Mittheiluugen aus der Praxis.
werbefreibeit, wefür man den Ansdruck der „wilden, zügel—
osen“ Konkurrenz wählt.
Aebnlich wie vor drei Jahren der „Verband deutscher Archi⸗
ekten und Ingenieure“ für die Prütungen der Staatsdienst—
Aipiranten, aber zum Theil im Interesse der studirenden Jugend
jelbst, die Erböhung der OQualitätsansprüche vorgeschlagen hat,
'o soll dasselbe gegenüber dem baugewerklichen Nachwuchs ver—
sucht werden, aber im Interesse der Petenten, welche davon die
Erlangung eines bhöberen und sicheren Verdienstes erwarten.
Diese Erwartung erscheint aber aus mehreren Gründen als
ütopisch. Einmal ist es ein Irrthum, wenn die Petenten
Jlauben, daß früher, zur Zeit des Prüfungszwangs, die Bau—
jewerke nicht über Konkurrenz zu klagen gehabt hätten. Die
Beschwerden hierüber aus früheren Jahrhunderten von Justus
Möͤser, Sebast. Brant u. a. sind ja bekannt. Geklagt ist über
die „Uebersetzung des Gewerbs“ schon vor der Abschaffung der
Prüfung worden und geklagt wird auch nach deren Wieder—
inführung werden, gewiß nicht weniger, als heute auch. Nicht
ninder ist zu übersehen, daß das neue Inslitut der Prüfung
vohl der hentigen Generation kaum zu gute kommen dürfte.
Der Zwang kann nämlich doch nur gegenüber den Gesellen,
velche sich noch nicht niedergelafsen haben, und nicht, etwa in
rückwirkender Kraft, auf die schon selbstständigen Pfuscher an—
gewendet werden. Ferner sind die Innungsmeister, auch nach
abgelegter Prüfung, gewiß nicht weniger „futterneidig,“ als vor—
her; wer mit dem Submissionswesen zu thun hat, wird sich
darüber keinen Illusionen hingeben. Sodann ist es nicht die
»ermehrte Konkurrenz der angeblichen Pfuscher, welche das Hand—
werk in die Enge getrieben hat, sondern es ist einerseits der
Rückgang der Kleinstädte und des dortigen Verdienstes infolge
der mit ihrer Erschließung durch die Eisenbahn verstärkten An—
iehungskraft der benachbarten Großstädte, anderseits die Ueber—
egenheit des kapilalistischen Großbetriebt, gegen die namentlich
n den Großstädten der kleinere Mann nicht aufkommen kann.
Letzteres kann man, wie im allgemeinen beim Kleingewerbe, so
»esonders auch bei den Baugewerken, innerhalb welcher der Bau—
neister mehr die Stellung eines kaufmänrvisschen Grofenntornebmers
»innimmt, täglich beobachten.
Wir berühren damit eine in der Motivirung des fraglichen
Antrags liegende Unklarheit über die Scheidung, welche sich in
den Baugewerken vollzogen hat. Wie in andern Gewerben, so
zat sich auch hier eine Klasse von Großunternehmern heraus—
jebildet, welche nicht auf Bestellung, sendern als kaufmännische
Spekulanten arbeiten und damit den Kleinbetrieb, also auch
dem kleingewerblichen Prüfungszwang, entwachsen sind. So
venig in anderen Gewerben ein Fabrikant der Meisterprüfung
anterworfen werden könnte, so wenig geht dies für den ka—
vitalistischen Großbetrieb der Baumeister an. Die Prüfung
ann sich nur auf die streng handrerksmäßlg arbeitenden Maurer—
und Zimmerwerkmeister erstrecken, also den Hauvtfaktor der ver—
stärkten Konkurrenz gar nicht treffen.
Demnach ist schon wegen des begrifflich mit ihr gegebenen
Kreises der Prüfungspflichtigen die obligatorische Meisterprüfung
nicht im Stande, die Konkurrenz in der erwarteten Weise ein—
zudämmen. Aus dem gleichen Grunde vermag sie aber auch
den andern, präventiven Effekt nicht zu erfüllen. Die zweite
Unklarheit nämlich, an der die Motivirung leidet, besteht darin,
daß sie voraussetzt, die erhöhte Konkurrenz und die erhöhte
Hefahr, welche man mit einent Schlage treffen will, lägen anf
der gleichen Linie. Thatsächlich dagegen ruht die technische
Veranwortlichkeit auf einer ganz anderen Berufsklasse, nämlich
zei dem Gesellenstand, der mit der Konkurrenz der selbstständigen
Meister nichts zu thun hat.
Der Baumeister ist in erster Linie Architekt und kauf—
nännijcher Unternebmer, nur ab und zu auf der Banstelle an—
vesend; die technische Verantwortlichkeit liegt beim Gesellen,
»rim Palier; läßt sich der letztere prüfen, um Meister zu werden,
o schüttelt er damit die technische Verantwortlichkeit von sich ab.
Also auch ihren anderen, Hauptzweck kann die Meisterprüfung
chen vermöge des begrifflich mit ihr gegebenen Kreises der
Prüfungspflichtigen nicht erfüllen, da sie die verantwortlichen
Hefellen gar nicht ergreift und desbalb eine höhere Gewähr
gegen den Einsturz von Neubauten nicht schafft. Demnach geht
»ie Motivirung in ihren beiden Hauptpunkten von thatsäd lich
inrichtigen Vorgussetzungen aus: damit ist alber bewiesen. das
der Antrag in der Luft steht, daß er in subjektiver Beziehung,
nit Rücksicht auf den für den Prüfungszwang offenstehenden
Freis der Angehörigen des Baugewerbes, unter einem wesentlichen
Maugel an iogischer Folgerichtigkeit und an ungenügender Sub—
tanzirung leidet.
1Schluß folat.)
Mittheilungen aus der Praxis.
Wärmeschutz- Bekleidung mit Sicherheits—
ippen. Von H. R.Knoch in Altchemnitz bei Chemniß Sachsen).
Im den vielfachen Anforderungen, welche in Bezug auf Bekleidung
chwieriger Objekte, z. B. von Lokomotiven, Lokomobilen, Dampf—⸗
pritzen, Kochapparaten, Heiz- und Fenerungsanlagen,
Feuͤeressen, sowie wegen Jsohirung von Wohn- und
Fdabrikräumen, Laboratorien, Eis- und Fleischmagazinen ꝛc.
ortgesetzt an genannte Firma gestellt werden, in geeignetster
Veise zu entsprechen, hat H. RKnoch ein einfaches, durchaus
raktisches Bekleidungsverfahren ermittelt, welches die Anbringung
der an sich leicht auftragbaren Trockenmasse an genannte Körper
ruch unter ungünstigsten Verhältnissen durch jeden Arbeiter er—
nöglicht und die langjährige Haltbarbeit der Bekleidung,ü voll—
tändig verbürgt. Der in dem Isolirungsvberfahren begründete
dortschritt liegt vornehmlich im Interesse der Industrie und
,olkswirthschaft, indem dadurch die bisher für unmöglich gehaltenen
nannigfachen Isolirungen von Wärme und Kälte bequeme und
innreiche Ausführung erlangen.
Es kann nicht genug hervorgehoben werden, daß für den
Nutzeffekt einer Waͤrmeschutzbekleidung nicht allein das hohe
Isolationsvermögen derselben, sondern auch deren unbedingte
ind unbegrenzte Haltbarkeit eine hervorragende Rolle spielt, was
ielseitig noch unterschätzt wird. Während z. B. Kieselguhr—
Korkmehl-Kompositionen u. a. m. unter dem beständigen Einfluß
»er hohen Dampfhitze nach und nach ihre Konsistenz verlieren
und daun abbröckeln, behält die Trockenmasse ihre Härte und
Slastizität jahrelang. Die danerhafte Festigkeit der Masse wird
bedingt durch die eigenartige Zusammensetzung gediegener und
ehr werthvoller Bindemittel.
Die außergewöhnlichen Vortheile, wodurch sich die Trocken—
nasse bei ihrer Anwendung von den übrigen Schutzmassen in
jervorragender Weise auszeichnet, sind folgende:
1. Die in feinfaserigem Zustande befindliche Masse kann
von jedem Arbeiter nach einfacher Gebrauchsanweisung
leicht aufgetragen werden und kommen dadurch die bei
anderen Compositionen entstehenden hohen Montagekosten
in Wagfall.
Die bedeutenden Frachtspesen, welche feuchte, ca. 70 pCt.
Wasser enthaltende Massen verursachen, werden bei Bezug
dieser Trockenmasse erspart. Dieselbe eignet sich daher
auch vorzüglich für den Export und kann gleichzeitig mit
Dampikesseln, Dampfmaschinen, Kochern ꝛc. bezogen
werden unter Vermeidung aller Transportkosten.
Die Masse haftet auf heißen und kalten Metallflächen
gleich schnell und fest und wird demnach nicht nur zur
Bekleidung von Dampf- und Heißwasserbehältern, sondern
auch zur Umhüllung von Kaltwasserleitungen und Re—
jervoirs, Gas- und Ammoniakröhren ꝛc. zum Schutz gegen
Finfrieren mit bestem Erfolg angewendet, wodurch einem
eit langer Zeit fühlbar gewordenen Uebelstande ah
Jeholfen wird.
Die trockene Masse läßt sich jahrelang aufbewahren und
st nicht, wie die feuchten, durch Einwirkung von Wärme
uind Kälte dem Verderben ausgesetzt.
In solchen Fällen, wo es nothwendig wird, die Masse
oom Metall loszulösen, kann dieselbe nach jeder Zeit—
dauer, frisch zubereitet, ohne jeglichen Zusatz von In—
gredienzien wieder verwendet werden, was bei anderen
Massen nicht möglich ist.
Aus der Masse lassen sich nach Formen die verschieden—
artigsten Façonstücke herstellen, die als abzunehmende und
vieder anlegbare Bekleidung dienen können.
Fin im Metlall entstehendes Leck macht sich durch Feucht—
verden der darüber befindlichen Bekleidung sofort bemerkbar.
Die Masse ist unverbrennlich, bez. weder Feuer fangend
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