Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 45, Bd. 4, 1885)

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Mittheilungen über Schulen. 
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die zweite am Freitag, die dritte am Dienstag der nächsten Woche 
und die vierte am Freitag darauf. Diese Auszahlungsweise hat 
den Vortheil, daß von den in einer Werkstelle zusammenarbeitenden 
Leuten stets nur ein Viertel Geld hat. Die Verführung zum 
Trinken, welche dadurch, daß das gesammte Personal auf einmal 
Lohn erhält, außerordentlich begünstigt wird, wird durch diese 
Maßregel erschwert. 
805. 
Die Schüler haben hiernach am ersten Prüfungstage in der 
Zeit von Morgens 8 Uhr bis 12 Uhr die Aufgaben aus der 
Baustatik und Nachmittags an deniselben Tage von 3 bis 5 Uhr 
die Aufgaben aus der Baumaterialienlehre unter entsprechender 
Aussicht zu bearbeiten, 
Am zweiten Prüfungstage bearbeiten dieselben in der Zeit 
von Morgens 8 Uhr bis Abends 8 Uhr unter strenger Klausur 
und in Anwesenheit der nöthigen Zahl von Aufsichtspersonen eine 
Skizze des Bauprogramms in einem bestimmten Maaßstabe und 
fertigen eine Kopie (oder Pause) hiervon an. Nach Ablanf dieser 
Zeit sind die Skizzen an den Vorsitzenden der Prüfungskommission 
einzuliefern und werden von diesem und einer Aufsichtsperson 
unterzeichnet. Die Skizzen werden alsdann in Gegenwart der 
Schüler vom genannten Vorsitzenden versiegelt und einstweilen in 
Verwahrung genommen, die Kopien aber am dritten Prüfungstage 
den Schülern zur weiteren Bearbeitung zurückgestellt. 
86. 
Von dem dritten Prüfungstage an haben die Schüler das 
Programm unter Zugrundelegung ihrer Kopien innerhalb 18 Ar— 
pngagen unter fortgesetzter Aufsicht und Ueberwachung auszu— 
arbeiten. 
Die Arbeitszeit erstreckt sich jedesmal von Morgens 8 Uhr 
bis Mittags 12 Uhr und von 2 Uhr Nachmittags bis Abends 
6 Uhr. Diese Zeit wird den Schülern zur Verfügung gestellt, 
um das Programm nach allen verlangten Richtungen vollständig 
und entsprechend ausarbeiten zu können. 
Während dieser Ausarbeitung ist den einzelnen Mitgliedern 
der Prüfungskommission, besonders den beigezogenen praktischen 
Baugewerksmeistern Gelegenheit geboten, durch Fragestellung aus 
dem Bereiche des vorliegenden Programms sich über die Kenntnisse 
und Befähigung der einzeluen Schüler persönlich nähere Ueber— 
zteuqung 30 verschaffen. 
Treppenstufen aus Eement (Beton). In einigen 
österreichischen Cementfabriken erzeugt man jetzt en gros Treppen— 
stufen aus Cementguß, (Beton) welche eine dem Sandstein sehr 
nahe kommende Festigkeit bieten, während sie etwas leichter sind, 
als die meisten Steinstufen und um die Hälfte billiger kommen. 
Kleine oder schwächer dimensionirte Stufen ordinärer Art, 
die keinen starken Druck auszuhalten haben, werden aus reinem 
Beton (k/, Cement, 2/, Schotter) hergestellt; stärkere, verziert 
(façonirt), druckfrei aus feinerer Betonmasse: (23 Cement, 4/, scharfen 
Kiessand). Eigentliche Treppenstufen, welche Rasten zu tragen 
— 1 e 
haben, werden aus einer Masse, welche — 
enthält, geformt, und erhalten eine Einlage von dünnem Stabeisen 
— (1j qem stark) —; will man die Sicherheit erhöhen, so nimmt 
man pio Stufe 2 — 3 solcher Stabeisen; trotzdem kommen die 
Stufen noch billiger, als Steinstufen, weil die theure Steinmetz— 
arbeit wegfällt und das Stabeisen zwar fehlerfrei sein muß, aber 
gebraucht sein kann; ganz freitragende Treppen sind damit nicht 
rathsam auszuführen, sondern nur armirte; diese Steinimitations— 
treppen sind hier und da etwas theurer, als Holztreppen aber doch 
vollständig feuersicher, was wohl nicht unterschätzt werden darf.*) 
L. TAk 
Mittheilungen über Schulen. 
Baugewerkschulen zu München und Nürnberg. 
Nachstehende Bestimmungen uͤber die Abhaltung von Schluß— 
prufungen, welche an obigen Anstalten eingeführt sind, verdienen 
die Beachtung weiterer Kreise: 
87. 
Welche Hilfsmittel bei der Bearbeitung der Aufgaben benützt 
werden dürfen, bestimmt die Prüfungskommission. Die Benützung 
nicht gestatteter Hilfsmittel zieht strengste Ahndung, nach Um— 
tänden sofortigen Ausschluß vor r Prüfung nach sich. 
Die innerhalb der festgesetzten Frist eingelieferten und sammt 
den obengenannten Skizzen an die Prüfungskommission abgegebenen 
Arheiten werden von dieser eingehend geprüft und zensirt. 
Der Prüfungskommission bleibt es anheimgestellt, aus ihren 
Mitgliedern zur vorbereitenden Prüfung und Würdigung der Ar— 
beiten eine engere Kommission zu bestellen, oder sich zu dem be— 
zeichneten Zwecke in mehrere Sektionen zu theilen. 
89. 
Die endgültige Festsetzung der Zensuren erfolgt in einer 
Sitzung, der Gesammtprüfungskommisssion. Zur Gültigkeit eines 
Beschlusses genügt einfache Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied 
der Kommission ist stimmberechtigt. Die beigezogenen Fachlehrer 
haben zusammen nur eine Stimme abzugeben, welche bei der 
Besammtabstimmung doppelt zu rechnen ist. 
Bei Abgabe des Votums der Fachlehrer entscheidet einfache 
Stimmenmehrheit; im Falle der Stimmengleichheit giebt der Lehrer 
ür das Hochbaufach im obersten Kurs den Stichenischeid 
8 10. 
Den Schülern, welche die Prüfung bestanden haben, wird 
das Schlußprüfungs-Zeugniß der Baugemerkschule gebührenfrei 
ausgefertigt. 
Dasselbe hat außer den nöthigen Notizen über die persön— 
lichen Verhältnisse des Schülers (Familien- und Taufnamen, Ge— 
burtszeit, Geburtsort, Konfession, Heimath, Profession) die näheren 
Angaben über die Dauer des Schulbesuchs, danu über den Fleiß 
und das Verhalten des Schülers während seiner Zugehörigkeit zur 
Schule, sowie den in Worten auszudrückenden Ausspruch über die 
in der Prüfung dargelegten Kenutnisse zu enthalten und schließlich 
ist das Urtheil über dessen Gesammtbefähigung in demselben in 
eines der Prädikate 
81. 
An den Baugewerkschulen zu München und Nüruberg wird 
alljährlich für diejenigen Schüler des obersten Kurses, welche sich 
ein Zeugniß über die vollständige Absolvirung der Anstalt er— 
werben wollen, am Schluß des Semesters vor einer besondere 
Prüfungskommission eine Schlußprüfung abgehalten. 
Zur Theilnahme hieran können mit Meinisterial-Bewilligung 
auch Hospitanten der Anstalt zugelassen werden 
82. 
Die Prüfungskommission wird vom kgl. Staatsministerium 
des Innern für RKirchen- und Schulangelegenheiten ernaunt; in 
dieselbe werden außer deim Vorstande der Baugewerkschule und 
der nöthigen Zahl von Fachlehrern derselben auch ein Staats- 
baubeamter und zwei praktische Baugewerkmeister berufen; den 
Vorsitz fuhrt ein Ministerialkommissär, vder in Stellvertretung 
desselhen der Anstaltsvorstaud 
83. 
Die Prüfung erstreckt sich auf die schriftliche Bearbeitung 
bon zwei Aufgaben aus der Baustatik, zwei Ausgaben aus der 
Banmaterialienlehre und auf die Ausarbeitung eines dem Gebiete 
bes Hochbaufachs entnommenen Programms sammt Plänen und 
Kostenanschlägen, sowie den dazu gehörigen Details und Erläute— 
rungen. 
Bei der Ausarbeitung des Bauprogramms ist die im König— 
reiche Bayern geltende allgemeine Bauordnung zu beachten. Die 
Prüfungsaufgaben und das Programm werden von den bei der 
Prüfnug betheiligten Lehrern der Baugewerkschule unter Zugrunde⸗ 
legung des an der, Anstalt behandelten Lehrstoffs entwoörfen und 
vomekgl. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul— 
angelegenheiten festgesetzt. 
84. 
Zu diesem Zwecke bringt der Vorstand der Baugewerkschule 
alljährlich zur entsprechenden Zeit mehrere Aufgabenentwürfe aus 
den vorbezeichneten Prüfungsgegenstäuden dem'genaunten königl 
Staatsministerium in Vorlage; letzteres wählt hieraus nach Ein— 
pernahme der kal. obersten Baubehörde die Aufgaben aus der 
Banstatik und Baumaäterialienlehre, sowie das Programm und 
übersendet dieselben verschlossen dem Vorsitzenden der Prüfungs— 
kommission, welcher sie am Beginne der betreffenden Prüfung vor 
den betheiligten Schülern eröffüet und deuselben bekannt diebt. 
„sehr gut befähigt“ 
„gut befähigt“ 
genügend befähigt“ 
zusammenzufassen. 
811. 
Die Namen der Schüler, welche die Schlußprüfung bestanden 
haben, werden im Jahresberichte der Anstalt bekaunt gegeben. 
8 12. 
Ueber die Vornahme der Prüfung, die sich hierbei ergebenden 
Vorkommnisse, sowie über die Abstimmung ist ein Protokoll auf— 
zunehmen, welches von allen Mitaliedern der Prüfunaskommission 
zu unferzeichnen ist. 
*). Jede halbwegs gut eingerichtete Cementfabrik ist im Stande, solche 
Stufen, ferner auch Thür—⸗ und Fensterstücke aus Cement zu erzeugen; es ist 
kein tristiger Grund vorhanden, warum ecz nicht häufiger geschieht
	        

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