Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 53, Bd. 12, 1893)

Die gewerblichen Lehranstalten der Stadt Köln. — Litteraturbericht. 
durch die erlangte größere Geschicklichkeit zur Hebung desselben 
heitragen. Demgemäß ist die Unterrichtsdauer eine beschränkte 
und werden solche Unterrichtsgegenstände vermieden, welche die 
der Schule gezogenen Grenzen überschreiten. Auch die Methode 
des Unterrichtes geht dahin, daß die Ausführung der Arbeiten 
nöglichst dem praktischen Bedürfniß sich anschließt. Eine allge— 
neine Ausbildung für das Kunstgewerbe ist ausgeschlossen, da 
eder in die Fachabtheiluugen eintreten muß, für welche er sich 
praktisch vorgebildet hat. 
Die Vorschule bezweckt die allgemeine Vorbildung für das 
Handwerk, sie hat eine Klasse mit einjähriger Unterrichtsdauer. 
gigur Errichtung der Vorschule haben folgende Erwäqungen 
zeführt: 
Die Bestimmungen der gewerblichen Fachschule sagen, daß 
der Regel nach in die Anstalt nur solche Schüler aufgenommen 
verden sollen, welche ihr Fach bereits praktisch erlernt haben. 
In Befolgung dieser Bestimmung mußte bisher stets eine An— 
ahl von Knaben, welche für ein Haudwerk bestimmt waren, zu— 
rückgewiesen werden, und wo ausnahmsweise ein solcher aus be— 
tinmimten Gründen zugelassen wurde, hat sich das Zusanmen— 
arbeiten der älteren Schüler mit den im jugendlichen Lebensalter 
tehenden häufig nicht als zweckmäßig erwiesen. Wenn nun 
einerseits die Bedingung der vorhergegangenen praktischen Thätig— 
eit für die Schüler der Fachschule aufrecht erhalten bleiben 
nußte, so mußte man anderseits zu der Ueberzeugung gelaugen, 
»aß an der Schule für solche Knaben, welche aus der Volks— 
chule entlassen sind und vor Eintritt in die Lehre sich spezieller 
ür den Handwerkerberuf vorbereiten sollen, eine besondere Klasse 
einzurichten ein Bedürfniß sei. 
Der Knabe, welcher mit dem 14., bezw. 13. Jahre aus der 
Volksschule entlassen wird, ist in vielen Fällen so wenig körper— 
lich entwickelt, daß er den Anstrengungen des Handwerks, welchem 
der Vater ihn zuzuführen beabsichtigt, nicht gewachsen ist. Hält 
der Vater an seiner Absicht fest, so geschieht es auf Kosten der 
Besundheit des Knaben; übergiebt er denselben aber einem kör— 
»erlich weniger anstrengenden Gewerbe, so entspricht dasselbe 
hielfach nicht den Neigungen und besonderen Fähigkeiten des 
naben. Die Lehre wird mißmuthig angetreten und ebenso 
eiterarinhrt, Und mil der Aussicht, dereins ein rüchtiger Meisler 
zu werden, ist es vorbei. 
Es ist ein Uebelstand, daß der für das Handwerk bestimmite 
Knabe bei unserer heutigen Schuleinrichtung keine Gelegenheit findet, 
seine mehr oder weniger große Befähigung für das eine oder 
indere Handwerk zu erkennen zu geben, uud so kommt es, daß 
. B. Knaben mit großer zeichnerischer Befähigung dem Be— 
kleidungzs- oder Nahrungsgewerbe überwiesen werden, während 
nan in anderen Gewerben, die eine zeichnerische Begabung oder 
einen eutwickelten Formen- und Farbensinn verlangen, Lehrlinge 
findet, die alles dieses entweder gar nicht, oder nur in geringem 
Yaaße haben. 
Gelangen die Eltern oder die Meister zur Erkenntniß des 
gemachten Fehlers, dann ist es in der Regel zu spät, ein Wechsel 
des Berufes wird in den seltensten Fällen vorgenommen und 
der junge Mann bleibt an der Stelle, wo ihn der Zufall hin— 
gestellt, im besten Falle ein mittelguter Arbeiter, während er an 
her richtigen Stelle Tüchtiges zu leisten berufen gewesen wäre. 
Diesen Hebeenden abzuhelfen, ist die Aufgabe der Vorschule 
ür Handwerkslehrlinge, in welche der Knabe gleich nach Ver— 
assen der Volksschule und vor Beginn der Lehre eintritt. Nach— 
dem er in der Volksschule das noͤthige und ausreichende Maaß 
des allgemeinen Wissens erlangt hat, würde in der Vorschule 
die spezielle Vorbildung für den Beruf des Handwerkes er— 
zolgen. 
83 Die Fortbildungsschule bei der Fachschule. 
Schon bei der Gründung der gewerblichen Fachschule wurde 
ns Auge gefaßt, auch für diejenigen Handwerkslehrlinge und 
Besellen, denen die Zeit und die Mittel fehlen, mehrere Semester 
eine Tagesschule zu besuchen, durch geeignete Schuleinrichtungen 
Sorge zu tragen, und kurze Zeit darauf die Handwerker— 
Fortbildungsschüle ins Leben gerufen. Sie sollte ihren Schülern 
n ihren Freistunden Gelegenheit bieten, ihre Kenntnisse im 
Deutschen, Rechnen, in der Raumlehre und, Naturlehre zu be— 
estigen und zu erweitern, auch eine ihren Gewerbebedürfnissen 
entsprechende Fertigkeit im Zeichnen zu gewinnen. Diese Schule 
hat im Laufe der Jahre mannigfache Erweiterungen und Ver⸗ 
hesserungen erfahren. Die einschneidendste Umgestaltung erfolgte 
im Frühjahr 1888 mit der Einrichtung der allgemeinen Fort— 
bildungsschulen, von denen später die Rede sein wird 
Schon von vornherein hatte man eine Trennung der Lehrlingde 
yon den Gesellen nach Möglichkeit vorgenommen; man sagte sich, 
zaß es nicht rathsam sei, namentlich in den allgeneinen Fächern, 
en Lehrling, der noch nicht lange die Volksschule verlassen, 
essen elementares Wissen daher noch sicherer und besser ist, wie 
vei dem Gesellen, der hänfig Jahre vergehen läßt, bis er zu der 
Finsicht kommt, daß ihm eine Fortbildung nützlich sei, mit diesem 
gleichzeitig zu unterrichten. 
Während bei den Lehrlingen der Unterricht sich an das in 
er Volksschule Erlernte anschließen kann, dasselbe befestigend 
ind mit Berücksichtigung der praktischen Bedürfnisse erweiternd, 
nuß vielfach bei den Gesellen weiter zurückgegriffen werden, 
venn der Unterricht überhaupt Erfolg haben soll. Beide Auf— 
jaben lassen sich nicht mit demselben Unterricht erfüllen, entweder 
verden die Gesellen oder die Lehrlinge benachtheiligt. Dazu 
ommit, daß der Geselle die Ueberlegenheit des Lehrlings in deu 
illgemeinen Kenntnissen nicht erträgt, sie benimmt ihm die Lust 
in der Arbeit und er bleibt dem Unterricht fern. 
Mit der Errichtung der allgemeinen Fortbildungsschulen 
vurde die Trennung der Lehrlinge von den Gesellen voilständig 
»urchgeführt; diesen wurden die Lehrlinge überwiesen, während 
zer Fortbildungsschule bei der Fachschule die Gesellen verblieben. 
Diese erhalten ihren Unterricht von den Lehrern der gewerb— 
ichen Fachschule und zwar im Gebäude derselben; Unterrichts— 
jegenstände sind: Deutsch, Rechnen, Raumlehre, Naturlehre, 
jewerbliche Buchführung, Ornamentzeichnen, geometrisches Zeichnen, 
Bauzeichnen, Maschinenzeichnen, kunstgewerbliches Zeichnen, 
Modelliren, Holzschnitzen, Treiben, Ciseliren und Graviren. Die 
Wahl der Fächer ift den Gesellen freigestellt. An dem Unterrichte 
m Modelliren, Holzschnitzen, Treiben, Eiseliren und Graviren 
önnen auch Lehrlinge theilnehmen. 
Der Unterricht wird an den Werktagen von 71,2 bis R Uhr 
Abends und aun den Sonntagen Morgens von 6*4bis 10*5 Uhr 
m Sommer und von 7*,,4 bis 103,, Uhr im Winter ertheilt. 
C. Die allgemeinen Fortbildungsschulen. 
Dieselben dienen, wie schon bemerkt, zur Ausbildung von 
dandwerkslehrlingen; sie umfassen sowohl für den allgemeinen, 
vie für den Zeichenunterricht drei anfsteigende Klassen. Sie 
efinden sich au verschiedenen Stellen der Stadt und in den 
Hrorten, in den dazu geeigneten Volksschulgebänden Unterrichts 
Jenstände“ sind? Deutsch, Rechnen, uh, 
gsewerbliche Buchführung, Körperzeichnen, Ornamientzeichnen, 
jeometrisches Zeichnen und Fachzeichnen. Der Unterricht in den 
illgemeinen Faͤchern und im Zeichnen in der Unterstufe wird von 
Volksschullehrern, der Unterricht im vorgeschrittenen Zeichnen 
usbesoudere im Fachzeichnen, von den Fächlehrern der gewerb— 
ichen Fachschule ertheilt. Der Unterricht in den allgemeinen 
Fächern findet an zwei Wocheutagen, Abends von 7219 Uhr, 
ser Zeichennnterricht an den Sonntagen, Morgens von bn bis 
1033/ Uhr im Sommer und von 7 bis 103, Uhr im Winter statt. 
Solcher allgemeinen Fortbildungsschulen sind zur Zeit neun 
eingerichtet und zwar fünf in Alt-köln und je eine in Ehren— 
eld, Nippes, Deutz und Poll. Sämutliche Schulen sind der 
Oberleitung des Direktors der gewerblichen Fachschule unterstellt, 
velcher unterstützt wird durch einen Spezialleiter, dem iusbesondere 
ie Beaufsichtiguug des Zeichenunterrichts obliegt. Ferner hat 
ede Schule einen Hauptlehrer, welcher die Verwaltung derselben 
ührt und den allgemeinen Uunterricht überwacht 
Litteraturbericht. 
Die Lehre von der Beleuchtung nud Schattirung. 
Von G.Delabar. Mit 130 Figuren und zwei Holzschnitten 
Freiburg im Br. Verlag der Herder'schen Verlaashandlung 
898. Cart. Preis: 8 Mark. 
Ter Werth des vorliegenden Werkes steht in Fachkreisen 
inbestritten fest, handelt es fich doch um die aus 10 Abtheilungen 
Jebildete „Anleitung zum Linearzeichnen“, von der die Lehre von 
Jer Beleuchtung und Schattirung das fünfte Heft bildet, also um 
ein Unternehmen, das sich bekanutlich unter den Lehrmitteln einen 
»edentenden Platz errungen hat. Wir können es uns deshalb 
nicht versagen, hier einen Auszug aus der Vorrede zu der 
Anleitung“ mitzutheilen, weil hierdurch am Besten der Zweck, 
owie die Methode des gediegenen Werkes ersichtlich ist: 
„Während einer mehr als zwanzigjährigen Praxis habe ich 
gefunden, daß diejenige Unterrichtsmethode am leichtesten und 
ichersten zum Ziele führt, bei welcher die Figuren vom Lehrer 
in der schwarzen Wandtafel mit gtreide in möglichst großem Maaßstab 
»orgezeichnet und erklärt und vom Schüler zuerst nur mit Blei aus 
veirn Haud und damm est mistels der vetschießdenen Instrumente inBlei
	        
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