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Zeichen der Zeit. — Von der inneren Einrichtung des Reichstagsgebäudes. — Entscheidungen.
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die sicheren Werththeile, vorweg; dem Sachbesitzer bleibt neben
dem Besitzmittel mehr und mehr nur der zweifelhafte Werththeil,
und dafür ist er dem Rentenbesitzer noch in dreierlei Beziehung
dienstbar: als Verwalter der Rentenquelle, als „Puffer“ gegen
Rückschläge der „Konjunktur“ und — nicht zuletzt — als Blitz—
bleiter gegen soziale Anfeindung, die sich naturgemäß vorzugs—
weise gegen den titulirten Besitzer als scheinbaren Nutznießer der
Rentenquelle richte. — Was hierbei insbesondere den Grund—
pesitz betrifft, so ergiebt sich als Folge seiner Eigenart, seiner
Unbeweglichkeit, für seine besseren Werththeile auch ein hoher
Hrad von Unzerstörbarkeit, für die schlechteren aber eine besonders
charfe Gefährdung eben durch die „Konjunktur“; denn das hier
inmal in Kaufgeld, Bauten, Meeliorationen u. s. w. festgelegte
Vermögen läßt sich, selbst wenn man seine Entwerthung voraus—
sieht, viel schwerer wieder herausziehen, als das in die kauf—
märmischen oder industriellen Unternehmungen mit ihrem meist
niel beweglicheren Charakter gesteckte Kapital. Bei der fort—
scchreitenden Verschuldung des Grundbesitzes eignet sich nun der
Rentenbesitz mit den sicheren Werththeilen die Vortheile der Un—
»eweglichkeit des Grundbesitzes an; er verbindet aber hiermit die
Vortheile der Beweglichkeit, da er mit Hilfe des Pfandbrief—
ystems ꝛc. jene Werttheile sofort mobil machen kann. Dem—
gjegenüber wird dem Sachbesitzer hier wohl Titel und Verant—
vortung für das Besitzthum überlassen, von dessen Unbeweglichkeit
iber empfindet er mehr und mehr nur den Schaden, indem er
uuf diejenigen Werththeile gedrängt wird, die von den wirth—
chaftlichen Schwankungen zunächst betroffen werden. Daß dieser
Zustand je länger je mehr zur Regel wird, ist das unerfreuliche,
seider von Jahr zu Jahr unzweifelhaft gewordene Ergebniß der
oreußischen Hybothekenstatistik — Die vorstehenden Erwägungen,
zie der Einleitung des amtlichen statistischen Berichts entnommen
ind, verdienen gewiß die ernsteste Beachtung Aller, die die soziale
Entwickelung der Gegenwart mit Interesse verfolgen und die
Zeichen der Keit verstehen.
der zu den kassettirten Decken überführt. Die leberleitung von
»er Wand zur Decke wird im gchteckigen Schreibsaal durch vier
nächtige, aus den schmalen Eckseiten aufsteigende, die Decke
»iertelnde weibliche Karyatidenfiguren sehr wirkungsvoll und an—
prechend vollzogen. Für den figuralen Theil der Dekoration
jat sich ein so vortrefflicher Bundesgenosse, wie Professor Wide—
nann, eingestellt. Vielleicht verdankt dieser der Beschäftigung
nit der Kleinplastik das Vermögen, seine doch durchaus groß und
nonumental erfaßten Gestalten mit Anmuth und mit Leben bis
n die Fingerspitzen hinein zu erfüllen. Das Letztere ist wörtlich
semeint; er bildet merkwürdig lebensvolle, ordentlich zuckende
Finger. Die Farbe des Holzes ist geschickt gewählt und verspricht
inen sehr feinen und ruhigen Gesammteffekt: altes Eichen- auf
ein gemasertem silberbraunem ungarischem Eschenholz. Die
kadellosigkeit der Leistung nach der technischen Seite hin ist
elbstverständlich. Auch den Vorzug, die großen italienischen Vor—
silder verständig und erfolgreich studirt zu haben, wird man der
Architektur dieser beiden Säle nicht streitig machen können. Es
var für das Haus Bembé eine um so hoͤhere Auszeichnung, zu
iiner derartigen Arbeit herangezogen zu werden, als in den
ibrigen Räumen des Reichstagsgebäudes, die anderen Firmen
ufielen, der Entfaltung plastischen Schmuckes durch den der
VPalerei zugewiesenen Antheil an der Dekoration engere Schranken
gesetzt sind.
Entscheidungen.
In Bezug auf Grundstückskäufe und Verkäufe,
owie die dabei mitwirkenden Agenten und Kommissionäre hat
as Kammergericht eine rechtlich interessante und für die be—
heiligten Kreise wichtige gruͤndsätzliche Entscheidung gefällt,
velcher folgender Thatbestand zu Grunde liegt: Ein Breslauer
Besitzer mehrerer Terrains hatte einen Agenten X. mit der Be—
chaffung eines Käufers gegen 1 Prozent Provision beauftragt.
xinige Zeit darauf erschien auch bei ihm ein Reflektant, um fich
jach dem Preise zu erkundigen, worauf er zunächst fragte, ob er
der Reflektant) auf Veranlassung des Agenten X. käme. Der
sSefragte verneinte dies und erklärte, daß er nur ganz zufällig
on der Verkäuflichkeit des Terrains gehört habe. Hierauf trat
er Verkäufer mit ihm in Verhandlung, und es kam auch ein
daufvertrag zu Stande. Bald darauf erschien der Agent F.
»ei dem Verkäufer und verlangte die Provision mit der Be—
sjauptung, daß er den Käufer, einen hiesigen Baumeister, auf
as Geschäft aufmerksam gemacht und ihm die Verkanfsbedingungen
nitgetheilt habe Da sich. die Wahrheit dieser Angabe herausstellte, so
zielt sich der Verkäufer für verpflichtet, die Provision an den Agenten
zu zahlen, erhob aber demnächst Klage auf Zurückerstattung mit
»er Begründung gegen den Käufer, daß dieser ihn durch die
vahrheitswidrige Angabe, er sei nicht auf Veranlassung des X.
—
»er zu zahlenden Provision niedriger zu normiren, als er ihn
zei Kenntniß der Mitwirkung des X. und der sich daraus er—
jebenden Provisionszahlung angegeben haben würde. Der erste
stichter erkannte auf Abweisung der Klage, da seiner Meinung
iach der Käufer keine Rechtspflicht gehabt hatte, auf die erwähnte
Frage des Verkäufers die Wahrheit zu sagen. Der Verkäufer
Jätte sich vielmehr bei dem Agenten selbst über dessen etwaige
Heitwirkung informiren sollen. Auf die Berufung des Klägers
rhob das Kammergericht Beweis über die vom Agenten be—
jauptete Mitwirkung und änderte, nachdem die letztere erwiesen
var, die Vorentscheidung ab, indem es den Beklagten verurtheilte,
zie vom Kläger an F. gezahlte Provision zu erstatten. Das
dammergericht verwarf nämlich die Begründung des ersten
dichters, daß der Käufer keine Rechtspflicht gehabt habe, dem
Lerkäufer auf die erwähnte Frage die Wahrheit zu sagen, und
prach weiterhin aus, daß die Frage, ob der Verkäufer an
einen Agenten Provision zu zahlen hatte, für die Normirung
»es Kaufpreises und damit für den Abschluß des Geschäfts sehr
rheblich gewesen und daß es anzunehmen sei, daß der Kläger
»en Preis höher normirt haben würde, wenn ihm der Beklagte
iber die Mitwirkung des Agenten pflichtgemäß die Wahrheit
jesagt hätte. Die wissentlich unrichtige Angabe über die Nicht—
zetheiligung des Agenten mache deshalb den Beklagten ersatz-
aflichtig für die vom Kläger rechtmäßig an den Agenten gezahlte
Provision. Der Senat war mit dem Kläger der Ansicht, daß
ieser dem Agenten die Provision hätte zahlen müssen, nachdem
zieser seinem Auftrage gemäß die Veranlassung zum Kaufe
jegeben, und daß die Nichtkenntniß der Mitwirkung des Agenten
zur Zeit des Kaufabschlusses den Verkäufer von der Vropisions-—
ahlung nicht befreit haben würde
Yon der inneren Einrichtung
des Reichstagsgebäudes.
Ein hervorragendes Stück deutscher Imnenarchitektur findet
oeben seine Vollendung. Es handelt sich um die Ausstattung
weier Säle des Reichstagsgebäudes, den links vom Hauptportal
»isponirten Lesesaal und den sich daran anschließenden achteckigen
Schreibsaal. Von den Dimensionen dieser Räume giebt der Um—
stand eine kleine Vorstellung, daß beide etwas über 10 m
hoch sind und der Lesesaal eine Länge von ungefähr 23 mmehat.
Da der Schmuck der Säle, abgesehen von einer Anzahl al fresco
gemalter Städteansichten nur in der Holzverkleidung besteht, so
hedarf es keiner Hervorhebung, wie umfänglich — dem Raum
und der Bedeutung nach — die Aufgabe ist, die der dekorativen
Holzplastik und Architektur hier gestellt wurde. Einen Gesammt—
»indruck von dem kolossalen Werk zu gewinnen, mit dessen Aus—
führung die Bembé'sche Möbelfabrik in Mainz betraut ist, kostet
freilich noch etwas Anstrengung. Einige Dekorationstheile sind
hereits abgeliefert, andere erst im Modell vorhanden, und selbst
die ganz fertig gestellten können nur bruchstückweise gesehen werden.
Aber die Wanderung durch die Bembé'schen Werkstätten zur
Besichtigung der zerstreuten Fragmente und das bischen Studium,
»as es kostet, sich aus dem Einzelnen das Ganze in der An—
chauung selbst aufzubauen, ist Mühe, die reichlich lohnt. Das
aamentlich läßt sich schon jetzt erkennen, daß mit großem Glück
zie Klippe umschifft ist, die Dekoration in zierlichem Holzbild—
hauereistil und daher für solche Verhältnisse zu kleinlich zu
gestalten; wenn die Behandlung sich oft mehr der Steinplastik
nähert, so schlägt das nicht zum Schaden des Werkes aus. Die
aachdrückliche Betonung der Architektur des Raumes, die fest—
geschlossene Komposition des dekorativen Theiles und dessen
Anterordnung unter die architektonische Gliederung, infolge dessen
rotz der Fuͤlle des Schmuckes das Innere doch ruhig und
nonumental wirken wird, ist ebenso sehr das Verdienst Paul
Wallot's, von dem die Grundlinien der Ausführung vorgeschrieben
vurden, als des feinfühligen technischen Leiters der Bembé'schen
Fabrik, des Direktors Behr, dem die Ausgestaltung der primitiven
Skizzen zufiel und der bei allen Umarbeitungen des erstes Planes
es nie aus dem Auge verlor, zu vereinfachen und immer wieder
zu vereinfachen. So bildet denn ein schmuückloses Getäfel das
uinterste Bauglied. Auf diesem sind als Umrahmung der Fenster
und der bereits erwähnlen Städiebilder Säulen mit äußerst fein
durchgeführten Kapitälen angeordnet. Hierüber erst erhebt sich in
kräftigeren Formen und in reicher Belebung ein fiauraler Flies.