Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 53, Bd. 12, 1893)

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Die Anordnung und Größenverhältnisse der Wohnräume. — Landhaus des Oberforstmeisters R. v. Devan. 
verschlusses zu liegen haben, doch darf der Abort weder von 
einem Wohnzimmer, noch von der Küche oder Speisekammer 
aus direkt zugänglich sein. Eine Ausnahme kann nur bei 
Wohnungen, die lediglich aus zwei Räumen bestehen, von 
der Baubehörde erster Instanz bezüglich der Aborte insofern 
gewährt werden, daß diese auch außerhalb des Wohnungs-— 
verschlusses angelegt werden dürfen. Es ist aber stets jeder aus 
zwei Räumen — Zimmer und Küche — bestehenden Wohnung ein 
besonderer Abort, Sitzraum, zuzuweisen. 
Die Dimensionen der einzelnen Wohnräume für alle Fälle 
festzustellen, ist nicht gut möglich; es lassen sich für die Größe 
der Räume nur die untersten Grenzen angeben, welche auch bei 
den kleinsten Arbeiterwohnungen eingehalten werden können 
und müssen. 
Was zunächst die Wohnräume betrifft, so gilt vor Allem 
der bei Beschränkung auf das äußerste Maaß für jede Person 
ausschließlich der Kinder, welche noch nicht ein Jahr alt sind 
und nicht berücksichtigt werden, einzuhaltende Luftraum von 
10 chmeals „Belagseinheit“. Es wird daher bei Wohnzimmern 
für Arbeiter oder Dienstpersonal dahin zu streben sein, sie derart 
zu bemessen, daß ihr Luftraum als ein Vielfaches dieser Maaßeinheit 
erscheint, wobei wohl zu beachten ist, daß bei gleichem Luftraume 
eine Vergrößerung der Grundfläche für die Raumausnutzung 
vortheilhafter ist, als jene der Höhe, und daß die für jede Person 
entfallende Grundfläche nicht weniger als 4 qm betragen darf. 
Hiernach ergiebt sich das Minimum der lichten Höhe eines mit 
horizontaler Decke versehenen Raumes mit 2,5 in. Diese Höhe 
der Wohnräume darf aber nur bei Familienhäusern und bei 
Miethshäusern angetragen werden, bei welchen an den Straßen 
und Höfen die Höhe vom Gebäude vom Straßenniveau bis zur 
Dachoberkante gleich oder kleiner ist, als die Straßenbreite oder 
als die Tiefe des Hofes, und nicht mehr als 3 Geschosse angelegt 
werden. Sobald die Höhe größer ist, als die Breite der Straße 
oder des Hofes oder mehr als drei Geschosse vorkommen, muß 
die lichte Raumhöhe 3 un betragen, in welchem Falle sich auch 
der Luftraum für jede Person auf 12 chm erhöht, eine Maaß— 
nahme, welche sich durch die dichtere Bebauung vollkommen 
rechtfertigt. 
Bei gewölbten Räumen muß die mittlere Höhe obigen 
Anforderungen entsprechen. Bei Wohnungen, welche nur aus 
einem Zimmer und einer Küche bestehen, muß das Zimmer min— 
destens 20—24 chm messen. Wird im Zimmer statt eines Heiz— 
ofens ein Kochheerd aufgestellt, so kommt bezüglich der Belags— 
fähigkeit für letzteren eine Belaaseinheit. naäͤmlich 10 chm, in 
Abzug. 
Die richtige Anlage und Dimensionirung der Küchen ist 
sehr wichtig. Bei den kleinsten Wohnungen müssen die Küchen 
in ihrer Grundfläche mindesten 6 qun messen, während ihre Höhe 
mit jener der Wohnräume übereinzustimmen hat. Wird der 
Kochäpparat dauernd in das Zimmer gestellt, so kann der Küchen— 
raum als Kammer zum Bewohnen verwendet werden, muß aber 
auch einen Ofen erhalten. Ein Abort für einen Sitz muß 
mindestens 0,9 m breit, 1,8 melang und 2,2 mm hoch sein. 
Verkehrsräume innerhalb einer Wohnung, also Treppen, 
Gänge und andere Räumlichkeiten, können geringer bemessen 
sein, als solche für mehrere Wohnungen. Treppen, welche in 
Familienhäusern den Verkehr zu nur einem oberen Stockwert 
oder zu einem dieses ersetzenden bewohnbaren Dachgeschosse, das 
nur je 152 Räume umfaßt, zu vermitteln haben, genügen mit 
einer Breite von 0,756 m. Sind im Obergeschosse mehr als 
2 Wohnräume vorhanden, oder ist die Wohnung in mehr als 
2 Geschosse vertheilt, so sind die Treppen mindestens 1,0 m breit 
zu halten. Innere Gänge, welche zu mehreren Wohnräumen 
führen, die untereinander verbunden sind und von welchen aus 
somit die Treppe auch auf einem anderen Wege erreichbar ist, 
können in ihrer Breite auf das Minimum von 0,75 m beschränkt 
werden, anderen Falles sind diese Gänge mindestens 1.0 mm breit 
zu halten. 
Es wurden von Hofrath v. Gruber die kleinsten moͤglichen 
Maaße angeführt, da es ihm wichtig erscheint, die Anlage von 
kleinen Familienhäusern in ieder Richtung nach Thunlichkeit zu 
erleichtern. 
Für die Anzahl und Maaße der in Gebäuden für mehrere 
Wohnungen erforderlichen Verkehrsräume sind in erster Linie 
feuers und baupolizeiliche Rücksichten entscheidend. Es muß 
jedoch darauf hingewiesen werden, daß es in hygienischer Be— 
ziehung wünschenswerth ist, so wenig Wohnungen als möglich 
an dieselbe Treppe anschließen zu lassen; wo thunlich, nicht mehr 
als zwei in jedem Geschoͤsse, wodurch die Nothwendigkeit der 
Anlage innerer oder äußerer Gängesentfällt. die entweder, selbst 
nur mangelhaft erhellt und lüftbar sind, oder den dahinter 
liegenden Räumen auch Luft dann noch rauben, wenn selbst die 
für die letzteren Gänge oben aufgestellten Beschränkungen ein— 
gehalten werden. 
Bezüglich der Treppen ist im Allgemeinen, besonders aber 
hei Miethshäusern, zu verlangen, daß jene, welche zu Kellern 
führen, die nicht als Räume für den dauernden Aufenthalt von 
Menschen dienen, von denen der oberen Geschosse im Erdgeschosse 
abzuschließen oder, wenn thunlich, direkt von außen, z. B. vom 
Hofe oder Garten aus, zugänglich zu machen. Die Treppen— 
häuser bilden gleichsam Schachte, welche alle Geschosse durchziehen 
uind in welchen sehr oft Luftströmungen von unten nach oben 
tattfinden, durch welche den Wohnungen Luft zugeführt wird. 
Stehen diese Schachte mit dem Keller in direkter Verbindung, so 
wird nicht selten unter dem Einflusse der Temperaturdifferenzen, 
welche zwischen der Außen- und Innenluft bestehen, Kellerluft 
bis in die obersten Geschosse gedrückt und dadurch die Luft— 
beschaffenheit in diesen wesentlich verschlechtert. Wie aus den 
dellern, kann aber auch aus den einzelnen oberen Geschossen ver— 
dorbene Luft nach dem Treppenhause und von da nach anderen 
Stockwerken gelangen. Die Treppenhäuser haben somit, be— 
sonders in Miethshäuser mneine hohe hygienische Bedeutung, 
zie es sehr empfehlenswerth erscheinen läßt, wo irgend möglich, den 
Treppenhäusern an ihrem unteren Ende frische Luft direkt von 
außen zuzuführen und sie mit Luftabzugsschloten oder, wenigstens 
im obersten Geschosse, mit oberen Lüftungsflügeln in den Fenstern 
zu versehen. Bei Heizung der Treppenhäuser sind die Lüftungs— 
einrichtungen mit den Heizungsanlagen entsprechend anzulegen. 
In dicht bewohnten Gebäuden, namentlich Häusern mit vielen 
kleinen Arbeiterwohnungen, ist es empfehlenswerth, die Treppen— 
jäuser in allen Geschossen nach außen ganz offen zu lassen. 
wenn sie nicht der Wetterseite zugewendet sind. 
Das Steigungsverhältniß der Treppen ist so weit als 
thunlich nach der Formel 2 he b 63 cun zu bestimmen, 
wobei die Stufenhöhe (n) von zu Wohngeschossen führenden 
Treppen nicht mehr als 16 cm, jene von untergeordneten Treppen 
nicht mehr als 20 6m und die Stufenbreite (b) im ersteren 
Falle nicht weniger als 29 eim messen darf. Zur Sicherung der 
vesundheit und des Lebens der, über Treppen verkehrenden 
Personen ist es nothwendig, bei allen Treppenläufen, welche 
eitlich frei stehen, Treppengeländer von mindestens 0,45 In 
döhe anzubringen, die für den Fall, als sie, wie bei freitragenden 
Treppen, in allen Geschossen ohne Unterbrechung durchlaufen, mit 
Vorkehrungen zu versehen sind, welche das Herabgleiten längs 
derselben verhindern. Ferner sind in allen Treppen, über welche 
Werkstätten, Küchen oder Waschküchen zugänglich sind, wo thunlich, 
in jedem Geschosse, mindestens aber in jedem zweiten, Vor— 
richtungen zum Niederstellen von Lasten, am besten als aufklappbare 
eiserne oder hölzerne Wandtische, je nachdem es der verfügbare 
Raum zuläßt, auf den Geschoß- oder Zwischenruheplätzen an— 
zubringen. 
Diese, vom Hofrath v. Gruber aufgestellten Grundsätze, 
werden wohl bei jedem ernsten Architekten und Baumeister, auch 
so lange sie nicht als Paragraphen von Bauordnungen Giltiakeit 
jaben, die verdiente Beachtung finden 
Landhaus des Oberforstmeisters R. v. Devan. 
Mym Architekten F. X. Daut, Professor in Reichenbera 
GHierzu 5 Fig.) 
Das hübsche Landhaus, welches in Fig. 1 bis 5 dargestellt 
ist, gelangte für den Oberforstmeister R.v. Devan nach dem 
Entwurfe des Architekten F. X. Daut zur Ausführung. Dasselbe 
ist auf einem Steinsockel in Block- oder Schrotwänden her— 
gestellt, wie dies in holzreichen Gebirgsgegenden früher allgemein 
uͤblich war, aber wegen der Feuergefährlichkeit in neuerer Zeit 
mehr und mehr aufgegeben wird, wenn andere Baumaterialien in 
solchen Gegenden zu haben sind und nicht zu theuer werden. 
Bei den Blockwänden werden die behauenen oder geschnittenen 
Hölzer übereinander geschichte und an den Kreuzungspunkten der 
Wände schwalbenschwanzförmig überschnitten, wodurch ein fester 
Verband entsteht. Damit das Hirnholz der leberschneidungen 
nicht zu leicht vom Wetter zerstört wird, läßt man die Hölzer 
noch über die Verbände vorstehen, sodaß sie zusammen als aufrecht 
gerichtete Bänder (Lisenen) auftreten, mohei oft iedes Holz in eine 
Spitze ausläuft. 
Der Ausarbeitung plastischer Zierden tritt die Faserrichtung 
des Holzes und seine leichte Spaltbarkeit in den Weg, denn 
solche ausgearbeiteten FäTormen werden hald durch die GSinflfiisse des
	        

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