Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)

Erfinduugen. — Entscheidungen. — Bautechnische Notizen 
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Kapitel in die Unterrichtspläne der technischen Lehranstalten eingefügt und 
wird auch z. B. an den Breslauer technischen Fachschulen eifrig gepflegt. 
Die zunehmende Bedeutung des Gegenstandes hatte zur Folge, daß 
auf der vorjährigen Jubiläums-Gewerbe-Ausstellung zu Wien eine 
besondere große Gruppe von „Arbeiter-Wohlfahrts-Einrichtungen“ 
errichtet war und denselben humanitären Zwecken dient auch die dies— 
jährige großartige „Deutsche Allgemeine Ausstellung für Unfallver— 
hütung“ in Berlin. Offenbar ist diese Ausstellung in den technischen 
und gewerblichen Kreisen eines der wichtigsten Ereignisse, dem nicht 
nur unser Vaterland, sondern auch das Ausland seine ganze Auf— 
merksamkeit, besonders durch Entsendung von sachkundigen Bericht— 
erstattern, zuwendet. Es sind daher auch von der Oberreolschule und 
den technischen Fachschulen zu Breslau auf Antrag des Herrn Di— 
rektor Dr. Fiedler, welcher bereits zu Pfingsten d. I. die Ausstellung 
besucht hat, vier Lehrer auf Staatskosten auf die Berliner Ausstellung 
entsendet worden, und zwar die Herren Baumeister Professor v. Arnim, 
Ingenieur Oberlehrer Kleinstüber, Ingenieur Kosch und Ingenieur 
Adomeit, um die gesammelten Kenntnisse und Erfahrungen im Inte— 
resse unserer technischen Lehranstalten zu verwerthen. Die 22 Gruppen 
der Ausstellung bieten ein umfangreiches Material des Studiums, 
dessen Ausbeute für das technische Unterrichtswesen im Dienste der 
Unfallverhütung recht ergiebig sein dürfte, 
schäften nach preußischem Landrecht (&ô 128 folg. Theil J Titel 11) 
der Fall sein, wenn durch Ueberlieferung der Waare an den Fracht- 
ührer die Uebergabe, aber nicht die Ablieferung erfelgt. We'entlich 
ist für die Ablieferuug, daß der Verkäufer sich der Waare entäußert, 
die Gewahrsam aufgiebt, mag dadurch der Käufer gleichzeitig die Ge. 
wahrsam erlangen, oder nicht. Wesentlich ist ferner, daßz der Käuifer 
durch die Ablieferung die thatsächliche Möglichkeit erlangt, durch streng 
einseitigen Akt sich sefeort die Gewahrsam der Waare zu verschafen 
ind dieselbe zu untersuchen und darüber thatfächlich zu verfügen. Es 
genügt daher nicht zur Ablieferung eine abgelehnte, wenngleich reale 
Traditions-Offerte, wenn der WVerkäufer sich bei der Ablebhnung be— 
uhigt und nicht weiter zur Entäußerung der Gewahrsam vorichreitet. 
Die Erklärung des Käufers, die Abnahine zu verweigern, ist für den 
Begriff der Ablieferung unerheblich, weil die letztere ledialich ein ein— 
seitsger Akt des Verkäufers ist. 
Bautechnische Notizen. 
EisenQuaderbauten. Wäbrend es irüber üblich war, eiserne 
Häuser im Sinne hölzerner, mit Brettern bekleideter Bauten derart ber— 
zustellen, daß das Holzgerüst durch eine Eisenkonstruktion, die Bretter Be 
kleidung durch eine solche von Wellblech-Tafeln ersetzt wurde, liegt dem 
neuen System der Gedanke zu Grunde, das eiserne Haus in der Weise 
eines Quadersteinbaues derart zu konstruiren, daß an Stelle der Steiu— 
juader hohle Käften von Eisenblech verwendet werden. Es wird jedech 
nicht eigentlich mit fertigen Blechtästen gebaut, sondern es sind nur die aus 
gepreßten, an den Kanten rechtwinklig umgebogenen Blechen bestebenden 
Vorder- und Hinterfeiten dieser Kästen, die — fabriksmäßig bergestellt — 
zewissermaaßen als Rohmaterial der bezüglichen Bauten dienen.“ Je zwei 
dieser Bleche werden durch Quereisen von der Länge der beabsichtigten 
Wandstärke zu einem seitlich offienen Kasten verbunden. Ihre Zusammen- 
etzung zu einer Wand erfolgt derart, daß an Stelle der wagrechten Fugen 
chichten durchgebende Blechstreifen eingeschaltet werden, während an Stelle 
der senkrechten Fugen kleine, der Kastenhöbe entsprechende T.Eisen Ver— 
wendung finden. Mittelst der umgebogenen Ränder werden die einzelnen 
Kästen mit diesen Zwischengliedern, bezw. unter sich fest verschraubt. Durch 
diese durchgebenden Duerverbindungen wird dem Ganzen eine solche Festig— 
keit verliehen, daß es einer besonderen tragenden Konstruktion für die Wände 
nicht weiter bedarf. Ebenso kann, insofern nicht andere Rücksichten dies be 
dingen, die Herstellung eines gemauerten Fundamentes für sie entbebrt 
werden, was bei Bauten in tropijschen Gegenden, wo Manrer nicht immer 
zur Verfügung stehen, von Wichtigkeit ist. Als Grundlage wird ein aus 
IJeEisen gebildeter deppelter Rabmen auf dem entiprechend geebneten Boden 
verlegt. Aehnliche Rahmen bilden den oberen Abschluß der Wände, be 
ziehungsweise (bei mehrgeschossigen Bauten) der verschiedenen Stockwerke 
und dienen zur Aufnabme der aus eisernen Trägern mit Blechfüllungen ge— 
bildeten Decken, beziehungsweise des Dachwerks. Letzteres wird aus entsprechend 
ibereinander greifenden, längs der senkrechten Fugen durch sparrenartige 
Bandeisen verbundene Blechfüllungen zusammengejetzt und bedarf bei Tiefen 
uinter 7em keines besonderen Gerüstes. Die Einzelheiten dieser Koustruktien, 
benso die Anordnung der Thür- und Fenster-Oeffnungen und der aus 
tärkerem Blech gefertigten Kamine und Rauchröbren sind nicht genügend 
rfargestellt, doch bedarf es keines Nachweises, daß sie sich aus dem Grund— 
jedanken des Systems leicht lösen laffen Zum Schutze gegen Rost, der in 
dem feuchten Tropenklima ein besonders gefährlicher Feind der Eisen— 
konstruktionen ist, werden sämmtliche Eisentbeile verzinkt, Thüren und Fuß— 
döden werden in der Regel aus Holz hergestellt; doch läßt sich für letztere 
anch ein Plattenbelag oder Estrich auwenden. Die Erscheinung der be— 
züglichen Bauten, denen durch entsprechende Pressung der Blechtaieln auch 
ein gewisser Schmuck gegeben werden kann, soll eine durchaus geifällige sein. 
A 
— sehr häufig ohne Hilfe sachverständiger eigentlicher Handwerker — auf— 
gestellt werden sollen und daher vorber bis zur kleinsten Einzelbeit fertig ver 
bereitet werden müssen, nur die einfachsten Auorduungen verwenden. Toch find 
auch schon größere und anspruchsvollere Bauten: Kirchen, Krankenbäuser, 
Babnhöfe u. s. w. nach diesem Sostem zur Ausführung gelangt. Als Haupt- 
vorzug des letzteren wird für die Anwendung in tropischen Gegenden der 
Schußz gegen plötzliche Temperatur-Ausgleichungen gerühmt, der sich aus 
dem Vorhandensein eines Hobhlraumes zwischen der äußeren und inneren 
Wand ergiebt — namentlich, wenn durch entsprechende Oeffnungen für die 
nöthige, durch die vorhandenen Temperatur-Unterschiede an sich begünstigte 
»uftbewegung innerbalb jenes Hoblraumes gesorgt wird. Solche von dem 
elgischen Hüttenwerke Forges d'Niseaus bei Charleroi eingeführte Bauten 
ind für den Kongostaat, Südamerika und Holländisch-Indien schon viel— 
tach in Anwendung. 
Ein dauerhafter neuer Mauerputz. Dem Architekten Straub 
in Syrakus ist ein besonderer Mauerputz patentirt werden. Tas, Material 
vird aus Sägespänen, Zement, Salz und Schwefelsäure zubereitet. Die 
inzelnen Bestaͤndtheile werden getrennt an den Ort der Verwendung ge— 
»racht, in bestimmten Mengen gemischt und auf das Mauerwerk auigetragen 
Die Erhärtung an der Luft erfolgt alsdann verbältnißmäßig rasch und der 
Putz zeigt eine glatte, saubere und dabei sebr wetterbeständige Oberfläche 
Fortwährend fenchtes Kopirpapier. Ein jederzeit zum Ge 
zrauch fertiges feuchtes Kopirpapier bereitet man mittelft einer Auflesung 
on Eblormagnesium in Wafser, welches mit einem Pinsel auf das Kopir 
»apier aufgetragen wird. Auf diese Weise präparirte Blätter bleiben, wenn 
ie aufeinanderliegen, nicht zusammenhängend wie solche, welche mit Gly— 
erin-Mischungen verseben fsind. 
Er 
ngen. 
Ein neuer Dichtungsring. 
Wie wir hören, wurde jüngst ein neuer Dichtungsring zum 
Patent angemeldet, welcher berufen sein dürfte, den weitgehendsten 
Anforderungen zu entsprechen. 
Es ist bierbei eine zweckmäßige Verbindung der beiden bewährtesten 
Dichtungsmaterialien — Kupfer und Asbest — dadurch erreicht, daß 
gedrehte Asbestschnur in einen aus weichem Kupferblech hergestellten, 
nach innen geschlossenen Ring mit offener Randrille gelegt wird. 
Die Asbestschnur ist derart angebracht, daß sie nicht naß werden 
kann und andrerseits von unbegrenzter Dauerhaftigkeit ist. 
Die Ringe haben somit den Vortheil, daß bei deren Verwendung 
die so lästigen Betriebsstörungen vermieden bleiben, und daß sie selbst 
nach mehrmaligem Gebrauch immer wieder eingesetzt werden können. 
Die Lieferung erfolgt in jeder beliebigen Weite, so daß nur die 
Unterhaltung eines kleinen Vorraths der benöthigten Größen erforderlich 
ift, um im Bedarfsfall eine neue Dichtung ohne iest“ n⸗ 
sofort einsetzen zu können. 
Die Preise der Ringe stellen sich verhältnißmäßig sehr billig und 
es ist noch hervorzuheben, daß bei diesem Dichtungsmaterial weder 
Abfaͤlle noch Zeitversäumnisse entstehen, wie dies z. B. bei Asbest- 
oder Bleitafeln so häufig zutrifft. 
Der kupferne, nur nach außen offene Ring, der sich aber beim 
Gebrauch von selbst schließt, kann auch als zweckmäßigste Schutz— 
Amhüllung für Gummiringe u. s. w. dienen. 
Wenn die Ringe anstatt mit offener Rille vollständig geschlossen 
gewünscht werden, so kann diesem Verlangen Rechnung getragen 
werden. Die letztere Art ist bereits bekannt und hat sich sehr gut 
oewährt. 
Der ausschließliche Verkauf, sowie die Patentverwerthung dieser 
neuen, eben beschriebenen Dichtungsringe für das In- und Ausland 
ist der Firma Paul Lechler in Stuttgart (mit gleichlautender 
Filiale in Hambuͤrg) übertragen, welche auf Wunsch den Interessenten 
mit jeder neueren Auskunft dienen wird. 
Angesichts der Thatsache, daß hinsichtlich zweckmäßiger Dichtungs— 
materialien noch berechtigte Wünsche bestehen, glauben wir durch die 
Veröffentlichung des Vorstehenden manchem unserer Leser dienlich ge— 
wesen zu sein. — g. 
Entscheidungen. 
Was unter „Ablieferung“ in Artikel 347 des Handels-Gesetz 
buches zu verstehen ist, sei auf Grund der Rechtsprechung des Reichs— 
gerichts nachstehend angegeben: Die Ablieferung ist nicht gleichbedeutend 
mit der Uebergabe, vielmehr wesentlich davon verschieden. Sie ent— 
hält kein Rechtsgeschäft, sondern einen thatsächlichen Hergang, eine 
einseitige Handlung des Verkäufers; sie kann mit der lUebergabe zu— 
sammenfallen, unter Mitwirkung des Käufers erfolgen; dies wird auch 
in den meisten Fällen geschehen; aber wesentlich ist eine solche Mit— 
wirkung des Käufers durchaus nicht. Wenn bei der Ablieferung eint 
Mitwirkung des Käufers vorkommt, so kommt dech nur die Thätig— 
keit des Verkäufers dabei in Betracht. Es würde z. B. eine Ab— 
lieferung enthalten können, wenn der Verkäufer ohne Mitwirkung des 
Käufers die Waare in einem Lagerraum des Käufers niederlegt und 
den Käufer davon benachrichtigt. Die Ablieferung kann auch zeitlich 
von der Nebergabe getrennt sein; sie kann der Uebergabe vorhergehen 
oder auch nachfolgen; das Letztere wird namentlich bei Distanz-Ge—
	        
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