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Die Anordnung und Größenverhältnisse der Wohnräume. — Landhaus des Oberforstmeisters R. v. Devan.
verschlusses zu liegen haben, doch darf der Abort weder von
einem Wohnzimmer, noch von der Küche oder Speisekammer
aus direkt zugänglich sein. Eine Ausnahme kann nur bei
Wohnungen, die lediglich aus zwei Räumen bestehen, von
der Baubehörde erster Instanz bezüglich der Aborte insofern
gewährt werden, daß diese auch außerhalb des Wohnungs-—
verschlusses angelegt werden dürfen. Es ist aber stets jeder aus
zwei Räumen — Zimmer und Küche — bestehenden Wohnung ein
besonderer Abort, Sitzraum, zuzuweisen.
Die Dimensionen der einzelnen Wohnräume für alle Fälle
festzustellen, ist nicht gut möglich; es lassen sich für die Größe
der Räume nur die untersten Grenzen angeben, welche auch bei
den kleinsten Arbeiterwohnungen eingehalten werden können
und müssen.
Was zunächst die Wohnräume betrifft, so gilt vor Allem
der bei Beschränkung auf das äußerste Maaß für jede Person
ausschließlich der Kinder, welche noch nicht ein Jahr alt sind
und nicht berücksichtigt werden, einzuhaltende Luftraum von
10 chmeals „Belagseinheit“. Es wird daher bei Wohnzimmern
für Arbeiter oder Dienstpersonal dahin zu streben sein, sie derart
zu bemessen, daß ihr Luftraum als ein Vielfaches dieser Maaßeinheit
erscheint, wobei wohl zu beachten ist, daß bei gleichem Luftraume
eine Vergrößerung der Grundfläche für die Raumausnutzung
vortheilhafter ist, als jene der Höhe, und daß die für jede Person
entfallende Grundfläche nicht weniger als 4 qm betragen darf.
Hiernach ergiebt sich das Minimum der lichten Höhe eines mit
horizontaler Decke versehenen Raumes mit 2,5 in. Diese Höhe
der Wohnräume darf aber nur bei Familienhäusern und bei
Miethshäusern angetragen werden, bei welchen an den Straßen
und Höfen die Höhe vom Gebäude vom Straßenniveau bis zur
Dachoberkante gleich oder kleiner ist, als die Straßenbreite oder
als die Tiefe des Hofes, und nicht mehr als 3 Geschosse angelegt
werden. Sobald die Höhe größer ist, als die Breite der Straße
oder des Hofes oder mehr als drei Geschosse vorkommen, muß
die lichte Raumhöhe 3 un betragen, in welchem Falle sich auch
der Luftraum für jede Person auf 12 chm erhöht, eine Maaß—
nahme, welche sich durch die dichtere Bebauung vollkommen
rechtfertigt.
Bei gewölbten Räumen muß die mittlere Höhe obigen
Anforderungen entsprechen. Bei Wohnungen, welche nur aus
einem Zimmer und einer Küche bestehen, muß das Zimmer min—
destens 20—24 chm messen. Wird im Zimmer statt eines Heiz—
ofens ein Kochheerd aufgestellt, so kommt bezüglich der Belags—
fähigkeit für letzteren eine Belaaseinheit. naäͤmlich 10 chm, in
Abzug.
Die richtige Anlage und Dimensionirung der Küchen ist
sehr wichtig. Bei den kleinsten Wohnungen müssen die Küchen
in ihrer Grundfläche mindesten 6 qun messen, während ihre Höhe
mit jener der Wohnräume übereinzustimmen hat. Wird der
Kochäpparat dauernd in das Zimmer gestellt, so kann der Küchen—
raum als Kammer zum Bewohnen verwendet werden, muß aber
auch einen Ofen erhalten. Ein Abort für einen Sitz muß
mindestens 0,9 m breit, 1,8 melang und 2,2 mm hoch sein.
Verkehrsräume innerhalb einer Wohnung, also Treppen,
Gänge und andere Räumlichkeiten, können geringer bemessen
sein, als solche für mehrere Wohnungen. Treppen, welche in
Familienhäusern den Verkehr zu nur einem oberen Stockwert
oder zu einem dieses ersetzenden bewohnbaren Dachgeschosse, das
nur je 152 Räume umfaßt, zu vermitteln haben, genügen mit
einer Breite von 0,756 m. Sind im Obergeschosse mehr als
2 Wohnräume vorhanden, oder ist die Wohnung in mehr als
2 Geschosse vertheilt, so sind die Treppen mindestens 1,0 m breit
zu halten. Innere Gänge, welche zu mehreren Wohnräumen
führen, die untereinander verbunden sind und von welchen aus
somit die Treppe auch auf einem anderen Wege erreichbar ist,
können in ihrer Breite auf das Minimum von 0,75 m beschränkt
werden, anderen Falles sind diese Gänge mindestens 1.0 mm breit
zu halten.
Es wurden von Hofrath v. Gruber die kleinsten moͤglichen
Maaße angeführt, da es ihm wichtig erscheint, die Anlage von
kleinen Familienhäusern in ieder Richtung nach Thunlichkeit zu
erleichtern.
Für die Anzahl und Maaße der in Gebäuden für mehrere
Wohnungen erforderlichen Verkehrsräume sind in erster Linie
feuers und baupolizeiliche Rücksichten entscheidend. Es muß
jedoch darauf hingewiesen werden, daß es in hygienischer Be—
ziehung wünschenswerth ist, so wenig Wohnungen als möglich
an dieselbe Treppe anschließen zu lassen; wo thunlich, nicht mehr
als zwei in jedem Geschoͤsse, wodurch die Nothwendigkeit der
Anlage innerer oder äußerer Gängesentfällt. die entweder, selbst
nur mangelhaft erhellt und lüftbar sind, oder den dahinter
liegenden Räumen auch Luft dann noch rauben, wenn selbst die
für die letzteren Gänge oben aufgestellten Beschränkungen ein—
gehalten werden.
Bezüglich der Treppen ist im Allgemeinen, besonders aber
hei Miethshäusern, zu verlangen, daß jene, welche zu Kellern
führen, die nicht als Räume für den dauernden Aufenthalt von
Menschen dienen, von denen der oberen Geschosse im Erdgeschosse
abzuschließen oder, wenn thunlich, direkt von außen, z. B. vom
Hofe oder Garten aus, zugänglich zu machen. Die Treppen—
häuser bilden gleichsam Schachte, welche alle Geschosse durchziehen
uind in welchen sehr oft Luftströmungen von unten nach oben
tattfinden, durch welche den Wohnungen Luft zugeführt wird.
Stehen diese Schachte mit dem Keller in direkter Verbindung, so
wird nicht selten unter dem Einflusse der Temperaturdifferenzen,
welche zwischen der Außen- und Innenluft bestehen, Kellerluft
bis in die obersten Geschosse gedrückt und dadurch die Luft—
beschaffenheit in diesen wesentlich verschlechtert. Wie aus den
dellern, kann aber auch aus den einzelnen oberen Geschossen ver—
dorbene Luft nach dem Treppenhause und von da nach anderen
Stockwerken gelangen. Die Treppenhäuser haben somit, be—
sonders in Miethshäuser mneine hohe hygienische Bedeutung,
zie es sehr empfehlenswerth erscheinen läßt, wo irgend möglich, den
Treppenhäusern an ihrem unteren Ende frische Luft direkt von
außen zuzuführen und sie mit Luftabzugsschloten oder, wenigstens
im obersten Geschosse, mit oberen Lüftungsflügeln in den Fenstern
zu versehen. Bei Heizung der Treppenhäuser sind die Lüftungs—
einrichtungen mit den Heizungsanlagen entsprechend anzulegen.
In dicht bewohnten Gebäuden, namentlich Häusern mit vielen
kleinen Arbeiterwohnungen, ist es empfehlenswerth, die Treppen—
jäuser in allen Geschossen nach außen ganz offen zu lassen.
wenn sie nicht der Wetterseite zugewendet sind.
Das Steigungsverhältniß der Treppen ist so weit als
thunlich nach der Formel 2 he b 63 cun zu bestimmen,
wobei die Stufenhöhe (n) von zu Wohngeschossen führenden
Treppen nicht mehr als 16 cm, jene von untergeordneten Treppen
nicht mehr als 20 6m und die Stufenbreite (b) im ersteren
Falle nicht weniger als 29 eim messen darf. Zur Sicherung der
vesundheit und des Lebens der, über Treppen verkehrenden
Personen ist es nothwendig, bei allen Treppenläufen, welche
eitlich frei stehen, Treppengeländer von mindestens 0,45 In
döhe anzubringen, die für den Fall, als sie, wie bei freitragenden
Treppen, in allen Geschossen ohne Unterbrechung durchlaufen, mit
Vorkehrungen zu versehen sind, welche das Herabgleiten längs
derselben verhindern. Ferner sind in allen Treppen, über welche
Werkstätten, Küchen oder Waschküchen zugänglich sind, wo thunlich,
in jedem Geschosse, mindestens aber in jedem zweiten, Vor—
richtungen zum Niederstellen von Lasten, am besten als aufklappbare
eiserne oder hölzerne Wandtische, je nachdem es der verfügbare
Raum zuläßt, auf den Geschoß- oder Zwischenruheplätzen an—
zubringen.
Diese, vom Hofrath v. Gruber aufgestellten Grundsätze,
werden wohl bei jedem ernsten Architekten und Baumeister, auch
so lange sie nicht als Paragraphen von Bauordnungen Giltiakeit
jaben, die verdiente Beachtung finden
Landhaus des Oberforstmeisters R. v. Devan.
Mym Architekten F. X. Daut, Professor in Reichenbera
GHierzu 5 Fig.)
Das hübsche Landhaus, welches in Fig. 1 bis 5 dargestellt
ist, gelangte für den Oberforstmeister R.v. Devan nach dem
Entwurfe des Architekten F. X. Daut zur Ausführung. Dasselbe
ist auf einem Steinsockel in Block- oder Schrotwänden her—
gestellt, wie dies in holzreichen Gebirgsgegenden früher allgemein
uͤblich war, aber wegen der Feuergefährlichkeit in neuerer Zeit
mehr und mehr aufgegeben wird, wenn andere Baumaterialien in
solchen Gegenden zu haben sind und nicht zu theuer werden.
Bei den Blockwänden werden die behauenen oder geschnittenen
Hölzer übereinander geschichte und an den Kreuzungspunkten der
Wände schwalbenschwanzförmig überschnitten, wodurch ein fester
Verband entsteht. Damit das Hirnholz der leberschneidungen
nicht zu leicht vom Wetter zerstört wird, läßt man die Hölzer
noch über die Verbände vorstehen, sodaß sie zusammen als aufrecht
gerichtete Bänder (Lisenen) auftreten, mohei oft iedes Holz in eine
Spitze ausläuft.
Der Ausarbeitung plastischer Zierden tritt die Faserrichtung
des Holzes und seine leichte Spaltbarkeit in den Weg, denn
solche ausgearbeiteten FäTormen werden hald durch die GSinflfiisse des