Full text: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 58, Bd. 17, 1898)

Die Kalksandziegel und der Kalksand-Pisébau. 
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Die Kalksandziegel und der Ralksand-VUiséban, 
Umständlichkeit, aus dem maun gewaltsam etwas Patentfähiges 
herleiten will, vorhanden. 
Die in den Steinen enthaltene Feuchtigkeit soll den unter 
den Wagen befindlichen Kalk zum Löschen bringen, bezw. der 
alk soll die in den Steinen befindliche Kohleusäure aufnehmen. 
Dieses Phantasiegebilde ist doch zu köstlich! Das bischen Kalk 
s'oll alle Kohlensäure, die im Kessel, in den Steinen und im zu— 
strömenden Dampf vorhanden ist, aufnehmen! Das läßt sich be— 
haupten, aber keinesfalls beweisen! Dann soll eine allmäliche 
Anwärmung der Steine vor sich gehen! lUUnd danu, soll wohl 
eine an und für sich äußerst minimale Kohlensäuremenge etwas 
schaden!? 
Merkwürdig! Die einfache Sache, die Erhärtung, die doch 
darin besteht, daß frischgeformte, ganz nasse Formlinge direkt, 
auch ohne daß man denselben Kohlensäure entzieht und ohne daß 
deuselben überhaupt Zeit gegeben wird, Kohlensäure aus der 
Luft aufzunehmen, durch Einwirkung hochgespannten Dampfes 
in eine Gesteinsmasse verwandelt werden, soll möglichst ausge— 
schmückt, gezuckert werden, um dem Käufer ein unbefangenes Ur— 
theil zur Unmöglichkeit zu machen. 
Das Ammenmärchen, der Antrocknungsvorgang, wie ihn Ol— 
schewsky vorgiebt, findet überhaupt in kaum nennenswerther Weise 
statt, aber er ist eben nicht kontrollirbar, es sei denn, daß man 
den Versuch machte, der Procedur selbst beizuwohnen. 
Alle Steine, die in nassem Zustand erhärtet werden, werden 
selbstverständlich so wie so angewärmt, indem die Temperatur 
und der Dampfdruck doch erst nach und nach auf eine gewisse 
Höhe gebracht wird. Oder soll der Dampfdruck (angenommen 
10 Atmosphären) direkt in den Kessel gebracht werden? 
Da nummehr auch der Nachweis erbracht ist, daß die zwei, 
bezw. die eine Patentanmeldung nur eine Bemäntelung zur Er— 
ngung eines Patentes bedeutet, so bleibt noch übrig, auf die 
sich hier täglich meldenden zahllosen Käufer Olschewskys zurück— 
zugreifen. 
Trotzdem Olschewsky wußte, wie die Patentangelegenheit steht, 
erachtete er es keineswegs als nothwendig, seinen Lesern und 
Käufern reinen Wein einzuschenken, indem er ihnen zu sagen hatte, 
Patent Kleber sei wohl ertheilt, er selbst dagegen habe sich mit 
einer Beschwerde an die letzte Instanz, die Beschwerdeiustanz, ge— 
wandt und setze seine ganze Hoffnung auf diesen leßzien Ausweg. 
Austatt dessen suchte er während der Verschleppung der Patent— 
angelegenheit das Publikum in den Glauben zu versetzen, es sei 
kein Patent ertheilt (Kaiserl. Patentamt drahtete seiner Zeit 
auf eine diesbezügliche Anfrage eines Interessenten selbst wie 
folgt: Patent Kleber ertheilt, jedoch noch nicht rechtskräftig.) 
Durch „ein deutsches Reichspatent“ und „zwei weitere Patent— 
anmeldungen“ geschützt, wurde nach wie vor weiter inserirt, nach 
wie vor lebten die Leser in dem Glauben, Dampfyverfahren sei 
geschützt, nach dem doch gearbeitet wird, wie zahlreiche Käufer 
des sogenannten „Deutschen Reichspatentes“ versicherten. Als 
icher darf angenommen werden, daß mehrere Hunderttausend 
Mark, größtentheils von kleinen Leuten, durch Unkenntniß der 
Patentangelegenheiten hinausgeworfen sind. 
Wie systematisch seitens der Agenten Olschewskys gearbeitet wird, 
äßt sich u. A. aus einem hier eingelaufenen Schreiben, das ich 
olgen lasse, ersehen. Dasselbe lantet: 
„Es ist richtig, daß ich „Olschewskysche Licenz“ für (folgt 
„das Gebiet) erworben habe, aber lediglich auf Spekulation, um 
„sie wieder mit Vortheil weiter zu veräußern. Es liegen mir 
„dieserhalb schon vielfache Offerten vor. Beide Verfahlen sind 
„übrigens — wie ich mich überzeugt habe — (in Budenheim) so 
„verschieden, daß sie sich keine Konkurrenz machen können, da 
„Sie „tadellose“ Mauersteine in Massenfabrikation herstellen 
„können, während das nach dem Olschewskyschen Verfahren aus— 
„geschlossen erscheint. Uebrigens ist letzteres auch, wie fie wissen, 
znicht gesichert u. s. w. 
Hochtungsvoll 
(folgt Name.) 
Diesen Käusern können zwei Fälle nicht agenug vor Augen 
gehalten werden: 
1) „Wird mein Pateut vom Kaiserl. Patentamt bestätigt, so 
„darf Niemand unter Einwirkung hochgespannten Dampfes er— 
„‚härten, bestehende Fabriken für derartige Fabrikation sind an 
„mich gebunden, auch wenn Olschewskys unnöthige Trocknerei 
„‚patentirt werden würde, 2) Wird mein Patent seitens Kaiserl. 
„Patentamts wider Erwarten zurückgenommen, so sind alle Ab— 
„findungen und sonstigen Beträge, die an Olschewsky gezahlt 
„sind, ebenfalls nicht nur verloren, sondern dem Vertrage zufolge 
„müssen selbst dann immer noch Licenzgebühren gezahlt werden, 
so lange Pfeiffers Vatent besteht. Nicht genud damitf. neben 
sowie die damit im Zusammenhaug stehenden Ausführungspatente 
und Verfahren bis auf die Gegenwart. Kurz zusammengefaßt 
und erläutert von P. Kleber, Fabrikdirektor in Mainz. 
IV. Echluß.) 
Unglücklicherweise für die Käufer führt dieses Patent 852785 
den vielversprechenden Titel: „Verfahren zur Herstellung von 
Kalksandstein.“ 
Jeder glanbte hierdurch, das Patent besage, er habe das 
Recht (und sei in diesem Recht durch Patent geschütsth, Steiue 
unter Einwirkung hochgespanuten Dampfes zu erhärten. Der 
zdtauf dieses Patentes seitens Olschewskys kann doch nur den 
Zweck verfolgen, etwaige Käufer in dieser, der geschilderten An— 
nahme, zu belassen und zu bestärken. 
Bis jest ist hinlänglich nachgewiesen, daß das von Ol— 
ichewsty gekaufte und nur verhältnißmäßige wenig Jahre mehr 
unter Schutz stehende Pfeiffersche Patent absolut zur Kalksand— 
steinerhärtung nicht nur vollkommen überflüssig, sondern das 
janze Verfahren sogar recht vertheuernd und dabei recht um— 
ständlich ist. 
Sollte es Jemand danach gelüsten, seinen Kalk für sich in 
Kesseln abzulöschen, so mag er es rnhig thun, ohne irgend Ge— 
fahr zu laufen. Die Worte: „durch weitere zwei Patentan— 
meldungen geschüst“ besagen soviel wie nichts. Ist oder gewährt 
eine Patentanmeldung einem Schutz!? Nein, nicht den geringsten! 
Irgend ein beliebiges Menschenkind kann heute Patente auf die 
tollsten Sachen beautragen, das ist ihm freigestellt. Wenn er 
aber sagt, seine Anmeldungen gewähren Schutz für die Ausführ— 
barkeiten irgend eines Verfahrens, so können wir uns eines mit— 
leidigen Lächelns nicht erwehren. Wohl gewährt eine Anmeldung 
insofern Schutz, als dieselbe gegen spätere Anmeldungen irgend 
eines Andern oder eines Nacherfinders den Vorzug besitzt. 
Um der Wahrheit die Ehre zu geben, muß allerdings gesagt 
werden, daß Olschewsth seitens Kaiserl. Patentamts eine An— 
meldung zur Auslage gelangt ist. (Die zweite Anmeldung scheint 
auf dem Wege zur Auslage Schiffbruch gelitten zu haben, 
wenigstens ist von einer solchen bisher nichts bekannt geworden.) 
Die zur Auslage gebrachte Anmeldung 0. 2211.: „Sieuerung 
im Verfahren zur Herstellung von „Kalksandstein“, bezw. deren 
Patentanspruch“, lautet wie folgt: 
„Verfahren zur Herstellung von Kalksandsteinen ꝛc, dadurch 
gekennzeichnet, daß die aus Kalkmörtel gefertigten Formsteine 
vor der Behandlung mit Wasserdampf mit „kohlensäurefreier Luft“ 
ausgetrocknet und „eventuell“ vorgewärmt werden. 
„Eine Neuerung ist in dieser „Neuerung“ keineswegs zu er— 
blicken, infolgedessen von berufener Seite vielfach u. A. Einspruch 
dahingehend erhoben wurde, daß das beanspruchte Verfahren nichts 
weniger als eine Neuerung sei, da dasselbe schon vor Jahren 
ansgeführt wurde, im Uebrigen aber dem Kleberschen Verfahren 
entnommen wäre. 
Aller Voraussicht nach dürfte Olschewsky ein Patent ver— 
sagt werden, es sei denn, daß Kais. Patentamt in dem unnöthigen, 
kostspieligen und unpraklischen Antrocknen der Steine eine 
„Neuernng“ erblickt. Und hätte dieses Vatent gegebenenfalls einen 
Pfennig Werth?! 
Um auf die Neuerung selbst einzugehen, bietet die Aus— 
lageschrift des Patentsuchers wenig Anhaltspunkte. Trotzdem 
vermag ich diesen Antrocknungsvorgang genau zu schildern. 
In seiner Beschreibung fucht Olschewsty Kaiserl. Patentamt 
glauben zu machen, „es sei bis dahin nicht möglich gewesen, naß 
geformte oder gepreßte Gegenstände aus dtalk und Sand zu er— 
härten, ohne dieselben anzutrocknen. Bei und während des An— 
rocknens bilde sich auf der Oberfläche der Formstücke eine Trocken— 
schicht. Dieselbe sei durch Aufnahme der Kohlensäure der Luft 
in Verbindung mit dem Kalk entstanden und daher für die 
spätere Erhärtung, d. h. die Bildung von kieselsaurem Kalk, voll— 
ständig verloren.“ 
Diesem angeblichen llebelstand sucht Olschewsky abzuhelfen, 
indem er die Formstücke antrocknet, ohne daß dieselben Kohlen— 
säure anziehen. u diesem Zwecke benutzt er überflüssigerweise 
das bereits auf seinen Werth gesetzte Pfeifersche Patent. Auf 
Wagen werden seinem Vorgänger enisprechend nachgebildete Steine 
aufgestapelt. Unter den Wagen dagegen wird in einen kleinen 
Behaͤlier ie eine geringe Portion ungeröschten Kaltkes geschüttet. 
Nachdem die Wagen in Resseln verschlossen sind, werden dieselben 
sich selbst überlassen. Man köunte jg zu dem Kalke, um ihn zum 
Ioschen zu bringen, einfach, wie es Pfeiffer ja auch vorschreibt, 
Wasser zugirßen. Aber nein! dann ist eben ndicht die döthige
	        

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