33
2) Uebersicht der fünf Welttheile: Gewässer, Gebirge;
Prodnctenvertheilung; Menschenrassen; Religionen.
3) Politische Geographie: Land, Einwohner, Gesellschaften,
Wohnorte. Rach Diktaten:
1) Unmittelbar nach der politisch geographischen Beschreibung
eines europäischen Staates folgt eine gedrängte
Uebersicht der Hauptepochen seiner Handelsund
Gewerbsgeschichte, an welche sich die statistische
Beschreibung des gegenwärtigen Zustandes seines
Ackerbaues, seiner Gewerbe und seines Handels, sowie
der wichtigsten Beförderungsmittel und Einrichtungen,
Fluß- und Kanalschiffahrt, Hauptmarktplätze,
Kolonien u. s. w. anschließen.
Der Unterricht schließt mit einer
2) Zusammenstellung
a) der Handelsproducte Europa's \ nach Quantität
b) der wichtigsten Einfuhrartikel f und Qualität,
in Europa inebst Angabe der
c) der Gewerbserzeugnisse Europa's > Erzeugungsorte.
XIV. Religion.
Curs zweijährig.
Im ersten und zweiten Curs.
Erster Curs.
Glaubenslehre, wöchentlich 1 Stunde.
Zweiter Curs.
Stttenlehre, wöchentlich 1 Stunde.
XV. Kalligraphie.
In zwei Abtheilungen im ersten Curs;
wöchentlich zusammen 4 Stunden.
Der Unterricht wird nach der Castair'schen Methode
ertheilt und dabei Rücksicht auf Ausbildung in den verschiedenen
Schriftarten, z. B. für Graveure, Lithographen
re. genommen, welche zugleich auch Anleitung im
Verkehrtschreiben erhalten.
§. 4.
Studien-Plan
für die Zöglinge der p vlp techni sche n S ch ul e nach
ihren verschiedenen Berufsarten.
Die Schüler der Anstalt lassen sich nach Verschiedenheit
ihrer Berufsarten in folgende vier Hauptclassen
abtheilen:
A. Mechanisch techn ische Berufs« rten.
1) Architekten.
2) Civil-Ingenieurs.
3) Werkmeister.
4) Mechaniker.
5) Maschinisten und Mühlenbauer.
B. Chemisch technische Berufs arten.
1) Berg- und Hüttenleute.
2) Pharmaceuten.
3) Größere und kleinere Fabrikanten.
C. Lehrer für den technischen Unterricht.
Real- und Oberreallehrer rc.
v. Kaufleute und Buchhändler.
Es wird hier zuvörderst bemerkt, daß der erste
Curs ein allgemein vorbereitender und daher von allen
ordentlichen Schülern der Anstalt vollständig zu besuchen
ist, insofern sie nicht von andern Anstalten her solche
o