Full text : Programm der königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1863 auf 1864 (1863)

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Gliederung  im  Einzelnen  und  die  Bedeutung  eines  jeden  im
Ganzen  der  bürgerlichen  Wirthschaft.
Gewerbliche  Betriebslehre.
2  Stunden  von  Professor  Schmidt.
Beschaffung  der  Geldmittel  zur  Gründung  von  Fabrikgeschäften ­
  durch  Aktiengesellschaften,  Gewerkschaften,  Kompagnie  und
Kommanditgesellschaften.  Allgemeines  über  den  Fabrikbetrieb,
Verzinsung  der  Kapitalien,  Abschreibungen,  Prämien,  Dividenden
u.  s.  w.  Vermischte  Beispiele  über  Berechnung  der  Selbstkosten,
des  Verkaufwerthes  und  den  Gewinn.
Mechts-  und  Berwaltungsbnnde.
Von  Regierungsassessor  Rüdinger.
Beginnt  im  Wintersemester  in  wöchentlichen  5—6  Stunden ­
  mit  Erörterung  der  Grundbegriffe  von  Staat  und  Recht,  und
der  wichtigsten  Grundsätze  des  in  Württemberg  geltenden
Privatrechts.
Im  Sommer  wird  die  Darstellung  des  württembergischen
Privatrechts  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  auf  die  Liegenschaften ­
  bezüglichen  Bestimmungen,  sowie  der  wichtigsten  Verträge
in  wöchentlichen  3  Stunden  zu  Ende  gebracht.
In  weiteren  2—3  Stunden  werden  die  Hauptgrundsätze  des
württembergischen  Staatsverfassungs-  und  Verwaltungsrechts  abgehandelt, ­
  und  in  zwei  Stunden  wöchentlich,  Niederlassungs-  und
Gewerberecht,  Patent-  und  Baupolizeigesetz,  Vorschriften  für  Erwerbung ­
  von  Wasserkräften,  Anlagen  von  Dampfkesseln,  Fabriken ­
  re.,  soweit  es  für  das  Bedürfniß  künftiger  Techniker  nothwendig
ist,  ausführlich  erörtert.
Hürnen.
In  zwei  Abtheilungen,  4  Stunden  von  Elsen  Hans.
Werkstätten.
Die  mechanische  Werkstätte  gibt  den  Studirenden  Gelegenheit
die  Arbeiten  des  Mechanikers  kennen  zu  lernen.  Mechanikus
Schweizer.  DieHolzmodellirwerkstätte.  SchreinerHalmhuber.
Beide  Werkstätten  sind  den  ganzen  Tag  geöffnet.

Studienpläne.
Für  die  mathematische  Abtheilung  sind  die  Studienpläne  oben
gegeben.  In  der  technischen  Abtheilung  ist  die  Wahl  der  Vorlesungen ­
  den  Studirenden  frei  gegeben,  welche  sich  darüber  mit  den
Vorständen  der  Fachschulen  zu  berathen  haben.  Um  Anhaltspunkte ­
  zu  geben  folgen  hier  Studienpläne,  in  welchen  aber  nur
das  Nothwendige  aufgenommen  ist,  welchem  jeder  Studirende  die
für  ihn  passenden  weiteren  Vorlesungen  je  nach  seiner  Vorbildung,
seinem  Willen  sich  höher  auszubilden,  und  der  Zeit,  welche  er  dieser
Ausbildung  widmen  will,  anreihen  kann.
Bei  diesen  Studienplänen  ist  der  Besitz  der  in  den  zwei  mathematischen ­
  Klassen  zu  erwerbenden  Kenntnisse  vorausgesetzt.
Fachschule  für  Architektur.
Vorstand:  Professor  Tritschler.
Erstes  Jahr.  Elemente  der  Baukonstruktionslehre,  Ornamenten- ­
  und  Freihandzeichnen,  Mineralogie  und  Geognosie,  mathematische ­
  Physik,  Chemie  für  Baufächer.
Zweites  Jahr.  Baukonstruktionslehre,  Geschichte  der
älteren  Baukunst,  Bauentwürfe,  Baumaterialienlehre,  Ornamenten- ­
  und  Freihandzeichnen.
Drittes  Jahr.  Hochbankunde,  Geschichte  der  neueren
Baukunst,  Bauentwürfe,  Baukostenberechnung,  Ornamenten-  und
Freihandzeichnen.
Die  Zeichensäle  sind  den  ganzen  Tag  offen.
Fachschule  für  Jngenieurwesen.
Vorstand:  Professor  Hänel.
Erstes  Jahr.  Mechanik  II,  Maschinenbau  I  mit  Konstruktionen, ­
  Elemente  der  Baukonstruktionslehre,  praktische  Geometrie, ­
  Freihandzeichnen,  Mineralogie  und  Geognosie,  mathematische ­
  Physik,  Chemie  für  Baufächer.
Zweites  Jahr.  Jngenieurwissenschaft  I,  Baukonstruktionslehre, ­
  Maschinenbau  II.  Freihandzeichnen.

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