Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 47, Bd. 6, 1887)

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Eutscheidungen. — Bautechnische Notizen. 
sie zerbröckelten unter den Fingern. Ich möchte daher vor einen 
allgemeinen Verwendung derartiger Ziegel, die nicht vorber auf 
ihre Tragfähigkeit geprüft sind, warnen; unbedenklich aber können 
dieselben zu unbelasteten Mauern bis zu çca. DN0m Vöhe, zur 
Ausmauerung von Ziegelwänden, zu Einfriedigungsmauern ꝛc., 
jedoch immer nur verpuützt, verwendet werden, wo sie bei ge— 
nügend vorhandener Kohlenlösche und bei günstigen Cement— 
Preisen, ein billiges Baumaterial abgeben. Leider war es mir 
nicht möglich, die Versuche weiter fortzusetzen; vielleicht ist ein 
Anderer Alücklicher und vermag günstigere Resultate zu erzielen. 
nisch bestrichene Röbren sollen sich dagegen sebr aut halten, auch unter den 
ingünstigsten Bedingungen. Tas Gleiche behauptet man von einem Gement— 
instrich. Beide Bebauptungen gründen sich auf Beobachtungen, welche 
nebrere Male die Rostlosigkeit ven Eisentheilen, die sich in Mauerwerk ein— 
eschlessen beftanden, constaliren. Ein Beweis der wirklichen Brauchbarkeit 
der Kalkmilchanstriche als Rostschutz ist noch in keiner Weise erbracht und sind 
deswegen dertige Notizen, die spontan in der Presie auitauchen, nur mit 
wrößter Vorsicht auftunebmen 
Lösungsmittel für Gisenrost. Sebr häufig ist es mit großen 
Amötänden verbunden, mitunter sogar unmöglich, von Eisen den Rost durch 
Schleifen zu entfernen. Denselben auf chemischeur Wege zu lösen, ist, wie 
ie Jeitschrift „Stabl und Eisen“ febr richtig bemertt, bisher nicht gelungen. 
Zebr bequem Feichiebt aber die Reinigung sehr stark von Rost angegriffener 
Vegenstände durch Eintauchen in eine ziemlich gesättigte Lösung von Zink— 
hloͤrid. Die Dauer der Einwirkung ist abbängig von der größeren oder 
seringeren Dicke der Rostjchicht, in der Regel genügen 12.5324 Stunden, 
vobei nur zu beachten ist, daß ein zu großer Ueberjchußß an Säure im Bade 
zerbindert wird, weil diese sonst das Eisen selbst angreift. Nachdem die 
Begenstände aus dem Bade genommen sind, müssen fie zuerst mit Wasser 
ind dann mit Ammoniak abgespült und hierauf schnell abgetrocknet werden. 
Sine Einfettung mit Vaseline scheint zur Verbütung neuer Rostbildung 
rützlich zu sein“ Das Ausseben der auf diese Weise behandelten Gegen— 
tfähde aleicht demienigen pvon mattem Silber 
Entscheidungen. 
Ein vierundsechszigiäbriger Maurer erlitt durch einen Betriebs— 
uniall eine mit starker Blutung verbundene Quetichung der Nase, der 
rechten Schulter und Brust. Nach erfolgter Heilung der änßeren Ver— 
lebungen verstarb der Verletzte an einer Luftröhrenentzündung, welche 
nach der Behauptung der binterbliebenen Wittwe eine Folae der Brust— 
Juetichung sein sellte. 
Nach dem Gutachten des behandelnden Arztes und des als Ober— 
zutachter zugezegenen Kreisphpfikus war indessen das von der Wwe. 
besonders hervoergebobene starke Blutspeien des Verletzten auf die Nasen— 
wunde zurückzuiübren und hatte seinen Ursprung nicht in der Lunge; 
auch war weder erbheblicheres Fieber noch Atbemnoth oder ein krank— 
hafter Zustand der Lunge verbanden gewesen. 
Hiernach konnten die Sachverständigen einen Zusammenhang 
zwischen der tödtlichen Luftröbrenentzündung und dem Betriebsunfalle 
nicht feststellen, vielmehr nabbmen dieselben an, daß der Verletzte auch obne 
den voraufgegangenen Betriebsunfall der Krankheit erlegen sein würde. 
Auf Grund dieies Ergebnisses der Ermittelungen hat das Reichs— 
Versicherungsamt unter dem 2. Mai 1887 die Rekursbeschwerde gegen 
die den Entschädigungsanspruch der Wittwe abweisende Entscheidung 
des Schiedsgerichts zurückgewiesen 
Bohrer zur Herstellnug von Löchern im Mauerwerk. Die 
Firma Wischeräpp in Wien bringt einen Bohrer in den Handeh, welcher 
azu dient, um in Mauern kleine Löcher zu bohren, in welche Holzpflöckchen 
ür Haken und Nägeln eingesetzt werden können. Er besteht aus einem 
unden Gußstablstück, dessen Ende röbrenförmig ausgebohrt ist und an der 
Stirnseite ringsum mit dreieckigen Zähnen besetzt ist. Um das Bobrmehl 
iu entfernen, ist ein Kanal angebracht, welcher seitwärts durch den cylindrischen 
Zchaft des Bobrers ausmündet. Das Justrument hat einen energischen, 
edoch concentrischen Augriff, sodaß man in Stein ebensowohl wie auf 
Werputz arbeiten kann, ohne eine Oeftnung zu machen, welche viel größer 
st als der Turchmesser des Instruments. Es ist dies ein Vortheil, denn 
nit den gewöhnlichen meisselartigen Bohrern wird in der Regel die Wirkung 
iines Keils ausgeübt, welcher sewohl den Mauerverputz als auch schwächere 
Steine auseinandertreibt und ein Loch erzeugt, dessen Größe von der zu— 
zihigen Beschaffenbeit der Wand abbänaft 
Auf dem Grundstück seiner Ebefrau batte der Ebemann mit seinem 
Helde das Wobnbaus neu aufgebaut und demselben ein Seitengebäude 
zugefügt. Bald nach Fertigstellung dieser Bauten starb der Mann. Seine 
Erben verlangten ven seiner Wittwe Bezablung der von dem Erblasser 
aufgewendeten Gelder, mußten aber zur Klage schreiten und erlangten 
die Zahlung erst durch telgende gerichtliche Enticheidung: Die von 
dem Erblasser auf dem Gute seiner Frau erbauten Gebäude dienen 
brer Beichaffenheit nach nicht nur für die persönlichen Bedürsnisse 
des Erbauers, sondern auch für die Bedürinisse und Zwecke des Gutes 
und erhöhen weientlich dessen Wertb. Der zur Herstellung dieser 
Baulichkeiten erforderlich gewesene und von dem Erblasser bestrittene 
Aufwand fällt also unter die Kategorie der nützlichen Verwendung, 
welchen der Ebemann zurückfordern kann. Es gilt dies nicht allein 
pen dem neu errichteten Seitengebäude, sondern auch von der Er— 
richtung eines neuen Wobngebäudes an Stelle des älteren. Selbst 
wenn der Erblasser das Seitengebände für seine periönlichen Bedürinisse 
Zenützt hätte, ist dieser zufällige Umstand ohne Einfluß auf die Be— 
rechtigung seiner Erben, den Ersatz des Bauaufwandes zu verlangen, 
weil durch eine zeitweilige Benutzungsweise der Werth und die Nüßlichkeit 
des Gebäudes für das Grundjstück und dessen Bewirthbichaftung nicht 
aufgeheben wird. Ebenso steht dem Erblasser die Vermuthung zur 
Seite, daß er das neue Wohngebäude nicht ohne ausreichenden Grund 
gebaut bat, und daß auch hier der Bauaufwand ein nüßlicher ge— 
wesen ist. Deshalb haben die Erben Ersaß desselben von der Wittwe 
des Erblafssers zu fordern 
Günzberg's Tuschmethode. Im Jahrgange 1881 ist bereits ein 
iusführlicher Bericht über Günzberg's Methode des farbigen Tuschens ge— 
»racht worden, die durch den Erfinder seit jener Zeit noch nach maucher 
Seite bin vervollkommnet worden ist. Die Vorzüge der Methode gewähren 
die Möglichkeit, greße Flächen vollkommen gleichmäßig anzulegen, und zwar 
inter Vermeidung aller Flecken und Ränder, ferner Lichtaussparungen bis 
um kleinsten Punkt binab obne jede Mühe vorzunehmen, das Abschattiren 
under Körper rasch und sicher auszuführen, alle Nnrißlinien nach Vollenduug 
der Zeichnung mit Wasser zu bescitigen und dadurch eine große Zartheit zu 
rzielen, alle Arbeiten dieser Art auszuführen, ohne daß ein Aufspannen des 
zeichenbogens nöthig wäre u. s. w — Unter denjenigen, die die Bedeutung 
der Günzberg'schen Methode, die auf der Zusammensetzung der Farben 
vesentlich berubt, durch Jeugnisse bestätigt baben, seien genannt: Professor 
Winkler und Professer Ewald in Berlin, die Professoren Hetz und Schedlbaur 
un München, H. Kühn in Breslau, Th. Grönberg in Riga, Zeichenlehrer 
Franz am kal. Hauptseminar in Grimma Professor Günzberg, dessen 
Methede in Deutschland patentirt wurde, bat die Anfertigung der Farben 
ind besonderen Zeichenvorkehrungen selbst in die Hand genommen und den 
Verkauf an G. Bormann Nachfl., Berlin, Brüderstr. 39, übertragen. Eben— 
daber ist auch die soeben erschienene dritte Auflage der „Anleitung zum 
Selsstuntferrirbt“ in dieser Metlode zuu beriehen. Morchenbh.ef. Baufluunde. 
Glatte Hände. Es kommt in vielen Berufsständen vor, daß man 
n Rücksicht auf mancherlei Hantirungen im Geschäft, die mit Dingen in 
Berührung bringen, welche gegen Schmutz oder Feuchtigteit der Hände 
mpfindlich sind, genöthigt ist, sich Tags über letztere häufig zu waschen. 
Fine ganz natürliche Folge davon sind, besonders im Winter, zum mindesten 
ehr raube Hände, und als weitere Konsequenz das sogen. Aufspringen der 
Zaut, ja sogar Wundwerden derselben, was sicherlich nicht nur keine An— 
iehmlichkeit ist, sondern auch üble Folgen nach sich zu ziehen vermag, in— 
dem man sich auf diese Weise sehr leicht selbst infiziren kann. Taß diese 
lebelstände, wenn man sich die Hände mit Karbol- oder Sublimatwasser 
väscht, noch eber, leichter und stärker eintreten, ist allbetannt. Ein Arzt, 
— V 
er Hände in der „Zeitschr. f. Ther.“ folgendermaßen: Ich habe dagegen 
ule kosmetischen Mittel versucht, jedoch vergeblich; am meisten nützte mir 
ioch ein nicht zu sparsamer Verbrauch der theuren Mandelkleie, bis ich 
durch Zufall auf folgendes einfache und wohlfeile Mittel kam, welches mich 
ollkommen befriedigt. Das Gebrauchsverfahren ist folgendes: Nachdem die 
jewaschenen Hände gut abgetrocknet sind, werden dieselben innig mit Crème 
releste (Ungnentum emolliens) eingerieben, bierauf wird auf eine Hobl— 
and etwas Seifengeist (Spir. saponatus) aufgegossen, dann die Salbe durch 
egenseitiges Reiben der Hände versfeift und schließlich mit einem trockenen 
dandtuche der fette Schaum einfach abgewischt, womit die ganze, ein paar 
Niunten in Anfspruch nebmende Prozedur abgethan ist. Auf meiner Klinifk 
st diejes Mittel schon mindestens zwei DTezennien in Anwendung, und trotz— 
dem, daß ich dasselbe oft nur einmal im Tage, regelmäßig nach der vor— 
nittägigen klinischen Visite gebrauche, erfreue ich mich stets — sit venia 
/erbo — sehr ichöner, ob ihrer Geschmeidiakeit und natürlichen Färbung 
vwunderfter Hänude 
Hat der Eigenthümer eines Grundstücks wegen einer ihm gegen 
einen Hppothekengläubiger zustebenden Forderung die auf seinem Gruud— 
stück lastende Hrpothek im Wege des Arrestes pfänden lassen, iso ist 
der Hvrothekengläubiger zwar bebindert, die Hypothekenforderung zu 
seinen Händen einzuzieben, wohl aber kann 'er verlangen, daß der 
rundstücks-Eigenthümer die Forderung gegen Ertheilung löschungs— 
fabiger Quittung an die zuständige Hinterlegungsstelle zable. (Urtheil 
des Reichsgerichts. V. Senaf posn 13. April 18857 
Bautechnische Notizen. 
Nostschutz für Ofenröhren. Eiserne Ofenröhren und eiferne 
Schornsteine jollen aim sichersien durch Ueberitreichen mit Kaltmilch vor dem 
Reiten geschützt werden fennen, Lackanitiche sind von jebr zweifelbaftem 
Werth, da der Lack durch die iortwäbrenten Temperaturschwankungen jehr 
bald Rifse brkommt. durch welche das Reuten viigelitet rnne ar' Gfe 
ucdattion: ReMatthey in Berlin. — Verlag von Juhius Engelmann in Berlin. — Drud der „Volks-Zeitung“, Act-Ges in Berlin 
Unter Rerantwortlichkeit des Verlegers.)
	        

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