Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 47, Bd. 6, 1887)

Mittheilungen aus der Praxis. — Erfindungen. 
J Bo. 
Genehmigung zu Nebenaunlagen. 
Auf bauliche Anlagen, welche als Gebäude nicht anzusehen 
sind, finden die Bestimmungen der 88 27 bis einschließlich 34 
keine Anwendung. 
Es sind jedoch dem Genehmigungsgesuche die jedesmal zur 
Verdeutlichung nöthigen Vorlagen beizufügen. 
36. 
Abbruch nᷣ Gebäuden. 
Bei Abbruch von Gebäuden finden die Vorschriften der 
88 30 bis einschließlich 32 sinngemäße Anwendung. 
Auch mit Abbruchsarbeiten darf nicht begonnen werden, 
ohne daß der Polizeibehörde vorgängige schriftliche Anzeige 
gemacht ist. 
(Schluß folgt.) 
Mittheilungen aus der Praxis. 
Ueberschreitung des Kostenanschlages bei 
Staatsbauten. Auf Veranlassung des Weinisters der öffent 
lichen Arbeiten wurde gegen einen bauleitenden Beamten eine 
Klage auf Ersatz des der Staatskasse durch die Anschlagsüber— 
schreitungen erwachsenen Schadens erhoben, wobei der Fiskus 
ein obsiegendes Erkenntniß erstritten hat. Es handelt sich in 
dem vorliegenden Falle um den Neubau eines Regierungs- und 
Oberpräsidialgebäudes, bei welchem eine Ueberschreitung des 
Kostenanschlages um den Betrag von Mek. 23,343 stattgefunden 
hatte, in welcher Höhe von der Regierung Ersatzansprüche erhoben 
und unter der Behauptung eingeklagt wurden, daß der betreffende 
Baumeister in einer Reihe von Fällen, abweichend von den 
Kostenanschlägen und Plänen und von den unter Genehmigung 
der Regierung mit den Lieferanten geschlossenen Verträgen, fii 
den Bau Materialien verwendet habe, welche an sich oder wegen 
ihrer Bearbeitung theurer waren als veranschlagt worden. In 
den Erkenntnißgründen wird als unzweifelhaft angenommen, 
daß der beklagte Baumeister bei gehöriger Aufmerksamkeit 
sämmtliche Abweichungen als solche erkennen und sie verhüten 
kounte. Da er sie aber nicht vermieden hat, so fällt ihm ein 
vertretbares Vergehen zur Last und er muß für den dadurch 
entstandenen Schaden aufkommen. Daß die anschlagswidrig 
verwendeten Materialien aber nothwendig gewesen, habe der 
Beklagte selbst nicht behauptet, der Einwand aber, daß dem 
Kläger ein Schaden nicht entstanden, weil der Werth des ganzen 
Gebäudes durch die Mehraufwendung erhöht und dadurch jeder 
mögliche Schaden abgewendet werde, sei insofern hinfällig, als 
sich Niemand einen Luxusbau aufdrängen zu lassen brauche. 
Als Dienstgebäude liege in der Verwendung theurer Materialien 
auch kein berechenbarer Vortheil, der dadurch erhöhte Werth 
sei also für den klägerischen Fiskus nicht maßgebend. 
(Otsch. Submiss.⸗Anz.) 
Feuerfestes Baumaterial. Das k.ak. österr. Handels 
Ministerium macht auf einen Bericht des k. und k. Generalkonsuls 
in Liverpool aufmerksam, der die Beschreibung einer von Herrn 
Richard Johenson erfundenen Methode enthält, wodurch Gebäude 
aus Riegelwerk und anderem leicht entzündbarem Material feuer⸗ 
fest gemacht werden können. Herr Johnson bedient sich dazu 
statt der Holzlatten an Wänden und Decken eines Drahtnetzes. 
Dasselbe besteht aus galvanisirtem Eisendraht, der nach der 
Herstellung gerollt wird, um ihn steif zu machen. Man befestigt 
das Netz nicht unmittelbar an die Balken, sondern bringt dünne 
Eisenstreifen, einen halben Zoll breit, durch Stöpsel und in 
Zwischenräumen von 6 bis 9 Holl von Balken zu Balken so an, 
daß sie auf den Kanten stehen. Auf diesen Streifen wird nun 
das Drahtnetz ausgespannt und dann an den Balken befestigt, 
von denen es aber immer um die Breite der Streifen absteht. 
Daraufhin bewirft man die Wand auf beiden Seiten mit gewöhn— 
lichem Mörtel. Sollte das Gebäude eiserne Träger haben, so 
müssen auch diese mit galvanisirtem Drahtnetze bedeckt werden. 
Es haben nach dieser Methode zu Manchester in Gegenwart der 
Delegirten der Kommunalbehörden wiederholte Experimente statt 
gefunden, welche als vollkommen gelungen betrachtet werden. Es 
wurden nämlich zwei gewöhnliche hölzerne Hütten von je zwei 
Stockwerken, und zwar eine mit Holzlatten und die andere mit 
Anwendung des besprochenen Netzes aufgebaut, deren Wände 
dann beworfen wurden. Bei der Hütte ohne Drahtnetz schlug 
das Feuer nach 15 Minuten auf den Seiten heraus, einiq— 
Minuten später draug es durch die Decke in den ersten Stock 
und nach etwa einer halben Stunde war die gauze Hütte zerstört. 
Die zweite Hütte aber, die mit feuerfestem Drahtnetz erbaut 
war, widerstand dem Feuer eine halbe Stunde, und als das 
Feuer gelöscht wurde, fand man dieselbe kaum beschädigt, ja der 
Fußboden des ersten Stockwerkes hatte sich nicht einmal erwärmt. 
Man machte nun ein Experiment mit zwei Trägern aus 
gehämmertem Eisen, von gleichem Gewichte und Durchschnitte, 
ziner mit, der andere ohne feuerfeste Drahtnetze, indem man 
elbe der Wirkung eines großen Feuers dreiviertel Stunden lang 
aussetzte, und es zeigte sich am Ende, daß der unbeschützte Träger 
sich ganz gebogen hatte, der andere indeß in gutem Zustande sich 
befand. Laut eines dem k. k. Handelsministerium weiter zu—⸗ 
gekommenen Berichtes des genannten Generalkonsulats wird jener 
Theil des Gebäudes, in welchem bei der heuer in Manchester 
auf die Dauer von sechs Monaten stattfindenden internationalen 
Ausstellung Bilder und andere Kunstgegenstände exponirt werden, 
nach dem System von Richard Johnson hergestellt. 
(Wochenschr. des Niederösterr. Gew.-Vereins.) 
Erfindungen. 
Thürselbstschließer und Kugelführungen für 
Thore und Thüren. Ingenieur G. Weickum in Wien hat 
ein patentirtes Kugelsystem zur Verminderung der Reibung 
ohne Anwendung von Schmiermaterial bekanntlich mit großem 
Erfolge schon an den verschiedensten Apparaten in Verwendung 
zebracht und bringt nun seit kurzer Zeit dasselbe auch sowohl 
als Thürschließer zur Benützung, als auch bei Schubthoren und 
Thüren zur Anwendung an Stelle der bis jetzt üblichen Rollen. 
Der Thürschließer besteht aus zwei Theilen, einem Ober— 
und einem Untertheile; ersterer wird an der Thür und letzterer 
nuf den Fußböden, oder zwischen den Kegelbändern an der Thür— 
derkleidnng befestigt. Au dem Untertheile befindet sich eine schiefe 
Fläche, bestimmt zur Aufnahme einer entsprechenden Anzahl ge— 
sührter Kugeln. Letztere werden von einem Ringe eingeschlossen 
ind mit einer ausgehöhlten Scheibe verdeckt. Diese Scheibe und 
der Führungsring werden mittelst einer Stellschraube mit dem 
Untertheile derart verbunden, daß die Drehung im Kreise nach 
eder Richtung ermöglicht ist. Die ausgehöhlte Scheibe, welche 
die Kugeln überdeckt, besitzt auf ihrer Oberfläche eine Vertiefung, 
in welcher das Ende der Stellschraube sitzt, welche an dem Thür— 
bande befestigt ist. Bei geschlossener Thür nimmt diese Ver— 
tiefung an der Scheibe den ersten Punkt ein. Wird nun die 
Thür geöffnet, so beschreibt die Stellschraube einen kleinen Kreis 
um den Mittelpunkt der entsprechenden Thürkegel, gleichzeitig 
wird das Band mit sammt der Thür um einen betreffenden 
Betrag (6 bis 12 Miillimeter) gehoben; sobald nun die Thür 
sosgelassen wird, so wirkt das eigene Gewicht derselben und 
vird die Thür in Folge der verminderten Reibung sich selbst⸗ 
hätig schließen, ohne eine weitere Kraft in Anspruch zu nehmen. 
Bei normaler Anmontirung des Untertheiles parallel zur ge— 
chlossenen Thür wird dieselbe beim vollständigen Oeffneu bis 
180 Grad offen stehen bleiben. Es kann dasselbe jedoch auch 
rüher erzielt werden, wenn der Untertheil entsprechend gedreht, 
hefestigt wird. Diese Thürschließer werden für links- oder rechts⸗ 
chließende Thüren geliefert. Solche Apparate stehen bereits im 
Rathhause der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien und 
in anderen öffentlichen Gebäuden in den verschiedensten Größen 
für Thüren von 0,2 bis 6 metrischen Centnern in Verwendung. 
Die Vortheile bestehen im Wesentlichen darin, daß jede Thür, 
welche mit einem Schließer versehen ist, ebenso leicht vollständig 
Jeöffnet wird, wie die gewöhnliche, nicht steigende Thür (ohne 
Kugeln) und ferner, daß die Thür auch beliebig offen stehen 
bleiben kann, wenn dieselbe um circa 180 Grad gedreht wird, 
was bei den bisherigen Vorrichtungen nicht der Fall ist. Die 
Zonstruktion ist eine äußerst einfache und werden solche Thür⸗ 
schließer zu dem Preise von fl. 5 bis fl. 18 (10-36 Mk.) 
l000 Wien sammt den nöthigen Schrauben geliefert. 
Die Kugelführungen für Schubthore und Thüren bieten 
den Ersatz der bis jetzt üblich gewesenen Rollen. Das Kugel— 
iyftem konnte auf Schubthore und Thüren bis nun keine An—⸗ 
wendung finden, weil die Entfernung der beiden Kugeln nur 
die halbe Thürbreite bei Verschiebung um die ganze Breite der 
Thür betragen durfte, was in den äußersten Stellungen eine 
dicht genügende Unterstützung und ein Kanten der Thür zur
	        

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