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Eutscheidungen. — Bautechnische Notizen.
sie zerbröckelten unter den Fingern. Ich möchte daher vor einen
allgemeinen Verwendung derartiger Ziegel, die nicht vorber auf
ihre Tragfähigkeit geprüft sind, warnen; unbedenklich aber können
dieselben zu unbelasteten Mauern bis zu çca. DN0m Vöhe, zur
Ausmauerung von Ziegelwänden, zu Einfriedigungsmauern ꝛc.,
jedoch immer nur verpuützt, verwendet werden, wo sie bei ge—
nügend vorhandener Kohlenlösche und bei günstigen Cement—
Preisen, ein billiges Baumaterial abgeben. Leider war es mir
nicht möglich, die Versuche weiter fortzusetzen; vielleicht ist ein
Anderer Alücklicher und vermag günstigere Resultate zu erzielen.
nisch bestrichene Röbren sollen sich dagegen sebr aut halten, auch unter den
ingünstigsten Bedingungen. Tas Gleiche behauptet man von einem Gement—
instrich. Beide Bebauptungen gründen sich auf Beobachtungen, welche
nebrere Male die Rostlosigkeit ven Eisentheilen, die sich in Mauerwerk ein—
eschlessen beftanden, constaliren. Ein Beweis der wirklichen Brauchbarkeit
der Kalkmilchanstriche als Rostschutz ist noch in keiner Weise erbracht und sind
deswegen dertige Notizen, die spontan in der Presie auitauchen, nur mit
wrößter Vorsicht auftunebmen
Lösungsmittel für Gisenrost. Sebr häufig ist es mit großen
Amötänden verbunden, mitunter sogar unmöglich, von Eisen den Rost durch
Schleifen zu entfernen. Denselben auf chemischeur Wege zu lösen, ist, wie
ie Jeitschrift „Stabl und Eisen“ febr richtig bemertt, bisher nicht gelungen.
Zebr bequem Feichiebt aber die Reinigung sehr stark von Rost angegriffener
Vegenstände durch Eintauchen in eine ziemlich gesättigte Lösung von Zink—
hloͤrid. Die Dauer der Einwirkung ist abbängig von der größeren oder
seringeren Dicke der Rostjchicht, in der Regel genügen 12.5324 Stunden,
vobei nur zu beachten ist, daß ein zu großer Ueberjchußß an Säure im Bade
zerbindert wird, weil diese sonst das Eisen selbst angreift. Nachdem die
Begenstände aus dem Bade genommen sind, müssen fie zuerst mit Wasser
ind dann mit Ammoniak abgespült und hierauf schnell abgetrocknet werden.
Sine Einfettung mit Vaseline scheint zur Verbütung neuer Rostbildung
rützlich zu sein“ Das Ausseben der auf diese Weise behandelten Gegen—
tfähde aleicht demienigen pvon mattem Silber
Entscheidungen.
Ein vierundsechszigiäbriger Maurer erlitt durch einen Betriebs—
uniall eine mit starker Blutung verbundene Quetichung der Nase, der
rechten Schulter und Brust. Nach erfolgter Heilung der änßeren Ver—
lebungen verstarb der Verletzte an einer Luftröhrenentzündung, welche
nach der Behauptung der binterbliebenen Wittwe eine Folae der Brust—
Juetichung sein sellte.
Nach dem Gutachten des behandelnden Arztes und des als Ober—
zutachter zugezegenen Kreisphpfikus war indessen das von der Wwe.
besonders hervoergebobene starke Blutspeien des Verletzten auf die Nasen—
wunde zurückzuiübren und hatte seinen Ursprung nicht in der Lunge;
auch war weder erbheblicheres Fieber noch Atbemnoth oder ein krank—
hafter Zustand der Lunge verbanden gewesen.
Hiernach konnten die Sachverständigen einen Zusammenhang
zwischen der tödtlichen Luftröbrenentzündung und dem Betriebsunfalle
nicht feststellen, vielmehr nabbmen dieselben an, daß der Verletzte auch obne
den voraufgegangenen Betriebsunfall der Krankheit erlegen sein würde.
Auf Grund dieies Ergebnisses der Ermittelungen hat das Reichs—
Versicherungsamt unter dem 2. Mai 1887 die Rekursbeschwerde gegen
die den Entschädigungsanspruch der Wittwe abweisende Entscheidung
des Schiedsgerichts zurückgewiesen
Bohrer zur Herstellnug von Löchern im Mauerwerk. Die
Firma Wischeräpp in Wien bringt einen Bohrer in den Handeh, welcher
azu dient, um in Mauern kleine Löcher zu bohren, in welche Holzpflöckchen
ür Haken und Nägeln eingesetzt werden können. Er besteht aus einem
unden Gußstablstück, dessen Ende röbrenförmig ausgebohrt ist und an der
Stirnseite ringsum mit dreieckigen Zähnen besetzt ist. Um das Bobrmehl
iu entfernen, ist ein Kanal angebracht, welcher seitwärts durch den cylindrischen
Zchaft des Bobrers ausmündet. Das Justrument hat einen energischen,
edoch concentrischen Augriff, sodaß man in Stein ebensowohl wie auf
Werputz arbeiten kann, ohne eine Oeftnung zu machen, welche viel größer
st als der Turchmesser des Instruments. Es ist dies ein Vortheil, denn
nit den gewöhnlichen meisselartigen Bohrern wird in der Regel die Wirkung
iines Keils ausgeübt, welcher sewohl den Mauerverputz als auch schwächere
Steine auseinandertreibt und ein Loch erzeugt, dessen Größe von der zu—
zihigen Beschaffenbeit der Wand abbänaft
Auf dem Grundstück seiner Ebefrau batte der Ebemann mit seinem
Helde das Wobnbaus neu aufgebaut und demselben ein Seitengebäude
zugefügt. Bald nach Fertigstellung dieser Bauten starb der Mann. Seine
Erben verlangten ven seiner Wittwe Bezablung der von dem Erblasser
aufgewendeten Gelder, mußten aber zur Klage schreiten und erlangten
die Zahlung erst durch telgende gerichtliche Enticheidung: Die von
dem Erblasser auf dem Gute seiner Frau erbauten Gebäude dienen
brer Beichaffenheit nach nicht nur für die persönlichen Bedürsnisse
des Erbauers, sondern auch für die Bedürinisse und Zwecke des Gutes
und erhöhen weientlich dessen Wertb. Der zur Herstellung dieser
Baulichkeiten erforderlich gewesene und von dem Erblasser bestrittene
Aufwand fällt also unter die Kategorie der nützlichen Verwendung,
welchen der Ebemann zurückfordern kann. Es gilt dies nicht allein
pen dem neu errichteten Seitengebäude, sondern auch von der Er—
richtung eines neuen Wobngebäudes an Stelle des älteren. Selbst
wenn der Erblasser das Seitengebände für seine periönlichen Bedürinisse
Zenützt hätte, ist dieser zufällige Umstand ohne Einfluß auf die Be—
rechtigung seiner Erben, den Ersatz des Bauaufwandes zu verlangen,
weil durch eine zeitweilige Benutzungsweise der Werth und die Nüßlichkeit
des Gebäudes für das Grundjstück und dessen Bewirthbichaftung nicht
aufgeheben wird. Ebenso steht dem Erblasser die Vermuthung zur
Seite, daß er das neue Wohngebäude nicht ohne ausreichenden Grund
gebaut bat, und daß auch hier der Bauaufwand ein nüßlicher ge—
wesen ist. Deshalb haben die Erben Ersaß desselben von der Wittwe
des Erblafssers zu fordern
Günzberg's Tuschmethode. Im Jahrgange 1881 ist bereits ein
iusführlicher Bericht über Günzberg's Methode des farbigen Tuschens ge—
»racht worden, die durch den Erfinder seit jener Zeit noch nach maucher
Seite bin vervollkommnet worden ist. Die Vorzüge der Methode gewähren
die Möglichkeit, greße Flächen vollkommen gleichmäßig anzulegen, und zwar
inter Vermeidung aller Flecken und Ränder, ferner Lichtaussparungen bis
um kleinsten Punkt binab obne jede Mühe vorzunehmen, das Abschattiren
under Körper rasch und sicher auszuführen, alle Nnrißlinien nach Vollenduug
der Zeichnung mit Wasser zu bescitigen und dadurch eine große Zartheit zu
rzielen, alle Arbeiten dieser Art auszuführen, ohne daß ein Aufspannen des
zeichenbogens nöthig wäre u. s. w — Unter denjenigen, die die Bedeutung
der Günzberg'schen Methode, die auf der Zusammensetzung der Farben
vesentlich berubt, durch Jeugnisse bestätigt baben, seien genannt: Professor
Winkler und Professer Ewald in Berlin, die Professoren Hetz und Schedlbaur
un München, H. Kühn in Breslau, Th. Grönberg in Riga, Zeichenlehrer
Franz am kal. Hauptseminar in Grimma Professor Günzberg, dessen
Methede in Deutschland patentirt wurde, bat die Anfertigung der Farben
ind besonderen Zeichenvorkehrungen selbst in die Hand genommen und den
Verkauf an G. Bormann Nachfl., Berlin, Brüderstr. 39, übertragen. Eben—
daber ist auch die soeben erschienene dritte Auflage der „Anleitung zum
Selsstuntferrirbt“ in dieser Metlode zuu beriehen. Morchenbh.ef. Baufluunde.
Glatte Hände. Es kommt in vielen Berufsständen vor, daß man
n Rücksicht auf mancherlei Hantirungen im Geschäft, die mit Dingen in
Berührung bringen, welche gegen Schmutz oder Feuchtigteit der Hände
mpfindlich sind, genöthigt ist, sich Tags über letztere häufig zu waschen.
Fine ganz natürliche Folge davon sind, besonders im Winter, zum mindesten
ehr raube Hände, und als weitere Konsequenz das sogen. Aufspringen der
Zaut, ja sogar Wundwerden derselben, was sicherlich nicht nur keine An—
iehmlichkeit ist, sondern auch üble Folgen nach sich zu ziehen vermag, in—
dem man sich auf diese Weise sehr leicht selbst infiziren kann. Taß diese
lebelstände, wenn man sich die Hände mit Karbol- oder Sublimatwasser
väscht, noch eber, leichter und stärker eintreten, ist allbetannt. Ein Arzt,
— V
er Hände in der „Zeitschr. f. Ther.“ folgendermaßen: Ich habe dagegen
ule kosmetischen Mittel versucht, jedoch vergeblich; am meisten nützte mir
ioch ein nicht zu sparsamer Verbrauch der theuren Mandelkleie, bis ich
durch Zufall auf folgendes einfache und wohlfeile Mittel kam, welches mich
ollkommen befriedigt. Das Gebrauchsverfahren ist folgendes: Nachdem die
jewaschenen Hände gut abgetrocknet sind, werden dieselben innig mit Crème
releste (Ungnentum emolliens) eingerieben, bierauf wird auf eine Hobl—
and etwas Seifengeist (Spir. saponatus) aufgegossen, dann die Salbe durch
egenseitiges Reiben der Hände versfeift und schließlich mit einem trockenen
dandtuche der fette Schaum einfach abgewischt, womit die ganze, ein paar
Niunten in Anfspruch nebmende Prozedur abgethan ist. Auf meiner Klinifk
st diejes Mittel schon mindestens zwei DTezennien in Anwendung, und trotz—
dem, daß ich dasselbe oft nur einmal im Tage, regelmäßig nach der vor—
nittägigen klinischen Visite gebrauche, erfreue ich mich stets — sit venia
/erbo — sehr ichöner, ob ihrer Geschmeidiakeit und natürlichen Färbung
vwunderfter Hänude
Hat der Eigenthümer eines Grundstücks wegen einer ihm gegen
einen Hppothekengläubiger zustebenden Forderung die auf seinem Gruud—
stück lastende Hrpothek im Wege des Arrestes pfänden lassen, iso ist
der Hvrothekengläubiger zwar bebindert, die Hypothekenforderung zu
seinen Händen einzuzieben, wohl aber kann 'er verlangen, daß der
rundstücks-Eigenthümer die Forderung gegen Ertheilung löschungs—
fabiger Quittung an die zuständige Hinterlegungsstelle zable. (Urtheil
des Reichsgerichts. V. Senaf posn 13. April 18857
Bautechnische Notizen.
Nostschutz für Ofenröhren. Eiserne Ofenröhren und eiferne
Schornsteine jollen aim sichersien durch Ueberitreichen mit Kaltmilch vor dem
Reiten geschützt werden fennen, Lackanitiche sind von jebr zweifelbaftem
Werth, da der Lack durch die iortwäbrenten Temperaturschwankungen jehr
bald Rifse brkommt. durch welche das Reuten viigelitet rnne ar' Gfe
ucdattion: ReMatthey in Berlin. — Verlag von Juhius Engelmann in Berlin. — Drud der „Volks-Zeitung“, Act-Ges in Berlin
Unter Rerantwortlichkeit des Verlegers.)