Mittheilungen aus der Praxis. — Erfindungen.
J Bo.
Genehmigung zu Nebenaunlagen.
Auf bauliche Anlagen, welche als Gebäude nicht anzusehen
sind, finden die Bestimmungen der 88 27 bis einschließlich 34
keine Anwendung.
Es sind jedoch dem Genehmigungsgesuche die jedesmal zur
Verdeutlichung nöthigen Vorlagen beizufügen.
36.
Abbruch nᷣ Gebäuden.
Bei Abbruch von Gebäuden finden die Vorschriften der
88 30 bis einschließlich 32 sinngemäße Anwendung.
Auch mit Abbruchsarbeiten darf nicht begonnen werden,
ohne daß der Polizeibehörde vorgängige schriftliche Anzeige
gemacht ist.
(Schluß folgt.)
Mittheilungen aus der Praxis.
Ueberschreitung des Kostenanschlages bei
Staatsbauten. Auf Veranlassung des Weinisters der öffent
lichen Arbeiten wurde gegen einen bauleitenden Beamten eine
Klage auf Ersatz des der Staatskasse durch die Anschlagsüber—
schreitungen erwachsenen Schadens erhoben, wobei der Fiskus
ein obsiegendes Erkenntniß erstritten hat. Es handelt sich in
dem vorliegenden Falle um den Neubau eines Regierungs- und
Oberpräsidialgebäudes, bei welchem eine Ueberschreitung des
Kostenanschlages um den Betrag von Mek. 23,343 stattgefunden
hatte, in welcher Höhe von der Regierung Ersatzansprüche erhoben
und unter der Behauptung eingeklagt wurden, daß der betreffende
Baumeister in einer Reihe von Fällen, abweichend von den
Kostenanschlägen und Plänen und von den unter Genehmigung
der Regierung mit den Lieferanten geschlossenen Verträgen, fii
den Bau Materialien verwendet habe, welche an sich oder wegen
ihrer Bearbeitung theurer waren als veranschlagt worden. In
den Erkenntnißgründen wird als unzweifelhaft angenommen,
daß der beklagte Baumeister bei gehöriger Aufmerksamkeit
sämmtliche Abweichungen als solche erkennen und sie verhüten
kounte. Da er sie aber nicht vermieden hat, so fällt ihm ein
vertretbares Vergehen zur Last und er muß für den dadurch
entstandenen Schaden aufkommen. Daß die anschlagswidrig
verwendeten Materialien aber nothwendig gewesen, habe der
Beklagte selbst nicht behauptet, der Einwand aber, daß dem
Kläger ein Schaden nicht entstanden, weil der Werth des ganzen
Gebäudes durch die Mehraufwendung erhöht und dadurch jeder
mögliche Schaden abgewendet werde, sei insofern hinfällig, als
sich Niemand einen Luxusbau aufdrängen zu lassen brauche.
Als Dienstgebäude liege in der Verwendung theurer Materialien
auch kein berechenbarer Vortheil, der dadurch erhöhte Werth
sei also für den klägerischen Fiskus nicht maßgebend.
(Otsch. Submiss.⸗Anz.)
Feuerfestes Baumaterial. Das k.ak. österr. Handels
Ministerium macht auf einen Bericht des k. und k. Generalkonsuls
in Liverpool aufmerksam, der die Beschreibung einer von Herrn
Richard Johenson erfundenen Methode enthält, wodurch Gebäude
aus Riegelwerk und anderem leicht entzündbarem Material feuer⸗
fest gemacht werden können. Herr Johnson bedient sich dazu
statt der Holzlatten an Wänden und Decken eines Drahtnetzes.
Dasselbe besteht aus galvanisirtem Eisendraht, der nach der
Herstellung gerollt wird, um ihn steif zu machen. Man befestigt
das Netz nicht unmittelbar an die Balken, sondern bringt dünne
Eisenstreifen, einen halben Zoll breit, durch Stöpsel und in
Zwischenräumen von 6 bis 9 Holl von Balken zu Balken so an,
daß sie auf den Kanten stehen. Auf diesen Streifen wird nun
das Drahtnetz ausgespannt und dann an den Balken befestigt,
von denen es aber immer um die Breite der Streifen absteht.
Daraufhin bewirft man die Wand auf beiden Seiten mit gewöhn—
lichem Mörtel. Sollte das Gebäude eiserne Träger haben, so
müssen auch diese mit galvanisirtem Drahtnetze bedeckt werden.
Es haben nach dieser Methode zu Manchester in Gegenwart der
Delegirten der Kommunalbehörden wiederholte Experimente statt
gefunden, welche als vollkommen gelungen betrachtet werden. Es
wurden nämlich zwei gewöhnliche hölzerne Hütten von je zwei
Stockwerken, und zwar eine mit Holzlatten und die andere mit
Anwendung des besprochenen Netzes aufgebaut, deren Wände
dann beworfen wurden. Bei der Hütte ohne Drahtnetz schlug
das Feuer nach 15 Minuten auf den Seiten heraus, einiq—
Minuten später draug es durch die Decke in den ersten Stock
und nach etwa einer halben Stunde war die gauze Hütte zerstört.
Die zweite Hütte aber, die mit feuerfestem Drahtnetz erbaut
war, widerstand dem Feuer eine halbe Stunde, und als das
Feuer gelöscht wurde, fand man dieselbe kaum beschädigt, ja der
Fußboden des ersten Stockwerkes hatte sich nicht einmal erwärmt.
Man machte nun ein Experiment mit zwei Trägern aus
gehämmertem Eisen, von gleichem Gewichte und Durchschnitte,
ziner mit, der andere ohne feuerfeste Drahtnetze, indem man
elbe der Wirkung eines großen Feuers dreiviertel Stunden lang
aussetzte, und es zeigte sich am Ende, daß der unbeschützte Träger
sich ganz gebogen hatte, der andere indeß in gutem Zustande sich
befand. Laut eines dem k. k. Handelsministerium weiter zu—⸗
gekommenen Berichtes des genannten Generalkonsulats wird jener
Theil des Gebäudes, in welchem bei der heuer in Manchester
auf die Dauer von sechs Monaten stattfindenden internationalen
Ausstellung Bilder und andere Kunstgegenstände exponirt werden,
nach dem System von Richard Johnson hergestellt.
(Wochenschr. des Niederösterr. Gew.-Vereins.)
Erfindungen.
Thürselbstschließer und Kugelführungen für
Thore und Thüren. Ingenieur G. Weickum in Wien hat
ein patentirtes Kugelsystem zur Verminderung der Reibung
ohne Anwendung von Schmiermaterial bekanntlich mit großem
Erfolge schon an den verschiedensten Apparaten in Verwendung
zebracht und bringt nun seit kurzer Zeit dasselbe auch sowohl
als Thürschließer zur Benützung, als auch bei Schubthoren und
Thüren zur Anwendung an Stelle der bis jetzt üblichen Rollen.
Der Thürschließer besteht aus zwei Theilen, einem Ober—
und einem Untertheile; ersterer wird an der Thür und letzterer
nuf den Fußböden, oder zwischen den Kegelbändern an der Thür—
derkleidnng befestigt. Au dem Untertheile befindet sich eine schiefe
Fläche, bestimmt zur Aufnahme einer entsprechenden Anzahl ge—
sührter Kugeln. Letztere werden von einem Ringe eingeschlossen
ind mit einer ausgehöhlten Scheibe verdeckt. Diese Scheibe und
der Führungsring werden mittelst einer Stellschraube mit dem
Untertheile derart verbunden, daß die Drehung im Kreise nach
eder Richtung ermöglicht ist. Die ausgehöhlte Scheibe, welche
die Kugeln überdeckt, besitzt auf ihrer Oberfläche eine Vertiefung,
in welcher das Ende der Stellschraube sitzt, welche an dem Thür—
bande befestigt ist. Bei geschlossener Thür nimmt diese Ver—
tiefung an der Scheibe den ersten Punkt ein. Wird nun die
Thür geöffnet, so beschreibt die Stellschraube einen kleinen Kreis
um den Mittelpunkt der entsprechenden Thürkegel, gleichzeitig
wird das Band mit sammt der Thür um einen betreffenden
Betrag (6 bis 12 Miillimeter) gehoben; sobald nun die Thür
sosgelassen wird, so wirkt das eigene Gewicht derselben und
vird die Thür in Folge der verminderten Reibung sich selbst⸗
hätig schließen, ohne eine weitere Kraft in Anspruch zu nehmen.
Bei normaler Anmontirung des Untertheiles parallel zur ge—
chlossenen Thür wird dieselbe beim vollständigen Oeffneu bis
180 Grad offen stehen bleiben. Es kann dasselbe jedoch auch
rüher erzielt werden, wenn der Untertheil entsprechend gedreht,
hefestigt wird. Diese Thürschließer werden für links- oder rechts⸗
chließende Thüren geliefert. Solche Apparate stehen bereits im
Rathhause der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien und
in anderen öffentlichen Gebäuden in den verschiedensten Größen
für Thüren von 0,2 bis 6 metrischen Centnern in Verwendung.
Die Vortheile bestehen im Wesentlichen darin, daß jede Thür,
welche mit einem Schließer versehen ist, ebenso leicht vollständig
Jeöffnet wird, wie die gewöhnliche, nicht steigende Thür (ohne
Kugeln) und ferner, daß die Thür auch beliebig offen stehen
bleiben kann, wenn dieselbe um circa 180 Grad gedreht wird,
was bei den bisherigen Vorrichtungen nicht der Fall ist. Die
Zonstruktion ist eine äußerst einfache und werden solche Thür⸗
schließer zu dem Preise von fl. 5 bis fl. 18 (10-36 Mk.)
l000 Wien sammt den nöthigen Schrauben geliefert.
Die Kugelführungen für Schubthore und Thüren bieten
den Ersatz der bis jetzt üblich gewesenen Rollen. Das Kugel—
iyftem konnte auf Schubthore und Thüren bis nun keine An—⸗
wendung finden, weil die Entfernung der beiden Kugeln nur
die halbe Thürbreite bei Verschiebung um die ganze Breite der
Thür betragen durfte, was in den äußersten Stellungen eine
dicht genügende Unterstützung und ein Kanten der Thür zur