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b) für die Handelsklasse: wenigstens das vollendete 15. Le--
bensjahr;
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung;
3) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse;
4) Bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormund
schaftlichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt.
Diejenigen, welche als ordentliche Schüler in die mathe
matische Abtheilung oder in die Handelsklasse aufgenommen zu
werde» wünsche«, haben eine förmliche Aufnahme-Prüfung
zu erstehe», wobei an Vorkeuntnissen verlangt wird
I) zum Eintritt in die erste Klasse der mathematischen Abtheilung r
a) Algebra bis zu den Gleichungen zweiten Grads einschließ
lich; Uebung im Gebrauch der Logarithmen.
b) Geometrie und Stereometrie.
e) Hauptsätze der ebenen Trigonometrie.
6) VertrautheitmitderFormenlehreder französischen Sprache,
richtige Uebersetzung eines nicht zu schweren Themas aus
dem Deutschen in's Französische.
e) Uebung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz
über ein gegebenes Thema.
0 Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Hauptbe
gebenheiten der Geschichte.
g) Kenntniß der Grundzüge der mathematischen, physischen
und politischen Geographie.
b) Uebung im geometrischen (Linear-) und Freihandzeichnen.
II) Zum Eintritt in die Handelsklasse:
a) Uebungen im Zahlenrechnen (einschließlich der Decimal-
brüche) unter besondererBerücksichtigung kaufmännischer
Berechnungen.
b) Vertrautheit mit der Formeulehre der französischen Sprache,
richtige Uebersetzung eines nicht zu schweren Themas aus
dem Deutschen in's Französische.
e) Uebung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz
über ein gegebenes Thema.
d) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Haupt
begebenheiten der Geschichte.
e) Kenntniß der Grundzüge der mathematischen, physischen
und politischen Geographie.
Diese Aufnahmsprüfung beginnt am 2. Oktober Morgens
8 Uhr.
Solche, welche blos als außerordentliche Schüler zuge
lassen werden wollen, haben, unter Angabe ihres Bildungsgangs,
wenigstens diejenigen Vorkenntnisse nachzuweisen, ohne welche sie
den Unterricht in den fraglichen einzelnen Unterrichtsfächern nicht
mit Nutzen besuchen könnten. Liegen diese Unterrichtsfächer in der
ersten Klasse, so ist der verlangte Nachweis in der Regel durch
Theilnahme an der Aufnahmsprüfung in den betreffenden Fächern
zu liefern.
Bei der Anmeldung zum Eintritt sollen von Solchen, welche
im vorangegangenen Schuljahr eine anderweitige Lehranstalt be
sucht haben, die Zeugnisse dieser Anstalt über Fleiß und Kenntnisse
vorgelegt werden.
2) Am die technische Abtheilung.
1) In der Regel das zurückgelegte 18. Lebensjahr.
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung.
3) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse.
4) Bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen und vormund
schaftlichen Einwilligung.
Diejenigen, welche als ordentliche Schüler in die technische
Abtheilung aufgenommen, sowie Diejenigen, welche blos als
außerordentliche Schüler bei der Austalt zugelassen werden
wollen, haben unter schriftlicher Angabe ihres Bildungsganges den
Nachweis zu liefern, daß sie diejenigen Vorkenntnisse besitzen, ohne
welche sie den Unterricht in der betreffenden Fachschule beziehungs
weise in den fraglichen einzelnen Unterrichtsfächern nicht mit Nutzen
besuchen könnten. Der Besitz dieser Vorkenntnisse wird durch den
Vorstand der betreffenden Fachschule constatirt.
Mnterrichlsgeld.
Das Unterrichtsgeld beträgt jährlich
a) bei der mathematischen Abtheilung: