Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 53, Bd. 12, 1893)

Die Baukonstruktionen für Wohngebäude 
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Die Baukonstruktionen für Wohngebäude. 
II. Echluß.) 
Die Innenwände und Decken. 
Aus Mauerwerk hergestellte Innenwände, die heizbare 
Räume gegen solche abschließen, welche keine Heizvorrichtungen 
erhalten, oder welche Wohnungen von einander treunen, müssen 
mindestens eine Steinlänge, wobei Mauer- oder Gewölbeziegel 
zulässig sind, stark gehalten oder bei geringerer Stärke durch 
eine Gipsdielen-, Spreutafel- oder Korksteinplattenlage besser 
wärmehaltend gemacht werden. Zu solchen Zwecken dienende 
Fachwerkwände sind, wenn ausgemauert, einerseits, oder falls 
sie unausgemauert bleiben, beiderseits mit den erwähnten 
Materialien zu bekleiden. Wände, welche Räume obiger 
Arten von Aborten trennen, können, wenn die letzteren 
mit Wasserklosets versehen sind, einen halben Stein stark oder 
aus mit Kalk- oder Cementkalkmörtel überzogenen Draht— 
geflechten hergestellt sein, doch wird sich in beiden Fällen die 
Anbringung eines geglätteten Portlandcement-Mörtelverputzes 
an der Abortseite empfehlen. Werden die Aborte ohne Wasser— 
klosets an Senkgruben oder Tonnen angeschlossen, so müssen 
die Wände, welche sie von den erwähnten Räumen trennen, 
mindestens eine Steinlänge stark in Cementkalkmörtel ausgeführt, 
oder aus doppelten, verputzten Drahtgeflecht-, Gipsdielen-, 
Spreutafel- oder anderen gleichwerthigen Wänden hergestellt 
werden, wobei der Hohlraum durch über dem Boden und 
unter der Decke angebrachte Oeffnungen mit der Außenluft in 
Verbindung zu setzen ist. 
Der innere Wan düberzug ist sehr wichtig. Alle Innen— 
wände der in Rede stehenden Räume müssen, falls sie nicht 
einen Ueberzug aus besserem Material erhalten, eben verputzt 
und mit Kalk, dem etwas giftfreie Farbe zur Brechung des 
grellen Weiß beizumengen ist, getüncht werden. Werden Holz— 
vertäfelungen angewendet, so ist hinter diesen an der Innen— 
seite von gemauerten Außenwänden jedenfalls auch ein grober 
Verputz anzubringen. Zur Malerei und bei Tapeten dürten 
nur giftfreie Farben verwendet werden. 
Im Allgemeinen ist es in sanitärer Beziehung zu em— 
pfehlen, die Decken von Wohnräumen eben und solche, welche 
über einander liegende Wohnräume trennen, so undurchlässig 
als möglich herzustellen. Flachwölbungen oder Gewölbekappen 
mit geringer Pfeilhöhe zwischen Traversen und mit verputzter 
Leibung oder ebensolche Kappen aus Drahtgeflecht mit Cement— 
verputz oder aus Beton verdienen besonders in Miethshäusern 
den Vorzug. Woellblechdecken auf Traversen müssen an ihrer 
Leibung eine Stuckaturung erhalten. Werden die Decken in 
Miethshäusern aus Holzkonstruktionen gebildet, so müssen diese 
an der Leibung stuckaturt und von dem darüber liegenden 
Fußboden durch eine, über den Trämen mindestens 5 cm 
starke Beschüttung getrennt werden; nur in Familienhäusern 
ist es zu gestatten, daß an die Deckenträme der Fußboden 
des oberen und die Stuckaturschaalung des unteren Geschosses 
anschließen, doch muß auch in diesem Falle eine mindestens 
5 em starke Beschüttung über eine in Nuthen der Träme ein— 
geschobene, oder auf an die Träme seitlich genagelte Leisten 
ruhende Verschaalung, sowie ein Stuckaturverputz angebracht 
werden. Die Anwendung von Gypsdielen, Cementdielen ꝛc. 
an Stelle der Verschaalungen, sei es zwischen oder auf den 
Trämen oder Traversen, umerliegt keinem Anstande. wenn die 
genügende Tragfähigkeit nachgewiesen wird. 
Bei der Konstruktion der Fußböden ist zu beachten, 
daß zu allen Böden aus weichem Holze möglichst trockenes 
Material verwendet wird. Dieselben sind mit dichten Fugen 
derart zu legen, daß ein nachträgliches Dichten der Fugen 
durch Zusammenschieben der geschwundenen Bretter möglich 
wird. Die Sesselleisten dieser Böden sind nicht auf diese zu 
nageln, sondern an eingemauerte Holzklötzchen zu befestigen, 
wodurch dem Entstehen einer Schmutz aufnehmenden Fuge 
längs der Wände vorgebeugt wird. 
In Räumen für dichte Bewohnung ist es zu empfehlen, 
zur Reinhaltung der Beschüttung die möglichst breiten Holz— 
nieln der Fußbhöden an ihrer unteren Seite mit Theer zuabhe— 
streichen — der aus Gasfabriken entnommene Theer wird bei 
400 C. dünnflüssig und ist dann zu jenem Anstriche geeignet 
— die Fugen mit Theer auszugießen, und wenn ein nach— 
trägliches Ausspänen unvermeidlich wird, dieses mit in Theer 
getauchten Leisten zu bewirken. 
Bezüglich sonstiger Fußbodenkonstruktionen ist in sanitärer 
Beziehung zu bemerken, daß unter Voraussetzung ihrer technisch 
richtigen Herstellung in Miethshäusern jene am besten sind, 
velche dem Durchdringen von Luft aus unteren Geschossen 
und dem Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit von oben 
den größten Widerstand entgegensetzen. 
Zur Beschüttung unter Fußböden darf nur trockenes, 
nicht hygroskopisches, von organischen Stoffen freies Material 
derwendet werden. Schutt von alten Gebäuden, mag er 
zeröstet sein oder nicht, sowie Materialien, welche fäulnißfähig 
»der hygroskopisch (Wasser aus der Luft anziehend) sind, als: 
olche, die Humus, Schwefel- oder Phosphorverbindungen 
Schlacke, Schlackenwolle), Steinsalz, Kali (Asche), Magnesium, 
»der Eisenocker, enthalten und sich unter der Einwirkung von 
Feuchtigkeit zersetzen, bleiben somit ebenso ausgeschlossen, wie 
eicht entzündliche Gegenstände, als Sägespäne, Hobelspäne ꝛc. 
Das Rösten des Bauschuttes gewährt weder in Bezug 
auf den Hitzegrad, der zu erreichen ist, noch bezüglich der 
Bleichmäßigkeit der Einwirkung der Hitze auf alle Theile des 
Schuttes eine Sicherheit dafür, daß alle etwa vorhandenen 
Infektions- und Ungezieferkeime vernichtet werden. Am meisten 
zu empfehlen ist reiner, eventuell gewaschener und getrockneter 
Kiessand, oder ein mit Sand gemengter reiner Ziegellehm, 
dann, wenn es die zur Verfügung stehenden Mittel gestatten 
dieselguhr oder Diatomeenerde. 
Die Bezeichnung der Mauerstärken. 
Die derzeit übliche „abgerundete“ Kotirung oder Bezeichnung 
der Mauerstärken in den Plänen ist in gewisser Beziehung rein 
willkürlich; man pflegt die Kotirung auszulegen, je nachdem 
es gerade paßt. Seit der allgemeinen Einführung des 
Metermaßes ist aber gar kein Grund mehr vorhauden, diese 
Art der Bezeichnung, die nicht selten Anlaß zu Mißverständnissen 
und Streitigkeiten giebt, noch beizubehalten. 
In vielen Fällen ist es nothwendig, schon aus den Plänen 
die wahren Maaße der Räume entnehmen zu können, was bei 
abgerundeter Kotirung der Mauerstärken nicht möglich ist. 
Es muß daher verlangt werden, die ohnedies auch technisch 
unrichtige abgerundete Kotirung der Mauern zu beseitigen 
und in den Plänen eine Bezeichnung vorzuschreiben, welche jener 
Mauerstärke entspricht, die sich nach der Ausführung der 
Konstruktion ergiebt. Die heutige Kotirung ist in keiner 
Beziehung richtig, indem alle Ziegelmauern je um 1em stärker 
ingegeben werden, als sie sich nach dem vorgeschriebenen 
Ziegelmaaße ohne Verputz ergeben, dagegen aber um 3 em 
zu schwach erscheinen, wenn man den beiderseits 2 em starken 
Verputz in Rechnung zieht, während bei Bruchsteinmauern 
die Stärke in der Ausführung mit Verputz durchgehends um 
bem größer wird, als es die Kotirung angiebt. Der 
Lortheil, den die abgerundete Kotirung gewährt, ist nur ein 
cheinbarer, insofern, als an der Stelle der Mauerbezeich— 
iungen nur die Ziffern Ooder 5 erscheinen, wodurch die Rechnung 
ganz unwesentlich vereinfacht wird; dafür nimmt man aber 
den beachtenswerthen Nachtheil in den Kauf, daß alle Maaße 
der Mauern und Innenräume in den Plänen mit jenen der 
Ausführung nicht übereinstimmen, daß sowohl die Kubaturen 
der Innenräume, wie jene des Mauerwerks nach den Planan— 
gaben ünrichtig sind, und daß bei Ausführung der Gebäude im 
Backsteinrohbau diese aus den Grundrissen gar nicht entnommen 
werden können. 
Im Bauwesen muß heute bei allen anderen Konstruktionen 
vielfach mit Maaßen gearbeitet werden, die nicht abrundbar, 
bei denen aber auch mmizu berücksichtigen sind, und es 
gehört zu den größten Vortheilen des Metermaaßes, daß 
dies ohne jede Verwickelung der Rechnung möglich ist; es liegt 
also nicht der geringste Grund vor, beĩ den einfachsten aller 
Konstruktionen, jenen des geraden Mauerwerkes, eine Kotirungs— 
weise mitzuschleppen. welche die Pläne unrichtieg macht und
	        
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