanzen beigegebenen technischen 
Räthe sich mehr als bisher persönlich bei der Beaufsichtigung 
der in der Ausführung befindlichen Neubauten bethätigen und 
sich nicht vorwiegend der Schreibstube und dem Sitzungssaale 
widmen möchten, so können wir ihm hierin nur ganz und voll 
zustimmen. 
Wenn wir unseren Lesern empfehlen, die Schrift des Herrn 
Herzog, aus der wir doch nur die Hauptgesichtspunkte anfuͤhren 
önnen, einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, so geschieht 
dies, weil wir der festen Ueberzeugung sind, daß in derselben ein 
reiches Material gegeben ist, für eine weitere und vielseitige 
Behandlung der Frage behufs Handvabung des Submissions— 
vpei;nns. 
Wir wollen hier noch eine Forderung für die Lösung des 
Submissionswesens hinzufügen, welche bereits von anderer Seite 
ausgesprochen ist; es ist die, daß es als eine moralische Pflicht 
der Behörden angesehen werden muß, dafür Sorge zu tragen, daß 
die beanspruchten Leistungen in den Submissions-Ausschreiben 
derartig getrennt und scharf begrenzt werden, daß der Unternehmer 
zur nöthig hat, die zu fordernden Preise nach seinen Preistabellen 
einzusetzen. Diese Verpflichtung haben die Behörden besonders 
X Rucksicht darauf, daß die Unternehmer, durch ihre Betheiligung 
yei der Submission, sehr erhebliche und in den meisten Faͤllen 
»ergebliche Opfer an Zeit und Geld bringen. Pflicht jeder Be— 
dde ist es, diese Opfer in möalichst geringer Weise in Anspruch 
zu nehmen — 
Der Ofen in der Kunstindustrie. 
In der letzten Versammlung des mitteldeutschen Kunstge— 
verbevereins in Frankfurt a. M. hat Herr M. Hausleiter 
»inen Vortrag über Keramik mit besonderer Beziehung auf die 
Thonofen-Industrie gehalten, dessen Inhalt in der „Frankfurter 
Zeitung“ vom 14. Januar wiedergegeben ist. Der betr. Mit— 
heilung entnehmen wir Folgendes: 
Während die Anwendung des Thons zur Anfertigung von 
Steinen, Särgen, Graburnen, ferner von Geräthen jeder Art für 
as tägliche Leben uralt ist, war der Töpferofen noch lange un— 
hekannt, man brannte im Freien und die Gefäße wurden aus 
reier Hand hergestellt. Diese Herstellung geschah auf folgende 
Weise. Man machte zuerst die Form des Gefäßes aus Binsen, 
Weiden oder Ruthen und baute dann den Thon von unten auf 
im diese Form in die Höhe. Dann bedeckte man diese mit Ge— 
träuch, wovon die gefundenen Sachen alle Spuren aufweisen. 
stachdem dieselben hierdurch getrocknet waren, füllte man sie in— 
vendig mit Holz und baute ebenfalls außen um sie einen Holz— 
toß. Durch das Feuer von außen und innen erhielten die Ge— 
äße die gewüunschte Härte und nur so ist es erklärlich, daß so 
iesige Gefäße von 2—26 Meter Höhe und 1u,, Meter Durch— 
nesser mit 15 Zentimeter breiten Henkeln herzustellen waren.*) 
Nach Erfindung der Töpferscheibe (2800 -3000 v. Chr.) 
vurden die Gefäße gefälliger und leichter, erscheinen härter ge— 
rannt und gleichmäßiger in Farbe, woraus zu schließen, daß bald 
anach der Töpferofen schon zuweilen anzutreffen war. Bei den 
Hriechen sehen wir die Töpferkunst schon frühe in hoher Blüthe. 
Die größten Künstler gingen den Töpfern mit Zeichnungen und 
Modellen an die Hand. Griechenland versah daher die damals 
zekannte Welt, hauptsächlich Rom mit seinen herrlichen keramischen 
Produkten, als Vasen, Figuren, Terracotten ꝛc., wovon die köst— 
ichen Figuren aus Tanagra vollwichtiges Zeugniß abgeben. Was 
zie Glasuren anbelangt, so war die Zinn- oder Emailglasur schon 
en alten Assyriern und Babyloniern bekannt, die ihre Paläste 
nit farbigen Emailplatten von wunderbarer Färbung schmückten. 
luch kannten sie schon die sog. Bleiglasur. 
In den rauheren germanischen Wohnstätten mußte man 
chon frühe auf Heizobjekte bedacht sein. Bei unseren Urvor— 
Ȋtern bediente man sich geheizter Steine **) und erst nach und 
iach kam man auf bequemere Mittel die Wohnungen zu erwärmen. 
zu der Kaiserworth in Goslar war vor Jahren noch ein Heiz— 
biekt aus dem 8. (72) Jahrhundert zu sehen, das einfach aus zwei 
uufgemauerten Seiten und einer Quermauer bestand, hinter der 
ich eine Oeffnung direkt ins Freie befand, die den Rauch ab— 
enken sollte. Spuren von einer ähnlichen Einrichtung befinden 
ich in den Ruinen des Kaiserpalastes in Gelnhausen. Es ist 
ies der Anfang oder Uebergang zu den Kaminen. 
Das 12., 13. und 14. Jahrhundert, die Gothik, hat Kamine 
nit Schornsteinen. Diese Kamine waren oft von ungeheurer 
vröße und theilweise prachtvoller Ausführung in Thon und 
„teinen. Das 15. und 16. Jahrhundert, die Renaissance, zeigt 
och schönere Prachtstücke. Dieselben sind in Majolikafarben ge— 
nalt, grün glasirt, in Thon ohne Glasur gearbeitet, auch wohl in 
z„andstein gehauen. Während bis dahin diese Feuerstätten in 
nächtigen Dimensionen gebaut wurden, — beispielsweise erwähnen 
vir einen Kamin von 6 Meter Breite, zu dem 6 Stufen empor— 
ührten, welcher sich im Schlosse zu Marburg befindet; auch im 
Schlosse zu Meißen befindet sich noch ein ganz ähnlicher — wur— 
en dieselben im 17. und 18. Jahrhundert auf ein kleines nüch— 
ernes Ding beschränkt und meistentheils in Marmor ausgeführt. 
— Neben den Kaminen tauchte bald auch der Ofen auf. 
Schon aus dem 9. Jahrhundert wird eines Ofens im Kloster 
St. Gallen gedacht, der in den Ecken von vier gegeneinander 
toßenden Stuben stand und diese erwärmte. Die Oefen des 14., 
5. und 16. Jahrhunderts, welche mit besonderer Liebe, Zärtlich— 
eit und Auszeichnung behandelt wurden, wurden alle meistens 
von der Küche, sonst vom Gange aus in dem mächtigen deutschen 
—Schornsteine geheizt. Etwa 1Meter üher der Heßöthiür beiand 
*) Diese ungeheuren Thongefäße wurden auch zur Wohnung benutzt. 
Pir wissen nicht, ob das berühmte Faß, das Diogenes bewohnte, in der 
khat ein Thonfaß war; Juvenalis sagt in seiner 14. Satire wörtlich Fol⸗ 
endes: „Die Fässer des nackten Cynikers brennen nicht ab; zerbrechen sie, 
dwird morgen ein neues Haus gemacht oder das alie wird, mit Blei ge— 
ickt, weiter bewohnt. Als Alexander den großen Bewohner jenes Thon—⸗ 
herbens (testa) sah, empfand er, wie viel glücklicher Der sei, der nichts be⸗ 
ehrt, als Jener, der die ganze Welt beherrschen will“ An einer anderen 
Ztelle sagt Juvenalis, nachdem er auf die uͤnersättlichen Begierden der 
Menschen hingewiesen hat: „Er wird mit einem Sarkophage zufrieden sein, 
venn er in die von den Töpfern ausgestattete Stadt (a ügulis munitau 
aurbem) eingezogen ist“ Beiläufig bemerkt, wird jetzt das Schliemann'sche 
Troja von verschiedenen Seiten als eine solche Stadt (Nekropole) angesehen. 
*x) „Schornstein“ bedeutet eigentlich den flachen Stein. welcher anstatt 
»es Herdes diente D59
	        
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