Lichterstiftung::
reichen Kerzen- und Wachsabgaben im Rahmen des Gilde-
und Bruderschaftswesens,!)
I. Eines der frühesten und wichtigsten Zeugnisse für
Eigenkirchen?), Kanon 5 der suevischen Nationalsynode
von Braga vom Jahre 572%), warnt die Bischöfe vor der
Weihe ungenügend dotierter Kirchen; es zeuge von nicht
geringem Leichtsinn, wenn eine Kirche „sine luminaris‘“
und ohne sicheren Unterhalt für den künftigen Priester
gebaut werde gleich einem Privathaus. Schon die erste
Synode von Braga (561 oder 563) hatte in Kanon 7 vor-
geschrieben, daß das Kirchenvermögen in drei Teile zerlegt
werden solle. Der eine Teil gebühre dem Bischof, der andere
den Klerikern und der dritte habe zum Unterhalt der Kirche
und für ihren Lichterbedarf zu dienen.‘) Ein von Seckel
entdecktes und von Finsterwalder veröffentlichtes Bi-
schofskapitulare aus Westfranzien (vielleicht Diözese Tours
um 850) enthält die Bestimmung: „Luminaria per ecclesias
cum magno studio debent preparari, unde, sicut audivimus,
aliqui hactenus neglegenter egerint.‘“°) Gratian hat in sein
Dekret als c. 9 de consecratione Dist. I den Rechtssatz auf-
genommen: es dürfe nicht mit dem Bau einer Kirche be-
gonnen werden, bevor nicht hinreichend gesichert sei, was
„ad luminaria et ad custodiam et stipendia custodum“‘ zu
dienen habe.®) Diese Quellen, die sich leicht vermehren
1) Recht anschauliches Material zur Gesamtentwicklung bieten
K. Lübeck, Bienenzucht und Wachsbedaıf des Klosters Fulda,
Fuldaer Geschichtsblätter XXIV (1931) S. 65ff. bes. 69ff. und
Lucian Pfleger, Untersuchungen zur Geschichte des Pfarrei-
Instituts im Elsaß III, Archiv für elsässische Kirchengeschichte
VII (1933) 8. 67£.
?) Stutza. a. O. S. 96ff.
*) Tejada y Ramiro, Colecciön II 8. 626.
*) Tejada y Ramiro II S. 613; vgl. Bidagor a. a. O0. S. 103.
5) Über Textgestalt, Charakter, Inhalt, Entstehungszeit und
vermutlichen Ursprungsort vgl. Paul Willem Finsterwalder,
Zwei Bischofskapitularien der karolingischen Zeit ZRG? XIV
(1925) S. 336 ff. Die Stelle ebda. S. 355.
$) Die Bestimmung, die sich schon bei Burchard von Worms
Wohlhaunter, Die Kerze im Recht