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Die Kalksandzirgel und der Kalksand-Pisebau. . Die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.
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„diese zahlende Kalksandsteinfabrikanten können sich billige andere
„derartige Fabrikanten setzen und Fabriken errichlen, oͤhne daß
‚sie ihnen Jemand verwehren kann und ohne daß sie irgend
„Jemand einen Pfennig bezahlen. Sie können genan so arbeiten,
„wie der Nachbar, wenn auch Olschewskys Trocknerei patentiri
„‚würde, sie können, wie sie wollen, den Kalk mit Sanud löschen
„oder auch vorher für sich „bestens ablöschen“, kein Mensch wird
„sie weder in dem einen, noch in dem andern Fall daran hindern
‚können!
Was bleibt nun noch von dem Nimbnus, mit welchem sich
Olschewsky umgiebt, bestehen? Das Dampfberfahren ist mit
entnommen, die Einrichtungen von mir, das Patent Pfeiffer ge—
kauft, die Trocknerei ift alt und unnöthig. Es bleibt nur noch
eine beispiellose und recht einträgliche Reklame!“ Die Ol—
schewskyschen Ersindungen siud thatsächlich eine Erfindung!
Als bekannt darf vorausgesetzt werden, daß in Berlin von
gewisser Seite keine Bedenken getragen werden, jede bedeutende
Neuerung anzugreifen, sofern sich der Anmelder nicht zu einer
Verständigung herbeiläßt, in welchem Falle natürlich seine Er—
findung in den Himmel gehoben wird. In der Regel ist eine
Erfindung desto werthvoller, je heftiger sie angegriffen wird. Der
Leser wird sich hiernach sein Urlheil wohl selbst bilben können.
Am Schlusse möchte ich noch kurz auf die Errichtung von
dalksandsteinfabriken zu sprechen kommen.
Wie ich schon sehr oft Gelegenheit hatte, wahrzunehmen,
werden viele Leute durch die Angabe, eine Kalksandsteinfabrik für
Dampfbetrieb ließe sich in großemn Mäaßstab für etwa 40 000 Pif.
—DD — Anlage,
selbst für geringe Produktion, für 20 000 Steine pro Tag dürfte
indessen unter 80 000 Mk. gemachten Erfahrungen zufolge nicht
errichtet werden können. Jeder, der gesonnen ift, Kalksfaud- oder
Kalksilikatsteine zu fabriciren, möge sich deshalb vorsehen und sich
Garantieen geben lassen. Es ist doch leicht erklärlich, daß bei
eder neuen Fabrikation erst Erfahrungen gesammelt und Ver—
hesserungen gemacht werden müsfen, ehe don einer allgemeinen
Finführung die Rede sein kaun. Die ersterrichteten Fabriken
bleiben und sind immer die Versuchsobjekte und können natürlich
niemals so günstig fabriciren, wie die nachfolgenden Fabriken.
Wenn schon bei der kleinsten Nenerung die geschilderten Vorgänge
zu-Tage treten, so ist es kaum zu verwundern, daß bei dieser
weltbewegenden Erfindung die erste Anlagen nicht auf der Höhe
stehen konnten, auf der die neueren Anlagen stehen. Durch lang—
jährige Erfahrungen, durch große Opfer sind die sogenannten
Kinderkrankheiten überwunden worden, sodaß die heutige Kalk—
silikatsteinfabrikation, wenn richtig in die Wege geleitet, einen
Gewinn verspricht, wie keine zweite Fabrikation duf' dem Gebiete
des Bauwesens. Es darf indessen auch nicht verschwiegen werden,
daß bei unzweckmäßiger und nicht fachtundiger Fabrikationsan—
ebenso leicht die größten Kabitalien nutzlos geopfert werden
önnen.
Also wie, gesagt, nur Derjenige, der die Kinderkrankheit mit—
gemacht hat, ist im Stande, allen Ansprüchen vollauf gerecht
zu werden.
Es dürfte deshalb die Leser interessiren, zu erfahren, daß
meine fämmtlichen Patentrechte an die „Klebersche Kommandit—
gesellschaft „Marx Schirp u. Co., Mainz, Bingerftraße 45* über—
tragen sind, und daß ich derselben immer mit meinen Erfahrungen
zur Seite stehen werde. Besagte Firma bezweckt die Ertichtung
von Fabriken, Ausarbeitung von Projekten, Verkauf von Licenzen
u. s. w. und ist gern beteit, mit allen nur wünschenswerthen
Details den Interessenten an Hand zu gehen.
Für Ausarbeitung von Projekten hat der Interessent nicht
mehr zu zahlen, wie er jedem anderen Ingenieur auch zahlen
müßte. Licenzgebühr wird nur bei Bestäligung des Vatentes auf
die Dauer derfelben erhoben.
Von den vielen Projekten, welche in Arbeit sind, will ich
nur eins hervorheben. Es ist dies eine für größere Städte be—
stimmte Anlage für 60 Millionen Jahresproduüktion.
Der Arbeitslohn stellt sich hierbei auf 2,00 Mek. p. mille Steine
An Sand sind erforderlich, ein Sand—
feld zu Grunde gelegt, 2 c
à 30 pf. —677
An Kalk, wenn selbst gebraunt, 5 Etr.
0,80 Mt. .. . .. 1,75
An Dampf für Betrieb und Er—
härtung — 1,00
d. 5, 1 2 4 4 ⸗
Rechne ich hierzu reichlich 3.58 Mk. Amortisation pro
nille zur Ahrundung, su dürften selhst hei einem Verkqufspreis
don 12 Mk. pro mille, gleich dem durchschnittlichen Herstellungs—
breis gewöhnlicher Thonziegel, immer uoch 1860 Mit, Gewinn
verbleiben.
Diese Aufstellung klingt fabelhaft, thatsächlich liegen aber
die Verhältnisse bei einer derartigen große Anlage ungeheuer
jünstig. Es muß zugegeben werden, daß man erst einntal mit
30 Miillionen Steinen beginnen muß und dann erst nach und
nach die volle Produklion auf den Markt bringt, was den ge—
machten Erfahrungen zusolge nicht schwer halten dürfte.
Des Oefteren bin ich gefragt worden, warum ich nicht mit
in Kesseln abgelöschtem Kalk arbeite. Ich habe meine dagegen
prechenden Gründe auseinandergelegt, verfehle aber hier nicht
zu erwähnen, daß die besagte Kommanditgesellschaft auf Wunsch
hereit ist, ihre Anlagen auch so einzurichten, daß Kalk für sich
nn einem Kessel „bestens vorher abgelöscht“ und denn erst mit
Sand zu Steinen und allen beliebigen anderen Gegenstäuden ge
ormt wird
Die Versichernug gegen Arbeitslosigkeit.
II. (Schluß.)
Einen ganz ähnlichen Gesesentwurf hat vor Kurzem der
Stadtrath der Stadt Zürich fertiggestellt. Der Gesetzentwurf um—
'aßt nur fünf Paragraphen, welche den Gemeinden das Riecht
zur obligatorischen Arbeitslosenversicherung gewähren, die Grund—
züge für eine besondere Verordnuug über die Gestaltung der
Versicherung im Einzelnen enthalten und den Gemeinden den An—
pruch auf einen angemessenen Staatsbeitrag an die Arbeitslosen—
ersicherung einräumen. Die Verordnuug umfaßt 339 Arrikel.
SZie erklärt alle Lohnarbeiter beiderlei Geschlechts, welche in der
Stadt Zürich wohnen und arbeiten, vom vollendeten 16. Alters—
ahre an bis zu einem durchschnittlichen Tagesverdienst von
»Fres. (4 Mk.) versicherungspflichtig; die Bauarbeiter unterliegen
iber auch dann der Versicherungspflicht, wenn ihr durchschnittlicher
Tagesverdienst mehr als 5 FIres. ihr Jahreslohn jedoch nicht
nehr als 2000 Fus. beträgt. Ausgeschlossen von der Versichc—
ung sind Wanderarbeiter im Baugewerbe, sowie die minder—
ährigen Arbeiter und Arbeiterinnen mit einem durchschnittlichen
Tagesverdienst von weniger als 2 Fres. Die Arbetter der Bau—
gewerbe bilden eine und alle übrigen Arbeiter eine zweite Gruppe.
Mit der Versicherungsanstalt wird auch ein Arbeitsnachweis ver—
hunden. Die Verwaltungs-Kommission besteht aus 17 Mitgliedern,
10 davon wählen die Arbeiter, 6 die Unternehmer und l den
Vorsitzenden, der Stadtrath. Die Kommissionsmitglieder be—
ziehen ein Sitzungsgeld von 4 Fres. Den Verwalter wählt auf
Vorschlag der Kommission der Stadtrath; seine Jahresbesoldung
»eträgt 35000 bis 5000 Fres. Für die Beiträge ist jede der
»eiden Gruppen in drei Lohnklassen eingetheilt. Die Versicherten
der ersten Gruppe zahlen bei einem Taglohn von 3 Fres.
10 Ets. (8 Pf.), bis 4 Fres. 15 Ets., bis 5 Fres. 20 Ets.; der
zweien Gruppe (Bauarbeiter) 30, 45 und 60 Ets. wöchentlich.
Die Unternehmer haben für jeden Versicherten der ersten Gruppe
10 und der zweiten Gruppe 30 Ets. wöchentlich zu den Wochen—
heiträgen der Arbeiter zu leisten. Die Stadt trägt die Kosten
der Verwaltung und leistet außerdem im ersten Jahre einen Bei—
frag von 70 000 Fres., später je ein Fünftel der Versicherungs—
ausgaben des Vorjahres, immerhin nicht weniger als 30 000 Ir.
und nicht mehr als 70 000 Fres. Nach 26wöchentlicher Beitrags—
seistung wird der Versicherte unterstützungsberechtigt, und zwar
ür die Dauer von 60 Tagen. Die tägliche Unterstützung beträgt
in der J. Klasse 1,20 Fres, (90 Pf.), für Arbeitslose, welche An—
gehörige zu ünterhalten haben, 1,50 Fres., in der II. Klasse
i,A0 Fres, resp. 1,80 Fres,, in der III. Wlasse 1,300 Fres, resp.
2,20 Ircs. Nach sechstägiger Arbeitslosigkeit hat jeder Versicherte
Anspruch auf Unterstützung, wenn ihm nicht eine seinem Berufe
ind seinen Kräften angemessene Arbeit zu den nach Ort und
Jahreszeit üblichen Löhnen angewiesen werden kaun. Die Ver—
icherungsanstalt darf Arbeitslosen nicht Stellen anbieten, die
zurch Streik der Arbeiter oder durch Aussperrung seitens der
Unternehmer frei geworden sind. Dagegen werden Streikende
nicht unterstützt. Ein etwaiger Einnahmeüberschuß der Jahres—
echnung wird zur Bildung eines Reservefonds verwendet, bis
er letztere die Höhe von 300000 Fres erreicht hat. Ist diese
Höhe erreicht, so können entweder die Arbeciterbeiträge redncirt
»der die hüterstützungsbeiträge erhöht werden. Anderenfalls
önnen auch die Beiträge erhöht, respektive die luterscützung ver—
mindert werden. Zuwiderhandlungen gegen die Verorduung
rönnen mit Polizeibuße bis zu 500 Fres. bestraft werden.
Nach ver beidegeheuen Begründung kommen 20000 w