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Neue Isolirbimsdecken und Isolirbimsmaterialien. — Entscheidungen.
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20*80 C. ergaben. Dieses sind gewiß niedrige Temperaturen
in einem sonst überheißen Dampfkessel-Heizraum zur Sommerzeit.
Gleich günstige Resultate wurden in Marienhof bei Koblenz mit
einem Dampfkessel von 30 qm Heizfläche erzielt. Ein Beweis,
daß für solche Zwecke die Isolirsteine unerreicht sind.
Einer besonderen sanitären, bautechnischen Zukunft dürften
die Steine als Füllung der Decken in Wohngebänden entgegensehen.
Wird die Originalmasse zwischen zwei leichte eiserne T-Träger
als Beton lose eingefüllt, so giebt sie unter Umständen bei nur
12 em Dicke eine leichte, schall- und wärmedichte Decke, gegen
welche von unten sofort der Deckenputz angeworfen werden kann
Einen größeren Hohlraum in dieser Decke giebt es nicht und
kann auf der obersten Fläche unter Umständen direkt eine Cements,
Papp- oder Mietalldecke aufgelegt werden. Bei einem Bruch—
versuch wurde *4 9m solcher Decke von 12 cm Dicke durch
75 Etr. Belastung nicht zum Bruch gebracht, sodaß man im
Kubikraum einer Decke gewisse Parthien mit losen Bimssteinen
füllen kann, um die Isolirfähigkeit zu erhöhen, ohne das Bruch—
moment unter dasjenige der gewöhnlichen Belastungen herab—
zubringen.
Die Herstellung der Balkenfache mit Bimsbeton und trockenen
losen Bimsstücken ist die vortrefflichste Konstruktion sowohl vom
bautechnischen, als auch hygienischen Standpunkte. Sie ist der
Herstellung eines Fehlbodens aus Schwarthölzern und Lehmschlag
oder dem Aehnlichen weitaus vorzuziehen. Letztgenannter Fuß—
boden hat den wesentlichen Nachtheil, daß alles Holzwerk der
Zwischendecken, welches zur Zeit der Dacheindeckung durch Regen
oder Schnee oft völlig mit Wasser gesättigt ist, keine Zeit zum
Austrocknen findet, da es in dem Lehmschlag eine lange vor—
handene Quelle der Durchfenchtung erhält. Decken, aus Kiesbeton,
Ziegeln und diesen ähnlichen Stoffen hergestellt, leiten Wärme
und Schall gut, während die Bimsdecken gerade das Gegentheil
bewerkstelligen und somit für Wohnräume sich ganz vorzügtich
eignen. Auch bilden sich an dichtem Beton leicht Schwitzwaffer—
bildungen, welche eine Durchfeuchtung des Füllmaterials und der
Fußbodenhölzer herbeiführen. Je leichter und luftdurchlässiger
die Stoffe für die Herstellung der Deckenfüllung gewählt werden,
desto rascher wird das Austrocknen erfolgen, und wenn die
Hauptfüllmasse aus trocknen Bimsstücken besteht, so ist das Füll—
material ja schon irocken bei'm Einbringen. In diesem False
werden nur eine dünne untere und obere Schicht und senkrechle
Verbindungsrippen aus Bimsbeton hergestellt zum Tragen des
Füllmaterials und der Nutzlast. Eine Duichfeuchtung der
Deckenflächen infolge Verdichtung des in der Luft enthaltenen
Wasserdampfes ist bei der Auswahl von Bimsstücken nicht zu be⸗
fürchten, da selbige wegen ihres großes Luftgehalles den
Schwitzwasserbildungen nicht ausgesetzt sind. Bei weniger durch⸗
ässigen Stoffen, wie Gypsdiele und dergleichen, ist durch das
Anbringen einer oder mehrerer ruhender Luftschichten dieser Ge—
fahr zwar vorzubeugen, aber dafür wird mit den großen Hohl—⸗
räumen wieder gegen die Hygiene verstoßen. Diese Hohlräume
hilden nämlich Vrutstätten für Ungeziefer, Bazillen ꝛzc. Außerdem
zerfällt der Gyps mit der Zeit in feuchte oder von der Luft
weniger umspülte Lagen und ist überhaupt nicht antifeptisch.
Mit Decken, aus Bimostücken hergestellt, erreicht man einen ge—
unden, behaglichen Aufenthalt auͤch in ebei vollendeten Wohnungen.
Sie stellen eine bedeutende Ersparniß an Heizstoffen sicher, sodaß
sich die Aufwendung höherer Kosten für diese Decken rechtfertigen
ließen. Solche Mehrkoften sind jedoch nicht erforderlich, da die
nach der durch Patentgesetz geschützten Koustruktion hergestellten
Bimszimmerdecken sich mindestens ehenfy billla stellen, wie Hola—
zalkendecken.
Auch werden O,10—O,15 m an den Umfassungs- und Mittel—
wänden und an der Treppenhöhe pro Etage gespart, wenn an
Stelle der O, — O. m dicken Holzbalkendeden“ nur O,o m dicke
Eisenbalkendecken mit Isolirbimsfüllung gewählt werben, wobei
die Eisenbalken, wegen des Schalltrausportes durch dieselben. immen
niedriger sein können, als die Deckendicke.
Bei dem ersten Belastungsversuche lagen die Gewichte in
der Mitte der Bruchplatte und ergiebt die Berechnung, wenn man
diese Belastung als eine gleichmäßig vertheilte annimmt,
— 1, 5000) kæ pro “m — 7500 kg, also das 18 fache der
Jewöhnlichen Deckenbelastüngen, weil bei gleichmäßiger Belastung
die Tragkraft, gleich 130, derjenigen der Mittebelastung gleichkommt.
Bei dem zweiten Versuche war die Herstellung der Decke
rine neue eigenartige Konstruktion. Es bildete der Bimsbelton
im Querschnitt nebeneinander gelegte I-Träger, welche mit ihren
Enden zwischen den eisernen LTrägern, rechwinklig zu diesen
nebeneinander gelegt gedacht sind.
Der hohle viereckige Iwischenraum zwischen je zwei Beton—
J-Trägern ist mit ganz trockenen losen Bimsstücken in Haselnuß—
Jröße ausgefüllt. Der gewöhnliche Bimssand der Schwenmsteine
st hierzu nicht zu verwenden, da dieser mit vielen AUnreinlichkeiten
vermischt ist, wie Schiefersteine, Quarz, gew. Erde ꝛc., welche
den ganzen Zweck der hygieunischen Decke vereiteln würden. Auch
-„chwemmsteine liefern wegen ihres Kalkgehaltes keine genügende
IAsolirfähigkeit gegen Wärme und Schall.
Die Herstellung einer solchen Decke ist folgende: Die 1 mm
zuseinander liegenden eisernen JT-Träger werden bündig mit den
beren Flächen ihrer unteren Flantschen verschaalt. Diese Bretter—
'erschaalung lagert auf Riegelhölzern, welche mit U-förmigen
doppelten Schraubenbolzen an den J- Trägern auf die Dauer der
Deckeneinfüllung angehängt sind. Auf diese Verschaalung wird wie
»ei gewöhnlichem Stampfbeton eine 224 emn dicke Schicht Bimsbeton
nicht Bimssand), nasse Bimsstücke mit !/ 9—/ 12 Cement, aufgelegt,
ticht gestampft. Nach diesem wird mit Hülfe von Schwarzblech—
treifen abwechselnd eine dicke Schicht von ca. 30 cm trockenen
Bimsstücken und eine dünne Schicht von 254 cm Bimsbeton so
soch bis 2—54 cm unter der oberen eisernen 7-Trägerflantsche
ingefüllt. Die Blechstreifen werden alsdann herausgezogen.
dierauf wird eine flache Lage von Bimsbeton aufgelegt, event.
nit der oberen Fläche der eifernen J-Trägerflantsche bündig aus—
gefüllt und die Deckenfüllung ist fertig mit einem Minimum von
LKement, nämlich ebensoviel, als zur“ Bindung der betonenen
Träger erforderlich ist, und im Innern aus trockenen Bimsstücken
jestehend. Beton, der nur aus Cement und groben Bimsstücken
hereitet wird, erreicht kaum die Hälfte der Tragfähigkeit, welche
hei entsprechendem Sandzusatz erzielt wird. Man hat 'es alfo
in der Hand, die Tragrippen beliebig zu verstärken.
Entsdreidungen.
Wirthschaftliche Einheit von Grundstücken. Der
Zimmermeister M. hatte 1889 in Hameln zwei in der Wetthor—
traße dort, unter Nr. 4 und 5 unmittelbar neben einander ge—
egene Bauplätze gekauft und auf seine Anträge die baupolizei—
iiche Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses auf dem
nen und später äuf dem anderen Grundstück erhalten. Auf dem
rundstück Aer. d wurde ein Abort in einer geringeren Entfernung
als 8 mm von der Grenze des Grundstücks Nr. 4 angelegt
Nachdem letzteres in andere Hände übergegangen war,' gab der
Magistrat durch Verfügung vom 11. Oktober 1802 dem M. auf, die
ragliche Abortsanlage zu verlegen und sie nach den Vorschriften
)es 84 der Baupolizei⸗Ordnung für die selbstständigen Städte
des Regierungsbezirks Hannover, mit Ausnahme der Residenz—
tadt Hannover, vom 17, Februar 1893 einzurichten. 8 4, der
jach seiner Ueberschrift über „Aborte und andere Einrichtungen
ür Abfallstoffe“ Anordnungen ktrifft, enthält zunächst Bestimmungen
iber die Beschaffenheit der Sammelstellen von Äbfallstoffen, als
zu denen gehörig die Aborts- und Senkgruben, Dungstätten,
sanäle und andere, zur Lagerung oder Abführniug von' Unrath
»estimmte Einrichtungen bezeichnet sind, und fügt dann hinzu;
Alle Sammelstätten von Abfallstoffen müssen von Bruunen nach
)er Beschaffenheit des Erdreichs 3 in bis 10 mm, von den nachbar—
ichen Grenzen aber mindestens 8 mm entfernt bleiben. Nachdem
M. mit seiner Beschwerde gegen die erlassene Verfügung vom
Regierungs-Präsidenten und demnächst vom Oberpräsidenten ab—
gewiesen war, strengte er noch Klage an. Der vierte Senat des
Ober-Verwaltungsgerichts verfagte ihr den Erfolg.
Der Gerichtshof sprach aus, daß für die Befugniß der
Polizeibehörde, zu verlangen, daß die Abortsanlage iit dem
geltenden Baurecht in Einklang gebracht wird, unerheblich ist, ob
der Baukonsens, sofern die Genehmigung zu der Aborisanlage
als darin enthalten anzusehen ist, bereits im Widerspruch mit
dem bestehenden Baurecht ertheilt, oder erst durch deun Verkauf
des nachbarlichen Grundstücks dieser Widerspruch geschaffen
vorden ist. Wäre bei Ertheilung des Konsenses davon auszu—
gehen gewesen, daß die beiden, damals im Besitz des Klägers be—
indlichen Grundstücke eine wirthschaftliche Einheit bildeten und
demnach in Ermangelung einer Nachbarsgrenze die Anwendung
des 84 auf die Abortsanlage nicht einzutreten hatte, so war
doch mit dem Zeitpunkt, in dem Kläger durch Zerstückelung des
einheitlichen Grundstücks die Grenze zwischen den beiden Grund—
tücken geschaffen hatte, die Befugniß der Polizeibehörde zur Au—
vendung des 8 4 gegeben. War aber zur Zeit der Konsens—
ertheilung die Fläche, die die beiden Grundstücke umschloß, nicht
als wirthschaftliche Einheit, also die Grenze zwischen ihnen als
Nachbargrenze anzusehen, so war der Konsens bezüglich der An—