Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 49, Bd. 8, 1889)

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Bautechnische Notizen. — Vermischtes. 
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Maschinenballe ist von einer Kuppel überwölbt. Der Bau der Maschinen-⸗ 
halle kostete im Ganzen 7,513,894 Franks (6,000. 000 Mtk.) Für den Betrieb 
der ausgestellten Maschinen werden 32 Motoren 2600 Pferdekräfte liefern. 
Mit Recht heißt in dem von der Ausstellungskommission der Stadt Paris 
erstatteten Berichte: „Die Maschinenballe ist ein in der Welt einzig da— 
stebendes Rauwerk.“ Das vor der Maschinenballe sich ausbreitende Palais 
des Expositiens diverses ist ein Werk des Architekten Mr. Bouvard. Es 
besteht aus einem wahren Labyrinth von Gallerien, die zusammen eine 
Fläche von 105,878 um bedecken. Der Bau erbält seine architektonische 
Bedeutung durch eine große Mittelhalle, über der sich ein monumentaler 
Dom erhebt. Die Kosten des Industriepalastes betragen 5,885,637 Franks. 
Auch die beiden Paläste der schönen und freien Künste tragen über ihren 
Mittelbauten große Kuppeln, die ganz mit weißem, blauen, gelbem und 
vergoldetem Email bedeckt sind. Außerdem zeigen diese beiden Paläste, 
welche von Mr. Formigé erbaut wurden, reichen künstlerischen Schmuck. Die 
Kosten der beiden Bauten betragen 6,764,707 Franks. In dem einen Palaste 
werden die Werke der Architektur, Skulptur und Malerei und der reprodu— 
zirenden Künste, in dem anderen die Objette der praktischen Medizin, der 
Chirurgie, des Buchhandels und Buchdruckes und der Photographie ausgestellt 
sein. Längs der Avenue La Bourdonnais reihben sich die Pavillons für 
administrative Zwecke und für die Separatausstellungen industrieller und 
technischer Etablissements aneinander, doch fällt in der Rähe des Eiffel— 
thurmes namentlich der kokette Theaterbau der Folies Parisiennes, in welchem 
während der Ausstellung Aufführungen stattfinden werden, auf. Auf der 
anderen Längenseite des Marsfeldes an der Avenue Suffren befinden sich 
die Pavillons der außereuropäischen Staaten Mexiko, Brasilien, Chili, Peru, 
u. s. w. — alle in nationalem Styl erbaut und dekorirt. Auf dem Quai 
zu beiden Seiten der Jena-Brücke hat endlich der berühmte Architekt Charles 
Granier eine Geschichte der menschlichen Wohnungen in Muster— 
bauten von den Pfablbauten bis zu den modernen Wohnhäusern dargestellt, 
und man sieht daselbst ebensowohl altegyptische und assyrische, wie gricchische 
aund römische, romanische und gothische, orientalische und nordische Bauten 
in künstlerischer Ausfübhrung. Der Park des Trokadero ist ausschließlich für 
die Gartenbauausstellung bestimmt, zu welchem Zwecke dort 26 Glasbäuser 
mit einem Flächenraume von 3000 Im errichtet worden sind. Die große 
Esplanade der Invaliden, welche mit dem Marsfeld durch eine, über den 
Quai d'Orsay, sich hinziehende Eisenbahn für die Ausstellungsbesucher ver 
bunden ist, umfaßt die Ausstellungen der Kolonien, des Kriegsministeriums, 
der Unterrichtsverwaltung, des Post- und Telegraphenwesens. Auf der einen 
Seite der Esplanade breitet sich eine ganze orientalische Stadt aus mit 
Minareten, Kuppeln und Terrafssendächern u. s. w. Gegenüber befindet sich 
der großartige Bau des Kriegsministeriums, umgeben von den Ausstellungs 
gruppen für das Rettungswesen, die Verwundetenpflege, die Volkswirthschaft. 
Auch auf dem Marsfelde ist ein großes Panorama errichtet wordeu, welches 
ein kolossales Rundgemälde von Paris aufnehmen wird 
Ein Haus 13 Meilen transportirt. Im Staate Koenektikut in 
den Vereinigten Staaten von Nordamerika wurde ein zweistöckiges Haus, 
welches 48 x 51 Fuß Grundfläche bedeckte, über 100 t wog und drei Rauch— 
fänge hat, 13 englische Meilen weit transportirt und auf einem Hügel wieder 
nufgestellt. Das Haus stand ursprünglich auf einem 80 Fuß hohen Hügel 
und 400 Fuß vom Ufer des Flusses entfernt. Nachdem dasselbe an's Ufer 
gebracht war, wurde es auf zwei große Flachboote gerollt, zu welchem Zwecke 
Piloten geschlagen wurden, und dann 13 Meilen stromaufwärts geschleppt. 
Hier wurde in umgekehrter Ordnung die Arbeit wiederholt, und nach sechs 
Tagen stand das Haus auf einem 130 Fuß hohen Hügel und eine Viertel— 
meile vom Flußufer auf seinem neuen Platze. Die Arbeit wurde so aus 
geführt, daß die Bewohner nicht auszogen und weder an den Kaminen noch 
an dem Verputze ein Sprung zu sehen war. Das Haus kostete 28000 Mik. 
der Transport mit allen Nebenarbeiten nur 4800 Mk. 
Verfahren, ausgebauchte Plafonds zu befestigen. Man mache 
aus Latten, welche in die halbe Stärke eingefalzt werden, von genügender 
Stärke ein Gitterwerk, welches die ganze schadbafte Stelle bedeckt, presse 
dieses dann mit einigen Balken, welche am Fußboden auf Bretter gestellt 
werden, durch eingetriebene Keile gegen den Plafond, bis die ausgebauchten 
Stellen wieder in ihre ursprügliche Lage kommen. Hierauf nehme man 
Drahtstifte von genügender Länge, in deren Köpfe man mit einer Eisen— 
säge Einschnitte wie bei einer — gemacht hat, daß selbe durch den 
Verputz und in die Holzverkleidung reichen, und presse selbe mit cinem 
Schraubenzieher in den Zwischenräumen der Latten vorsichtig in den Plafond; 
zur Vorsicht kann man auch mit einer Stahlspitze vorbohren. Wenn nothig 
dann man auch zollgroße durchbohrte Blechstücke auf die Nägel stecken. 
Durch entsprechendes Färben des Bleches und der Nägelköpfe kann man 
selbe beinahe ganz unsichtbar machen, und weun die Arbeit mit gehöriger 
Vorsicht gemacht wird, kann der Plafond wieder Jahre hindurch halten. 
Ziegelsteine aus Maiskolben fängt man jetzt an, in Italien zu 
formen. Erfinder des patentirten Verfahrens ist Ed. Clerici in Mailand. 
Die Kolben werden zuerst mit Messern bearbeitet, in Formen gebracht und 
mit Draht umgeben, in welchem Zustande sie schon einen knochenharten 
Körper bilden, der so leicht ist, wie Kork. Man tränkt aldann diese Mais— 
körper mit Theer, wodurch die Steine wasserdicht werden. Sie bieten so— 
mit großze Vortheile, indem sie schlechte Wärmeleiter sind und keine Flüssig— 
keit durchlassen; sie sind um 70 pCt: leichter, als Hohlsteine, so daß man 
seichtere Balken anwenden kann, sie lassen sich bei Kälte vermauern, weil 
das Wasser des Mörtels nicht in sie eindringt, endlich kann man sie auch 
ur Herstellung von Gewölben verwenden. 
Zur Verwendung von Asphalt. Eine bisher nur wenig be— 
kannte Eigenschaft des Asphalts ist die der Isolirung bei Feuersbrünsten. 
Wird beispielsweise der Fußboden feuergefährlicher Räume 122 em hoch 
mit Asphalt bedeckt, so verhindert man die Ausbreitung eines unterhalb 
entstandenen Feuers nach oben, da nach vielen Erfahrungen der Asphalt 
nur erweicht wird, dem Feuer aber widersteht. Die Pariser Omnibus— 
Gesellschaft ließ die oberhalb der Pferdeställe gelegenen Haferböden mit 
Asphalt bedecken, wodurch dieselben gleichzeitig gegen die aus den Stallungen 
aufsteigenden Dünste geschützt werden. Gleichermaaßen vortrefflich erweist 
iich der Asphalt zur Herstellung von Isolirschichten an Mauern, Kellern ?c. 
Automatische Sicherheitsschlösser. Eine nützliche Erfindung auf 
dem Gebiete der Mechanik sind automatische Sicherbeits-Thürschlösser, die 
ebenso einfach als praktisch in der Konstruktion und im Gebrauch sind. — 
Nach Einwurf eines Gegenstandes, dessen Beschaffenbeit (Kugel, Würfel, 
Pyramide), Größe und Gewicht sich von der Außenseite der Thür niemals 
»estimmen läßt (bei einer dreieckigen Oeffnung vielleicht eine Kugel mit 
Tinschnitt von besonderer Größe und Gewicht), kann man den Thürdrücker 
herabdrücken und die Thür öffnen. — Den Gegenstand, der nicht so lästig 
vie ein Schlüssel ist, trägt man an einem Kettchen bei sich. — Um die 
Thür zu schließen, wirft man nach Entnahme des Gegenständes dieselbe 
infach wieder zu. Will man wieder hinaus, so drückt man nur auf den 
den Gegenstand aufnehmenden Hebel und wirft die Thür nachher zu, worauf 
ie abermals selbstthätig verschlossen ist. — Soll die Thür als ——— 
ienen, so wird der die Thürklinke arretirende Hebel einfach abgestellt. — 
Schlüffel wäre demnach überflüfssia und an Sicherheit und GEinfachbeit 
ibertrofen. 
Ueber die Ursachen von Schäden an Stabfußböden in 
Asphalt verlegt. In Nr. 8 der „Dtsch. Bauztg.“ wird als Grund der 
»ft vorkommenden Hebung und Loslösung der Böden vom Unterboden 
‚nicht genügendes Zusammenpressen der Stäbe beim Verlegen“, oder manael— 
hafte Arbeit beim Herstellen der Anschlüsse“ angegeben. 
Diese Begründung scheint, wie der Unterzeichnete dem genannten Fach— 
hlatt schreibt, verfehlt zu sein, da fraglicher Uebelstand gerade auf „zu 
tarkes Zusammenpressen“ der einzelnen Stäbe und auf das in den meisten 
Fällen „zu stark ausgetrocknete Holz“ zurück zu führen sein dürfte. Meist 
omint das Fußbodenholz unmittelbar aus den Trockenräumen in völlig 
zusgedörrtem Zustande in die oft sehr unzulänglich ausgetrockneten Neu⸗ 
»auten und wird sofort in Asphalt verlegt. In Folge der Baufeuchtigkeit 
fuillt dasselbe und findet beim Mangel an Fugen einen Widerstand, welcher 
das Heben der Böden zur Folge haben muß. 
Durch Schaden klug geworden, habe ich seit mebhreren Jahren ent— 
prechende Anordnungen getroffen und sehe beim Verlegen von Stabfußböden 
n Asphalt strenge darauf, daß: 
1. nicht allzu stark ausgedörrtes Holz geliefert wird, 
2. die einzelnen Stäbe nicht zu sehr zusammengepreßt, vielmehr nur 
leicht mit der Hand angedrückt werden und daß: 
3. die Anschlüsse der Böden an die Wände nicht dicht hergestellt, sondern 
Zzwischenräume von 1 em bis 1,s em Breite frei bleiben, um dem Fuß— 
vodenbolz Raum zur Ausdebnung zu geben. Um durch die Zwischenräume 
eine Gänge für Ungeziefer (Mäuse) zu schaffen, kann die Fuge an den 
Wänden auch mit Asphalt gefüllt werden, da dieser beim Auedehnen des 
Holzes nachgiebt, bezw. in die Höhe hinter die Fußlambris gedrückt wird 
Freiburg i. Br., den 4. Februar 1889. 
Fr. Bauer. Architekt. 
vermischtes. 
UAllgemeine Aufklärungen über Patentwesen. 
VRon Otto Sack, Patentanwalt, Leipzig.*) 
Was ist patentfähig? 
Das Patentgesetz giebt hierzu folgende Anbaltspunkte: 
8 1. Patente werden ertheilt fur neue Erfindungen, welche eine ge⸗ 
verbliche Verwerthung gestatten. 
Ausgenommen sind: 
J. Erfindungen, deren Verwerthung den Gesetzen oder guten Sitten 
zuwider laufen würde; 
II. Erfindungen von Nahrungs-, Genuß- und Arzneimitteln, sowie von 
Stoffen, welche auf chemischem Wege hergestellt werden, soweit die 
Erfindungen nicht ein bestimmtes Verfabren zur Herstellung der 
Gegenstände betreffen. 
ð 2. Eine Erfindung gilt nicht als neu, wenn sie zur Zeit der auf 
Hrund dieses Gesetzes erfolgken Anmeldung in öffentlichen Druckschriften 
hereits derartig beschrieben, oder im Inlande bereits so offenkundig benutzt 
ist, daß danach die Benutzung durch andere Sachverständige möglich erscheint. 
In diesen Paragraphen ist nicht erläutert, was als eine Erfindung an— 
zusehen ist, sondern 592 bestimmt nur die Grundlagen, welche für die Ent— 
cheidung der Neuheit einer Erfindung als maaßgebend zu betrachten sind. 
Die Erfahrung hat im Laufe der Wirkung des Patentgesetzes gelehrt, 
daß manches Neue erfunden wird, obne daß derartige Erfindungen als 
oatentfähig angesehen werden können. Auch gestatten diese Neuerungen eine 
zewerbliche Verwerthung, und zwar sehr oft haben dieselben gewisse ae— 
chäftliche Vortheile im Gefolge. 
Es muß Alles, was patentfähig ist, unbedingt neu sein, aber das Neue, 
welches auch eine gewerbliche Verwerthung aestattet, ist deshalb nicht immer 
vatentfähig. 
Worin liegt nun das Kennzeichen der Patentfähigkeit einer Sache? 
Diese Frage ist dabin zu beantworten, daß eine Erfindung patentfähig 
ist, sobald durch dieselbe cein neuer technischer Erfolg, eine neue Wirkung 
erzielt wird, oder daß durch eigenartige Zusammenstellung betannter Mittel 
und Mechanismen ein neuer Erfolg erreicht wird, oder aber, daß man einen 
bekannten Vorgang durch Anwendung neuer Mittel hervorbringt. 
Das Patentgesetz giebt über den Charakter des neuen Erfolges oder 
der neuen Mittel zur Erreichung bekannter Vorgänge keinen Aufschluß, es 
hat sich vielmebr erst durch den praktischen Gebrauch des Patentgesetzes 
Jerausgestellt, welche Merkmale eine Sache aufweisen muß, um als patent 
tähige und neue Erfindung zu gelten. 
*) Der Verfasser ist auch gern bereit, den ꝛc Lesern dieses Blattes über 
etwa entstehende Fragen auf dem Gebiete des Patentschutzes tkostenlos 
Auskunft zu ertheilen.
	        
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