27. Juli 1912
BAUZEITUNG
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rischen Grundstück vornehmen ließ. Da § 909 des Bürger
lichen Gesetzbuches im Sinne von § 823 des Bürgerlichen
Gesetzbuches als ein Schutzgesetz anzusehen ist, so ist
die Klage begründet, falls der Beklagte sich ein Ver
schulden bei der Ausschachtung hat zuschulden kommen
lassen. In dieser Richtung ist dem Vorderrichter gleich
falls beizustimmen. Wie der Sachverständige V. in durch
aus überzeugender Weise ausgesagt hat, hätte eine recht
zeitige Abstützung des klägerischen Gebäudes mit Rück
sicht auf die Ausschachtung der Baugrube vorgenommen
werden müssen und können. Hierum hätte sich der Be
klagte kümmern müssen, auch wenn er die Anordnung
der einzelnen Abstützungsmaßregeln seinem Polier über
tragen durfte. Jedenfalls hätte der Beklagte die Ver
hältnisse des eingestürzten Gebäudes genau untersuchen
und danach die erforderlichen Maßnahmen treffen müssen.
Das hat er nicht getan, und darin liegt sein Verschulden.
Die Berufung mußte sonach erfolglos bleiben. W.
pfette bildet das Rähm der 85 cm hohen Drempelwand,
deren Pfosten mit den Pfosten in den Böcken durch
Zangen verbunden sind. Um eine weitere Garantie für
gleichmäßige Lastenverteilung zu haben, wird die Last
auf einen doppelten, sich kreuzenden Schwellenrost über
tragen, der durch Diagonalschwellen verstrebt ist. Das
Auftreten eines Seitenschuhs in dem Auflagermauerwerk
dürfte so vollständig ausgeschlossen sein, da sämtliche
schräg wirkenden Kräfte durch den Schwellenrost ab
gefangen werden und sich so senkrecht auf das Mauer
werk verteilen. Die Konstruktion ermöglicht eine völlige
Ausnützung des Dachraumes, der in keiner Weise durch
Säulen oder Streben beengt wird. Die Zwischenwände
und Zwischendecken der übrigen Geschosse sind somit
von der Dachlast befreit. Es ist dies wünschenswert,
da sich im Erdgeschoß ein Wartesaal befindet, der diese
Lasten in zwei Pfeilern aufnimmt.
Auch in Eisenbeton hätte man konstruieren können.
Dachstuhl für den Erweiterungsbau des Kasseler Bahnhofes
Dachstulil von dem Erweiterungsbau des
Empfangsgebäudes Bahnhof Kassel-
Oberstadt
Der Dachstuhl erhebt sich über einem Raum von
einer lichten Größe von 14,21 ; 13,10 m und bildet über
diesem ein Zeltdach. Um einmal eine bessere Verteilung
der Dachlasten zu bewirken und zum andernmal eine
gute architektonische Wirkung zu erzielen, wird die Last
auf die Ecken übertragen, wodurch sich die rechteckige
Grundform durch Brechen der Ecken in ein Achteck
umwandelt, woraus sich ein Zeltdach über achteckigen
Grundriß mit durchaus guten Verhältnissen ergibt.
Der gesamte Dachstuhl zergliedert sich in vier liegende
Böcke und über diesen weitere vier darüberliegende.
Zwischen diesen zwei Böcken liegen an jeder Ecke
Diagonalverstrebungen, die gleichzeitig die Balkenlage
ersetzen. Die acht Gratsparren laufen sich an einem
sogenannten Kaiserstiel tot, während den übrigen Sparren
die drei Rähme der Böcke als Pfetten dienen. Die Euß-
Aber hier hat man dem Holz den Vorzug gegeben wegen
der Billigkeit bei Gegenüberstellung der Kosten. Auch
ließ sich die Aufgabe mit dem Holz als Material sehr
gut lösen. In neuerer Zeit ist das Holz als Konstruk
tionsmaterial vielfach zurückgedrängt, sehr wohl ist das
selbe konkurrenzfähig und zu besonders schwierigen Bau
aufgaben sehr geeignet, wie wir hier gesehen haben.
Rud. H. Eberth.
Yereinsmitteilimgen
Reichsbund baugewerblicher Arbeitgeberver
bände. Der Christliche Bauarbeiterverband teilt in der
„Baugewerkschaft“ Nr. 27 die Gründung des Reichs
bundes mit und knüpft daran folgende Bemerkungen:
„Man wird wohl kaum fehlgehen, wenn man die treiben
den Kräfte des neuen Zusammenschlusses in Bauunter
nehmerkreisen sucht, und zwar in solchen, die die Füh
rung im Arbeitgeberbund für das Baugewerbe in Händen
haben. Damit sind auch Zweck und Ziele des neuen
Reichsbundes genügend charakterisiert. Sie beziehen sich