Erfinduugen. — Entscheidungen. — Bautechnische Notizen
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Kapitel in die Unterrichtspläne der technischen Lehranstalten eingefügt und
wird auch z. B. an den Breslauer technischen Fachschulen eifrig gepflegt.
Die zunehmende Bedeutung des Gegenstandes hatte zur Folge, daß
auf der vorjährigen Jubiläums-Gewerbe-Ausstellung zu Wien eine
besondere große Gruppe von „Arbeiter-Wohlfahrts-Einrichtungen“
errichtet war und denselben humanitären Zwecken dient auch die dies—
jährige großartige „Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallver—
hütung“ in Berlin. Offenbar ist diese Ausstellung in den technischen
und gewerblichen Kreisen eines der wichtigsten Ereignisse, dem nicht
nur unser Vaterland, sondern auch das Ausland seine ganze Auf—
merksamkeit, besonders durch Entsendung von sachkundigen Bericht—
erstattern, zuwendet. Es sind daher auch von der Oberreolschule und
den technischen Fachschulen zu Breslau auf Antrag des Herrn Di—
rektor Dr. Fiedler, welcher bereits zu Pfingsten d. I. die Ausstellung
besucht hat, vier Lehrer auf Staatskosten auf die Berliner Ausstellung
entsendet worden, und zwar die Herren Baumeister Professor v. Arnim,
Ingenieur Oberlehrer Kleinstüber, Ingenieur Kosch und Ingenieur
Adomeit, um die gesammelten Kenntnisse und Erfahrungen im Inte—
resse unserer technischen Lehranstalten zu verwerthen. Die 22 Gruppen
der Ausstellung bieten ein umfangreiches Material des Studiums,
dessen Ausbeute für das technische Unterrichtswesen im Dienste der
Unfallverhütung recht ergiebig sein dürfte,
schäften nach preußischem Landrecht (&ô 128 folg. Theil J Titel 11)
der Fall sein, wenn durch Ueberlieferung der Waare an den Fracht-
ührer die Uebergabe, aber nicht die Ablieferung erfelgt. We'entlich
ist für die Ablieferuug, daß der Verkäufer sich der Waare entäußert,
die Gewahrsam aufgiebt, mag dadurch der Käufer gleichzeitig die Ge.
wahrsam erlangen, oder nicht. Wesentlich ist ferner, daßz der Käuifer
durch die Ablieferung die thatsächliche Möglichkeit erlangt, durch streng
einseitigen Akt sich sefeort die Gewahrsam der Waare zu verschafen
ind dieselbe zu untersuchen und darüber thatfächlich zu verfügen. Es
genügt daher nicht zur Ablieferung eine abgelehnte, wenngleich reale
Traditions-Offerte, wenn der WVerkäufer sich bei der Ablebhnung be—
uhigt und nicht weiter zur Entäußerung der Gewahrsam vorichreitet.
Die Erklärung des Käufers, die Abnahine zu verweigern, ist für den
Begriff der Ablieferung unerheblich, weil die letztere ledialich ein ein—
seitsger Akt des Verkäufers ist.
Bautechnische Notizen.
EisenQuaderbauten. Wäbrend es irüber üblich war, eiserne
Häuser im Sinne hölzerner, mit Brettern bekleideter Bauten derart ber—
zustellen, daß das Holzgerüst durch eine Eisenkonstruktion, die Bretter Be
kleidung durch eine solche von Wellblech-Tafeln ersetzt wurde, liegt dem
neuen System der Gedanke zu Grunde, das eiserne Haus in der Weise
eines Quadersteinbaues derart zu konstruiren, daß an Stelle der Steiu—
juader hohle Käften von Eisenblech verwendet werden. Es wird jedech
nicht eigentlich mit fertigen Blechtästen gebaut, sondern es sind nur die aus
gepreßten, an den Kanten rechtwinklig umgebogenen Blechen bestebenden
Vorder- und Hinterfeiten dieser Kästen, die — fabriksmäßig bergestellt —
zewissermaaßen als Rohmaterial der bezüglichen Bauten dienen.“ Je zwei
dieser Bleche werden durch Quereisen von der Länge der beabsichtigten
Wandstärke zu einem seitlich offienen Kasten verbunden. Ihre Zusammen-
etzung zu einer Wand erfolgt derart, daß an Stelle der wagrechten Fugen
chichten durchgebende Blechstreifen eingeschaltet werden, während an Stelle
der senkrechten Fugen kleine, der Kastenhöbe entsprechende T.Eisen Ver—
wendung finden. Mittelst der umgebogenen Ränder werden die einzelnen
Kästen mit diesen Zwischengliedern, bezw. unter sich fest verschraubt. Durch
diese durchgebenden Duerverbindungen wird dem Ganzen eine solche Festig—
keit verliehen, daß es einer besonderen tragenden Konstruktion für die Wände
nicht weiter bedarf. Ebenso kann, insofern nicht andere Rücksichten dies be
dingen, die Herstellung eines gemauerten Fundamentes für sie entbebrt
werden, was bei Bauten in tropijschen Gegenden, wo Manrer nicht immer
zur Verfügung stehen, von Wichtigkeit ist. Als Grundlage wird ein aus
IJeEisen gebildeter deppelter Rabmen auf dem entiprechend geebneten Boden
verlegt. Aehnliche Rahmen bilden den oberen Abschluß der Wände, be
ziehungsweise (bei mehrgeschossigen Bauten) der verschiedenen Stockwerke
und dienen zur Aufnabme der aus eisernen Trägern mit Blechfüllungen ge—
bildeten Decken, beziehungsweise des Dachwerks. Letzteres wird aus entsprechend
ibereinander greifenden, längs der senkrechten Fugen durch sparrenartige
Bandeisen verbundene Blechfüllungen zusammengejetzt und bedarf bei Tiefen
uinter 7em keines besonderen Gerüstes. Die Einzelheiten dieser Koustruktien,
benso die Anordnung der Thür- und Fenster-Oeffnungen und der aus
tärkerem Blech gefertigten Kamine und Rauchröbren sind nicht genügend
rfargestellt, doch bedarf es keines Nachweises, daß sie sich aus dem Grund—
jedanken des Systems leicht lösen laffen Zum Schutze gegen Rost, der in
dem feuchten Tropenklima ein besonders gefährlicher Feind der Eisen—
konstruktionen ist, werden sämmtliche Eisentbeile verzinkt, Thüren und Fuß—
döden werden in der Regel aus Holz hergestellt; doch läßt sich für letztere
anch ein Plattenbelag oder Estrich auwenden. Die Erscheinung der be—
züglichen Bauten, denen durch entsprechende Pressung der Blechtaieln auch
ein gewisser Schmuck gegeben werden kann, soll eine durchaus geifällige sein.
A
— sehr häufig ohne Hilfe sachverständiger eigentlicher Handwerker — auf—
gestellt werden sollen und daher vorber bis zur kleinsten Einzelbeit fertig ver
bereitet werden müssen, nur die einfachsten Auorduungen verwenden. Toch find
auch schon größere und anspruchsvollere Bauten: Kirchen, Krankenbäuser,
Babnhöfe u. s. w. nach diesem Sostem zur Ausführung gelangt. Als Haupt-
vorzug des letzteren wird für die Anwendung in tropischen Gegenden der
Schußz gegen plötzliche Temperatur-Ausgleichungen gerühmt, der sich aus
dem Vorhandensein eines Hobhlraumes zwischen der äußeren und inneren
Wand ergiebt — namentlich, wenn durch entsprechende Oeffnungen für die
nöthige, durch die vorhandenen Temperatur-Unterschiede an sich begünstigte
»uftbewegung innerbalb jenes Hoblraumes gesorgt wird. Solche von dem
elgischen Hüttenwerke Forges d'Niseaus bei Charleroi eingeführte Bauten
ind für den Kongostaat, Südamerika und Holländisch-Indien schon viel—
tach in Anwendung.
Ein dauerhafter neuer Mauerputz. Dem Architekten Straub
in Syrakus ist ein besonderer Mauerputz patentirt werden. Tas, Material
vird aus Sägespänen, Zement, Salz und Schwefelsäure zubereitet. Die
inzelnen Bestaͤndtheile werden getrennt an den Ort der Verwendung ge—
»racht, in bestimmten Mengen gemischt und auf das Mauerwerk auigetragen
Die Erhärtung an der Luft erfolgt alsdann verbältnißmäßig rasch und der
Putz zeigt eine glatte, saubere und dabei sebr wetterbeständige Oberfläche
Fortwährend fenchtes Kopirpapier. Ein jederzeit zum Ge
zrauch fertiges feuchtes Kopirpapier bereitet man mittelft einer Auflesung
on Eblormagnesium in Wafser, welches mit einem Pinsel auf das Kopir
»apier aufgetragen wird. Auf diese Weise präparirte Blätter bleiben, wenn
ie aufeinanderliegen, nicht zusammenhängend wie solche, welche mit Gly—
erin-Mischungen verseben fsind.
Er
ngen.
Ein neuer Dichtungsring.
Wie wir hören, wurde jüngst ein neuer Dichtungsring zum
Patent angemeldet, welcher berufen sein dürfte, den weitgehendsten
Anforderungen zu entsprechen.
Es ist bierbei eine zweckmäßige Verbindung der beiden bewährtesten
Dichtungsmaterialien — Kupfer und Asbest — dadurch erreicht, daß
gedrehte Asbestschnur in einen aus weichem Kupferblech hergestellten,
nach innen geschlossenen Ring mit offener Randrille gelegt wird.
Die Asbestschnur ist derart angebracht, daß sie nicht naß werden
kann und andrerseits von unbegrenzter Dauerhaftigkeit ist.
Die Ringe haben somit den Vortheil, daß bei deren Verwendung
die so lästigen Betriebsstörungen vermieden bleiben, und daß sie selbst
nach mehrmaligem Gebrauch immer wieder eingesetzt werden können.
Die Lieferung erfolgt in jeder beliebigen Weite, so daß nur die
Unterhaltung eines kleinen Vorraths der benöthigten Größen erforderlich
ift, um im Bedarfsfall eine neue Dichtung ohne iest“ n⸗
sofort einsetzen zu können.
Die Preise der Ringe stellen sich verhältnißmäßig sehr billig und
es ist noch hervorzuheben, daß bei diesem Dichtungsmaterial weder
Abfaͤlle noch Zeitversäumnisse entstehen, wie dies z. B. bei Asbest-
oder Bleitafeln so häufig zutrifft.
Der kupferne, nur nach außen offene Ring, der sich aber beim
Gebrauch von selbst schließt, kann auch als zweckmäßigste Schutz—
Amhüllung für Gummiringe u. s. w. dienen.
Wenn die Ringe anstatt mit offener Rille vollständig geschlossen
gewünscht werden, so kann diesem Verlangen Rechnung getragen
werden. Die letztere Art ist bereits bekannt und hat sich sehr gut
oewährt.
Der ausschließliche Verkauf, sowie die Patentverwerthung dieser
neuen, eben beschriebenen Dichtungsringe für das In- und Ausland
ist der Firma Paul Lechler in Stuttgart (mit gleichlautender
Filiale in Hambuͤrg) übertragen, welche auf Wunsch den Interessenten
mit jeder neueren Auskunft dienen wird.
Angesichts der Thatsache, daß hinsichtlich zweckmäßiger Dichtungs—
materialien noch berechtigte Wünsche bestehen, glauben wir durch die
Veröffentlichung des Vorstehenden manchem unserer Leser dienlich ge—
wesen zu sein. — g.
Entscheidungen.
Was unter „Ablieferung“ in Artikel 347 des Handels-Gesetz
buches zu verstehen ist, sei auf Grund der Rechtsprechung des Reichs—
gerichts nachstehend angegeben: Die Ablieferung ist nicht gleichbedeutend
mit der Uebergabe, vielmehr wesentlich davon verschieden. Sie ent—
hält kein Rechtsgeschäft, sondern einen thatsächlichen Hergang, eine
einseitige Handlung des Verkäufers; sie kann mit der lUebergabe zu—
sammenfallen, unter Mitwirkung des Käufers erfolgen; dies wird auch
in den meisten Fällen geschehen; aber wesentlich ist eine solche Mit—
wirkung des Käufers durchaus nicht. Wenn bei der Ablieferung eint
Mitwirkung des Käufers vorkommt, so kommt dech nur die Thätig—
keit des Verkäufers dabei in Betracht. Es würde z. B. eine Ab—
lieferung enthalten können, wenn der Verkäufer ohne Mitwirkung des
Käufers die Waare in einem Lagerraum des Käufers niederlegt und
den Käufer davon benachrichtigt. Die Ablieferung kann auch zeitlich
von der Nebergabe getrennt sein; sie kann der Uebergabe vorhergehen
oder auch nachfolgen; das Letztere wird namentlich bei Distanz-Ge—